Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausübung des Vorkaufsrechts eines Miterben - Beurteilung des dinglichen Erfüllungsgeschäfts einer Erbteilsübertragung und Klärung des Ausübungsadressaten für ein Vorkaufsrecht bis zum dinglichen Vollzug und danach - Erforderlichkeit der Darlegung einer dinglichen ...
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Papierfundstellen
- DNotZ 1968, 358
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- RG, 21.02.1916 - IV 361/15
Verfügung der Miterben über den Nachlaß
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Die Erbschaft eines Alleinerben kann als Ganzes nicht übertragen werden (Bestätigung von RGZ 88, 116, 118).Um dieses Gesamthandseigentum rechtswirksam auf die Kläger übergehen zu lassen, taugte aber weder die Übertragung des Grundstücksanteils als solchen - sie war nach § 2033 Abs. 2 BGB rechtlich unmöglich - noch die Übertragung des Erbteils der Frau R. (neben dem Vater) am Nachlaß der Mutter und die Übertragung ihres Erbrechts am Nachlaß des Vaters - die letztere Übertragung hatte kein Miterbrecht, sondern ein Alleinerbrecht zum Gegenstand und war aus diesem Grunde rechtlich unmöglich, weil dem Alleinerben eine dingliche Verfügung über die Erbschaft als Ganzes in einem Akt versagt ist (RGZ 88, 116, 118); und die Übertragung des (3/4-) Erbteils am Nachlaß der Mutter für sich allein konnte, selbst wenn sie trotz der zwischenzeitlichen Beerbung auch des Vaters und der dadurch eingetretenen Vereinigung des gesamten von der Mutter hinterlassenen Vermögens in einer Hand noch zulässig gewesen sein sollte (…vgl. dazu RGZ 88 a.a.O.), den Klägern als Erwerbern nicht die volle Rechtsstellung der Mutter hinsichtlich des Grundstücks verschaffen.
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
In Betracht käme noch die Annahme einer Anscheinsvollmacht außerhalb des Rahmens des § 171 BGB (vgl. BGHZ 5, 111, 116 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51]; Urteile vom 27. September 1956, II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 …und vom 17. September 1958, V ZR 63/58, LM a.a.O. Nr. 13). - BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
In Betracht käme noch die Annahme einer Anscheinsvollmacht außerhalb des Rahmens des § 171 BGB (vgl. BGHZ 5, 111, 116 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51]; Urteile vom 27. September 1956, II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 …und vom 17. September 1958, V ZR 63/58, LM a.a.O. Nr. 13).
- BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
In Betracht käme noch die Annahme einer Anscheinsvollmacht außerhalb des Rahmens des § 171 BGB (vgl. BGHZ 5, 111, 116 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51]; Urteile vom 27. September 1956, II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 und vom 17. September 1958, V ZR 63/58, LM a.a.O. Nr. 13). - BGH, 22.05.1967 - VIII ZR 25/65
Anspruch auf Ersatz von Umbaukosten; Teilweise Erledigung bei einer Widerklage; …
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Eine solche Vollmachtserstreckung im Weg der Auslegung ist zwar nicht unmöglich (der Fall liegt anders als der im Urteil vom 22. Mai 1967, VIII ZR 25/65 entschiedene, wo die zu würdigende Tätigkeit dessen, der den Partner beim Vertragsabschluß vertreten hatte, keinen inneren Zusammenhang mit den Vertragspflichten des Vertretenen besaß). - BGH, 08.05.1952 - IV ZR 163/51
Vorkaufsrecht eines Miterben
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Die Revision wäre allerdings zur Klage dann unbegründet, wenn die Annahme des Berufungsgerichts rechtsirrtumsfrei wäre, der Ehemann der Beklagten habe sein etwaiges Vorkaufsrecht vor dem 20. November 1961 gegenüber den Klägern wirksam ausgeübt; denn dann würde es an der Grundlage für einen Rechnungslegungsanspruch der Kläger fehlen entweder deshalb, weil sie hinsichtlich des Grundstücks überhaupt kein Recht erworben haben, oder deshalb, weil sie die erworbene Rechtsstellung an die Beklagte als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes weitergeben müssen (vgl. BGHZ 6, 85). - BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Der Sachverhalt gibt indessen Anlaß zu prüfen, ob sich nicht im Weg der Auslegung ein anderer, rechtlich möglicher Kauf- und Übertragungsgegenstand ergibt (über die Unschädlichkeit einer Falschbezeichnung bei der Erbteilsübertragung siehe das Senatsurteil vom 23. Oktober 1963, V ZR 256/62, LM BGB § 133 C Nr. 22):. - BGH, 26.09.1962 - VIII ZR 113/61
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Zur Wirksamkeit den Vorkaufsausübung gegenüber dem Makler ist weiter erforderlich, daß nicht nur der Erklärende (der Ehemann der Beklagten und sein Anwalt) den Willen hatte, die Erklärung gegenüber dem Makler als dem Vertreter der Kläger abzugeben, sondern auch der Makler den Willen, sie als Vertreter der Kläger entgegenzunehmen, oder daß das Letztere wenigstens vom Erklärenden angenommen wurde und angenommen werden durfte (vgl. Urteil vom 26. September 1962, VIII ZR 113/61, LM BGB § 164 Nr. 22); auch dies hätte angesichts des schwankenden eigenen Sachvortrags der Beklagten näherer tatrichterlicher Begründung bedurft. - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Für die Ausübung des Vorkaufsrechts gilt - gleich ob und wann die dingliche Erbteilsübertragung auf den Käufer erfolgt - eine Frist von zwei Monaten, seitdem der Vorkaufsberechtigte (hier der Ehemann der Beklagten) die vom Verkäufer (Frau R.) geschuldete, aber auch dem Käufer (Kläger) mögliche Mitteilung des Inhalts des Kaufvertrags empfangen hat (§§ 2034 Abs. 2, 510 BGB; BGH Urteil vom 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).
- BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84
Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages
Dabei kann die Stellung der Beteiligten mit Hilfe entsprechender Erbteilsübertragungen gemäß § 2033 BGB der vereinbarten Rechtslage auch dinglich angenähert werden (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.1967 - V ZR 137/64 = LM § 2033 BGB Nr. 8 und RGZ 101, 185, 187; 170, 163, 168); Vereinbarungen dieser Art fallen aber nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts unter § 2385 BGB und bedürfen der notariellen Beurkundung gemäß §§ 2371, 2033 BGB (vgl. RGZ 72, 209; 171, 359, 366; vgl. auch BGH, Urteil vom 22.9.1976 - IV ZR 177/74 - mitgeteilt bei Johannsen, WM 1977, 270).
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