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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7363
BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16 (https://dejure.org/2017,7363)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2017 - V ZR 154/16 (https://dejure.org/2017,7363)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2017 - V ZR 154/16 (https://dejure.org/2017,7363)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter Grundschuldzinsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1191 BGB, § 767 ZPO
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter Grundschuldzinsen

  • IWW

    § 78 Abs. 3 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 307 ZPO, § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 92 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners zur Erklärung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich fällig gewordener Grundschuldzinsen für unzulässig; Abwehrklage des Schuldners während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 1191; ZPO § 767
    Voraussetzungen der Ablehnung eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter Grundschuldzinsen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 767
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners zur Erklärung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich fällig gewordener Grundschuldzinsen für unzulässig; Abwehrklage des Schuldners während eines laufenden, aufgrund einer Sicherungsgrundschuld ...

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter Grundschuldzinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Vollstreckungsabwehrklage! (IVR 2017, 156)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Dieser Zulassungsgrund ist entfallen, weil die Frage durch Urteil des Senats vom 21. Oktober 2016 (V ZR 230/15, WM 2016, 2381 ff.) entschieden worden ist.

    Dies setzt voraus, dass der Gläubiger nicht wegen der verjährten Zinsen vollstreckt; ferner müssen Indizien vorliegen, die in einer Gesamtwürdigung den sicheren Schluss erlauben, dass die Vollstreckungsabwehrklage ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 23 ff.).

    Er hätte nämlich mit der Klageerhebung ohne weiteres noch zuwarten können, bis der Versteigerungstermin stattgefunden hatte; dies war ihm auch zuzumuten, da die weiterhin zulässige Vollstreckung aus der Hauptforderung und den nicht verjährten Zinsen nach einem Titelaustausch ohnehin fortgesetzt werden konnte (näher zum Ganzen Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 26 f.).

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 284/13

    Abweisung des Antrags auf Herausgabe eines gerichtlichen Titels: Wert des …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - XII ZB 284/13, NJW 2015, 251 Rn. 15).
  • BGH, 21.03.2006 - VI ZR 77/05

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens nach übereinstimmender …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Rn. 10 1. Der Beklagten zu 1 sind ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen, die auf den erledigten Teil entfallen, nachdem sie durch ihren Prozessbevollmächtigten erklärt hat, die Kosten des zwischen ihr und dem Kläger geführten Rechtsstreits zu übernehmen (§ 91a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 307 ZPO entsprechend); eine Entscheidung über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - VI ZR 77/05, NJW-RR 2006, 929 Rn. 4 f. mwN).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Die Revision des Klägers wäre dennoch zuzulassen, wenn sie nach der Klärung der Rechtsfrage durch den Senat Aussicht auf Erfolg hätte; sonst ist sie zurückzuweisen (BVerfGK 18, 105, 112; Senat…, Beschluss vom 22. Juli 2016 - V ZR 144/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Rn. 3 1. Im Verhältnis zu der Beklagten zu 1 ist der Rechtsstreit nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde durch übereinstimmende schriftliche Erklärungen der Parteien erledigt; die Beklagte zu 1 war hierbei wirksam durch ihren zweitinstanzlichen Anwalt vertreten, da die Erledigung zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden kann (vgl. § 91a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 78 Abs. 3 ZPO; Senat, Beschluss vom 16. September 1993 - V ZR 246/92, BGHZ 123, 264, 265 f.).
  • BGH, 22.07.2016 - V ZR 144/15

    Umfang der Heilungswirkung des § 311b Abs. 1 S. 2 BGB bei der Annahme eines …

    Auszug aus BGH, 09.02.2017 - V ZR 154/16
    Die Revision des Klägers wäre dennoch zuzulassen, wenn sie nach der Klärung der Rechtsfrage durch den Senat Aussicht auf Erfolg hätte; sonst ist sie zurückzuweisen (BVerfGK 18, 105, 112; Senat, Beschluss vom 22. Juli 2016 - V ZR 144/15, juris Rn. 1).
  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 163/17

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Wirkung einer dem Schuldner …

    Eine Vollstreckungsabwehrklage, die ausschließlich prozesszweckfremden Zielen dient, ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 23 ff; Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 154/16, nv Rn. 7).
  • BGH, 17.06.2025 - VIII ZR 129/24

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; Einbau …

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2 aufgrund der Zurücknahme nur eine Gerichtsgebühr anfällt (vgl. Nr. 1243 KV GKG), während im Prozessrechtsverhältnis zwischen der Beklagten zu 1 und dem Kläger zwei Gerichtsgebühren zu berechnen sind (vgl. Nr. 1242 KV GKG; siehe auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - V ZR 154/16, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZR 36/21

    Kostenentscheid aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung

    Rn. 2 1. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind dem Beklagten ohne weitere Sachprüfung aufzuerlegen, nachdem er erklärt hat, diese zu übernehmen (§ 91a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 307 ZPO entsprechend); eine Entscheidung über diese Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO) ist nicht erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2017 - V ZR 154/16, juris Rn. 10; BGH…, Urteil vom 21. März 2006 - VI ZR 77/05, NJW-RR 2006, 929 Rn. 5 mwN).
  • LG Oldenburg, 25.11.2024 - 16 O 3207/23
    Jedenfalls hinsichtlich des Einwandes der Teilerfüllung ist zudem in der Gesamtwürdigung der Indizien festzustellen, dass die Vollstreckungsabwehrwiderklage ausschließlich prozessfremden Zwecken dient (vgl. BGH Beschl. v. 9.2.2017 - V ZR 154/16, BeckRS 2017, 104511 Rn. 7, beck-online).
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