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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 02.12.1969 | OVG Berlin, 18.06.1970

Rechtsprechung
   BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,488
BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69 (https://dejure.org/1970,488)
BFH, Entscheidung vom 10.07.1970 - VI B 2/69 (https://dejure.org/1970,488)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 1970 - VI B 2/69 (https://dejure.org/1970,488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs - Antragsgründe - Sachliche Entscheidung - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Vorverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 350
  • DB 1970, 1912
  • BStBl II 1970, 686
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.1968 - GrS 3/68

    Möglichkeit der Aufhebung eines Verwaltungsaktes bei Antrag auf Abänderung

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    In dem Urteil VI R 217, 218/67 vom 15. Dezember 1967 (BFH 91, 141, BStBl II 1968, 205) hat der Senat in einem Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren unter Berufung auf seine später durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluß Gr. S. 3/68 vom 16. Dezember 1968, BFH 94, 436, BStBl II 1969, 192) bestätigte Rechtsprechung zu § 100 Abs. 2 FGO die Vorentscheidung nur deswegen aufgehoben, weil das FG den nach seiner Auffassung in Betracht kommenden höheren Erstattungsbetrag nicht selbst in seinem Urteil festgesetzt, sondern dies dem FA überlassen hatte.
  • BFH, 15.12.1967 - VI R 217/67

    Auslegung einer Kann-Vorschrift - Festgesetzte Steuer - Aufhebung des …

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    In dem Urteil VI R 217, 218/67 vom 15. Dezember 1967 (BFH 91, 141, BStBl II 1968, 205) hat der Senat in einem Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren unter Berufung auf seine später durch die Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluß Gr. S. 3/68 vom 16. Dezember 1968, BFH 94, 436, BStBl II 1969, 192) bestätigte Rechtsprechung zu § 100 Abs. 2 FGO die Vorentscheidung nur deswegen aufgehoben, weil das FG den nach seiner Auffassung in Betracht kommenden höheren Erstattungsbetrag nicht selbst in seinem Urteil festgesetzt, sondern dies dem FA überlassen hatte.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvL 45/56

    Vaterschaft

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    Wenn verschiedene Deutungen einer Norm möglich sind, so verdient diejenige den Vorzug, die einer Wertentscheidung der Verfassung besser entspricht (Beschluß des BVerfG 1 BvL 45/56 vom 23. Oktober 1958, BVerfGE 8, 210 [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvL 45/56] [217]).
  • BFH, 27.11.1968 - III 244/64

    Verfassungsmäßigkeit des Zugang eines Feststellungsbescheids bei einem …

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    So ist es z. B. denkbar, daß das FA die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ablehnt, weil die Antragsfrist verstrichen ist (§ 4 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich -- JAV --; vgl. Urteil des Senats VI R 43/67 vom 24. Januar 1969, BFH 94, 529, BStBl II 1969, 250) oder weil der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr zur Einkommensteuer zu veranlagen ist (§ 4 Abs. 3 JAV).
  • BFH, 28.08.1968 - IV B 20/68

    Klage - Behandlung als Einspruch - Anfechtung mit Beschwerde - Einlegung ohne …

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    Der Senat folgt der Auffassung des IV. Senats in dem Beschluß IV B 20/68 vom 28. August 1968 (BFH 93, 41, BStBl II 1968, 661).
  • BFH, 24.01.1969 - VI R 43/67

    Statthaftigkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe der …

    Auszug aus BFH, 10.07.1970 - VI B 2/69
    So ist es z. B. denkbar, daß das FA die Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs ablehnt, weil die Antragsfrist verstrichen ist (§ 4 Abs. 5 Satz 2 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich -- JAV --; vgl. Urteil des Senats VI R 43/67 vom 24. Januar 1969, BFH 94, 529, BStBl II 1969, 250) oder weil der Arbeitnehmer für das Ausgleichsjahr zur Einkommensteuer zu veranlagen ist (§ 4 Abs. 3 JAV).
  • BFH, 28.11.1974 - V R 98/70

    Antrag auf Zahlung von Prozeßzinsen - Ablehnung - Fristgerechte Zustimmung - …

    Gegen die Ablehnung eines solchen Anspruchs aus sachlichen Gründen sei nach dem Beschluß des BFH vom 10. Juli 1970 VI B 2/69 (BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686) die Anfechtungsklage gegeben.

    So hat der VI. Senat im Beschluß VI B 2/69 ausgeführt, daß gegen die Ablehnung der Lohnsteuererstattung aus sachlichen Gründen durch einen im Verfahren über den beantragten Lohnsteuer-Jahresausgleich ergangenen Bescheid die Anfechtungsklage gegeben und nach § 100 Abs. 2 FGO der sich ergebende Geldbetrag vom Gericht festzusetzen sei.

  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit …

    Mangels Zustimmung des FA zum unterbliebenen Vorverfahren war die Klage, soweit sie sich gegen den Pauschalierungsbescheid richtete, nach der zwingenden Vorschrift des § 45 Abs. 1 Satz 2 FGO als Einspruch zu behandeln (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686; Urteil vom 27. Januar 1977 IV R 173/75, BFHE 122, 5, BStBl II 1977, 510).
  • BFH, 24.11.1970 - II B 42/70

    Berichtigung - Änderung - Grunderwerbsteuer-Bescheid - Ablehnung wegen …

    Hierbei handelt es sich, da der Antrag des Beschwerdeführers vom 6. Mai 1970 unter Hinweis auf die Unanfechtbarkeit des Grunderwerbsteuerbescheids vom 14. August 1969 ohne sachliche Prüfung der materiellen Grunderwerbsteuerfragen abgelehnt worden ist, im Hauptverfahren um eine sogenannte Verpflichtungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 Halbsatz 2 FGO, durch die der Antragsgegner zum Erlaß des abgelehnten Verwaltungsaktes verpflichtet werden soll (…von Wallis/List in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 1. bis 5. Aufl., § 40 FGO Tz. 7; vgl. auch -- wenn auch im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs -- Entscheidungen des BFH IV 7/65 vom 12. März 1970, (BFH 99, 172, 174, BStBl II 1970, 625; VI B 2/69 vom 10. Juli 1970, BFH 99, 350, 352, 354, BStBl II 1970, 686).
  • FG Berlin, 27.11.1996 - II 233/94
    Denn die Anwendung dieser Vorschrift setzt nach dem jedenfalls insoweit zutreffenden BFH-Urteil in BFHE 99, 350 = BStBl II 1970, 686 [BFH 10.07.1970 - VI B 2/69] nach ihrem sachlichen Zusammenhang mit § 100 Abs. 1 FGO gerade eine Anfechtungsklage voraus, kann also eine Anfechtungsklage nicht begründen.
  • BFH, 31.10.1975 - VIII B 14/74

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Verfügung - Prüfungsumfang - Zweifel …

    Nach Ansicht des Senats gelten diese Grundsätze auch bei einer Berichtigung der Anrechnungsverfügung (vgl. zu dieser z. B. BFH-Urteil vom 11. November 1966 VI R 68/66, BFHE 87, 514, BStBl III 1967, 214; BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686).
  • BFH, 27.01.1977 - IV R 173/75

    Verpflichtungsklage - Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Anwendbarkeit der …

    Danach war die Vorentscheidung aufzuheben und auszusprechen, daß die Klage als Einspruch zu behandeln ist (BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686).
  • BFH, 28.08.1973 - VII B 39/72

    Einspruch - Zustimmung der Behörde - Anfechtungsklage - Umwandlung des Einspruchs …

    Wenn aber eine Klage sich auf diese Weise in einen Einspruch verwandelt, rechtfertigt das die Auslegung, daß auch bei rechtzeitiger Erhebung einer Sprungklage, der die Behörde zustimmt, der zuvor eingelegte Einspruch seine Umwandlung in eine Klage erfährt (vgl. auch BFH-Entscheidung vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Anm. 4 und 11 zu § 45 FGO; Mäder-Mittelsteiner, Finanzgerichtsordnung, Anm. I.2 zu § 45).
  • BFH, 28.07.1976 - II R 94/73

    Bescheid - Anfechtungsklage - Anspruch auf Erstattung von Wechselsteuer - …

    So ist die Anfechtungsklage ohne Vorverfahren als Sprungklage möglich, wenn ein Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs nicht wegen Unzulässigkeit, sondern nach Prüfung des sachlichen Vorbringens abgelehnt wurde, weil sich keine Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer ergab (vgl. BFH-Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686).
  • BFH, 11.05.1973 - VI B 116/72

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Prüfung der Anspruchsgrundlagen - Freibetrag - …

    Auch für das Eintragungsverfahren des § 40 Abs. 2 EStG, § 27 LStDV gelten die vom BFH für das Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren entwickelten Grundstäze zur Rechtsnatur des Klageverfahrens (Beschluß vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686).
  • BFH, 28.10.1975 - VIII R 103/72

    Beschwerdeverfahren vor BFH - Sprungberufung - Aufhebung eines Beschlusses - …

    Die die Sache an das FA verweisende Entscheidung des FG (durch Beschluß; vgl. BFH-Beschlüsse vom 28. August 1968 IV B 20/68, BFHE 93, 41, BStBl II 1968, 661; vom 10. Juli 1970 VI B 2/69, BFHE 99, 350, BStBl II 1970, 686) kann -- anders als z. B. bei Verweisung wegen fehlender Zuständigkeit (§ 70 Abs. 2 FGO, § 276 Abs. 2 ZPO) oder im Falle der Behandlung als Berufung bei eingelegter Sprungrevision (§ 134 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung -- VwGO --) -- angefochten werden (§ 128 Abs. 1 FGO).
  • BFH, 30.11.1973 - VI R 223/69

    Völlige Unterbrechung - Einzahlung - Sparratenvertrag - Ende der Ausschlußfrist - …

  • BFH, 15.06.1973 - VI R 400/69

    Pfändungsgläubiger kann Antrag auf Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs …

  • BFH, 02.08.1974 - VI R 120/71

    Frist - Berechnung - Erlöschen - Erstattungsanspruch - Vergütungsanspruch - …

  • BFH, 27.03.1974 - VI R 14/70

    Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich - Erstattung des Ausgleichsbetrages - …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.12.1969 - VI B 2.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1834
BVerwG, 02.12.1969 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1969,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1969 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1969,1834)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1969 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1969,1834)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels Divergenz - Überprüfung eines Gutachtens eines Untersuchungsausschusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1961 - VIII C 162.59
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1969 - VI B 2.69
    Mit der Beschwerde wird der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemacht und zur Begründung nur ausgeführt, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 40.64 - insofern ab, als es eine neue Sachentscheidung, die die Rechtskraft des Vorprozesses breche, nur unter den engen Voraussetzungen des § 580 Ziff. 7 b ZPO zulassen wolle, es weiche ferner von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 - BVerwG VIII C 162.59 - hinsichtlich der Frage ab, wo bei der gesetzlichen Formulierung "politisch bedingte besondere Zwangslage" die Grenze zwischen den Rechts- und Tatsachenbegriffen zu ziehen sei.

    Eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 - BVerwG VIII C 162.59 - ist mit den eingangs wiedergegebenen Darlegungen der Beschwerde nicht in dem oben angegebenen Sinn bezeichnet, im übrigen auch nicht zu erkennen.

    Diese Frage ist aber auch nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 - BVerwG VIII C 162.59 -, das sich mit den Voraussetzungen der besonderen Zwangslage im Falle einer Existenz Vernichtung und mit den Grenzen der richterlichen Sachkunde und dem Umfang der Aufklärungspflicht befaßt.

  • BVerwG, 08.07.1966 - VI C 40.64
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1969 - VI B 2.69
    Mit der Beschwerde wird der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemacht und zur Begründung nur ausgeführt, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 40.64 - insofern ab, als es eine neue Sachentscheidung, die die Rechtskraft des Vorprozesses breche, nur unter den engen Voraussetzungen des § 580 Ziff. 7 b ZPO zulassen wolle, es weiche ferner von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1961 - BVerwG VIII C 162.59 - hinsichtlich der Frage ab, wo bei der gesetzlichen Formulierung "politisch bedingte besondere Zwangslage" die Grenze zwischen den Rechts- und Tatsachenbegriffen zu ziehen sei.

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine derartige Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 40.64 - vorliegt und ausreichend bezeichnet ist.

    Es hat den Anspruch des Klägers auf eine neue Sachentscheidung auch dann abgelehnt, wenn das Gutachten als Beweismittel im Sinne der Ausführungen des Urteils vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 40.64 - betrachtet wird.

  • BVerwG, 11.10.1968 - VI B 7.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1969 - VI B 2.69
    Dies bedeutet, daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Oberverwaltungsgerichts abweicht, noch der Kennzeichnung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. Beschluß vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VI B 7.68 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 04.12.1970 - VI B 37.70

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Wenn sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf § 138 VwGO beruft, verkennt er wiederum den Unterschied zwischen der Begründung einer Revision, für die § 138 VwGO das Beruhen auf der "Verletzung von Bundesrecht" fingiert, und der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, bei der die Bezeichnung der Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in jedem Fall die Darlegung verlangt, daß die Abweichung des Berufungsurteils entscheidungserheblich ist (Beschlüsse vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI B 2.69 -, vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - und vom 4. September 1970 - BVerwG VI B 2.70 - mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 18.06.1970 - VI B 2.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,9981
OVG Berlin, 18.06.1970 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1970,9981)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.06.1970 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1970,9981)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 1970 - VI B 2.69 (https://dejure.org/1970,9981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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