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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20839
BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15 (https://dejure.org/2016,20839)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - V ZR 192/15 (https://dejure.org/2016,20839)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15 (https://dejure.org/2016,20839)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41 GKG, § 985 BGB
    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

  • IWW

    § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GKG, § 47 Abs. 3 GKG, § 48 Abs. 1 GKG, § 6 ZPO, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG, § 8 ZPO, § 41 Abs. 2 GKG, § 12 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 41
    Gebührenstreitwert für Herausgabeklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres

  • rechtsportal.de

    Abänderung des Gegenstandswerts des Beschwerdeverfahrens auf die Gegenvorstellung; Bestimmung des maßgebenden Wertes für das Rechtsmittelverfahren nach dem Wert der Grundstücksnutzung eines Jahres

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage auf Herausgabe eines Grundstücks - und der Streitwert

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gegenstandswert des auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruchs (IVR 2017, 61)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 892
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66

    Gebührenwert bei Räumungsklagen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
    Rn. 4 a) § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG findet entgegen dem zu engen Wortlaut der Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Räumungs- oder Herausgabeklage - wie hier - ausschließlich auf das Eigentum gestützt wird (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 179 zu dem inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG aF; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu dem inhaltsgleichen § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG aF;… BDPZ/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 41 Rn. 13).

    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Entsprechendes gilt, wenn sich ein Beklagter gegen eine auf das Eigentum des Klägers gestützte Herausgabeklage mit einem bloß schuldrechtlichen Benutzungsrecht aus Gesellschaftsrecht verteidigt (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 189).

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Geht der Streit der Parteien jedoch zentral darum, ob dem Beklagten gegen den Kläger ein Eigentumsverschaffungsanspruch und in diesem Zusammenhang ein Nutzungsrecht zusteht, scheidet die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG aus (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863, 1864 zu § 12 GKG aF).

  • OLG Köln, 10.03.1997 - 19 W 3/97

    Gebührenwert für Klage auf Herausgabe von Wohnräumen

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15
    Daher wird beispielsweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur die aufgrund eines Leihvertrages eingeräumte Nutzung als ähnliches Nutzungsverhältnis im Sinne des § 41 Abs. 2 GKG angesehen (vgl. OLG Köln, NJWE-MietR 1997, 273;… MüKoZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 8 Rn. 6 und 28;… Musielak ZPO/Heinrich, 13. Aufl., § 8 Rn. 6).
  • BGH, 18.05.2017 - III ZR 525/16

    Klage auf Feststellung des Fortbestands eines Pachtverhältnisses: Bemessung des …

    Diese Vorschrift ist weit auszulegen und findet Anwendung, wenn das Bestehen eines Pachtverhältnisses im Streit steht, insbesondere auch dann, wenn ein Pachtverhältnis lediglich von einer Partei geltend gemacht oder wenn über die rechtliche Einordnung eines Nutzungsverhältnisses als (Kleingarten-)Pachtverhältnis gestritten wird (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Rn. 4 ff sowie Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2009 aaO S. 1723 f Rn. 13, jeweils mwN).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2024 - 4 W 18/24

    Vorläufiger Streitwert für eine Klage auf Herausgabe der im Alleineigentum …

    Voraussetzung ist dann nur, dass die verklagte Partei ein Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15 -, juris).

    Der soziale Schutzgedanke bleibt dagegen im Vordergrund, wenn dem Eigentum des Klägers als umfassendstem Recht ein bloß schuldrechtliches Benutzungsrecht, etwa aus Leihe oder aus Gesellschaftsrecht, entgegengesetzt wird (BGH…, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66 -, BGHZ 48, 177-180, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15 -, juris).

  • BGH, 19.01.2023 - V ZR 64/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Da der Beschwerdeführer als Widerbeklagter sein Verteidigungsverhalten (nur) in erster Instanz auf ein Mietverhältnis, in zweiter und dritter Instanz dagegen auf sein Eigentum gestützt hat, waren die Voraussetzungen für die Absenkung des Streitwerts gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG in den Rechtsmittelinstanzen nicht (mehr) gegeben (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Rn. 5).
  • LG Berlin, 09.11.2017 - 67 S 146/17
    Nicht anderes folgt schließlich aus der Rechtsprechung des V. Zivilsenates, der § 41 GKG über seinen ausdrücklichen Wortlaut hinaus auch dann anwendet, wenn der Beklagte ein Miet-, Pacht- oder ähnliches Nutzungsverhältnis einwendet (vgl. BGH, Beschl. v. 16. Juni 2016 - V ZR 192/15, NZM 2016, 892 Tz. 5).
  • KG, 30.04.2025 - 7 W 4/25

    Streitwert der Räumungsklage bei Einwendung von lebenslangem Wohnrecht

    Rn. 2 Sie ist indes aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses (insbesondere dem dortigen Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung - BGH, Beschluss vom 16. Juni 2016 - V ZR 192/15 -, juris Rn. 4 ff.) unbegründet.
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