Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines Wohnungseigentümers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG
Entziehung des Wohnungseigentums bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten eines Wohnungseigentümers - IWW
§ 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 18 Abs. 3 WEG, § 21 Abs. 3 bis 5 WEG, § 18 WEG, § 242 BGB, § 246 AktG, § 21 Abs. 3 bis 5, § 16 Abs. 2, § 28 Abs. 2 WEG, §§ 14, 15 WEG, § 46 Abs. 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 16 Abs. 2 Nr. 1, 18, 21 Abs. 3-5, 28 Abs. 2, 46 Abs. 1; BGB § 242; AktG § 246
Entziehung des Wohnungseigentums aufgrund missbräuchlicher Rechtsausübung - Wolters Kluwer
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 18
Zulässigkeit und Begründetheit der Anfechtung eines wegen rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung von Eigentümerrechten gefassten Abmahnungsbeschlusses - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1
Anfechtbarkeit des Abmahnungsbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 18 Abs. 2 Nr. 1
Anfechtbarkeit eines Abmahnungsbeschlusses der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG ; Prüfumfang im Rahmen der Anfechtungsklage; Entziehung des Wohnungseigentums; Störung des Gemeinschaftsfriedens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für die Entziehung von Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Entziehung des Wohnungseigentums bei missbräuchlicher Rechtsausübung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Entziehung von Wohnungseigentum
- haufe.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Eigentumsentziehung wegen missbräuchlicher Rechtsausübung
- haufe.de (Kurzinformation)
Eigentumsentziehung wegen missbräuchlicher Rechtsausübung
- mietrecht-dav.de
, S. 60 (Leitsatz)
Wohnungseigentumsrecht: Anfechtbarkeit des Abmahnungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Missbrauch von Eigentümerrechten zwecks Herbeiführung eines verwalterlosen Zustands rechtfertigt Abmahnung des Wohnungseigentümers - Destabilisierung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Vergraulen des Verwalters rechtfertigt Entziehung des Wohneigentums
Besprechungen u.ä. (2)
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Eigentumsentziehung wegen missbräuchlicher Rechtsausübung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für Abmahnungsbeschluss und die Entziehung von Wohnungseigentum (IMR 2019, 326)
Verfahrensgang
- AG Trier, 31.03.2017 - 7 C 481/16
- LG Koblenz, 21.11.2017 - 2 S 20/17
- BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Papierfundstellen
- BGHZ 222, 1
- NJW 2019, 3783
- MDR 2019, 1052
- NZM 2019, 630
- ZMR 2019, 699
- NZG 2020, 106
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (22)
- BGH, 08.07.2011 - V ZR 2/11
Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Prüfungsumfang im Rahmen …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Dagegen ist die Prüfung der materiellen Richtigkeit der Abmahnung dem auf den Entziehungsbeschluss folgenden gerichtlichen Entziehungsprozess vorbehalten (Fortführung des Senatsurteils vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 6 ff.).Ein Abmahnungsbeschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist anfechtbar; das Rechtsschutzinteresse für eine Beschlussanfechtungsklage fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können (…vgl. dazu: Senat, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, WM 2007, 664 Rn. 19, insoweit nicht in BGHZ 170, 369 abgedruckt und vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8) und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre (vgl. dazu: Senat…, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, aaO).
Die tatsächliche Wirkung einer Abmahnung könnte ein aufgehobener Abmahnungsbeschluss nur haben, wenn er den Anforderungen an eine Abmahnung genügt (…vgl. Senat, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 190, 369 Rn. 24 und vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8 für die Geltung eines aufgehobenen Entziehungsbeschlusses als Abmahnung).
Es liegt nicht anders als bei einer Beschlussanfechtungsklage gegen den an die Abmahnung anschließenden Entziehungsbeschluss nach § 18 Abs. 3 WEG (dazu: Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 6 ff.).
Die Abmahnung entspricht - abgesehen von ihrer im Beschlussanfechtungsverfahren nicht zu prüfenden materiellen Richtigkeit - den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung nur, wenn sie hinreichend bestimmt ist und ein Verhalten aufzeigt, das als solches einen Entziehungsbeschluss rechtfertigen kann (zu den Anforderungen: Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 10;… zum Bezug zur ordnungsmäßigen Verwaltung: Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 18 WEG Rn. 38).
Zwar ist das Vorliegen einer den beschriebenen Anforderungen entsprechenden Abmahnung bei einer Anfechtung des nachfolgenden Entziehungsbeschlusses zu prüfen (Senat, Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 10).
Dieser besteht darin, dem Wohnungseigentümer ein bestimmtes, als Entziehungsgrund beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, das Verhalten zur Vermeidung eines Entziehungsbeschlusses aufzugeben oder zu ändern (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8 …und vom 25. Januar 2018 - V ZR 141/17, NJW-RR 2018, 649 Rn. 10).
- BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06
Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Ein Abmahnungsbeschluss der Wohnungseigentümer gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG ist anfechtbar; das Rechtsschutzinteresse für eine Beschlussanfechtungsklage fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können (vgl. dazu: Senat, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, WM 2007, 664 Rn. 19, insoweit nicht in BGHZ 170, 369 abgedruckt …und vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8) und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, aaO).Die Wohnungseigentümer haben das Recht, die Abmahnung durch Beschluss auszusprechen (Senat, Urteil vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 170, 369 Rn. 24).
Die tatsächliche Wirkung einer Abmahnung könnte ein aufgehobener Abmahnungsbeschluss nur haben, wenn er den Anforderungen an eine Abmahnung genügt (vgl. Senat, Urteile vom 19. Januar 2007 - V ZR 26/06, BGHZ 190, 369 Rn. 24 …und vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8 für die Geltung eines aufgehobenen Entziehungsbeschlusses als Abmahnung).
- OLG Köln, 20.02.2004 - 16 Wx 7/04
Abmahnung wegen Anfechtung von Gemeinschaftsbeschlüssen
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Im Anschluss daran haben sie einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Februar 2004 (NJW-RR 2004, 877) auszugsweise wörtlich wiedergegeben.Hierüber besteht im Anschluss an den von den Klägern zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20. Februar 2004 (NJW-RR 2004, 877) bezogen auf Beschlussanfechtungsklagen weitgehend Einigkeit (LG Stuttgart, NJW-RR 1997, 589;… Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 18 Rn. 20;… BeckOK WEG/Hogenschurz [1.2.2019], § 18 Rn. 10;… Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 3 Rn. 88;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 12;… Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 17;… jurisPK-BGB/Geiben, 8. Aufl., § 18 WEG Rn. 21;… NK-BGB/Schultzky, 4. Aufl., § 18 WEG Rn. 2;… Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 19;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 18 Rn. 3B;… Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 18 WEG Rn. 11;… Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 18 Rn. 4;… Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 18 WEG Rn. 21).
Im Ergebnis könnte er seine Rechte nicht mehr unbefangen und effizient wahrnehmen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2004, 877).
- BGH, 25.01.2018 - V ZR 141/17
Wohnungseigentum: Erfordernis der Abmahnung bei Fortsetzung des …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Der Wohnungseigentümer wird, anders als das Berufungsgericht meint, weder dadurch, dass er Eigentümerrechte geltend macht, die ihm aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zustehen, noch dadurch, dass er von seinen Rechten nicht wie ein "besonnen und vernünftig denkender Miteigentümer" Gebrauch macht, zum untragbaren "Störenfried", dessen Entfernung aus der Gemeinschaft das Entziehungsverfahren nach § 18 WEG dient (vgl. dazu: Senat, Urteile vom 25. Januar 2018 - V ZR 141/17, NJW-RR 2018, 649 Rn. 9 …und vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, ZfIR 2019, 147 Rn. 14).Dieser besteht darin, dem Wohnungseigentümer ein bestimmtes, als Entziehungsgrund beanstandetes Fehlverhalten vor Augen zu führen, verbunden mit der Aufforderung, das Verhalten zur Vermeidung eines Entziehungsbeschlusses aufzugeben oder zu ändern (…vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8 und vom 25. Januar 2018 - V ZR 141/17, NJW-RR 2018, 649 Rn. 10).
- BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist dieser Abmahnungsbeschluss wie jeder andere Beschluss der Wohnungseigentümer anfechtbar (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; AG Hannover, ZMR 2006, 402; LG München I, ZWE 2010, 411, 413;… Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 24;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 14; Abramenko, ZMR 2012, 73, 77).Überwiegend wird mit dieser Formulierung aber keine Einschränkung des Gegenstands der formellen Prüfung, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass auch bei einer Klage gegen den Abmahnungsbeschluss keine Richtigkeitsprüfung stattfindet (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; LG Hannover, ZMR 2006, 723;… BeckOK WEG/Hogenschurz [1.2.2019], § 18 Rn. 22;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… jurisPK-BGB/Geiben, 8. Aufl., § 18 WEG Rn. 25;… Then in Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 18 Rn. 13 a.E.).
- LG München I, 14.06.2010 - 1 S 25652/09
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Ermächtigung der Verwaltung …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Machen sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, ist dieser Abmahnungsbeschluss wie jeder andere Beschluss der Wohnungseigentümer anfechtbar (BayObLG, NJW-RR 1996, 12, 13; AG Hannover, ZMR 2006, 402; LG München I, ZWE 2010, 411, 413;… Heinemann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 18 Rn. 24;… Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 18 Rn. 7;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 18 Rn. 14; Abramenko, ZMR 2012, 73, 77).Diese Anforderungen sind deshalb auch im Rahmen einer Anfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss zu prüfen (OLG Hamburg, OLGR 2004, 144; LG München I, ZWE 2010, 411, 413;… Sauren, WEG, 6. Aufl., § 18 Rn. 6b).
- BGH, 14.09.2018 - V ZR 138/17
Entziehung des Wohnungseigentums bei Bruchteilseigentum: Abwendung der Wirkungen …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Der Wohnungseigentümer wird, anders als das Berufungsgericht meint, weder dadurch, dass er Eigentümerrechte geltend macht, die ihm aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zustehen, noch dadurch, dass er von seinen Rechten nicht wie ein "besonnen und vernünftig denkender Miteigentümer" Gebrauch macht, zum untragbaren "Störenfried", dessen Entfernung aus der Gemeinschaft das Entziehungsverfahren nach § 18 WEG dient (…vgl. dazu: Senat, Urteile vom 25. Januar 2018 - V ZR 141/17, NJW-RR 2018, 649 Rn. 9 und vom 14. September 2018 - V ZR 138/17, ZfIR 2019, 147 Rn. 14). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 114/09
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Negativbeschlusses; Vorbefassung der …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Denn in einem solchen Fall ergibt sich das Rechtsschutzinteresse des abgemahnten Wohnungseigentümers an der Anfechtungsklage daraus, dass auch ein solcher Beschluss ihn in seinem Recht auf ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums verletzt (BayObLG NZM 2004, 383; vgl. zu diesem Gesichtspunkt allgemein: Senat, Urteile vom 15. Januar 2010 - V ZR 114/09, BGHZ 184, 88 Rn. 13 …und vom 2. Oktober 2015 - V ZR 5/15, ZfIR 2016, 29 Rn. 8). - BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15
Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Anerkannt ist die Möglichkeit der rechtsmissbräuchlichen Ausübung an sich bestehender Rechte etwa für Gebote in der Zwangsversteigerung (Senat…, Beschluss vom 17. Juli 2008 - V ZB 1/08, BGHZ 177, 334 Rn. 8 f.), für Vollstreckungsgegenklagen, die ausschließlich der Verfolgung prozesszweckfremder Ziele dienen (Senat, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 230/15, WM 2016, 2381 Rn. 23), oder für die Beschlussanfechtungsklage nach § 246 AktG, die von vornherein (BGH, Urteil vom 22. Mai 1989 - II ZR 206/88, BGHZ 107, 296, 310 f.) oder im weiteren Verlauf (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1991 - II ZR 249/90, ZIP 1991, 1577, 1579) nur (noch) dazu dient, die Gesellschaft in eigennütziger Weise dazu zu veranlassen, dem anfechtenden Aktionär Leistungen zu gewähren, auf die er keinen Anspruch hat und auf die er billigerweise auch keinen Anspruch erheben kann. - BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …
Auszug aus BGH, 05.04.2019 - V ZR 339/17
Rn. 14 (2) An das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs bei der Geltendmachung von Antrags-, Beschlussanfechtungs- und anderen Eigentümerrechte durch einen Wohnungseigentümer sind aber strenge Anforderungen zu stellen, weil es um einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Wohnungseigentümers (dazu allgemein: Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10) geht. - BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88
Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an …
- BGH, 02.10.2015 - V ZR 5/15
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer …
- BGH, 17.07.2008 - V ZB 1/08
Wirksamkeit eines zur Unterlaufung der Schuldnerschutzvorschriften abgegebenen …
- OLG Karlsruhe, 05.12.2002 - 11 Wx 6/02
Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtung trotz …
- BGH, 14.10.1991 - II ZR 249/90
Einwand individuellen Rechtsmißbrauchs gegenüber Anfechtungsklage bei …
- BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …
- OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des …
- BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 19/04
Unzulässigkeit der Anfechtung einer vom Verwalter ausgesprochenen Abmahnung
- AG Bonn, 14.01.2011 - 27 C 246/09
Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss sein Wohnungseigentum bei …
- KG, 07.05.1991 - 7 U 6990/90
Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers der Kaufsache; …
- LG Stuttgart, 04.12.1996 - 5 S 477/95
- LG Hannover, 10.05.2006 - 6 T 6/06
- BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20
Bei der Ausgliederung eines zum Verwalter bestellten einzelkaufmännischen …
Damit träte ein den Interessen der Wohnungseigentümer widersprechender Zustand ein (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 11). - AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21
Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der …
Dann ist auch die Ausübung des Klagerechts als Kernbereich elementarer Rechte der Wohnungseigentümer (vgl. BGH, ZWE 2019, 409, 411, Rn. 13 = ZMR 2019, 725) nicht nach § 242 BGB beschränkt. - AG Essen, 02.02.2022 - 196 C 97/21
Entziehung des Wohnungseigentums: Verfehlungen eines Eigentümers müssen konkret …
Davon ging die herrschende Meinung zum alten Recht bis zum 01.12.2020 aus (vgl. BGH Urteil vom 05.04.2019, AZ: V ZR 339/17 zit. nach juris).
- BGH, 04.07.2025 - V ZR 77/24
Beschluss zur Abmahnung durch Verwalter ist wie ein Abmahnungsbeschluss …
Dass der Verwalter die Abmahnung bereits ausgesprochen hat, lässt das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtungsklage nicht entfallen (Fortführung von Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 6, 9).Die tatsächliche Wirkung einer Abmahnung könnte ein aufgehobener Abmahnungsbeschluss nämlich nur haben, wenn er den Anforderungen an eine Abmahnung genügt (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 6).
Wird ein Abmahnungsbeschluss bestandskräftig, so steht sowohl für die Anfechtung eines etwaigen Entziehungsbeschlusses als auch für das anschließende gerichtliche Entziehungsverfahren fest, dass eine gültige Abmahnung vorliegt (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 9).
Rn. 15 (1) Wird die Abmahnung unmittelbar durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer ausgesprochen, ist ein solcher Beschluss nur eingeschränkt, nämlich darauf überprüfbar, ob die formellen Voraussetzungen der Beschlussfassung eingehalten sind, ob der Beschluss hinreichend bestimmt ist sowie schließlich, ob das abgemahnte Verhalten einen Entziehungsbeschluss bzw. die Entziehung des Wohnungseigentums rechtfertigen kann (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 8).
Aus der Abmahnung muss daher erkennbar sein, dass dem Wohnungseigentümer bei Fortführung seines Verhaltens die Entziehung des Wohnungseigentums droht (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 21;… Urteil vom 8. Juli 2011 - V ZR 2/11, BGHZ 190, 236 Rn. 8; vgl. auch LG Frankfurt a.M., ZMR 2025, 234).
- OLG Bremen, 07.09.2026 - 3 W 10/26
Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums durch Hausverwaltung; Übergang …
Endete das Verwalteramt mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters, so würde die Wohnungseigentümergemeinschaft entgegen der Entscheidung der Wohnungseigentümer verwalterlos (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, BGHZ 222, 1 Rn. 11;… Urteil vom 2. Juli 2021 - V ZR 201/20 -, Rn. 22, juris m.w.N.). - AG München, 09.01.2024 - 1294 C 15932/23
Vorbefassungsgebot bei Beschlussersetzungsklage
Rn. 34 3. Wird die Abmahnung aufgrund eines Beschlusses ausgesprochen, ist dieser anfechtbar (BGH NZM 2019, 630 Rn. 6).Die materielle Prüfung der Abmahnung ist hingegen gerichtlichen Entziehungsprozess vorbehalten (BGHZ 222, 1 Rn. 8 = NZM 2019, 630).
Rn. 40 2. Wird die Abmahnung aufgrund eines Beschlusses ausgesprochen, ist dieser anfechtbar (BGH NZM 2019, 630 Rn. 6).
Die materielle Prüfung der Abmahnung ist hingegen gerichtlichen Entziehungsprozess vorbehalten (BGHZ 222, 1 Rn. 8 = NZM 2019, 630).
- LG München I, 15.10.2025 - 1 S 14381/23
Beschlussanfechtung, Ladungsmangel, Verwalterbestellung, Nichtigkeit von …
Als rechtsmissbräuchlich kann die Anfechtung eines Beschlusses durch einen Wohnungseigentümer allenfalls in Ausnahmefällen angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2019, Az: V ZR 339/17, juris Rn 14). - AG Hamburg-St. Georg, 06.12.2024 - 980a C 13/24
Mehrheitseigentümer will nicht zahlen: Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich!
Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers kann wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräuchlich bzw. schikanös (§ 226 BGB) sein; an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs sind aber strenge Anforderungen zu stellen, weil es um einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Wohnungseigentümers geht (vergleiche BGH, Urteil vom 5. April 2019 - V ZR 339/17, NZM 2019, 630 [633, Rn. 13 f.] = ZMR 2019, 699).Rn. 20 Die Geltendmachung an sich gegebener Antrags-, Beschlussanfechtungs- oder anderer Rechte eines Wohnungseigentümers kann wegen der angestrebten Ziele rechtsmissbräuchlich bzw. schikanös (§ 226 BGB) sein; an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs sind aber strenge Anforderungen zu stellen, weil es um einen Eingriff in den Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte des betroffenen Wohnungseigentümers geht (vgl. BGH, NZM 2019, 630, 633, Rn. 13 f. = ZMR 2019, 699).
- LG Berlin, 20.08.2019 - 55 S 99/18
Gerichtliche Beschlussersetzung in Wohnungseigentumssachen: Anordnung …
Insoweit ermögliche die Anfechtungsklage eine inhaltliche Prüfung, die sich darauf bezieht, ob die Ablehnung des Beschlussantrages den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche (BGH v. 2.1.2015 - V ZR 5/16, MDR 2016, 13; BGH v. 5.4.2019 - V ZR 339/17, Tz. 6). - LG Karlsruhe, 20.07.2023 - 11 S 82/22
Rechtsschutzbedürfnis von Anfechtungsklage gegen undurchführbaren WEG-Beschluss
Ein solcher Beschluss kann - wozu hier allerdings nichts ersichtlich ist - aber durchaus wegen Formfehlern der Beschlussfassung, weniger aus materiellen Gründen erfolgreich angefochten werden (BGH Urt. v. 30.11.2012 - V ZR 234/11, NZM 2013, 195, Rn 15; Kammer, Urt. v. 09.07.2021, Az. 11 S 72/19; LG München I Urt. v. 17.3.2017 - 36 S 22212/15, ZMR 2017, 504 = LSK 2017, 115068, Rn. 37; BGH Urt. v. 5.4.2019 - V ZR 339/17, NZM 2019, 630 zum Abmahnbeschluss; zum Ganzen: BeckFormB WEG, 4. Auflage 2020, Form. - AG Hamburg-St. Georg, 15.11.2019 - 980b C 21/18
WEG-Verwaltung - Zulässigkeit von Kompetenzübertragungen
- LG München I, 16.05.2024 - 36 T 1226/24
Streitwertbeschwerde, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertfestsetzung, …
- LG Itzehoe, 01.04.2022 - 11 S 68/20
Zur Beschlussanfechtung einer baulichen Veränderung trotz zwischenzeitlich …
- AG Bremen, 16.03.2022 - 28 C 52/21
Streitbarkeit ist kein Grund für Eigentumsentziehung!
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