Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 2 WoEigG, § 18 Abs 2 WoEigG, § 22 WoEigG, § 242 BGB
Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau - IWW
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 18 Abs. 2, 22; BGB § 242
Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums; steckengebliebener Bau; Begrenzung des Anspruchs durch Treu und Glauben - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 18 Abs. 2, 22; BGB § 242
Anspruch auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 18 Abs. 2, § 22; BGB § 242
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige Errichtung des Gemeinschaftseigentums im Fall des sog. steckengebliebenen Baus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss die WEG einen steckengebliebenen Bau fertig stellen?
Kurzfassungen/Presse (7)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zum Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der steckengebliebene Bau - und der Ersterrichtungsanspruch des Wohnungseigentümers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ersterrichtungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei sogenanntem steckengebliebenen Bau
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zum Anspruch des Wohnungseigentümers auf plangemäße Ersterrichtung bei steckengebliebenem Bau
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"Steckengebliebener Bau": Weiterbauen, koste es was es wolle?
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Keine analoge Anwendung der Regelungen zur baulichen Veränderung und zum Wiederaufbau auf die erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Pflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Errichtung der Anlage nach Insolvenz des Bauträgers?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss die WEG einen steckengebliebenen Bau fertig stellen? (IMR 2025, 66)
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 18.05.2022 - 133 C 1875/21
- LG Koblenz, 20.11.2023 - 2 S 29/22
- BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 204
- DNotZ 2025, 614
- NZBau 2025, 228
- NZM 2025, 99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Der Senat hat die Frage offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 31).Auch die Vorschrift zum Wiederaufbau gemäß § 22 WEG ist - trotz der im Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang mit der Frage der Beendigung der GdWE diskutierten Thematik sogenannter "Problemimmobilien" (näher Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 35) - inhaltlich unverändert geblieben.
Denn zerstört im Sinne dieser Vorschrift ist ein Gebäude nur dann, wenn seine Nutzbarkeit nachträglich durch ein punktuelles Ereignis (wie Brand, Überflutung oder Explosion) wesentlich beeinträchtigt oder aufgehoben ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 26 zu § 22 Abs. 4 WEG aF).
Rn. 16 bb) Eine analoge Anwendung des § 22 WEG, bei dem es sich um eine eng begrenzte Ausnahmevorschrift handelt (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 26 zu § 22 Abs. 4 WEG aF), kommt ebenfalls nicht in Betracht.
Zwar können die Wohnungseigentümer die Beseitigung anfänglicher Mängel des plangerecht hergestellten Gemeinschaftseigentums nicht mit der Begründung verweigern, dass ihnen die damit einhergehenden Kosten nicht zuzumuten seien; eine "Opfergrenze" ist insoweit nicht anzuerkennen (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 20 ff.; Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 20).
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Rn. 8 c) Ist also das Binnenverhältnis zwischen den Erwerbern und der GdWE entstanden, kann nach ständiger Senatsrechtsprechung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG) verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20; Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, 24;… Urteil vom 22. März 2018 - V ZR 65/17, NJW-RR 2018, 776 Rn. 25;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 18).Die erstmalige plangerechte Errichtung bzw. Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums ist auch keine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG (zur erstmaligen plangerechten Herstellung des Gemeinschaftseigentums und § 22 WEG aF Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20; Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7).
Rn. 18 a) Dass der Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist, entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 21; Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 21 f.) und findet auch Zustimmung in der Literatur (…vgl. Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 22 Rn. 42 f.;… Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl., Kapitel 4 Rn. 45; Pramataroff/Bordt, FD-MietR 2024, 807719).
Das kommt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung etwa dann in Betracht, wenn die Erstherstellung (bzw. hier: Fertigstellung des Baus) Kosten verursacht, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der von der abweichenden Bauausführung betroffenen Wohnungseigentümer unverhältnismäßig sind, sodass ein vernünftiger Wohnungseigentümer unter den gegebenen Umständen die plangerechte Herstellung nicht verlangen würde (vgl. Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 21; Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 21 f.).
- BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Rn. 8 c) Ist also das Binnenverhältnis zwischen den Erwerbern und der GdWE entstanden, kann nach ständiger Senatsrechtsprechung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG) verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, 24;… Urteil vom 22. März 2018 - V ZR 65/17, NJW-RR 2018, 776 Rn. 25;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 18).Die erstmalige plangerechte Errichtung bzw. Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums ist auch keine bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 1 WEG (zur erstmaligen plangerechten Herstellung des Gemeinschaftseigentums und § 22 WEG aF Senat, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7).
Rn. 18 a) Dass der Anspruch auf erstmalige plangerechte Herstellung des Gemeinschaftseigentums nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn seine Erfüllung den übrigen Wohnungseigentümern nach den Umständen des Einzelfalls nicht zuzumuten ist, entspricht ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 21;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 21 f.) und findet auch Zustimmung in der Literatur (…vgl. Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 22 Rn. 42 f.;… Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Aufl., Kapitel 4 Rn. 45; Pramataroff/Bordt, FD-MietR 2024, 807719).
Das kommt nach der gefestigten Senatsrechtsprechung etwa dann in Betracht, wenn die Erstherstellung (bzw. hier: Fertigstellung des Baus) Kosten verursacht, die auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der von der abweichenden Bauausführung betroffenen Wohnungseigentümer unverhältnismäßig sind, sodass ein vernünftiger Wohnungseigentümer unter den gegebenen Umständen die plangerechte Herstellung nicht verlangen würde (vgl. Senat, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 21;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 21 f.).
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 203/17
Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Rn. 8 c) Ist also das Binnenverhältnis zwischen den Erwerbern und der GdWE entstanden, kann nach ständiger Senatsrechtsprechung jeder Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG) verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat…, Urteil vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 20;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, 24;… Urteil vom 22. März 2018 - V ZR 65/17, NJW-RR 2018, 776 Rn. 25; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 18).Zwar können die Wohnungseigentümer die Beseitigung anfänglicher Mängel des plangerecht hergestellten Gemeinschaftseigentums nicht mit der Begründung verweigern, dass ihnen die damit einhergehenden Kosten nicht zuzumuten seien; eine "Opfergrenze" ist insoweit nicht anzuerkennen (vgl. etwa Senat…, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.; Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 20 ff.;… Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 20).
Darum geht es bei einem steckengebliebenen Bau aber nicht, denn es fehlt, soweit die erstmalige Errichtung begehrt wird, schon an dem - den Vorgaben der Teilungserklärung entsprechenden - Gemeinschaftseigentum (zur Abgrenzung der Fallgruppen näher Senat, Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17 aaO Rn. 17 ff.).
- LG Koblenz, 20.11.2023 - 2 S 29/22
Steckengebliebener Bau einer Wohnungseigentumsanlage: Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Rn. 3 Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZMR 2024, 152 veröffentlicht ist, ist der Ansicht, dass die Klägerin im zugesprochenen Umfang Beschlussersetzung verlangen kann.Infolgedessen entstehen wohnungseigentumsrechtliche Errichtungsansprüche der Erwerber in aller Regel erst bei einem fortgeschrittenen Bautenstand (vgl. auch Vogel, IMR 2024, 247).
- BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
Grundstückseigentümer ist verantwortlich, wenn ein von ihm beauftragter …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Selbst wenn sich die Einstandspflicht gegenüber den Eigentümern der Nachbargrundstücke aus der Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümer als (Mit)Eigentümer des Grundstücks ergibt (vgl. Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 193/10, NJW-RR 2011, 739 Rn. 6; Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 311/16, NJW 2018, 1542 Rn. 12) und daher nicht unmittelbar zu den künftig noch aufzuwendenden Kosten für die Errichtung der Wohnungseigentumsanlage zählt, können solche Ansprüche (wirtschaftlich) zu den ursprünglich kalkulierten und grundsätzlich für die Erstherstellung einzusetzenden Erwerbspreisen hinzuzurechnen sein und so im Ergebnis zu einer Unzumutbarkeit führen. - BGH, 17.10.2014 - V ZR 9/14
Zu Instandhaltungs- und Schadensersatzpflichten der Wohnungseigentümer
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Zwar können die Wohnungseigentümer die Beseitigung anfänglicher Mängel des plangerecht hergestellten Gemeinschaftseigentums nicht mit der Begründung verweigern, dass ihnen die damit einhergehenden Kosten nicht zuzumuten seien; eine "Opfergrenze" ist insoweit nicht anzuerkennen (vgl. etwa Senat, Urteil vom 17. Oktober 2014 - V ZR 9/14, BGHZ 202, 375 Rn. 12 ff.;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 20 ff.;… Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 20). - BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17
Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Es wäre Sache der insoweit darlegungsbelasteten Beklagten, hierzu weiter vorzutragen; sollte der Klägerin - im Gegensatz zu der Beklagten - näherer Vortrag möglich und zumutbar sein, fänden insoweit die Grundsätze der sekundären Darlegungslast Anwendung (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2017 - V ZR 255/17, NJW 2019, 3147 Rn. 49 mwN). - BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Schuldner des Ausgleichsanspruchs, …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Selbst wenn sich die Einstandspflicht gegenüber den Eigentümern der Nachbargrundstücke aus der Verantwortlichkeit der Wohnungseigentümer als (Mit)Eigentümer des Grundstücks ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 193/10, NJW-RR 2011, 739 Rn. 6;… Urteil vom 9. Februar 2018 - V ZR 311/16, NJW 2018, 1542 Rn. 12) und daher nicht unmittelbar zu den künftig noch aufzuwendenden Kosten für die Errichtung der Wohnungseigentumsanlage zählt, können solche Ansprüche (wirtschaftlich) zu den ursprünglich kalkulierten und grundsätzlich für die Erstherstellung einzusetzenden Erwerbspreisen hinzuzurechnen sein und so im Ergebnis zu einer Unzumutbarkeit führen. - BGH, 12.04.2013 - V ZR 103/12
Wohnungseigentum: Mitwirkungspflicht einzelner Wohnungseigentümer bei der …
Auszug aus BGH, 20.12.2024 - V ZR 243/23
Denn die auf Erstherstellung gerichtete Inanspruchnahme der Beklagten durch die Klägerin wäre mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis schon dann treuwidrig, wenn die Klägerin im Ergebnis gleichgerichtete vertragliche Ansprüche gegen die Generalbauunternehmerin bzw. deren Insolvenzverwalter erfolgversprechend geltend machen könnte (…vgl. BeckOGK/Kempfle, WEG [1.9.2024], § 22 Rn. 23;… ähnlich Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 22 Rn. 44;… aA Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 19 Rn. 61; zur Treuepflicht allg. etwa Senat, Urteil vom 12. April 2013 - V ZR 103/12, NJW 2013, 1962 Rn. 11;… Urteil vom 10. Februar 2017 - V ZR 166/16, ZWE 2017, 360 Rn. 10 f.). - BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16
Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf …
- BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18
Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur …
- BGH, 13.05.2022 - V ZR 4/21
Notwegrecht: Technisch nicht herstellbare in der bestandskräftigen Baugenehmigung …
- BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06
Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück; …
- BGH, 23.03.2018 - V ZR 65/17
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines Anspruchs der übrigen Wohnungseigentümer …
- BGH, 05.06.2008 - V ZB 85/07
Rechtsfolgen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung für die Erwerber von …
- BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18
Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. …
- BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an …
- BayObLG, 24.02.2000 - 2Z BR 173/99
Fertigstellung einer Wohnanlage bei Zahlungsunfähigkeit des teilenden Eigentümers
- OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05
Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer; …
- OLG Frankfurt, 15.03.1991 - 20 W 114/90
Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen; Mehrheitlicher Fertigstellungsbeschluss …
- BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24
Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
Denn das Wohnungseigentum besteht - wenngleich dann der Substanz nach als Miteigentumsanteil - auf Dauer (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 9).Rn. 16 (2) Ausgehend hiervon kann jeder Wohnungseigentümer nach ständiger Senatsrechtsprechung von der GdWE verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 8;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 17 f.;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, jeweils mwN).
Dabei erfasst die ordnungsmäßiger Verwaltung grundsätzlich entsprechende erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums - schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten - nicht nur die Beseitigung anfänglicher Mängel, die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen oder die Behebung von Abweichungen zwischen der tatsächlichen Bauausführung und der Teilungserklärung bzw. dem Aufteilungsplan, sondern auch die erstmalige Errichtung bzw. Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums bei einem steckengebliebenen Bau (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, aaO Rn. 9).
Rn. 19 bb) Nicht zu entscheiden war bisher darüber, ob im Sonderfall des sogenannten steckengebliebenen Baus ein gegen die GdWE gerichteter Anspruch auf erstmalige Errichtung bzw. Fertigstellung auch von Sondereigentum besteht und wie dieser gegebenenfalls zu begrenzen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 5;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 18 ff.).
Rn. 23 (a) Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keinerlei Regelungen über die Erstherstellungs- bzw. Fertigstellungspflicht der Gemeinschaft bei einem steckengebliebenen Bau (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 10 ff.).
Außerdem kommt eine auf Erstherstellung gerichtete Inanspruchnahme der GdWE mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis nicht in Betracht, wenn der einzelne Wohnungseigentümer im Ergebnis gleichgerichtete vertragliche Ansprüche etwa gegen einen Bauträger oder einen Insolvenzverwalter erfolgversprechend geltend machen kann (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 26).
Rn. 35 (i) Zu einer finanziellen Überforderung der anderen Wohnungseigentümer, die gemäß § 242 BGB zu einer Begrenzung des Ersterrichtungsanspruchs führen kann (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 39), wird es im Regelfall aufgrund einer wie vorstehend beschriebenen Erstreckung des Erstherstellungsanspruchs nicht kommen.
- BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?
Denn das Wohnungseigentum besteht - wenngleich dann der Substanz nach als Miteigentumsanteil - auf Dauer (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 9).(2) Ausgehend hiervon kann jeder Wohnungseigentümer nach ständiger Senatsrechtsprechung von der GdWE verlangen, dass das Gemeinschaftseigentum im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung erstmals in einen der Teilungserklärung entsprechenden - mithin plangerechten - Zustand versetzt wird (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 8;… Urteil vom 4. Mai 2018 - V ZR 203/17, NJW 2018, 3238 Rn. 10, 17 f.;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7, jeweils mwN).
Dabei erfasst die ordnungsmäßiger Verwaltung grundsätzlich entsprechende erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums - schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten - nicht nur die Beseitigung anfänglicher Mängel, die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Anforderungen oder die Behebung von Abweichungen zwischen der tatsächlichen Bauausführung und der Teilungserklärung bzw. dem Aufteilungsplan, sondern auch die erstmalige Errichtung bzw. Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums bei einem steckengebliebenen Bau (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, aaO Rn. 9).
bb) Nicht zu entscheiden war bisher darüber, ob im Sonderfall des sogenannten steckengebliebenen Baus ein gegen die GdWE gerichteter Anspruch auf erstmalige Errichtung bzw. Fertigstellung auch von Sondereigentum besteht und wie dieser gegebenenfalls zu begrenzen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 5;… Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 18 ff.).
(a) Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keinerlei Regelungen über die Erstherstellungs- bzw. Fertigstellungspflicht der Gemeinschaft bei einem steckengebliebenen Bau (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 10 ff.).
Außerdem kommt eine auf Erstherstellung gerichtete Inanspruchnahme der GdWE mit Rücksicht auf das Mitgliedschaftsverhältnis nicht in Betracht, wenn der einzelne Wohnungseigentümer im Ergebnis gleichgerichtete vertragliche Ansprüche etwa gegen einen Bauträger oder einen Insolvenzverwalter erfolgversprechend geltend machen kann (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 26).
(i) Zu einer finanziellen Überforderung der anderen Wohnungseigentümer, die gemäß § 242 BGB zu einer Begrenzung des Ersterrichtungsanspruchs führen kann (vgl. Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 - V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 39), wird es im Regelfall aufgrund einer wie vorstehend beschriebenen Erstreckung des Erstherstellungsanspruchs nicht kommen.
- BGH, 16.05.2025 - V ZR 270/23
Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!
Rn. 23 (a) Im Ausgangspunkt erkennt das Berufungsgericht, dass die erstmalige Errichtung der Anlage durch den Bauträger von der baulichen Veränderung abzugrenzen ist (zum Verhältnis von erstmaliger Errichtung und baulicher Veränderung nach altem Recht Senat…, Urteil vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 7 mwN; zum neuen Recht Senat, Urteil vom 20. Dezember 2024 V ZR 243/23, NZM 2025, 99 Rn. 8).
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