Rechtsprechung
| BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenreallast - Wertsicherungsklausel - Erhöhung der Renten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 324
- NJW 1990, 2380
- NJW-RR 1990, 1353 (Ls.)
- ZIP 1990, 912
- MDR 1991, 138
- DNotZ 1991, 803
- WM 1990, 1627
- BB 1990, 1585
- Rpfleger 1990, 452
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.04.1961 - V ZB 2/61
Hypothek mit veränderlichem Zinssatz
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Wie der Senat in BGHZ 35, 22, 24 ff für den gleichartigen Fall eines gleitenden, an die Entwicklung der Kapitalzinsen öffentlicher Sparkassen gebundenen Hypothekenzinssatzes entschieden hat, ist auch bei Abhängigkeit der Anpassung von einer Erklärung des Gläubigers der Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt, wenn der Höchstzinssatz im Grundbuch eingetragen ist und der Mindestzinssatz sowie die Gleitklausel aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung hervorgehen.Indessen ist auch das ein feststellbarer objektiver Umstand (BGHZ 35, 22, 27).
Der Eigentümer ist daher in keiner ungünstigeren Lage als bei der ebenfalls als dinglicher Inhalt einer Hypothek anerkannten und ebenso erst feststellungsbedürftigen Bedingung, daß sich die Zinsen im Falle des Verzuges des Schuldners mit Kapital- und (oder) Zinszahlung um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen (BGHZ 35, 22, 26; KGJ 49, 211; vgl. auch BGHZ 88, 62).
- BGH, 30.06.1983 - V ZB 20/82
Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Der Eigentümer ist daher in keiner ungünstigeren Lage als bei der ebenfalls als dinglicher Inhalt einer Hypothek anerkannten und ebenso erst feststellungsbedürftigen Bedingung, daß sich die Zinsen im Falle des Verzuges des Schuldners mit Kapital- und (oder) Zinszahlung um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen (BGHZ 35, 22, 26; KGJ 49, 211; vgl. auch BGHZ 88, 62). - BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55
Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Eine vereinbarte Wertsicherung der Reallast ist bei genügender Bestimmbarkeit des Leistungsumfanges als Inhalt des dinglichen Rechts zulässig und mithin eintragungsfähig (BGHZ 22, 54, 58; Senatsurt. v. 17. Februar 1989, V ZR 16O/87, WM 1989, 956, 957).
- BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83
Zur Auslegung einer Heimfallklausel
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Es legt jedoch, was uneingeschränkter revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (Senatsurt. v. 28. September 1984, V ZR 135/83, NJW 1985, 1464, 1465 m.w.N.), an das Erfordernis der Bestimmbarkeit einen zu engen Maßstab an. - BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Der dingliche Erbbauzins muß gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO der Höhe nach im voraus für die ganze Dauer des Erbbaurechts bestimmt sein, so daß eine Anpassungsklausel nur auf schuldrechtlicher Grundlage vereinbart und dingliche Wirkung nur durch Eintragung einer Vormerkung erreicht werden kann (st. Rechtspr. seit BGHZ 22, 220). - BGH, 23.02.1979 - V ZR 106/76
Erhöhung eines Erbbauzinses - Entsprechung zwischen Erbbauzins und …
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Hiervon unberührt bleibt zwar das Recht des Gläubigers, einen etwaigen Verzugsschaden geltend zu machen (§§ 289 Satz 2, 286 Abs. 1 BGB); ein solcher Anspruch bedarf jedoch auch dann der Darlegung, wenn der Gläubiger, wie hier, nur den Mindestschaden von 4 % Zinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzt verlangt (Senatsurt. v. 23. Februar 1979, V ZR 106/76, WM 1979, 728). - BGH, 30.04.1982 - V ZR 31/81
Rechtmäßigkeit der Erhöhung eines Erbbauzinses - Haftung für das Risiko einer …
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Damit kommen auch Prozeßzinsen nach § 291 BGB nicht in Betracht (Senatsurt. v. 30. April 1982, V ZR 31/81, WM 1982, 765, 767). - BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73
Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Soweit das Berufungsgericht seinen gegenteiligen Standpunkt auf Rechtsprechung des Senats zum Erbbauzins stützt (Beschl. v. 13. Juli 1973, V ZB 8/73, DNotZ 1974, 90 = BGHZ 61, 209, 211;… Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 82/76, DNotZ 1979, 19 = WM 1978, 1133), verkennt es den Unterschied zwischen der Erbbauzinsreallast (§ 9 ErbbauVO) und der gewöhnlichen Reallast (§ 1105 ff BGB). - OLG Hamm, 01.03.1988 - 15 W 336/86
Erklärung der Teilrücknahme; Eintragungsantrag; Urkundsnotar; Einschränkung der …
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Die im Berufungsurteil angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (DNotZ 1977, 548, 549) und Hamm (OLGZ 1988, 260, 263) befassen sich mit der Frage der Bestimmbarkeit des Erhöhungsumfanges bei Klauseln, die erst noch eine Anpassungsvereinbarung nötig machen. - BGH, 26.05.1978 - V ZR 82/76
Beschränkung der Abänderung eines Titels auf die Zeit nach Erhebung der Klage - …
Auszug aus BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89
Soweit das Berufungsgericht seinen gegenteiligen Standpunkt auf Rechtsprechung des Senats zum Erbbauzins stützt (Beschl. v. 13. Juli 1973, V ZB 8/73, DNotZ 1974, 90 = BGHZ 61, 209, 211; Urt. v. 26. Mai 1978, V ZR 82/76, DNotZ 1979, 19 = WM 1978, 1133), verkennt es den Unterschied zwischen der Erbbauzinsreallast (§ 9 ErbbauVO) und der gewöhnlichen Reallast (§ 1105 ff BGB). - BGH, 27.10.1969 - III ZR 135/66
Sittenwidrigkeit eines zur Täuschung einer Behörde geschlossenen …
- BGH, 16.09.2015 - XII ZR 74/14
Zinseszinsverbot: Anforderungen an den Verzugsschadensersatzanspruch wegen …
Der Verzugsschaden muss indessen wegen des allgemeinen Zinseszinsverbotes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von dem Gläubiger auch dann konkret dargelegt werden, wenn er nur den gesetzlichen Zins als Mindestschaden verlangt (vgl. BGHZ 111, 324, 329 = NJW 1990, 2380, 2381;… BGH Urteile vom 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08 - NJW 2010, 1077 Rn. 30; vom 9. Februar 1993 - XI ZR 88/92 - NJW 1993, 1260, 1261; vom 16. November 1990 - V ZR 217/89 - NJW 1991, 843, 844 und vom 23. Februar 1979 - V ZR 106/76 - NJW 1979, 1545). - BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15
Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten …
Der dingliche Erbbauzins musste nämlich der Höhe nach im Voraus für die ganze Dauer des Erbbaurechts bestimmt sein (§ 9 Abs. 2 Satz 1 ErbbauVO in der bis zum 30. September 1994 geltenden Fassung), so dass eine Anpassungsklausel nur auf schuldrechtlicher Grundlage vereinbart und dingliche Wirkung nur durch Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Änderung oder Neubestellung einer Erbbauzinsreallast erreicht werden konnte (vgl. Senat, Urteil vom 28. November 1956 - V ZR 40/56, BGHZ 22, 220, 222 ff.; Beschluss vom 13. Juli 1973 - V ZB 8/73, BGHZ 61, 209, 211; Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 84/89, BGHZ 111, 324, 328). - BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15
Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine …
Rn. 29 (2) Das Erfordernis der Zustimmung der Inhaber der nachrangigen Rechte kann daher nicht - wie von dem Beschwerdegericht angenommen - damit begründet werden, dass ein durch Vormerkung gesicherter schuldrechtlicher Anspruch auf Anpassung der Erbbauzinsreallast dessen Geltendmachung voraussetzt, während bei einer wertgesicherten Reallast nach § 1105 Abs. 1 Satz 2 BGB die Anpassung in der Regel ohne Zutun des Gläubigers eintritt (zu den auch bei dieser Gestaltung möglichen Ausnahmen: vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 84/89, BGHZ 111, 324, 326 f.).
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 43/94
Übernahme einer persönlichen Pflegepflicht als bestimmbare Leistung
a) Für die Eintragung einer Reallast nach § 1105 BGB genügt nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß die Höhe der Leistung bestimmbar ist (z.B. BGHZ 22, 54, 58; Urt. v. 1. Juni 1990, V ZR 84/89, BGHR BGB § 1105 Wertsicherung l, vgl. dazu auch BGB-RGRK/Rothe 12. Aufl. § 1105 Rdn. 12). - BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Nach § 289 Satz 2 BGB läßt das Zinseszinsverbot zwar das Recht des Gläubigers auf Ersatz eines ihm durch Verzug entstandenen Schadens unberührt; dieser Schaden bedarf jedoch auch dann der Darlegung, wenn nur der in § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Mindestzinssatz von 4 % geltend gemacht wird (Senatsurt. v. 23. Februar 1979, V ZR 106/76, WM 1979, 728 und v. 1. Juni 1990, V ZR 84/89, WM 1990, 1627, 1628). - BGH, 17.04.2026 - V ZR 125/25
Reallast - zur Zahlung eines Grundpreises für ein Heizwerk
Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 1105 BGB nach der Rechtsprechung des Senats keine fest bestimmte Leistung erfordert; es reicht aus, wenn der Leistungsumfang bestimmbar ist (vgl. Senat…, Urteil vom 24. Oktober 1956 - V ZR 127/55, BGHZ 22, 54, 58 [juris Rn. 38]; Urteil vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87, BGHZ 111, 324, 326 [juris Rn. 11]).Der auch betragsmäßig im Einzelnen aufgeschlüsselte Grundpreis betrug bei Bestellung der Reallast zunächst 0, 527 DM je Quadratmeter beheizbarer Fläche und Monat der auf den einzelnen Wohnhausgrundstücken errichteten Gebäude; er ist nach näherer Maßgabe der Regelung wertgesichert (vgl. § 1105 Abs. 2 Satz 2 BGB; zur Zulässigkeit von Wertsicherungsklauseln Senat, Urteil vom 17. Februar 1989 - V ZR 160/87, BGHZ 111, 324, 326 ff.), und zwar dergestalt, dass er sich in dem Maße nach oben oder unten verändert, wie die Entwicklung der genannten Preisfaktoren anteilsmäßig die Selbstkosten des Wärmelieferanten beeinflussen.
- BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96
Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel
Die Erhöhung kann zusätzlich vom Verlangen des Gläubigers abhängig gemacht werden ( BGHZ 111, 324, 326 f. = DNotZ 1991, 803 = MittRhNotK 1990, 275 ), was aber am Wesen als automatischer Gleitklausel nichts ändert.Nach dessen Stellungnahme (…vgl. BT-Drucks. 1215992, S. 192 ff.) sollte damit unter Hinweis auf die Rechtsprechung zur Reallast im allgemeinen ( BGHZ 111, 324, 326; OLG Celle DNotZ 1977, 548, 549) abweichend von § 9 Abs. 2 S. 1 ErbbauVO a.F. eine Anpassung der Erbbauzins-Reallast an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse ermöglicht werden.
Nach BGHZ 111, 324 ff. kann, muß dies aber nicht zum Bestandteil der Wertsicherungsklausel gemacht werden.
- BFH, 29.08.2018 - II B 9/18
Bewertung eines Erbbauzinsanspruchs (Grunderwerbsteuer)
Zu den vertraglich bestimmten Voraussetzungen für die Änderung der Anspruchshöhe kann aber auch ein Anpassungsverlangen der jeweils begünstigten Partei zählen, im Falle der Erhöhung des Erbbauzinses also des Gläubigers (vgl. BGH-Urteil vom 1. Juni 1990 V ZR 84/89, BGHZ 111, 324). - KG, 13.01.2015 - 1 W 210/14
Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit der Erbbauzinserhöhung auf Grund einer …
Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vergleiche BGH, 1. Juni 1990, V ZR 84/89, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.Das ist der Fall, wenn sich der Mindest- und der Höchstumfang der Belastung sowie Voraussetzung und Umfang der Anpassung aus der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung und aus der davon gedeckten Wertsicherungsklausel erschließen (BGH, NJW 1990, 2380, 2381).
- KG, 13.01.2015 - 1 W 211/14
Erbbauzins durch Indexleitklausel verändert: Eintragung möglich?
Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*).Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 01.06.1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen.*).
Das ist der Fall, wenn sich der Mindest- und der Höchstumfang der Belastung sowie Voraussetzung und Umfang der Anpassung aus der Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung und aus der davon gedeckten Wertsicherungsklausel erschließen (BGH, NJW 1990, 2380, 2381).
- BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
Zusammenfassung mehrerer Erbbauzinsreallasten
- OLG Düsseldorf, 29.01.2001 - 9 U 165/00
Pflicht zur Zahlung des Erbbauzinses bei Unausübbarkeit des Erbbaurechts
- OLG Naumburg, 12.01.2021 - 12 Wx 72/20
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung der Umlegungsstelle zur …
- OLG Brandenburg, 01.07.2010 - 5 U 1/09
Erbbaurecht: Anspruch auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses
- BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93
Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast
- BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93
Bestimmtheit einer Reallast
- OLG Köln, 17.01.1991 - 2 Wx 51/91
Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch …
- OLG Köln, 17.01.1992 - 2 Wx 51/92
Verdinglichung des Begleitschuldverhältnisses zu einem Wohnungsrecht durch …
- LG Duisburg, 06.03.2007 - 4 O 66/06
Persönliche Haftung eines Eigentümers für fällige Rentenzahlungspflichten während …
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