Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,338
BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62 (https://dejure.org/1963,338)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1963 - V ZR 41/62 (https://dejure.org/1963,338)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62 (https://dejure.org/1963,338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 540
  • MDR 1964, 309
  • DNotZ 1965, 35
  • WM 1964, 231
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 157/60
    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    .11«, Auflo § 5o4 Anmn 18; Palandt/Gramm, BGB 22" Auflo § 506 .Anml'R j.; dem hat sich auch der erkennende iSenat ange schlosse® (Urteile vomU5" :Juni 1957, V ZR 198/55sMt:9S/ ,1162 IM BGB § 1098 Nr<, 3 ; .91 Januar i960, V ZR 103/58, WM I960, 551;'-20.-p 1962, V ZR 157/60, WM 1962, 1091, 1094; vgl. ferner BGHZ 34, 200 übe je einen Anwendungsfall nicht des § 138, sondern des Bll :BGB/ 'Eircgkeif besteht indessen - trotz Abweichungen Im"einsiHB die aber füR die -hier zu treffende Entscheidung nicht ih« Ge" wicht fallen "darüber, daß die Absicht oder gar nur das Bewußt aein einer Vorkauf srecht"s~Vereitelung allein nicht aus«" reicht, um die Annahme eines Verstoßesgegen die guten Sitten- zu rechtfertigen '-'sondern daß noch weitere', '..erschwerende Unk stände hinzukommen -müsseno Rieht jede Vereinbarung, durch di® .zwischen dem Vorkaufsverpflichtbfennünd einem Dritten ansteHi eine s< regelrecht en Kaufvert rages ein andere s, besonders aus« gestaltetes und darum denVorkaufsfall nicht auslösendes Baßü Verhältnis begründet 'wird, stellt bereits1pin sittenwidrigesfilfc gehungsgeschäft dar.
  • BGH, 15.06.1957 - V ZR 198/55
    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    Sinne her oben (NrV'2) angeführt en höchstrlchterliehen Re cht sprechung :hätt e der Beruf ungsrieht er noch mit, In Rechnung stellen können, daß durch WM 1957, 1162, 1165), hätte äuglet berücksichtigt werden können, daß dar Kläger zugegebener maßen die Erstbeklagte:durch das von ihm betriebene Zwangs" versteigerungsverfähren zum freihändigen Verkauf fhros Grundstücks zwingen und durch dieses .Lruckmittel)den Vorkaufsfall auslosen -wollte; er hält das für den'-"nor« ..malenfGesöhehensablanfffSchriftsatz vöm :9".:Mäi I960', â- ; S ||).
  • RG, 15.12.1920 - V 320/20

    Gemischte Schenkung; Vorkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    j!o Das rechtliche Ihtöresse";äes Klagers an1der 'begehrten' Dt. Feststellung {§ 256 ZPO) "1st vom Berufungsgericht 'rechtsirr." tumsfrei bejaht v/oräen0:Ibehaowenig zu beanstanden -sind die' Ausführungen (flera angefochtenen 'Urteils' 'darüber«, daß' ein lausch«' Vertrags wenn auch auf ihn die Vorschriften über den -Kauf entsprechende Anwendung' finden {§ 515 BGB), nicht zur'Ausübung eines Vorkaufsrechts berechtigt; denn der Vorkaufsberechtigte, den im Aueübungsfalle laut §§ 1o98 Abs" 1, 5o5 Abs" 2 BGB ? gegenüber dem Gründstückseigentümer dieselben Verpflichtungen oblagen wie dem1Tauschverträgspaf'tner, wäre außerstande, an dessen Stolle die vereinbarte individuelle Sachleistung :-:'« hierin Übereignung der Baulandfläche - zu erbringen (RGZ 88, 361, 364'; 101, 99? 101 )c, Daß der eine Vertragspartner wegen Wertunf.sf' gleichheit der ausgetauschten Grundstücke eine Barzulage an den Veräußerer des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks i;f leisten mußte, beseitigte weder den Tauschcharakter des -Vertrages' (RG DNot.Z 1943, 152), noch wurde dadurch, wie das 'Urteil zu« :f f .treffend ausführt :die Sachleistung des Dritten zu einer bloßen'Hebenleisturig im Sinne V6n § 5Ö? BGB, die der Vorkaufs« , â- berechtigte täusch Geld oder son stigen :fWertausgleich:hätte ersetzen könnent> Ohne Rechtsverstoß hät schließlich der1Bernfungsrichter die Anwendbarkeit sowohl des § 11? Abst 1 als , auch des § 134 BGB i.
  • BGH, 25.01.1961 - V ZR 80/59

    Erledigung der Hauptsache. Berufungszurücknahme

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    .11«, Auflo § 5o4 Anmn 18; Palandt/Gramm, BGB 22" Auflo § 506 .Anml'R j.; dem hat sich auch der erkennende iSenat ange schlosse® (Urteile vomU5" :Juni 1957, V ZR 198/55sMt:9S/ ,1162 IM BGB § 1098 Nr<, 3 ; .91 Januar i960, V ZR 103/58, WM I960, 551;'-20.-p 1962, V ZR 157/60, WM 1962, 1091, 1094; vgl. ferner BGHZ 34, 200 übe je einen Anwendungsfall nicht des § 138, sondern des Bll :BGB/ 'Eircgkeif besteht indessen - trotz Abweichungen Im"einsiHB die aber füR die -hier zu treffende Entscheidung nicht ih« Ge" wicht fallen "darüber, daß die Absicht oder gar nur das Bewußt aein einer Vorkauf srecht"s~Vereitelung allein nicht aus«" reicht, um die Annahme eines Verstoßesgegen die guten Sitten- zu rechtfertigen '-'sondern daß noch weitere', '..erschwerende Unk stände hinzukommen -müsseno Rieht jede Vereinbarung, durch di® .zwischen dem Vorkaufsverpflichtbfennünd einem Dritten ansteHi eine s< regelrecht en Kaufvert rages ein andere s, besonders aus« gestaltetes und darum denVorkaufsfall nicht auslösendes Baßü Verhältnis begründet 'wird, stellt bereits1pin sittenwidrigesfilfc gehungsgeschäft dar.
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 103/58

    Abschluss eines privatschriftlichen "Erbteilsabtretungsvertrages" - …

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    .11«, Auflo § 5o4 Anmn 18; Palandt/Gramm, BGB 22" Auflo § 506 .Anml'R j.; dem hat sich auch der erkennende iSenat ange schlosse® (Urteile vomU5" :Juni 1957, V ZR 198/55sMt:9S/ ,1162 IM BGB § 1098 Nr<, 3 ; .91 Januar i960, V ZR 103/58, WM I960, 551;'-20.-p 1962, V ZR 157/60, WM 1962, 1091, 1094; vgl. ferner BGHZ 34, 200 übe je einen Anwendungsfall nicht des § 138, sondern des Bll :BGB/ 'Eircgkeif besteht indessen - trotz Abweichungen Im"einsiHB die aber füR die -hier zu treffende Entscheidung nicht ih« Ge" wicht fallen "darüber, daß die Absicht oder gar nur das Bewußt aein einer Vorkauf srecht"s~Vereitelung allein nicht aus«" reicht, um die Annahme eines Verstoßesgegen die guten Sitten- zu rechtfertigen '-'sondern daß noch weitere', '..erschwerende Unk stände hinzukommen -müsseno Rieht jede Vereinbarung, durch di® .zwischen dem Vorkaufsverpflichtbfennünd einem Dritten ansteHi eine s< regelrecht en Kaufvert rages ein andere s, besonders aus« gestaltetes und darum denVorkaufsfall nicht auslösendes Baßü Verhältnis begründet 'wird, stellt bereits1pin sittenwidrigesfilfc gehungsgeschäft dar.
  • RG, 01.07.1916 - V 140/16

    Umgehung eines Vorkaufsrechts durch Tausch. Sittenwidrigkeit.

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    j!o Das rechtliche Ihtöresse";äes Klagers an1der 'begehrten' Dt. Feststellung {§ 256 ZPO) "1st vom Berufungsgericht 'rechtsirr." tumsfrei bejaht v/oräen0:Ibehaowenig zu beanstanden -sind die' Ausführungen (flera angefochtenen 'Urteils' 'darüber«, daß' ein lausch«' Vertrags wenn auch auf ihn die Vorschriften über den -Kauf entsprechende Anwendung' finden {§ 515 BGB), nicht zur'Ausübung eines Vorkaufsrechts berechtigt; denn der Vorkaufsberechtigte, den im Aueübungsfalle laut §§ 1o98 Abs" 1, 5o5 Abs" 2 BGB ? gegenüber dem Gründstückseigentümer dieselben Verpflichtungen oblagen wie dem1Tauschverträgspaf'tner, wäre außerstande, an dessen Stolle die vereinbarte individuelle Sachleistung :-:'« hierin Übereignung der Baulandfläche - zu erbringen (RGZ 88, 361, 364'; 101, 99? 101 )c, Daß der eine Vertragspartner wegen Wertunf.sf' gleichheit der ausgetauschten Grundstücke eine Barzulage an den Veräußerer des mit dem Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks i;f leisten mußte, beseitigte weder den Tauschcharakter des -Vertrages' (RG DNot.Z 1943, 152), noch wurde dadurch, wie das 'Urteil zu« :f f .treffend ausführt :die Sachleistung des Dritten zu einer bloßen'Hebenleisturig im Sinne V6n § 5Ö? BGB, die der Vorkaufs« , â- berechtigte täusch Geld oder son stigen :fWertausgleich:hätte ersetzen könnent> Ohne Rechtsverstoß hät schließlich der1Bernfungsrichter die Anwendbarkeit sowohl des § 11? Abst 1 als , auch des § 134 BGB i.
  • RG, 28.01.1916 - II 314/15

    Geschäftsanteile einer Gesellschaft m. b. H. Formvorschriften.

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    vereiteln«, ist ln .Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (z0B" RGZ 88, 61; 1211 265t 269; 125, 123,-126;.,171, 185/RG SeuffArch 80a 2'25; B6HZ; 23s 293s 301 f; 25, 174 j Staudihger/Ostler,- BGB 11" AufIf § 5M Aruiio, 5 ; Siebert/Hafermehl, B G B 9<> Auf!, § 138 Anm" ?1; BGB RGBl .
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.12.1963 - V ZR 41/62
    wonach, ihr einige Zeit zuvor jemand Im Auftrag einer Amerikanerin 100 QOQ DM für ihr eigenes Grundstück geboten .haben , ...soll; die hohe Bewertung des Hau sgru'ndStücks .seitens jener ; Kaufliebhaberin besagt nichts über den V/ert des VjW csehen Baugeländes, vielmehr spräche gerade der Umstand, daß das eingetauschte Hausgründstück angeblich besondersWertvoll war für die Vorteiliiaftigfcelt des von «abgeschlossenen Tadschvertrages" :Das Berufungsgericht hat1 daher weder gegsal § 286:ZPO verstoßen noch war es, .entgegen der Meinung der Revision, .nach § 139 ZPO verpflichtet, die Parteien auf Gesichtspunkt noch ausdrücklich hinhuweiseh; die letztere Rüge scheitert im übrigen schon deshalbr>weil die -Revision nicht angegeben'hat Reichen -Beweis -der Kläger im Falle eines solchen gerichtlichen Hinweises dafür angetretenyhaÄ würde, daß die Baulandgrundstücke auch anderweitig mindestens ebenso günstig hätte veräußern, können (Urteii? des Senats vom 15" Mai 1963? V ZR 180/62, S° 9)i/V .
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Erschwerend mußte hinzukommen, daß die Abmachung durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhielt, sei es daß sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhte, sei es daß sie ausschließlich den Zweck verfolgte, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (vgl. z.B. Senatsurteile v. 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, WM 1964, 231; v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321).
  • BGH, 15.06.2005 - VIII ZR 271/04

    Sittenwidrigkeit der Beurkundung eines überhöhten Kaufpreise zum Zwecke der …

    Nichtig gemäß § 138 BGB sind solche das Vorkaufsrecht vereitelnde Verträge, die durch ihren Gesamtcharakter oder die Art und Weise ihres Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhalten, sei es, daß sie auf verwerflichen Beweggründen oder der Anwendung unlauterer Mittel beruhen oder ausschließlich zu dem Zweck abgeschlossen werden, dem Vorkaufsberechtigten Schaden zuzufügen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1963 - V ZR 41/62, NJW 1964, 540 unter 2).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …

    Erforderlich für die Sittenwidrigkeit ist daher, daß der das Vorkaufsrecht vereitelnde Vertrag durch seinen Gesamtcharakter oder die Art und Weise seines Zustandekommens das Gepräge der Sittenwidrigkeit erhält (Senat, Urt. v. 11. Dezember 1963, V ZR 41/62, NJW 1964, 540, 541;… Urt. v. 14. November 1969, V ZR 115/66, WM 1970, 321, 322).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht