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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60   

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https://dejure.org/1961,8350
BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60 (https://dejure.org/1961,8350)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1961 - V ZR 6/60 (https://dejure.org/1961,8350)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1961 - V ZR 6/60 (https://dejure.org/1961,8350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 400
  • DNotZ 1961, 314
  • WM 1961, 353
  • DB 1961, 469
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • RG, 15.06.1942 - V 132/41

    Wird der Formmangel eines Vertrages, in dem sich der eine Teil zur Abgabe eines …

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Hat sich jemand ohne Einhaltung der Form des § 313 BGB zur Abgabe eines bindenden Verkaufsangebots über ein Grundstück verpflichtet, so wird durch spätere formgerechte Beurkundung des Angebotes und seiner nachfolgenden Annahme der Formmangel jedenfalls dann nicht geheilt, wenn eine Verpflichtung des Angebotsempfängers, die nach dem Willen der Vertragschließenden die Gegenleistung für das Verkaufsangebot bilden soll, nicht mit in die Urkunde aufgenommen wird (Ergänzung zu RGZ 169, 185).*).

    Das Reichsgericht hat sich allerdings in RGZ 169, 185 (= DR 1942, 1332) auf den Standpunkt gestellt, die formlos übernommene Verpflichtung zur Abgabe eines bindenden Grundstücksverkaufsangebotes bedürfe zu ihrer Heilung nicht der Auflassung des Grundstücks und der Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, vielmehr trete in entsprechender Anwendung des § 313 Satz 2 BGB die formheilende Wirkung bereits mit der Beurkundung des Verkaufsangebotes als solchen ein (…vgl. auch BGB RGRK 11. Aufl. § 313 Anm. 75;… Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 313 Anm. 29;… Palandt/Danckelmann, BGB 19. Aufl. § 313 Anm. 14 c).

    Der Sachverhalt in RGZ 169, 185 lag insofern anders als der hier zur Entscheidung stehende, als dort die formlos getroffene Abmachung - es handelte sich um einen Pachtvertrag - mit dem in Aussicht genommenen Grundstücksverkauf zwar in einem die Wirkung des § 139 BGB auslösenden rechtlichen Zusammenhang stand, aber nicht, wie hier, unmittelbar die Gegenleistung für das Verkaufsangebot bildete.

  • RG, 20.10.1934 - V 208/34

    Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede zu dem notariell …

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Dem Beurkundungszwang unterliegt der ganze Vertrag, also nicht nur die Veräußerungspflicht als solche oder die unmittelbar auf den Eigentumsübergang hinzielenden Abreden, sondern alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Rechtsgeschäft zusammensetzt, insbesondere bei entgeltlichen Verträgen auch diejenigen Abmachungen, welche die Gegenleistung des zukünftigen Grundstückserwerbers betreffen (RGZ 145, 246, 247 f; Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3;… Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 313 Anm. 15).

    In Wirklichkeit gehört also auch das Darlehensversprechen zum Kaufpreis; es stellte nach dem in der privatschriftlichen Vereinbarung vom 1. August 1953 zum Ausdruck gelangten Willen der Vertragsschließenden einen Teil der Gegenleistung des Beklagten für den späteren Erwerb des Grundstücks dar und hätte deshalb auf jeden Fall mitbeurkundet werden müssen (RGZ 145, 246, 247).

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Für die Zulässigkeit einer derartigen Umdeutung würde der Umstand sprechen, daß die genannte Erklärung sämtliche Merkmale eines Verkaufsangebotes - insbesondere die genaue Bezeichnung des zu verkaufenden Grundstücks sowie die Angabe eines seiner Höhe nach objektiv bestimmbaren Kaufpreises - zu enthalten scheint, so daß lediglich noch das Vorhandensein eines entsprechenden "hypothetischen Parteiwillens" festzustellen wäre (BGHZ 19, 269, 273; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1960, V ZR 60/59, Betrieb 1960, 1451).
  • RG, 07.12.1921 - V 141/21

    Formbedürftigkeit von Rechtsgeschäften

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Ohne Rechtsirrtum hat insbesondere das Berufungsgericht sich durch die äußerliche Trennung der beiden Verpflichtungserklärungen - Ankaufsrechts-Angebot in der notariellen Urkunde vom 5. August, Darlehensversprechen in der privatschriftlichen Vereinbarung vom 1. August 1953 - nicht davon abhalten lassen, unter den obwaltenden Umständen gleichwohl den rechtlichen Zusammenhang zu bejahen, und es hat zutreffend angenommen, daß es nicht in der Macht der Parteien gelegen habe, einen Teil des zusammenhängenden Rechtsgeschäfts unbeurkundet zu lassen, ohne daß dadurch das gesamte Rechtsgeschäft nichtig wurde (RGZ 103, 295, 298).
  • BGH, 07.10.1960 - V ZR 60/59
    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Für die Zulässigkeit einer derartigen Umdeutung würde der Umstand sprechen, daß die genannte Erklärung sämtliche Merkmale eines Verkaufsangebotes - insbesondere die genaue Bezeichnung des zu verkaufenden Grundstücks sowie die Angabe eines seiner Höhe nach objektiv bestimmbaren Kaufpreises - zu enthalten scheint, so daß lediglich noch das Vorhandensein eines entsprechenden "hypothetischen Parteiwillens" festzustellen wäre (BGHZ 19, 269, 273; Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1960, V ZR 60/59, Betrieb 1960, 1451).
  • RG, 26.02.1940 - V 147/39

    Hat der Käufer eines Grundstücks gegenüber dem Anspruch auf Einwilligung in die …

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Die Verpflichtung des Beklagten, die zu seinen Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung (§§ 883, 885 BGB) löschen zu lassen, ergibt sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts daraus, daß der zu sichernde Anspruch auf Eigentumsübertragung nicht zur Entstehung gelangt sei; gesetzliche Grundlage des Klagebegehrens wäre dann allerdings nicht, wie das Gericht angenommen hat, der § 886 BGB, sondern die - entsprechend anzuwendende - Vorschrift des § 894 BGB (RG WarnRspr 1913 Nr. 184; RGZ 163, 62;… Siebert/Baur, BGB 9. Aufl. § 894 Anm. 5).
  • BGH, 13.11.1953 - V ZR 173/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Dem Beurkundungszwang unterliegt der ganze Vertrag, also nicht nur die Veräußerungspflicht als solche oder die unmittelbar auf den Eigentumsübergang hinzielenden Abreden, sondern alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Rechtsgeschäft zusammensetzt, insbesondere bei entgeltlichen Verträgen auch diejenigen Abmachungen, welche die Gegenleistung des zukünftigen Grundstückserwerbers betreffen (RGZ 145, 246, 247 f; Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1953, V ZR 173/52, LM BGB § 313 Nr. 3;… Siebert/Schmidt, BGB 9. Aufl. § 313 Anm. 15).
  • RG, 21.04.1937 - V 297/36

    1. Über das Wesen des Ankaufsrechts (Vorhand, Option) und seine Unterscheidung …

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Vielmehr ließe sich das Ankaufsrecht auch einseitig durch ein bindendes, in der Form des § 313 BGB abgegebenes Verkaufsangebot begründen, wobei eine Sicherung des Berechtigten durch Eintragung einer Vormerkung in diesem Falle genau so möglich wäre wie bei einem vertraglich vereinbarten Ankaufsrecht (Staudinger/Seufert, BGB 11. Aufl. § 883 Anm. 17 a; RGZ 154, 355, 359; RG WarnRspr.
  • BGH, 22.04.1960 - V ZR 187/58

    Rechtliche Ausgestaltung der wirksamen Ausübung eines im Grundbuch im Wege der …

    Auszug aus BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Verträge dieser Art bedürfen nach § 313 BGB der gerichtlichen oder notariellen Beurkundung (Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1960, V ZR 187/58, S. 5 unten).
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60, LM BGB § 313 Nr. 19 = DNotZ 1961, 314, 316 [BGH 31.01.1961 - V ZR 6/60] noch offen gelassen, ob der Auffassung des Reichsgerichts beizupflichten sei, da in dem zu entscheidenden Fall bereits die vom Reichsgericht aufgestellten Heilungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren.
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der …

    Die Vereinbarung einer Entschädigung dafür, daß die Kläger ihr Grundstück für Baubewerber der Firma M. auf bestimmte Zeit reservierten und ihnen ein Optionsrecht in der Form eines befristeten Verkaufsangebots einräumten, bedurfte gemäß § 313 Satz 1 BGB notarieller Beurkundung (RGZ 53, 236, 238 f; 62, 411, 414 f; 169, 65, 71 f; RG HRR 1930 Nr. 1099; vgl. auch BGH, Urt. v. 31. Januar 1961 - V ZR 6/60, LM BGB § 313 Nr. 19;… BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl. § 313 Rdnr. 44).
  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Der erkennende Senat hat sich ebenfalls schon mit allen drei Möglichkeiten der Ankaufsrechtseinräumung befaßt, so insbesondere in dem - unveröffentlichten - Urteil vom 22. April 1960, V ZR 187/58 mit dem bedingten Kaufvertrag (S. 5 f), im Urteil vom 13. Juli 1960, V ZR 66/59 (WM 1961, 800, 801) mit dem Unterschied zwischen Vorvertrag und bedingtem Kaufvertrag, im Urteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (WM 1961, 353; unvollständig abgedruckt MDR 1961, 400 mit Anm. Thieme a.a.O. S. 586) sowohl mit bedingtem Kaufvertrag als auch mit einseitigem Verkaufsangebot (vgl. ferner die Ausführungen von Reineke, DNotZ 1953, 210, 212).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § …

    Das von ihr in Bezug genommene Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (MDR 1961, 400) betrifft die Heilung formnichtiger Grundstückskaufverträge gemäß § 313 Satz 2 BGB; ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81

    Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung

    Zwar konnten Angebot und Annahme getrennt beurkundet werden (§ 128 BGB); das Formerfordernis (§ 313 BGB) galt aber auch schon für das Angebot der Klägerin (Senatsurteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60, LM BGB § 313 Nr. 19;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 313 Rdn. 44).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87

    Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht …

    Es genügt, daß nach dem Willen der Vertragspartner zwischen den das Veräußerungsgeschäft betreffenden Vereinbarungen ein rechtlicher Zusammenhang bestehen soll (BGH, Urt. v. 31. Januar 1961 - V ZR 6/60, LM BGB § 313 Nr. 19).
  • BGH, 07.10.1966 - V ZR 159/63

    Verkauf eines Grundstücks durch notariellen Vertrag als in das Grundbuch …

    Dazu ist zu bemerken, daß der Senat sich zu dieser Rechtsfrage wiederholt geäußert und dem gegenteiligen, vom Reichsgericht in RGZ 163, 62, 63 begründeten Standpunkt in den Urteilen vom 31. Januar 1961 - V ZR 6/60 (WM 1961, 353) und vom 10. November 1961 V ZR 3/61 beigetreten ist.
  • BGH, 15.10.1992 - VII ZR 251/91

    Heilung von Formmängeln eines Vorvertrages durch Beurkundung des Hauptvertrages

    Vielmehr wird der Vorvertrag nur insoweit geheilt, als die formlos vereinbarten Bedingungen in der richtigen Form bestätigt worden sind (…vgl. Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl § 313 Rdn. 242; BGH, Urt. vom 31. Januar 1961 - V ZR 6/60, LM BGB § 313 Nr. 19).
  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts - …

    Vielmehr sind zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen unbedenklich von der Anwendbarkeit des § 140 BGB auf Rechtsgeschäfte mit einer Gegenleistung ausgegangen (z.B. RGZ 76, 1, 4; 129, 122; 137, 171, 176; BGHZ 19, 269; 26, 320, 327 ff [BGH 05.02.1958 - V ZR 274/57];Urteil des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1960, V ZR 60/59, WM 1961, 87 = MDR 1961, 128; in seinemUrteil vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60, WM 1961, 353, 354 hat der Senat sogar die Umdeutung eines gegenseitigen Vertrages in ein einseitiges bindendes Vertragsangebot in Erwägung gezogen).
  • BGH, 12.04.1984 - III ZR 221/83

    Beurkundung aller rechtlichen Vereinbarungen, die mit einem …

    Dem Beurkundungszwang unterliegt daher auch ein Darlehensversprechen, sofern es die vertragliche Gegenleistung für die Einräumung eines Grundstücksankaufsrechts ist (BGH Urteil vom 31. Januar 1961 - V ZR 6/60 = LM § 313 BGB Nr. 19).
  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 102/64

    Notarieller Grundstücksvertrag mit Abreden zu den Finanzierungsplänen - …

  • BGH, 10.11.1961 - V ZR 3/61

    Rechtsmittel

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