Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsgültigkeit der §§ 4 und 5 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr - Ausdruck nationalsozialistischen Gedankenguts - Rechtsfolgen einer Unterverbriefung - Anspruch auf Herausgabe des "schwarzen" ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 11, 90
- NJW 1954, 308
- MDR 1954, 220
- DNotZ 1954, 192
- DVBl 1954, 309
- DB 1954, 37
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (14)
- RG, 07.12.1921 - V 141/21
Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Eine derartige Vereinbarung ist zulässig (RGZ 103, 295); es ist Sache der Parteien, ob sie die Abrede, dass ein Vertragsteil mit einem Dritten einen Vertrag schliessen soll, in rechtlichen Zusammenhang mit dem zwischen ihnen geschlossenen Geschäft bringen oder nicht, so dass nur ein tatsächlicher Zusammenhang besteht (RGB 145, 247).Werden äusserlich getrennte Verträge abgeschlossen, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Parteien selbständige Geschäfte gewollt haben (RGZ 103, 295).
- RG, 25.02.1943 - III 116/42
Ist § 4 der Verordnung über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von …
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Der Torsatz, das Finanzamt zu täuschen, genügt; dass gerade die Preisbehörde getäuscht werden sollte, ist nicht erforderlich (RGZ 171, 22; Pritsch DJ 1944, 30 [33]; BGHZ 7, 302).§ 4 hat also materiell-rechtliche Bedeutung (RGZ 171, 22; OLG Kiel SchlHA 1946, 269).
- BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
VO Nr. 1 mit Anm. von Pritsch; vgl. auch BGHZ 5, 76 [100] sowie die beiden Urteile vom 8. Mai 1953 V ZR 85/51 und vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, beide veröffentlicht in NJW 1953, 1301).Sie ist von Göring in seiner Eigenschaft als "Beauftragter für den Vierjahresplan" erlassen worden auf Grund der Ermächtigung, die Hitler als "Führer und Reichskanzler" ihm in der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl 1, 887) erteilt hatte; dass die letztgenannte Verordnung rechtsgültig war, hat der erkennende Senat bereits früher mit eingehender Begründung ausgesprochen (BGHZ 5, 76 [90 ff]).
- BGH, 17.10.1952 - I ZR 45/52
Hinterlegung im Ost-West-Streit
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Der Torsatz, das Finanzamt zu täuschen, genügt; dass gerade die Preisbehörde getäuscht werden sollte, ist nicht erforderlich (RGZ 171, 22; Pritsch DJ 1944, 30 [33]; BGHZ 7, 302). - BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten wäre (BVerfGE 1, 184 [188]; 202 [206]; 261 f), sondern eine Rechtsverordnung, zudem vorkonstitutionelles Recht, auf welches sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Normenkontrolle nach Art. 100 GrundG nicht erstreckt (BVerfGE 2, 124). - BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten wäre (BVerfGE 1, 184 [188]; 202 [206]; 261 f), sondern eine Rechtsverordnung, zudem vorkonstitutionelles Recht, auf welches sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Normenkontrolle nach Art. 100 GrundG nicht erstreckt (BVerfGE 2, 124). - BGH, 17.10.1952 - V ZR 139/51
Grundstückskaufpreis. Täuschungsabsicht
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
VO Nr. 1; vom 17. Oktober 1952 BGHZ 7, 301 = LM § 4 Preisüberw. - BGH, 15.05.1953 - V ZR 95/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
VO Nr. 1 mit Anm. von Pritsch; vgl. auch BGHZ 5, 76 [100] sowie die beiden Urteile vom 8. Mai 1953 V ZR 85/51 und vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, beide veröffentlicht in NJW 1953, 1301). - BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
Bedenken gegen die Verordnung sind insoweit nicht bekannt geworden, mag auch die Anwendung dieser Bestimmung im einzelnen zu Zweifeln Anlass gegeben haben (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1953, 25 mit Anm. von Haas). - BGH, 08.05.1953 - V ZR 85/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52
VO Nr. 1 mit Anm. von Pritsch; vgl. auch BGHZ 5, 76 [100] sowie die beiden Urteile vom 8. Mai 1953 V ZR 85/51 und vom 15. Mai 1953 V ZR 95/52, beide veröffentlicht in NJW 1953, 1301). - BGH, 18.05.1951 - V ZR 12/50
Rechtsmittel
- RG, 29.11.1941 - VIII 89/41
1. Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag auch nach österreichischem Recht in …
- RG, 19.12.1940 - V 49/40
Kann ein Grundstückskaufvertrag, der abgeschlossen wurde nach Inkrafttreten der …
- RG, 30.01.1941 - V 99/40
Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag in vollem Umfange nichtig oder bleibt er …
- BGH, 02.12.1959 - V ZR 81/59
Rechtsmittel
In der Entscheidung BGHZ 11, 90 hat der Senat die Rechtsgültigkeit der § § 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung bejaht.Wie in den Entscheidungen des Senats BGHZ 11, 90, 102/103 und 18, 71, 78 näher dargelegt wird, findet auch in dem Genehmigungsverfahren, das sich auf das Kontrollratsgesetz Nr. 45 gründet, eine Preisprüfung statt, allerdings gemäß Art. K KRG 45 ohne Bindung an die Preisstopverordnung vom 26. November 1936 (RGBl I 955), aber doch nach der Richtung, daß die Genehmigung zur Veräußerung dann zu versagen ist, wenn der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Grundstückswert steht (Kontrollratsgesetz Nr. 45 Art. IV 4 b).
Davon ist der Senat schon in der erwähnten Entscheidung BGHZ 11, 90, 103 ausgegangen.
- BGH, 04.02.1955 - V ZR 99/53
Rechtsmittel
Wenn das Berufungsgericht überhaupt eine Anwendung der §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung in Betracht zieht, so befindet es sich in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 90), wovon auch die Revision ausgeht.Auf die Urteile des Senats in BGHZ 7, 301 und 11, 90 kann sich die Revision in diesem Zusammenhang nicht stützen.
In BGHZ 7, 301 hat der Senat lediglich die Täuschungsabsicht im Sinne des § 4 der Grundstückspreisverordnung näher gekennzeichnet, während er in BGHZ 11, 90 die Rechtsgültigkeit der §§ 4 und 5 dieser Verordnung bejaht hat.
- BGH, 10.07.1957 - V ZR 170/55
Rechtsmittel
Die Beklagten berufen sich zur Stütze ihrer Anträge zu Klage und Widerklage auf §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung vom 7. Juli 1942 (RGBl 1, 451), die weiterhin rechtsgültig ist (BGHZ 11, 90).Auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 11, 90 ff versagt.
Auch in diesem Zusammenhang beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung des Senats BGHZ 11, 90 ff. Der Senat hat dort (101) ausdrücklich darauf hingewiesen, daß an Dritte zu machende Leistungen der Beurkundung nach § 313 BGB bedürfen, wenn sie zu den Gegenleistungen gehören, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer übernommen hatte, wenn dieser also einen eigenen Anspruch darauf erwerben sollte, daß die Leistungen an den Dritten bewirkt werden.
- BGH, 15.06.1983 - IVa ZR 10/82
Anfechtung einer Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Makler über die …
Allerdings unterliegt auch eine im Zusammenhang mit einem Grundstücksveräußerungsvertrag geschlossene Vereinbarung mit einem Dritten dem Formzwang des § 313 BGB, wenn die Vertragsparteien des Grundstücksgeschäfts dieses und die Vereinbarung mit dem Dritten rechtlich gesehen als eine Einheit betrachten (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. schon BGHZ 11, 90, 101, vgl. weiter z.B. Beschluß vom 19.11.1964 - VII ZR 141/62 - DNotZ 1965, 552, 553 und gleichlautende Urteile vom 30.4.1976 - V ZR 129 und 140/74 - DNotZ 1976, 683, 694 bzw. LM BGB § 356 Nr. 1).Der Kläger kann die vom Beklagten zugesagten 50.000,- DM zwar als Teil des Kaufpreises, ebenso aber auch lediglich als tatsächliche Voraussetzung für den Abschluß des Kaufvertrages (vgl. BGHZ 11, 90, 101) angesehen haben.
- BGH, 20.12.1968 - V ZR 97/65
Verwirkung
B) Mit seiner Auffassung, daß die Grundstückspreisverordnung bis zu ihrer Aufhebung durch das Bundesbaugesetz (29. Oktober 1960 - §§ 186 Ziff. 65, 189 BBauG) gegolten habe, befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 11, 90; Urteil vom 8. Februar 1961 - V ZR 118/59 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 11; Urteil vom 13. Juli 1966 - V ZR 9/64 und Urteil vom 27. Oktober 1967 - V ZR 171/64 - LM PreisüberwVO § 4 Nr. 12 = WM 1968, 13, 15).Ob der Gesetzgeber den mit der Grundstückspreisverordnung verfolgten Zweck, Schwarzkäufe überhaupt zu verhindern, nur teilweise erreichte (vgl. BGHZ 11, 90, 96, 97), braucht nicht erörtert zu werden.
- BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87
Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung - …
Dabei können die Abmachungen einer Vertragspartei mit Dritten nach dem Willen der Vertragspartner in den Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung einzubeziehen und daher dem Beurkundungszwang unterworfen sein (BGHZ 11, 90, 101 f) [BGH 20.11.1953 - V ZR 124/52]. - BGH, 08.02.1961 - V ZR 118/59 Die Gefahr, daß der Verkäufer das Grundstück wegen Nichtigkeit des Kaufpreises zurückfordern könne, dem Käufer aber nach §§ 134, 817 Satz 2 BGB die Rückforderung des Kaufpreises versagt bleibe (BGHZ 11, 90, 96) bestehe nicht, da mangels unmittelbarer Geltung der Preisgesetze für landwirtschaftliche Grundstücke die Bezahlung eines höheren Preises nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder auch gegen die guten Sitten verstieße.
Zu den Darlegungen des Berufungsgerichts hinsichtlich der Rückforderung genügt es in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Senat in seiner Entscheidung BGHZ 11, 90, 96 lediglich die Vorstellung des Gesetzgebers bei der Schaffung der §§ 4 und 5 Grundstückspreisverordnung wiedergegeben hat.
- BGH, 11.02.1955 - V ZR 111/53
Rechtsmittel
Bei einem dem Preisstop unterliegenden Grundstücksveräusserungsvertrag gilt das beurkundete Entgelt auch dann als vereinbart, wenn die Vertragsteile in Täuschungsabsicht ein Entgelt anderer Art als das beurkundete vereinbaren (vgl. BGHZ 11, 90 [98/101]).Die Auffassung des Berufungsgerichts, § 4 der Grundstückspreisverordnung sei auch dann anzuwenden, wenn die unrichtige Beurkundung des Entgelts nicht nur seine Höhe, sondern auch seine Art betreffe, findet allerdings im Urteil des Senats vom 20. November 1953 - V ZR 124/52 - (BGHZ 11, 90 [98/101]) ihre Stütze.
- BGH, 09.12.1955 - V ZR 81/54
Rechtsmittel
Daß es die formelle und sachliche Rechtsgültigkeit der Verordnung vom 7. Juli 1942 bejaht, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 11, 90).Die Gründe, die ihn dazu bestimmt haben, die §§ 4 und 5 der Grundstückspreisverordnung zu schaffen und im Gegensatz zur Regelung des § 817 Satz 2 BGB, dem Käufer das Recht zu geben, vom Verkäufer eines Grundstücks einen Kaufpreisteil zurückzufordern, der in Täuschungsabsicht in der Kaufurkunde nicht aufgeführt war, sind in der oben genannten Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. November 1953 (BGHZ 11, 90) dargelegt.
- OLG München, 15.12.2023 - 27 U 3051/23
Vorsätzliche Unterverbriefung: Berufung auf Formmangel ist nicht treuwidrig!
Denn es entspräche nicht der Billigkeit, wenn die an einem Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mitwirkende Beklagte den von den Klägern bezahlten Kaufpreis wegen § 817 S. 2 BGB behalten könnte und ihrerseits über § 985 BGB, auf den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 817 S. 2 BGB nicht zur Anwendung kommt (vgl. BGH, NJW 1954, 308, 309;… MüKoBGB/Schwab, 8. Auflage 2020, BGB § 817 Rn. 18), Herausgabe des Grundstücks nebst Gebäude (vgl. § 94 BGB) verlangen könnte (…vgl. Ersturteil, S. 9, 11 und BGH, NJW 2014, 1805 Rn. 26). - BGH, 30.03.1965 - V ZR 209/62
Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen eines zugrundeliegenden Scheingeschäfts - …
- BGH, 11.06.1959 - II ZR 58/57
Rechtsmittel
- BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53
- BGH, 13.07.1966 - V ZR 9/64
Geheime und betrügerische Entgeltabrede in Täuschungsabsicht trotz Inkrafttretens …
- BGH, 19.11.1964 - VII ZR 141/62
Rechtsmittel
- BGH, 11.03.1963 - VII ZR 255/61
Rechtsmittel
- BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1959 - III ZR 46/58
Rechtsmittel
- BGH, 27.06.1956 - V ZR 2/55
Rechtsmittel
- LG Berlin, 22.01.1992 - 26 O 65/91
Wirkungen der Vorschaltung eines streitigen Verwaltungsverfahrens auf …
- BGH, 22.04.1955 - V ZR 126/54
Rechtsmittel
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