Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
| Titel 3 - Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 488 - 515) |
| Untertitel 6 - Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 514 - 515) |
§ 514 sowie die §§ 358 bis 360 gelten entsprechend, wenn ein Unternehmer einem Verbraucher einen unentgeltlichen Zahlungsaufschub oder eine sonstige unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 21.03.2016 | Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften | 11.03.2016 |
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Rechtsprechung zu § 515 BGB
38 Entscheidungen zu § 515 BGB in unserer Datenbank:
- BGH, 06.05.2026 - VIII ZR 242/24
Gas/Strom-Grundversorgung - und die nicht eingehaltene Ratenzahlungsvereinbarung
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 20 UKl 4/24
Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eines Grundversorgers mit Strom und ...
- OLG Düsseldorf, 31.10.2024 - 20 UKl 4/24
- LG Bielefeld, 08.09.2026 - 9 O 232/25
- OLG Düsseldorf, 13.02.2025 - 20 UKI 7/24
Unterlassung der Verwendung von Klauseln eines Energieversorgungsunternehmens in ...
- LG Bielefeld, 12.05.2026 - 9 O 185/25
- LG Hanau, 27.05.2026 - 7 O 1195/25
Keine Einordnung eines Mietvertrags mit Kaufoption als ...
- FG Köln, 18.01.2017 - 10 K 3615/14
Körperschaftsteuer: Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe
- BGH, 09.11.2022 - VIII ZR 272/20
Dieselabgasskandal: Ansprüche eines Leasingnehmers gegen Leasinggeber bzw. ...
- OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 6 U 232/18
Anwendbarkeit des Verbraucherkreditrechts auf Verträge mit Finanzierungshilfe: ...
- OLG Stuttgart, 03.12.2019 - 6 U 323/18
Kfz-Leasingvertrag: Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei einem ...
Querverweise
Auf § 515 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher
- Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer
- § 512 (Abweichende Vereinbarungen)