Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
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Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen der Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung; Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss; Vorliegen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 Abs 1 WoEigG, § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 WoEigG, § 20 Abs 4 Halbs 1 WoEigG, § 44 Abs 1 S 1 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen der Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung; Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss; Vorliegen ... - IWW
§ 20 Abs. 4 WEG, § ... 22 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 66 Abs. 2 ZPO, § 70 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 ZPO, § 66 Abs. 1 ZPO, § 44 Abs. 3 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 WEG, § 20 Abs. 2 WEG, §§ 20, 21 WEG, § 20 Abs. 1 WEG, § 22 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 1 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 1 Alt. 2 WEG, § 20 Abs. 2, Abs. 3 WEG, § 20 Abs. 4 Halbs. 2 WEG, § 20 WEG, 3 WEG, § 563 Abs. 3 ZPO, 4 WEG, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 101 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 69 ZPO, § 101 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 4 WEG, § 91 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 20, 44
Anspruch auf bauliche Veränderungen; privilegierte bauliche Veränderungen; Grundlegende Umgestaltung einer Wohnanlage; unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers; Beschlussanfechtung - Wolters Kluwer
- mietrechtsiegen.de
WEG - Rollstuhlrampe für Terrasse ist als bauliche Veränderung zulässig
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 20 Abs. 1, 2, 4, § 44 Abs. 1 Satz 1, 2
Beschlussanfechtung: Prüfungsmaßstab des einer privilegierten baulichen Veränderung stattgebenden Eigentümerbeschlusses - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 20 Abs. 1, 2 und 4, 44 Abs. 1 Satz 1 und 2
Umgestaltung durch bauliche Maßnahme zur Barrierereduzierung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschlussfassung der Wohnungseigentümer zur Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung; Beurteilung des Prüfungsmaßstabs einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss
- datenbank.nwb.de
Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen der Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung; Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss; Vorliegen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rollstuhlrampe für Terrasse ist zulässig
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
WEG: Zulässigkeit einer baulichen Veränderung in Form von Errichtung einer 65 cm erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch des Wohnungseigentümers auf Durchführung bzw. Gestattung einer baulichen Veränderung
Besprechungen u.ä. (4)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung der Gestattung einer privilegierten baulichen Veränderung nach Inkrafttreten des WEMoG
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Wohnungseigentumsrecht: Erleichterte Beschlussfassung in der Wohnungseigentümergemeinschaft für privilegierte bauliche Veränderungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundlegende Umgestaltung: Wann liegt sie vor? (IMR 2024, 156)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gestattungsbeschluss: Prüfungsprogramm für die Anfechtungsklage (IMR 2024, 157)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 15.08.2022 - 211 C 47/21
- LG Köln, 26.01.2023 - 29 S 136/22
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 1419
- MDR 2024, 356
- NZM 2024, 337
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (9)
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Auf diese Voraussetzungen kommt es nur an, wenn der Individualanspruch des Wohnungseigentümers abgelehnt worden ist und sich dieser mit einer Anfechtungsklage gegen den Negativbeschluss wendet und/oder den Anspruch mit der Beschlussersetzungsklage weiterverfolgt (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, zur Veröffentlichung bestimmt).Denn durch § 20 Abs. 2 und Abs. 3 WEG wird den einzelnen Wohnungseigentümern lediglich ein Anspruch auf Beschlussfassung gewährt, ohne dass eine eigenständige Beschlusskompetenz begründet wird (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, Rn. 10, zur Veröffentlichung bestimmt).
Rn. 21 a) Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, Rn. 44, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Wohnungseigentumsrecht: Verzögerung bei Klagezustellung; Beschlusskompetenz der …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Das Berufungsgericht nimmt in seinem Urteil das Protokoll der Eigentümerversammlung konkret in Bezug (vgl. dazu etwa Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 15).Rn. 25 b) Geboten ist eine objektive Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 19;… Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 mwN).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Der Beschlussinhalt ist durch Auslegung zu ermitteln, die das Revisionsgericht selbst vornehmen kann (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291).
- BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Rn. 25 b) Geboten ist eine objektive Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat…, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 19; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 mwN). - BGH, 18.06.2007 - II ZB 23/06
Niederlage für sog. "Berufsaktionäre": Grundsatz der Kostenparallelität gilt …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Dies folgt allerdings nicht aus § 101 Abs. 1 Satz 1 ZPO, da die Vorschrift bei einer - wie hier - streitgenössischen Nebenintervention (§ 69 ZPO i.V.m. § 44 Abs. 3 WEG) nicht gilt (vgl. § 101 Abs. 2 ZPO und BGH, Beschluss vom 18. Juni 2007 - II ZB 23/06, NJW-RR 2007, 1577 Rn. 7 f.). - BGH, 18.11.2014 - II ZR 1/14
Kostenantrag des Nebenintervenienten auf Seiten des Beklagten nach Klagerücknahme …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Werden aber - wie hier - dem Gegner der unterstützten Partei die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, erfasst dies auch ohne besonderen Ausspruch, den der Senat hier nur zur Klarstellung trifft, die Kosten der streitgenössischen Nebenintervention, weil diese Kosten als Kosten des Hauptprozesses behandelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. November 2014 - II ZR 1/14, NJW 2015, 557 Rn. 2 mwN;… MüKoZPO/Schulz, 6. Aufl., § 101 Rn. 35). - BGH, 23.03.2018 - V ZR 307/16
Nutzung einer Teileigentumseinheit im "Ärztehaus" zu Wohnzwecken?
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Die revisionsrechtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob das Berufungsgericht den unbestimmten Rechtsbegriff der "grundlegenden Umgestaltung" zutreffend erfasst und ausgelegt sowie alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 23. März 2018 - V ZR 307/16, NJW-RR 2018, 1227 Rn. 12). - LG Köln, 26.01.2023 - 29 S 136/22
Wann gestaltet eine bauliche Veränderung eine Wohnanlage grundlegend um?
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Rn. 3 Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in ZWE 2023, 176 veröffentlicht ist, ist der Beschluss rechtswidrig. - BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19
Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …
Auszug aus BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Ob die Streithelferin an dem Beitritt ein rechtliches Interesse gemäß § 66 Abs. 1 ZPO hat, was die Revisionserwiderung bezweifelt, ist für ihre Rechtsmittelbefugnis unerheblich (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2020 - V ZR 106/19, NJW-RR 2020, 942 Rn. 11).
- BGH, 17.07.2026 - V ZR 162/25
Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einbau eines Klima-Splitgeräts
Rn. 24 (cc) Aus dem Zusammenspiel der Regelungen ergibt sich, dass bauliche Veränderungen in den von § 20 Abs. 4 WEG vorgegebenen Grenzen mehrheitlich gestattet werden können, ohne dass es im Einzelnen auf die Voraussetzungen von § 20 Abs. 2 und 3 WEG ankommt (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 9). - BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden hat (V ZR 33/23, Rn. 15, zur Veröffentlichung bestimmt), gilt dies unabhängig davon, ob die Anspruchsvoraussetzungen des § 20 Abs. 2 WEG im Einzelnen vorliegen und ob die bauliche Veränderung insbesondere angemessen ist; der von dem Gesetzgeber im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von Maßnahmen - unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit - ist bei der Prüfung, ob eine grundlegende Umgestaltung vorliegt, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen. - BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25
Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Damit ist eine durchführbare Regelung getroffen, die keine inneren Widersprüche aufweist (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 261/23, NZM 2025, 48 Rn. 40; Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 25 jeweils mwN).Rn. 21 (1) Die Neuregelung der Vorschriften über bauliche Veränderungen in den §§ 20, 21 WEG durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020 S. 2187) dient unter anderem dem Zweck, den baulichen Zustand von Wohnungseigentumsanlagen leichter verbessern und an sich ändernde Gebrauchsbedürfnisse der Wohnungseigentümer anpassen zu können (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 26, 61, 66; dazu Senat…, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 21; Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 10).
Stattdessen hat er den enger zu verstehenden Begriff der "grundlegenden Umgestaltung" gewählt, um den Wohnungseigentümern die bauliche Veränderung von Wohnungseigentumsanlagen zu erleichtern (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 66; dazu Senat…, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 39; Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, aaO Rn. 15).
- BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24
Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Gestattung einer baulichen Veränderung in …
Ob ein Anspruch auf die Gestattung - nach § 20 Abs. 2 oder Abs. 3 WEG - bestand, ist bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Wohnungseigentümers stattgebenden Beschluss ohne Bedeutung (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 9).So ist zwar der im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von in § 20 Abs. 2 WEG geregelten Maßnahmen - unter anderem zur Förderung der Barrierefreiheit - bei der Prüfung, ob § 20 Abs. 4 WEG einer Beschlussfassung über eine bauliche Veränderung entgegensteht, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen (für die grundlegende Umgestaltung i.S.d. § 20 Abs. 4 Alt. 1 WEG bereits Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 16).
- BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines …
Der Beschluss zu TOP 6.2 der Eigentümerversammlung vom 14. Dezember 2021 lässt bei der gebotenen objektiven Auslegung (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 25) eine durchführbare Regelung noch erkennen, ohne dass sein Inhalt widersprüchlich ist. - LG Berlin II, 25.07.2025 - 56 S 40/24
Bodentiefe Duschwanne ist privilegiert
Rn. 97 cc) Entgegen der Auffassung der Streithelfer stützt das Urteil des BGH vom 09.02.2024 (Az. V ZR 33/23 -, dort juris Rn. 27) nicht deren Auffassung. - LG Frankfurt/Main, 06.06.2024 - 13 S 48/23
Einbau eine Klimaanlage: Auch Nachteile durch deren bestimmungsgemäßen Gebrauch …
Diese Vorschrift konkretisiert insoweit den auch im Rahmen von § 20 Abs. 1 WEG geltenden Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung (BGH NJW 2024, 1419). - BGH, 10.10.2025 - V ZR 192/24
Bauliche Veränderung ermöglicht Umnutzung: Gestattungsbeschluss anfechtbar?
- BGH, 23.05.2025 - V ZR 128/24
Gestattung einer baulichen Veränderung durch Beschluss der Wohnungseigentümer …
Ob ein Anspruch auf die Gestattung - nach § 20 Abs. 2 oder Abs. 3 WEG - bestand, ist bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Wohnungseigentümers stattgebenden Beschluss ohne Bedeutung (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 9). - LG München I, 10.02.2025 - 36 S 12455/24
Wohnungseigentum
Wenn wie hier der sich aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG ergebende Individualanspruch eines Wohnungseigentümers abgelehnt worden ist und sich dieser mit einer Anfechtungsklage gegen den Negativbeschluss wendet und den Anspruch mit der Beschlussersetzungsklage weiterverfolgt, kommt es auf diese Tatbestandsvoraussetzung an (BGH Urteil vom 9.2.2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419, Rn. 9, beckonline).Auch diese Tatbestand:svoraussetzung ist zu prüfen (BGH, NJW 2024, 1419 ff.; vgl. oben).
Der BGH hat in der zitierten Entscheidung (BGH, NJW 2024, 1419 ff.) ebenfalls entschieden, dass eine grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage gem. § 20 Abs. 4 Hs. 1 Alt. 1 WEG bei einer privilegierten Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 WEG zumindest typischerweise nicht anzunehmen ist; denn der von dem Gesetzgeber im gesamtgesellschaftlichen Interesse erstrebten Privilegierung bestimmter Kategorien von Maßnahmen ist bei der Prüfung, ob eine grundlegende Umgestaltung vorliegt, im Sinne eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses Rechnung zu tragen.
- AG Hamburg-St. Georg, 12.07.2024 - 980b C 37/23
Nachträgliche Genehmigung eines Balkonkraftwerks: Die Details sind entscheidend!
- LG Itzehoe, 15.11.2024 - 11 S 32/23
Genehmigte Maßnahme ist schwer anzugreifen
- LG Stuttgart, 19.03.2025 - 19 S 30/23
Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Übergehen eines …
- LG München I, 05.02.2025 - 1 S 1215/24
Streitverkündung an Verwalter: Kostenersatz des Verwalters?
- LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 9/24
- LG Frankfurt/Main, 19.12.2024 - 13 S 40/23
Kein Nutzungsvorteil für Menschen mit Behinderungen - keine Privilegierung!
- LG München I, 27.02.2025 - 36 S 13190/23
Wohnungseigentum
- LG Berlin II, 11.02.2025 - 56 S 15/24
Anforderungen an Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
- AG Hamburg-St. Georg, 23.05.2025 - 980b C 37/24
Gestaltet die Erneuerung einer Garage durch eine größere die Wohnanlage …
- LG München I, 30.01.2025 - 36 S 15380/23
Wohnungseigentümerversammlung
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