Rechtsprechung
| BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doppelte Haushaltsführung
- Judicialis
EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 S. 1, 2; ; EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 § ... 52 Abs. 23b; ; FGO § 96 Abs. 1 S. 1, 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119; ; BGB § 1353 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erheblichkeit eines Verfahrensmangels im finanzgerichtlichen Verfahren - Steuerrechtliche Ausgestaltung der Werbungskosten wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung - Steuerrechtliche Ausgestaltung der Definition des Hausstandes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erheblichkeit eines Verfahrensmangels im finanzgerichtlichen Verfahren; Steuerrechtliche Ausgestaltung der Werbungskosten wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung; Steuerrechtliche Ausgestaltung der Definition des Hausstandes
- datenbank.nwb.de
Keine doppelte Haushaltsführung, wenn Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 21.10.2008 - 9 K 1372/06
- BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BFH, 05.03.2009 - VI R 58/06
Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog. …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch ohne Wechsel der Arbeitsstätte vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 5. März 2009 VI R 58/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt). - BFH, 30.10.2008 - VI R 10/07
Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153, m.w.N.). - BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08
Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838;… vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45;… vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Einwendungen gegen die tatrichterliche Würdigung des streitigen Sachverhalts oder die rechtliche Würdigung betreffen keinen Verfahrensmangel, sondern die Anwendung materiellen Rechts, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186;… vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 100). - BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06
Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren …
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45;… vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44). - BFH, 30.12.2004 - VI B 67/03
Abgrenzung Arbeitslohn - Leistung aufgrund anderer Rechtsbeziehung
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Die tatrichterliche Überzeugungsbildung, die Tatsachen- bzw. Sachverhaltswürdigung sowie diesbezügliche Schlussfolgerungen sind nur revisibel, als Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorliegen (BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VI B 67/03, BFH/NV 2005, 702). - BFH, 10.10.2007 - VI B 33/07
Verlustverrechnung bei außerordentlichen Einkünften
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838;… vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44). - BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05
Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Einwendungen gegen die tatrichterliche Würdigung des streitigen Sachverhalts oder die rechtliche Würdigung betreffen keinen Verfahrensmangel, sondern die Anwendung materiellen Rechts, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen (…BFH-Beschlüsse vom 28. März 2000 X B 82/99, BFH/NV 2000, 1186; vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 100). - BFH, 30.05.2007 - X B 176/06
NZB: Verfahrensmangel, Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Ein Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, insbesondere wenn das Gericht bei seiner Entscheidung von einem Sachverhalt ausgeht, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten widerspricht, oder wenn das Gericht eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluss vom 30. Mai 2007 X B 176/06, BFH/NV 2007, 1698). - BFH, 20.08.1999 - VII B 4/99
Beiziehung von Strafakten; Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 27.05.2009 - VI B 162/08
Soweit die Kläger eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das FG rügen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), hätten sie in der Beschwerde darlegen müssen, welche Tatsachenbehauptung aufklärungsbedürftig gewesen ist, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen das FG nicht ausgeschöpft hat, weshalb sie keine entsprechende Beweiserhebung beantragt haben oder weshalb sich dem FG die Beweiserhebung ohne einen entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 4/99, BFH/NV 2000, 214).
- BFH, 03.03.2011 - V B 17/10
Haftung der GbR-Gesellschafter für Steuerschulden: keine grundsätzliche Bedeutung
Darüber hinaus ist die Frage der Haftung der Gesellschafter für Steuerschulden einer GbR nicht klärungsbedürftig, weil sie durch die Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt ist und neue Gesichtspunkte weder dargelegt noch erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435). - BFH, 11.06.2015 - V B 140/14
Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag
Rn. 3 a) Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage liegt mangels Klärungsbedürftigkeit dann nicht vor, wenn sie der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden hat und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435). - BFH, 24.07.2012 - V B 76/11
Anforderungen an den Vergütungsantrag i. S. d. § 18 Abs. 9 UStG sind geklärt - …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (…BFH-Beschlüsse vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.B.2.a; vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435, unter 1.).
- FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2015 - 4 K 62/13
Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und Lebensmittelpunkt eines Promotionsstudenten …
Indizien für oder gegen einen Mittelpunkt der Lebensinteressen können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben (BFH Beschluss vom 27. Mai 2009 -VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435;… Urteil vom 21. April 2010 -VI R 26/09, BFH/NV 2010, 1894). - BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz - …
Zudem ist eine für die Klärung im Wege der Rechtsfortbildung erforderliche Fragestellung nicht schlüssig dargetan, wenn die Beantwortung --wie hier: doppelte Haushaltsführung, Getrenntleben, bestimmte Aufwendungen als Werbungskosten-- wesentlich von den Umständen des Einzelfalles abhängt (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435; BFH-Urteil vom 30. Oktober 2008 VI R 10/07, BFHE 223, 242, BStBl II 2009, 153). - BFH, 01.03.2013 - V B 112/11
Erlass von Nachzahlungszinsen
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH erforderlich machen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 3. März 2011 V B 17/10, BFH/NV 2011, 1105, unter II.B.2.a; vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435, unter 1.). - BFH, 29.10.2012 - VI B 102/12
Doppelte Haushaltsführung, eigener Hausstand bei Eheleuten; grundsätzliche …
Zutreffend hat das Finanzgericht insoweit auf den Beschluss des BFH vom 27. Mai 2009 VI B 162/08 (BFH/NV 2009, 1435) Bezug genommen. - BFH, 12.11.2009 - IV B 29/08
Anforderungen an einen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung des …
Denn die Klägerin hätte in der Beschwerdebegründung darlegen müssen, aufgrund welcher konkreten Umstände sich dem FG diese Ermittlung hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435). - BFH, 07.01.2011 - V B 55/10
Getränkelieferungen in einem Kino
Eine Rechtsfrage ist u.a. dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch Rechtsprechung des BFH bereits geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (z.B. BFH-Beschluss vom 27. Mai 2009 VI B 162/08, BFH/NV 2009, 1435).
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