Rechtsprechung
| BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 5 S 1, GG Art 103 Abs 1
Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
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§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 Halbs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - IWW
§ 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 119 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Betriebs-Berater
Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
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Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
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Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
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Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Richterliche Hinweispflichten - und der Anspruch auf rechtliches Gehör
Verfahrensgang
- FG München, 22.02.2024 - 15 K 1595/21
- BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (22)
- BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Insbesondere verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 09.07.2012 - III B 66/11, Rz 18 und vom 16.07.2019 - X B 114/18, Rz 21).Rn. 4 Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 09.07.2012 - III B 66/11, Rz 18).
- BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98
Verletzung des Rechts auf Gehör
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen beziehungsweise rechtliche Gesichtspunkte betrifft (BFH-Beschlüsse vom 14.04.2015 - IV B 115/13, Rz 13 und vom 28.01.2016 - X B 128/15, Rz 25). - BFH, 09.04.2008 - I R 43/07
Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Rn. 21 bb) Für eine in zulässiger Form erhobene Gehörsrüge und eine Rüge der Verletzung der Hinweispflicht fehlt es im Streitfall jedenfalls an der Darlegung, was der Kläger dem FG bei ausreichender Gehörsgewährung und Hinweiserteilung noch vorgetragen hätte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 09.04.2008 - I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848, unter II.2.c, m.w.N.).
- BFH, 17.03.2010 - X B 118/09
Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung - …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Rn. 23 a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des FG in einem Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17.03.2010 - X B 118/09, Rz 2 und Senatsbeschluss vom 02.09.2022 - VI B 5/22, Rz 40). - BFH, 02.09.2022 - VI B 5/22
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Zurückweisung präkludierten …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Rn. 23 a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision zur Sicherung der Rechtseinheit zwar auch dann zuzulassen, wenn die angefochtene Entscheidung des FG in einem Maße fehlerhaft ist, dass das Vertrauen in die Rechtsprechung nur durch eine höchstrichterliche Korrektur wiederhergestellt werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 17.03.2010 - X B 118/09, Rz 2 und Senatsbeschluss vom 02.09.2022 - VI B 5/22, Rz 40). - BFH, 14.04.2015 - IV B 115/13
Dauerhafte Sicherung gerichtlicher Internetrecherchen - Verletzung des Anspruchs …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen beziehungsweise rechtliche Gesichtspunkte betrifft (BFH-Beschlüsse vom 14.04.2015 - IV B 115/13, Rz 13 und vom 28.01.2016 - X B 128/15, Rz 25). - BFH, 28.01.2016 - X B 128/15
Einschränkung des Umfangs der Anfechtung das FG-Urteils in der …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Die unwiderlegliche Vermutung der Ursächlichkeit einer Gehörsverletzung (§ 119 Nr. 3 FGO) gilt nur, wenn sich der Gehörsverstoß auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802: verfahrensfehlerhafte Durchführung der mündlichen Verhandlung ohne den Kläger), nicht aber, wenn der Gehörsverstoß --wie hier-- nur einzelne Feststellungen beziehungsweise rechtliche Gesichtspunkte betrifft (BFH-Beschlüsse vom 14.04.2015 - IV B 115/13, Rz 13 und vom 28.01.2016 - X B 128/15, Rz 25). - BFH, 06.03.2014 - IX B 159/13
Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Diese Voraussetzung ist erfüllt bei einem offensichtlichen materiellen und formellen Rechtsfehler von erheblichem Gewicht, der die Entscheidung der Vorinstanz als willkürlich oder greifbar gesetzwidrig erscheinen lässt (BFH-Beschluss vom 06.03.2014 - IX B 159/13, Rz 3). - BFH, 29.09.2022 - VI R 34/20
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Nach der vom FG vertretenen materiellen Rechtsauffassung, die für die Beurteilung der Frage maßgeblich ist, ob ein Verfahrensmangel vorliegt (Senatsurteil vom 29.09.2022 - VI R 34/20, BFHE 278, 319, BStBl II 2023, 143, Rz 32, m.w.N.), kam es folglich für die Abziehbarkeit der Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung auf die vom Kläger behauptete "Zusage" des FA nicht an. - BFH, 27.10.2020 - XI B 33/20
Rückzahlung der gezahlten Umsatzsteuer als Voraussetzung für eine Berichtigung …
Auszug aus BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24
Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.11.2013 - XI B 9/13, Rz 11 und vom 27.10.2020 - XI B 33/20, Rz 17). - BFH, 15.01.2018 - VI B 77/17
Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kfz-Kosten bei der …
- BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im …
- BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13
Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im …
- BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
- BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes
- BFH, 08.05.2014 - X B 105/13
Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …
- BFH, 10.08.2016 - VI B 10/16
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - richterliche Hinweispflicht - Fehler …
- BFH, 05.06.2020 - VIII B 38/19
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- BFH, 21.05.2013 - III B 150/12
Anforderungen an die Darlegung der Klärungsfähigkeit einer für grundsätzlich …
- BFH, 16.07.2019 - X B 114/18
Pflicht des FG, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu …
- BFH, 14.10.2020 - IX B 33/20
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Entscheidungserheblichkeit
- BFH, 21.08.2025 - IV R 23/23
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen …
Rn. 72 6. Eine Entscheidung über die vom FA erhobene Verfahrensrüge, dass sein Vorbringen vom FG nicht vollständig berücksichtigt worden sei (Verstoß gegen den --klaren-- Inhalt der Akten) und das FG damit entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden habe (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, Rz 2), war wegen der Aufhebung des FG-Urteils und der Zurückverweisung der Sache an das FG nicht geboten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 57). - BFH, 11.06.2026 - VII B 69/25
Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler
Insbesondere verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, Rz 2 f., m.w.N.). - BFH, 07.08.2025 - X B 12/25
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags: …
Zu diesen Fällen gehört auch die Rüge der Verletzung der Hinweispflicht (BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391, Rz 21).
- BFH, 17.11.2025 - V B 37/24
Zur Rüge der Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das Finanzgericht seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Bestätigung des Beschlusses des Bundesfinanzhofs vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391).Zudem muss der Beschwerdeführer substantiiert darlegen, dass die Vorentscheidung unter Zugrundelegung der dort vertretenen materiell-rechtlichen Auffassung möglicherweise anders getroffen worden wäre, wenn dem FG der behauptete Verfahrensfehler nicht unterlaufen wäre (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391, Rz 3 und 4).
- BFH, 28.04.2025 - V B 1/24
Zur mangelnden Darlegung von Zulassungsgründen
Für eine in zulässiger Form erhobene Rüge der Verletzung der Hinweispflicht fehlt es im Streitfall zudem an der Darlegung, was der Kläger dem FG bei ausreichender Gehörsgewährung und Hinweiserteilung noch vorgetragen hätte (BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391, Rz 21). - BFH, 14.05.2025 - XI S 7/25
Keine Hinweispflicht zu Darlegungsanforderungen einer Nichtzulassungsbeschwerde
Durch die richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO wird die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten nicht eingeschränkt oder beseitigt (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, BFH/NV 2025, 391, Rz 20, m.w.N.). - BFH, 19.03.2026 - V B 5/25
Gesamtergebnis des Verfahrens: Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen vor …
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