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Rechtsprechung
   BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30025
BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22 (https://dejure.org/2022,30025)
BFH, Entscheidung vom 20.10.2022 - VI B 33/22 (https://dejure.org/2022,30025)
BFH, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - VI B 33/22 (https://dejure.org/2022,30025)
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, ZPO § 295, FGO § 155 S 1
    Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 295 ZPO
    Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 155 Satz 1 FGO, § 155 FGO, § 295 ZPO, § 78 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen des Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der Rüge der Verletzung von verzichtbaren Verfahrensrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Nichterscheinens in der mündlichen Verhandlung hinsichtlich der Rüge der Verletzung von verzichtbaren Verfahrensrechten

  • datenbank.nwb.de

    Rügeverzicht bei Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer nicht zum Termin kommt, kann keinen Gehörsverstoß geltend machen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 10.04.2015 - III B 42/14

    Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter - …

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann anschließend eine Verletzung der verzichtbaren Verfahrensrechte, insbesondere des Rechts auf Gehör, grundsätzlich nicht mehr geltend machen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.01.2007 - IX B 239/06, BFH/NV 2007, 1088, unter 2.;… vom 04.12.2008 - IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412; vom 23.02.2011 - V B 85/10, Rz 6; vom 31.10.2012 - X B 9/11, Rz 16, und vom 10.04.2015 - III B 42/14, Rz 15).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Prozessbevollmächtigte der Klägerin der mündlichen Verhandlung ohne jegliche Begründung oder ohne eine rechtfertigende Begründung ferngeblieben ist (s. BFH-Beschluss vom 10.04.2015 - III B 42/14, Rz 15).

  • BFH, 05.09.2013 - XI R 26/12

    Kindergeldberechtigung eines unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen nach § 62 …

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein fachkundig vertretener Beteiligter das Übergehen eines Beweisantrages im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auch dann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (…BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3., und vom 19.09.2012 - X B 40/11, Rz 16; BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, Rz 23).

    Das Übergehen eines Beweisantrages oder eine unvollständige Zeugeneinvernahme können deshalb nicht mehr als Verstoß gegen § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO angegriffen werden (BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, Rz 23).

  • BFH, 16.01.2018 - VI R 2/16

    Doppelte Haushaltsführung - Hauptwohnung am Beschäftigungsort

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Rn. 2 1. a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das Finanzgericht (FG) habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 15, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.09.2012 - V B 14/12, Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Zudem muss er --wenn sich der gerügte Gehörsverstoß nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht (s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 03.09.2001 - GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802)-- vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte.
  • BFH, 23.02.2011 - V B 85/10

    Urlaub als erheblicher Grund für eine Terminsänderung - Rügeverzicht durch …

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann anschließend eine Verletzung der verzichtbaren Verfahrensrechte, insbesondere des Rechts auf Gehör, grundsätzlich nicht mehr geltend machen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.01.2007 - IX B 239/06, BFH/NV 2007, 1088, unter 2.;… vom 04.12.2008 - IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412; vom 23.02.2011 - V B 85/10, Rz 6; vom 31.10.2012 - X B 9/11, Rz 16, und vom 10.04.2015 - III B 42/14, Rz 15).
  • BFH, 11.11.2008 - I B 80/08

    Recht auf Akteneinsicht

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Rn. 8 Aus dem von der Klägerin herangezogenen BFH-Beschluss vom 11.11.2008 - I B 80/08 ergibt sich nichts anderes.
  • BFH, 30.09.2014 - I B 164/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens bei Klage …

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt ein Verfahrensfehler auch dann vor, wenn das FG über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entscheidet (z.B. BFH-Beschluss vom 30.09.2014 - I B 164/13, Rz 8).
  • BFH, 04.12.2008 - IX B 155/08

    Maßgebender Rechtsstandpunkt bei Sachaufklärungsrüge - Rügeverlust bei …

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint, kann anschließend eine Verletzung der verzichtbaren Verfahrensrechte, insbesondere des Rechts auf Gehör, grundsätzlich nicht mehr geltend machen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15.01.2007 - IX B 239/06, BFH/NV 2007, 1088, unter 2.; vom 04.12.2008 - IX B 155/08, BFH/NV 2009, 412; vom 23.02.2011 - V B 85/10, Rz 6; vom 31.10.2012 - X B 9/11, Rz 16, und vom 10.04.2015 - III B 42/14, Rz 15).
  • BFH, 06.09.2012 - V B 14/12

    Abgabenrechtliche Wirkungen einer Umsatzsteuererklärung

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Rn. 2 1. a) Wird als Verfahrensmangel gerügt, das Finanzgericht (FG) habe einen gestellten Beweisantrag übergangen (Rüge mangelnder Sachaufklärung gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), so ist in der Beschwerdeschrift darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, die genauen Fundstellen (Schriftsatz mit Datum und Seitenzahl, Terminprotokoll), in denen die Beweismittel und Beweisthemen angeführt worden sind, das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 16.01.2018 - VI R 2/16, Rz 15, und Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.09.2012 - V B 14/12, Rz 6, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2005 - VII B 142/04

    Einzelrichter; Rückübertragung auf den Senat

    Auszug aus BFH, 20.10.2022 - VI B 33/22
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein fachkundig vertretener Beteiligter das Übergehen eines Beweisantrages im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde auch dann nicht mehr mit der Verfahrensrüge angreifen, wenn er trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint (BFH-Beschlüsse vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3., und vom 19.09.2012 - X B 40/11, Rz 16; BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, Rz 23).
  • BFH, 31.10.2012 - X B 9/11

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 19.09.2012 - X B 40/11

    NZB: Sachaufklärungsmängel

  • BFH, 15.01.2007 - IX B 239/06

    NZB: Kontoauszug kein VA, Sachaufklärungspflicht

  • FG Hessen, 20.12.2021 - 2 K 1508/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Lohnsteueraußenprüfung

  • BFH, 20.11.2024 - IX B 77/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verletzung der Sachaufklärungspflicht bei …

    Zudem muss er --wenn sich der gerügte Gehörsverstoß nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht-- vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 20.10.2022 - VI B 33/22, Rz 3 und vom 29.08.2023 - X B 18-20/23, Rz 17).
  • BFH, 11.09.2024 - XI B 18/24

    Umfang des Akteneinsichtsrechts beim Finanzgericht

    Schließlich fehlt auch Vortrag dazu, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2012 - V B 14/12, BFH/NV 2013, 345, Rz 6; vom 20.10.2022 - VI B 33/22, BFH/NV 2023, 41, Rz 2;… vom 31.01.2024 - IX B 120/22, BFH/NV 2024, 409, Rz 11, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.01.2026 - IX B 36/25

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensfehler

    Zudem muss er --wenn sich der gerügte Gehörsverstoß nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens bezieht-- vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 20.10.2022 - VI B 33/22, Rz 3, und vom 29.08.2023 - X B 18-20/23, Rz 17).
  • BFH, 20.10.2025 - X B 44/24

    Übergehen eines Beweisantrags; Verlust des Rügerechts

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift sei, auf deren Einhaltung ein Beteiligter ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge verzichten könne (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), habe die Unterlassung der rechtzeitigen Rüge den endgültigen Rügeverlust --zum Beispiel auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde-- zur Folge (…BFH-Beschluss vom 02.03.2005 - VII B 142/04, BFH/NV 2005, 1576, unter 3.;… s.a. BFH-Urteil vom 05.09.2013 - XI R 26/12, BFH/NV 2014, 313, Rz 23;… Senatsbeschluss vom 19.09.2012 - X B 40/11, BFH/NV 2013, 941, Rz 16;… BFH-Beschlüsse vom 08.09.2015 - XI B 33/15, BFH/NV 2015, 1690, Rz 18, und vom 20.10.2022 - VI B 33/22, BFH/NV 2023, 41, Rz 5).
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