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Rechtsprechung
   BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,33876
BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
BFH, Entscheidung vom 07.10.2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - VI B 49/15 (https://dejure.org/2015,33876)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 40 Abs 3, EStG § ... 40a Abs 2, EStG § 40a Abs 3, EStG § 40a Abs 5, FGO § 71 Abs 2, FGO § 76 Abs 2, FGO § 78 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 103 Abs 1, EStG VZ 2005
    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 3 EStG 2002, § 40a Abs 2 EStG 2002, § 40a Abs 3 EStG 2002, § 40a Abs 5 EStG 2002, § 71 Abs 2 FGO
    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 40 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 40a Abs. 5 EStG, § 40a Abs. 2 EStG, § 40 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG, § 40 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 40 Abs. 3 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 71 Abs. 2 FGO, § 78 FGO, § 78 Abs. 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Steuerpflicht der Einkünfte geringfügig Beschäftigter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht der Einkünfte geringfügig Beschäftigter

  • datenbank.nwb.de

    Keine Einbeziehung des pauschal besteuerten Arbeitslohns in die Einkommensteuerveranlagung bei Lohnsteuerpauschalierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lohnsteuerpauschalierung - und die Abgeltungswirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - Aktennotizen und die richterliche Hinweispflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Denn die Rüge der falschen Rechtsanwendung durch das FG ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (BFH-Beschluss vom 10. Mai 2012 X B 71/11, BFH/NV 2012, 1461).
  • BFH, 30.04.1998 - III B 3/98

    Vernehmung von Zeugen - Einspruchsschreiben - Fristgerechte Aufgabe - …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Rn. 18 Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (…z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219; BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 12.08.1986 - VII R 138/83

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Genaue Bezeichung der die Verletzung …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Rn. 18 Das FG ist jedoch nicht gehalten, den Beteiligten mitzuteilen, welche Tatsachen die nach § 71 Abs. 2 FGO vorgelegten Steuerakten enthalten und wie es sie zu verwerten gedenkt (z.B. BFH-Urteil vom 12. August 1986 VII R 138/83, BFH/NV 1987, 219;… BFH-Beschluss vom 30. April 1998 III B 3/98, BFH/NV 1999, 180, m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2012 - VI B 120/11

    Grundsätzliche Bedeutung: Unterhaltsaufwendungen bei einer bestehenden Ehe bzw. …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dabei muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, etwa Senatsbeschluss vom 24. Mai 2012 VI B 120/11, BFH/NV 2012, 1438, m.w.N.).
  • BFH, 18.01.1991 - VI B 140/89

    Einspruch gegen Lohnsteuerpauschalierungsbescheid

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Selbst im Fall einer sog. fehlgeschlagenen Pauschalierung hat die pauschale Lohnsteuer keine Abgeltungswirkung, so dass der dem Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitslohn in dessen Einkommensteuerveranlagung einzubeziehen ist (Senatsurteil vom 13. Januar 1989 VI R 66/87, BFHE 156, 412, BStBl II 1989, 1030; Senatsbeschluss vom 18. Januar 1991 VI B 140/89, BFHE 163, 204, BStBl II 1991, 309).
  • BFH, 19.11.2013 - XI B 9/13

    Bindung des Gerichts an das Klagebegehren und Verbot der Verböserung im …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Diesen Ansprüchen entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 19. November 2013 XI B 9/13, BFH/NV 2014, 373).
  • BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13

    Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, und vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2013 - XI B 116/12

    Leistungsaustausch bei Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät - Keine …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Dazu muss auch dargetan werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Frage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2013 XI B 116/12, BFH/NV 2013, 1640, …und vom 24. Februar 2014 XI B 15/13, BFH/NV 2014, 839, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.05.2014 - X B 105/13

    Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Er kann aber als Rüge verstanden werden, dass das FG entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden hat (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2014 X B 105/13, BFH/NV 2014, 1213, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2012 - III B 66/11

    Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und …

    Auszug aus BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
    Rn. 12 Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631).
  • BFH, 20.03.2006 - VII B 230/05

    LSt-Pauschalierung; Abrechnungsbescheid

  • BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98

    NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel

  • BFH, 13.01.1989 - VI R 66/87

    Steuerveranlagung und Bindungswirkung von Verfahrensentscheidungen

  • BFH, 20.12.2005 - V B 222/04

    Zurückverweisung; Bindungswirkung

  • BFH, 24.07.2007 - X B 6/07

    Verstoß gegen den klaren Akteninhalt

  • BFH, 22.05.2002 - VI B 2/02

    Rechtliches Gehör; Verwehrung von Akteneinsicht

  • BFH, 12.03.2020 - V R 5/17

    Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

    Jedenfalls liegt bei einem fachkundig vertretenen Kläger dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung vor, wenn die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen auf der Hand liegt (BFH-Beschlüsse vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, …und vom 17.03.2010 - X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14

    Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen …

    Es handelt sich zwar um eine vom Arbeitnehmer abgeleitete Steuer, welche durch die Tatbestandsverwirklichung durch den Arbeitnehmer entsteht, gleichwohl wird sie vom Arbeitgeber übernommen und verfahrenstechnisch vom Arbeitgeber erhoben (BFH-Beschluss vom 07. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2015, 20165, 38).
  • FG Köln, 15.11.2018 - 1 K 1246/16

    Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, dass zivilrechtlich die pauschale Lohnversteuerung nach § 40a Abs. 2 EStG vereinbart wurde, die Durchführung jedoch unterblieben ist (vgl. hierzu insgesamt BFH-Beschluss vom 07.10.2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38 m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter …

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Klägerin steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    Rn. 56 a) Für die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) oder der Notwendigkeit der Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO) ist eine hinreichend bestimmte, für die Entscheidung des Streitfalls erhebliche abstrakte Rechtsfrage zu formulieren sowie schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 07.10.2015 - VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.;… Senatsbeschluss vom 12.09.2013 - VII B 5/13, BFH/NV 2014, 78, Rz 2).
  • BFH, 15.04.2016 - XI B 109/15

    Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fortführung der bisherigen unternehmerischen …

    Hierzu ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen darzulegen, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 2014 XI B 11/13, BFH/NV 2014, 915; vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38).
  • BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22

    Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76 …

    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten waren (BFH-Beschluss vom 04.08.1999 - VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204, und Senatsbeschluss vom 07.10.2015 - VI B 49/15, Rz 16).
  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

    Rn. 14 Bei den richterlichen Hinweispflichten nach § 76 Abs. 2 FGO geht es weniger um die Sachaufklärung durch das Gericht als darum, Schutz und Hilfestellung für die Beteiligten zu geben, ohne dass deren Eigenverantwortlichkeit dadurch aber eingeschränkt oder beseitigt wird (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2019 - X B 45/18

    Berücksichtigung eines Schrottwertes von Schiffen bei der Bemessung der AfA

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung durch das FG ist aber im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, Rz 20) und vermag nur unter den --hier nicht hinreichend dargelegten-- Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (dazu unter 2.) die Revisionszulassung zu rechtfertigen.
  • BFH, 16.03.2016 - X B 202/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge: Verletzung der richterlichen Hinweispflicht - Vom …

    Rn. 13 Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Hinweispflicht gegenüber fachkundig vertretenen Beteiligten zwar reduziert und umfasst insbesondere solche Tatsachen nicht, die "auf der Hand liegen" (BFH-Beschluss vom 7. Oktober 2015 VI B 49/15, BFH/NV 2016, 38, Rz 16).
  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

  • BFH, 02.10.2017 - VI B 9/17

    Keine Aussetzung des Klageverfahrens wegen Einkommensteuer nach bestandskräftiger …

  • BFH, 18.04.2016 - VI B 120/15

    Zivilprozesskosten eines Betrugsopfers - Zulassung der Revision wegen …

  • BFH, 15.01.2025 - VI B 23/24

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22

    Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung; …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2016 - L 11 EG 1656/14
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