Rechtsprechung
| BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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WEG § 14 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen Maßnahme am Sondereigentum auf den Gesamteindruck des Gebäudes; Vorher-Nachher-Vergleich; Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder modernisierender ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Nr 1 WoEigG, § 22 Abs 2 WoEigG, § 22 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen Maßnahme am Sondereigentum auf den Gesamteindruck des Gebäudes; Vorher-Nachher-Vergleich; Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder modernisierender ... - IWW
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 22 Abs. 1 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 15 Abs. 3 WEG, § 5 WEG, § 13 Abs. 1 WEG, § 22 Abs. 2, 3 WEG, § 22 Abs. 3 WEG, § 22 Abs. 2 WEG, § 13 WEG, § 242 BGB
- Wolters Kluwer
Benachteiligung eines Wohnungseigentümers durch eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers; Ausstrahlung der Maßnahme auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes; Benachteiligung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum können nach § 14 Nr. WEG zustimmungspflichtig sein
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 14 Nr. 1
Notwendige Zustimmung bei erheblicher Veränderung des optischen Gesamteindrucks des Gebäudes durch bauliche Maßnahme am Sondereigentum - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 2, Abs. 3
Nachteile durch bauliche Maßnahme am Sondereigentum mit Ausstrahlung auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes, Mehrheitserfordernisse bei baulichen Veränderungen am Sondereigentum - blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
WEG: Modernisierungsbeschluss für einzelne Wohnungseigentümer unwirksam (§ 22 WEG) ?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung eines Wohnungseigentümers durch eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers; Ausstrahlung der Maßnahme auf den optischen Gesamteindruck des Gebäudes; Benachteiligung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche ...
- datenbank.nwb.de
Wohnungseigentum: Nicht hinzunehmender Nachteil bei Ausstrahlung einer baulichen Maßnahme am Sondereigentum auf den Gesamteindruck des Gebäudes; Vorher-Nachher-Vergleich; Zustimmungserfordernis der Wohnungseigentümer bei Modernisierung oder modernisierender ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann muss eine bauliche Veränderung nicht hingenommen werden?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
WEG-Recht: Anspruch bei optischer Veränderung des Gesamteindrucks des Gebäudes
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigentümergemeinschaft kann Dachvorbau auf einem Dachgarten zu dulden haben
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was Wohnungseigentümer wissen sollten wenn sie bauliche Maßnahmen am Sondereigentum vornehmen wollen
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung am Sondereigentum: Wann ist sie nachteilig? (IMR 2017, 195)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung am Sondereigentum: Analogie zu § 22 Abs. 2, 3 WEG? (IMR 2017, 196)
Verfahrensgang
- AG Königstein/Taunus, 05.03.2014 - 21 C 1046/13
- LG Frankfurt/Main, 16.02.2016 - 9 S 50/14
- BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2184
- MDR 2017, 696
- NZM 2017, 328
- ZMR 2017, 409
- BauR 2017, 1252
- ZfBR 2017, 446
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Deshalb liegt ein Nachteil, den ein anderer Wohnungseigentümer in der Anlage nicht hinnehmen muss, nicht nur vor, wenn eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu einer erheblichen optischen Veränderung des gesamten Gebäude führt (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5), sondern auch dann, wenn eine solche Veränderung die Folge einer baulichen Veränderung des Sondereigentums ist.Bei dieser ist zwar im Grundsatz nicht zu prüfen, ob sich das Erscheinungsbild des Gebäudes positiv oder negativ verändert hat; denn das können im Regelfall auch verständige Wohnungseigentümer unterschiedlich bewerten, selbst wenn die Maßnahme dem gängigen Zeitgeschmack entsprechen sollte (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5).
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 73/14
Wechsel des Bodenbelags und Schallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Rn. 7 1. Im Ansatz zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass ein Wohnungseigentümer, dem durch eine bauliche Maßnahme am Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst, sowohl nach § 15 Abs. 3 WEG als auch nach § 1004 Abs. 1 BGB die Unterlassung oder Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen kann (dazu: Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 73/14, ZfIR 2015, 391 Rn. 5).Rn. 11 a) Ob ein Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG vorliegt, überprüft das Revisionsgericht zwar nur im Hinblick darauf, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend erfasst und ausgelegt, alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (…Senat, Urteile vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, ZfIR 2012, 641 Rn. 7 und vom 27. Februar 2015 - V ZR 73/14, ZfIR 2015, 391 Rn. 5).
- BayObLG, 17.12.1993 - 2Z BR 105/93
Teilentscheidungen in Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Festgestellt ist nur, dass der Beklagte auf dem Dachgarten einen Dachvorbau errichtet hat und dass der Dachgarten, was nach § 5 WEG mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen (…dazu: Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 58-61) rechtlich möglich ist (BayObLG, WuM 1994, 152, 153; OLG Celle, OLGR 2007, 396, 397; OLG Hamm, ZWE 2007, 135, 139; OLG München, ZWE 2012, 316 f.;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 68;… Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 40 Stichwort Dachterrasse;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 19), ausweislich der Teilungserklärung zum Sondereigentum des Beklagten gehört.Diese Einschränkung wird vor allem durch § 14 Nr. 1 WEG in der Weise konkretisiert, dass jeder Wohnungseigentümer von seinem Sondereigentum nur in solcher Weise Gebrauch machen darf, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst (vgl. BayObLG, WuM 1994, 152, 153).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Nach dem für die Auslegung dieser Bestimmung, die der Senat in vollem Umfang nachprüfen kann (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 …und Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, ZfIR 2012, 506 Rn. 11), maßgeblichen Wortlaut und ihrem Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als ihre nächstliegende Bedeutung ergibt (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 …und Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, juris Rn. 23), soll sie die gesetzlichen Zustimmungserfordernisse nur ergänzen. - BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12
Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Dazu ist ihm nach § 242 BGB in Anlehnung an die Behandlung von vergleichbaren Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 24. Mai 2013 - V ZR 220/12, BGHZ 197, 274 Rn. 5) durch angemessene Gestaltung des Verfahrens ggf. Gelegenheit zu geben. - BGH, 07.02.2014 - V ZR 25/13
Wohnungseigentum: Beeinträchtigung durch eigenmächtig errichtete …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Er hat deshalb in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer in Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, ZfIR 2014, 382 Rn. 7). - BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Rn. 11 a) Ob ein Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG vorliegt, überprüft das Revisionsgericht zwar nur im Hinblick darauf, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend erfasst und ausgelegt, alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (Senat, Urteile vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, ZfIR 2012, 641 Rn. 7 …und vom 27. Februar 2015 - V ZR 73/14, ZfIR 2015, 391 Rn. 5). - BGH, 30.03.2012 - V ZR 178/11
Wohnungseigentümergemeinschaft: Stellvertretung bei der Ausübung des Stimmrechts …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Nach dem für die Auslegung dieser Bestimmung, die der Senat in vollem Umfang nachprüfen kann (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 und Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, ZfIR 2012, 506 Rn. 11), maßgeblichen Wortlaut und ihrem Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als ihre nächstliegende Bedeutung ergibt (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 …und Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, juris Rn. 23), soll sie die gesetzlichen Zustimmungserfordernisse nur ergänzen. - BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16
Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Nach dem für die Auslegung dieser Bestimmung, die der Senat in vollem Umfang nachprüfen kann (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 …und Urteil vom 30. März 2012 - V ZR 178/11, ZfIR 2012, 506 Rn. 11), maßgeblichen Wortlaut und ihrem Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als ihre nächstliegende Bedeutung ergibt (dazu nur Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292 und Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, juris Rn. 23), soll sie die gesetzlichen Zustimmungserfordernisse nur ergänzen. - OLG Hamm, 20.11.2006 - 15 W 166/06
Abändernder Zweitbeschluss zur Balkonsanierung
Auszug aus BGH, 18.11.2016 - V ZR 49/16
Festgestellt ist nur, dass der Beklagte auf dem Dachgarten einen Dachvorbau errichtet hat und dass der Dachgarten, was nach § 5 WEG mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen (…dazu: Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 58-61) rechtlich möglich ist (BayObLG, WuM 1994, 152, 153; OLG Celle, OLGR 2007, 396, 397; OLG Hamm, ZWE 2007, 135, 139; OLG München, ZWE 2012, 316 f.;… Armbrüster in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 5 Rn. 68;… Hügel/Elzer, WEG, § 5 Rn. 40 Stichwort Dachterrasse;… Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 5 Rn. 19), ausweislich der Teilungserklärung zum Sondereigentum des Beklagten gehört. - OLG Celle, 10.10.2006 - 4 W 136/06
Pflicht zur Tragung der Kosten der Instandhaltung von Dachgeschossausbauten durch …
- OLG München, 26.04.2012 - 34 Wx 558/11
Wohnungsgrundbuchsache: Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren gegen …
- BGH, 17.03.2023 - V ZR 140/22
BGH bejaht "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums …
So hat der Senat etwa in der Zuweisung eines Sondernutzungsrechts an einer Terrasse nicht auch die Ermächtigung gesehen, die Terrasse zu überdachen und die Überdachung an einer im Gemeinschaftseigentum stehenden angrenzenden Wand zu befestigen (…Urteil vom 7. Februar 2014 - V ZR 25/13, NJW 2014, 1090 Rn. 7; ähnlich Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 24;… vgl. auch Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 20 Rn. 447G). - BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung …
Die Dachterrasse gehört zwar nach § 1 und § 2 Nr. 1 der Teilungserklärung, was mit ähnlichen Einschränkungen wie bei Balkonen rechtlich möglich ist (Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZfIR 2017, 409 Rn. 8), zum Sondereigentum des Klägers. - BGH, 01.10.2021 - V ZR 48/21
Neues Wohnungseigentumsrecht: Eigentümer kann gegen Störungen seines Eigentums …
Rn. 10 (1) Nach der bis zum 30. November 2020 geltenden Rechtslage konnte der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts im Rahmen von dessen Zuweisungsgehalt (vgl. dazu Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZfIR 2017, 409 Rn. 24; Senat…, Beschluss vom 26. November 2020 - V ZB 151/19, WuM 2021, 132 Rn. 15) Störungen durch andere Wohnungseigentümer und Dritte gemäß § 1004 Abs. 1 BGB selbst abwehren (vgl. Senat…, Urteil vom 21. Oktober 2016 - V ZR 78/16, ZfIR 2017, 355 Rn. 9;… Urteil vom 20. März 2020 - V ZR 317/18, BGHZ 225, 136 Rn. 39) und Ansprüche aus § 985 und § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst geltend machen (vgl. Senat…, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 20;… Urteil vom 20. März 2020 - V ZR 317/18, aaO).
- BGH, 05.07.2019 - V ZR 149/18
Rechte einzelner Wohnungseigentümer bei baulichen Veränderungen des …
Die Wohnungseigentümer können auf der Grundlage der in § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG eingeräumten Beschlusskompetenz beschließen, eine rechtswidrige bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums auf Kosten aller Wohnungseigentümer zu beseitigen und das gemeinschaftliche Eigentum in einen ordnungsmäßigen Zustand zu versetzen; befindet sich die Quelle der Störung im Bereich des Sondereigentums (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NZM 2017, 328 Rn. 9) oder einer Sondernutzungsfläche, kann der betroffene Wohnungseigentümer gemäß § 14 Nr. 4 Halbsatz 1 WEG verpflichtet sein, die Maßnahme zu dulden. - BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25
Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Rn. 22 (2) Da Maßnahmen aber auch vor Inkrafttreten des WEMoG erst bei einer erheblichen Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks überhaupt nach § 22 Abs. 1 WEG aF zustimmungsbedürftig waren (vgl. Senat…, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11, BGHZ 196, 45 Rn. 5; Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZfBR 2017, 446 Rn. 7, 20;… Urteil vom 18. Juli 2025 - V ZR 29/24, NJW 2025, 3791 Rn. 29), lässt sich das gesetzgeberische Ziel, bauliche Maßnahmen zu erleichtern, nur erreichen, wenn der Begriff der grundlegenden Umgestaltung bei optischen Veränderungen besonders eng verstanden und insoweit ein strenger Maßstab angelegt wird.Denn nach der Beobachtung des Gesetzgebers lässt sich Allstimmigkeit - gerade bei mittleren und größeren Gemeinschaften - praktisch kaum erzielen (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 26; hierzu schon Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZfBR 2017, 446 Rn. 20).
- BGH, 20.07.2018 - V ZR 56/17
Wohnungseigentumssache: Anspruch von Wohnungseigentümern auf Beseitigung der von …
Rn. 29 4. Ist die Anbringung der Jalousien als Modernisierung im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG zu qualifizieren und gelingt es den Beklagten, bis zum Schluss der neuen mündlichen Verhandlung eine Genehmigung der Wohnungseigentümer durch einen Beschluss mit der für eine Modernisierung erforderlichen Mehrheit herbeizuführen (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NJW 2017, 2184 Rn. 26), stünde dies einem Erfolg der Klage nicht entgegen, wenn die Kläger durch die Maßnahme i.S.d. § 22 Abs. 2 WEG unbillig beeinträchtigt würden. - BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24
Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
Rn. 47 cc) Diese Würdigung unterliegt einer Überprüfung durch das Revisionsgericht zwar nur im Hinblick darauf, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff zutreffend erfasst und ausgelegt, alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NZM 2017, 328 Rn. 11 mwN).Bezugspunkt der anzustellenden Wertung ist damit das Gebäude als Ganzes, nicht das einzelne Bauteil (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NZM 2017, 328 Rn. 12 f.).
Dabei erfordert die Feststellung, ob sich der optische Gesamteindruck des gesamten Gebäudes durch den Dachfenstereinbau erheblich verändern wird, einen wertenden Vorher-Nachher-Vergleich (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NZM 2017, 328 Rn. 15 ff.).
- LG München I, 15.11.2017 - 1 S 1978/16
Beseitigungsanspruch - Entfernung von Dachflächenfenstern
Rn. 26 Wenn eine erhebliche optische Veränderung des gesamten Gebäudes mit der Maßnahme einhergeht, ist ein Nachteil regelmäßig anzunehmen und die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Dezember 2012 - V ZR 224/11 -, BGHZ 196, 45 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 18, juris). - BGH, 12.06.2026 - V ZR 68/25
Beschlusszwang auch bei Doppelhaushälfte, allerdings abdingbar
Diese Würdigung unterliegt einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nur im Hinblick darauf, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Beeinträchtigung zutreffend erfasst und ausgelegt, alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt sowie die Denkgesetze und Erfahrungssätze beachtet hat (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, NZM 2017, 328 Rn. 11 mwN).Denn eine Beurteilung der beeinträchtigenden Wirkung der baulichen Veränderung anhand verschiedener Geschmacks- und Stilrichtungen verbietet sich, wie das Berufungsgericht richtig sieht, weil diese auch von verständigen Wohnungseigentümern unterschiedlich beurteilt werden können (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 49/16, ZWE 2017, 266 Rn. 13).
- LG Itzehoe, 28.03.2025 - 11 S 44/23
Sondernutzungsrecht an Gartenteil erlaubt kein Gartenhäuschen!
Rn. 78 Für optische Beeinträchtigungen kommt es nicht darauf an, ob die Veränderung verunstaltend wirkt oder von Vor- oder Nachteil ist, da dies vom subjektiven Empfinden abhängig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 13, juris).Bezugspunkt für die Frage einer erheblichen optischen Veränderung ist die Gesamtanlage, nicht das einzelne Bauteil (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 13, juris).
Es ist im Rahmen eines Vorher-Nachher- Vergleichs in wertender Betrachtung der optische Gesamteindruck des Gebäudes vor der baulichen Maßnahme dem als Folge der baulichen Maßnahme entstandenen optischen Gesamteindruck gegenüberzustellen (BGH, Urteil vom 18.11.2016 - V ZR 49/16 -, Rn. 15, juris).
- AG Berlin-Wedding, 06.05.2019 - 18 C 332/18
WEG - Einbau Fliegengitter bei uneinheitlicher Fassade
- LG München I, 18.02.2022 - 1 S 3709/21
Bauliche Veränderung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Einzelner …
- BGH, 16.05.2025 - V ZR 270/23
Teilender Bauträger ist kein Eigentümer!
- LG Hamburg, 20.09.2017 - 318 S 77/16
Wohnungseigentum: Anspruch auf Entfernung einer Markisenkonstruktion; …
- BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?
- LG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 9 S 26/18
Errichtung eines Geräteschuppens ist kein Nachteil
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2017 - 13 S 191/14
In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung …
- BGH, 10.10.2025 - V ZR 41/24
Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu der Verlegung durch die …
- LG Itzehoe, 01.04.2022 - 11 S 68/20
Zur Beschlussanfechtung einer baulichen Veränderung trotz zwischenzeitlich …
- LG Köln, 05.10.2017 - 29 S 96/17
WEG - Anbringung Gittertür vor Terrassentür zulässig?
- LG Frankfurt/Main, 20.12.2021 - 13 S 135/20
Balkonkraftwerk auf Garagendach?
- AG Pinneberg, 12.06.2018 - 60 C 41/17
Wohnungseigentum: Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusse über den Abriss …
- LG Stuttgart, 07.05.2025 - 19 S 8/25
Richtiger Beklagter bei aus einem Mangel des Gemeinschaftseigentums herrührenden …
- LG Berlin, 11.02.2021 - 85 S 40/20
Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis der Gemeinschaft im Altverfahren …
- LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
- LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 9/24
- AG Oberhausen, 19.02.2025 - 334 C 69/23
Keine Kamera an der Hausfassade!
- AG Berlin-Spandau, 23.02.2021 - 19 C 58/20
Genehmigung der Aufstellung eines Gartenschuppens?
- AG Mülheim/Ruhr, 11.05.2023 - 12 C 624/21
Parken auf dem Gemeinschaftseigentum ohne Genehmigung verboten/ Geparkter PKW …
- BGH, 07.05.2020 - V ZR 211/19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- AG Pinneberg, 26.09.2017 - 60 C 74/16
Die Parabolantenne muss weg!
- AG Mettmann, 08.01.2024 - 26 C 26/22
- LG München I, 27.02.2025 - 36 S 5343/24
Wohnungseigentümergemeinschaft
- AG Hamburg-St. Georg, 17.08.2018 - 980b C 48/17
Genehmigung einer Terrassenüberdachung umfasst keinen Wintergarten!
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