Rechtsprechung
| BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 26, 320
- NJW 1958, 705
- MDR 1958, 317
- DB 1958, 336
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38
Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ). - BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
So hat auch das Bundesverfassungsgericht, freilich in anderem Zusammenhang, ausgesprochen, Art. 103 GG gebe dem Beteiligten grundsätzlich nur ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhalte, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor dem Erlaß der Entscheidung zu äußern (BVerfG NJW 1953, 177, 178 [BVerfG 18.09.1952 - 1 BvR 612/52] ; vgl. auch BVerfG NJW 1957, 17 sowie das Urteil des erkennenden Senats LM SchutzVO i.d.F. vom 4. Dezember 1943 Nr. 4). - BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Die Umdeutung setzt voraus, daß das nichtige Rechtsgeschäft die Bestandteile des Geschäfts, in das die Umdeutung erfolgt, in sich schließt; sie darf nicht dazu führen, daß an die Stelle des nichtigen Geschäfts ein solches gesetzt wird, das über den Erfolg des ursprünglich gewollten Geschäfts hinausgeht (BGHZ 19, 269, 275) [BGH 15.12.1955 - II ZR 204/54] .
- BGH, 10.01.1951 - II ZR 18/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Dasselbe gilt in dem Fall, wie er der Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1951 (II ZR 18/50 , in den hier in Betracht kommenden Teilen nicht veröffentlicht) zugrunde gelegen hat. - RG, 11.11.1910 - II 609/09
Vermögensübernahme; Haftung für Schulden
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Nun ist es zwar richtig, daß gegebenenfalls auch die Umdeutung eines nach § 134 BGB nichtigen Geschäfts in ein erlaubtes gemäß § 140 BGB möglich ist (RGZ 125, 209, 212; RG SeuffArch 80 Nr. 110), nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts soll auch die Umdeutung einer nach § 311 BGB nichtigen Verpflichtung zur Vermögensübertragung in eine solche zur Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände, selbst wenn diese das ganze Vermögen darstellen, möglich sein (RGZ 76, 1, 3; 82, 273, 277). - RG, 19.05.1913 - VI 30/13
Beeidigung von Zeugen; Vermögensübernahme
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Nun ist es zwar richtig, daß gegebenenfalls auch die Umdeutung eines nach § 134 BGB nichtigen Geschäfts in ein erlaubtes gemäß § 140 BGB möglich ist (RGZ 125, 209, 212; RG SeuffArch 80 Nr. 110), nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts soll auch die Umdeutung einer nach § 311 BGB nichtigen Verpflichtung zur Vermögensübertragung in eine solche zur Übertragung der einzelnen Vermögensgegenstände, selbst wenn diese das ganze Vermögen darstellen, möglich sein (RGZ 76, 1, 3; 82, 273, 277). - RG, 08.10.1909 - II 32/09
1. Kann aus einem Bordellkaufe, der wegen Verstoßes gegen die guten Sitten …
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ). - RG, 18.12.1917 - III 356/17
Arglisteinrede gegen die Berufung auf die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ). - RG, 21.04.1939 - VII 231/37
1. Über die Voraussetzungen des Rechtsschutzbedürfnisses und die Folgen seines …
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Rn. 39 Dieses Vorbringen enthält nicht nur eine Ergänzung des Klagevorbringens im Sinne von § 268 Nr. 1 ZPO, sondern eine Klageänderung, die im Revisionsrechtszug unzulässig ist (RGZ 160, 204, 212; OGHZ 2, 226, 231; BGH LM KO § 146 Nr. 4). - RG, 17.03.1932 - IV 372/31
Kann gegenüber einem Bereicherungsanspruch die Einrede der gegenwärtigen Arglist …
Auszug aus BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57
Zwar kann es arglistig sein, wenn der in Anspruch Genommene die von ihm geforderte Leistung wegen der Nichtigkeit des Vertrages verweigert und dabei dasjenige, was er auf Grund des Vertrages erlangt hat, behalten will (RGZ 71, 432, 456; 91, 359, 362; 135, 374, 376, 377; 161, 52, 59; BGH LM BGB § 154 Nr. 2 ). - RG, 08.07.1929 - VIII 220/29
Erstreckt sich die Nichtigkeit eines Schankpachtvertrags, der durch die …
- BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61
Rechtsstellung des Schlußerben
Es geht davon aus, daß der Abschluß derartiger Geschäfte über das Vermögen eines Lebenden, die in der Erwartung seines Todes geschlossen werden, sittlich verwerflich ist und in den meisten Füllen nur zu leichtsinniger Vermögensverschleuderung und zur Ausbeutung solchen Leichtsinns führt (BGHZ 26, 320, 324 [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]; BGH LM § 312 BGB Nr. 3).Das Gesetz verbietet Verträge der genannten Art schlechthin (BGHZ 26, 320, 326) [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57].
- BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung …
Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist. - BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 325/86
Wirksamkeit und Auslegung eines Erbschaftsvertrages
Das Bürgerliche Gesetzbuch hat sie im Grundsatz aufrechterhalten, weil derartige Geschäfte über das Vermögen eines lebenden Dritten im Hinblick auf die Spekulationsgefahr gefährlich und sittlich anstößig seien und in den meisten Fällen zu leichtsinniger Vermögensverschleuderung und zur Ausbeutung solchen Leichtsinns führten (BGHZ 26, 320, 324, 325; 37, 319, 323; BGH Urteil vom 30. März 1960 - V ZR 176/58 - DNotZ 1960, 382, 383 = LM Nr. 3 zu § 312 BGB; Motive zum BGB Bd. II S. 182, 184 - zu § 349 E I -).
- BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68
Teilweise Zulassung der Revision
Rechtsprechung und Schrifttum haben insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen es als unabweisbar angesehen, einem tatsächlichen Zustand, der eine gewisse Zeit bestanden hat, trotz der Nichtigkeit des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts eine - mehr oder weniger beschränkte - rechtliche Anerkennung nicht zu versagen, so z.B. bei aus irgend einem Grunde nichtigen Handelsgesellschaften, die im Rechtsverkehr bereits in Erscheinung getreten waren (vgl. dazu BGHZ 3, 285, 288 [BGH 24.10.1951 - II ZR 18/51]; 26, 330), [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57]bei Versagung oder Nichtigerklärung eines Patents, für das jemand eine Lizenz erworben und schon ausgenutzt hatte (BGHZ 37, 281, 292 [BGH 28.06.1962 - I ZR 28/61]; 46, 365, 371 [BGH 25.10.1966 - K ZR 7/65]; LM Nr. 8 zu § 9 PatG). - BGH, 23.11.1994 - IV ZR 238/93
Umfang des Formzwangs
Durch sie sollen gefährliche Geschäfte unter Ausbeutung des Leichtsinns und eine leichtsinnige Vermögensverschleuderung verhindert werden (Mot. II 184; BGHZ 26, 320, 325; 37, 319, 323; 104, 279, 281) [BGH 11.05.1988 - IVa ZR 325/86].Weil demgemäß der konkrete Rechtsgrund belanglos ist, der einem Vertrag im Sinne von § 312 BGB zugrunde liegt (BGHZ 26, 320, 326), greift diese Vorschrift auch bei einem sittlich nicht anstößigen Vertragszweck (…Staudinger/Wufka, aaO. Rdn. 2), ja sogar bei einem der allgemeinen Üblichkeit entsprechenden Vertragsziel wie der Gleichbehandlung etwaiger Erben ein.
- BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist. - BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95
Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der …
Zwar fiele die Vereinbarung der Parteien, wenn sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu beurteilen wäre, als Erbschaftsvertrag über ein Vermächtnis aus dem Nachlaß eines noch lebenden Dritten unter § 312 Abs. 1 BGB (BGHZ 26, 320, 325f.). - BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02 Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
- BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist. - BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist. - BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08
Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder
- BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61
Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts - …
- BGH, 11.02.1959 - V ZR 163/57
Rechtsmittel
- BGH, 30.03.1960 - V ZR 176/58
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".