Rechtsprechung
| BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Prüfung der Bedürftigkeit - Berücksichtigung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.09.1961 - 180 VIII 60
- BVerwG, 28.02.1962 - VI C 209.61
- BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
Papierfundstellen
- FamRZ 1964, 561
- JR 1965, 192
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
Ermessenserwägungen bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Prüfung der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
Da § 130 BBG - ebenso wie § 120 BBG und ähnliche beamtenrechtliche Unterhaltsbeitragsregelungen (vgl. z.B. § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 BBG, §§ 36, 39, 56 und 68 G 131) - nur dem Ausgleich von Härten und nicht etwa der Sicherstellung des standesgemäßen Lebensunterhalts dient, entspricht es dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Ermächtigung, einen Unterhaltsbeitrag nur zu bewilligen, soweit die Bewilligung nach der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers geboten ist, und seine Höhe innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Grenze nach der Bedürftigkeit des Antragstellers zu bemessen (vgl. auch RL Nr. 1 zu § 120 und RL Nr. 2 Abs. 1 zu § 130 BBG; Plog-Wiedow, BBG, § 120 RdNr. 12 und § 130 RdNr. 11; vgl. ferner auch Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 -, Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1).Es bestehen auch keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken, den Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß der RL Nr. 4 Abs. 1 zu § 120 in Verbindung mit der RL Nr. 3 zu § 130 BBG bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers und bei der Bemessung der Höhe des Unterhaltsbeitrages zu berücksichtigen, er schließt aber die Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages nicht ohne weiteres aus (vgl. Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61; Plog-Wiedow, BBG, § 130 RdNr. 11).
Es kann zwar durchaus im Rahmen sachgerechter Ermessenserwägungen liegen, die wirtschaftliche Lage einer vergleichbaren Beamtenwitwe mit Anspruch auf Witwengeld, aber ohne Renteneinkommen, als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Bedürftigkeit bei einer Entscheidung nach § 130 BBG heranzuziehen; denn regelmäßig darf davon ausgegangen werden, daß diese Versorgung für den Lebensunterhalt der Witwe ausreichend ist (vgl. hierzu das bereits angeführte Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 -).
- BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
Wenn daher die über einen Unterhaltsbeitragsantrag entscheidende Behörde infolge einer rechtsfehlerhaften Auslegung des § 130 BBG glaubt, eine solche Möglichkeit von vornherein überhaupt nicht in Erwägung ziehen zu dürfen, dann handelt sie ermessensfehlerhaft (vgl. §.114 VwGO) und hat die Entscheidung noch einmal unter Berücksichtigung ihrer Ermessensfreiheit vorzunehmen (vgl. BVerwGE 15, 196 [199]).In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72).
- BVerwG, 12.12.1962 - V C 138.62
Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs - Anforderungen an eine Entschädigung …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72).
- BVerwG, 15.11.1962 - III C 257.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72). - BVerwG, 16.05.1963 - II C 153.60
Einbeziehung von Wochenend-Familienheimfahrten in die Unfallfürsorge für Beamte …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
Die Klägerin hat nach Abweisung ihrer Verpflichtungsklage durch das Verwaltungsgericht erster Instanz sich auf die Anfechtung dieses ablehnenden Bescheides beschränkt, was auch nach dem jetzt anzuwendenden Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. § 42 VwGO) zulässig ist (vgl. Urteil vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 153.60 -, Buchholz BVerwG 237.7, § 142 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2;… vgl. Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 42 RdNr. 10 und Klinger, VwGO, § 42 Anm. A 2 a). - BVerwG, 12.09.1963 - III C 63.62
Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Verfahrens - Ermessen der …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72). - BVerwG, 25.10.1963 - IV C 29.63
Abrechnung von Entschädigung eines Vertriebenen - Bedeutung einer rückwirkende …
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72). - BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 110.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, daß der oben angeführte Abschnitt I Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 der Unterhaltsbeitragsgrundsätze der Beklagten das Ermessen der als Erstbehörde entscheidenden Oberpostdirektion hinsichtlich der den Kernpunkt der Ermessensentscheidung nach § 130 BBG bildenden Bedürftigkeitsprüfung nicht schlechthin binden oder sogar völlig ausschalten kann; andernfalls würden die Unterhaltsbeitragsgrundsätze in diesem Punkte der Rechtsprechung zuwiderlaufen, die das Bundesverwaltungsgericht über den bindenden Charakter zentraler Ermessensrichtlinien entwickelt hat; danach darf eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen (vgl. BVerwGE 15, 155; 15, 196 [BVerwG 12.12.1962 - V C 138/62]; Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG VIII C 110.60 -, RiA 1963 S. 336, und vom 12. September 1963 - BVerwG III C 63.62 -, ZLA 1964 S. 72).
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Umstände des Falles (vgl. BVerwGE 6, 119 [1273 und Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 -[Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965, 192]). - BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68
Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung isolierte Anfechtungsklagen zugelassen, auch wenn der Kläger seinem letztlich erstrebten Ziel durch ein Verpflichtungsurteil hätte näherkommen können (vgl. das Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [JR 1965, 192]). - BVerwG, 28.08.1964 - VI C 94.62
Ruhegehalt bei unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Angehörigen des …
§ 68 G 131 ist auch in der Fassung des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275), wonach ein Unterhaltsbeitrag, der bis dahin gewährt werden konnte, nunmehr gewährt werden "soll", noch eine Härteregelung, wie der Senat bereits im Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - bemerkt hat.Diese - ohnehin nur auf bestimmte Zeiten beschränkte - Regelung hindert aber die Verwaltung nicht, Sozialversicherungsrenten im Rahmen einer Härtevorschrift, die - wie ähnliche Härteregelungen - nicht bestimmt ist, schon für sich allein den standesgemäßen Unterhalt sicherzustellen (vgl. Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - und die dort angeführten Entscheidungen), unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Doppelversorgung voll anzurechnen.
- BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65
Rechtsmittel
Abgesehen davon ist auch dem staatlichen Dienstrecht die weitgehende Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Bewilligung von Versorgungsbezügen nicht fremd, insbesondere im Rahmen von Vorschriften im wesentlichen fürsorglichen und härteausgleichenden Charakters (vgl. §§ 120, 125 Abs. 1, 130 BBG; §§ 36, 39, 68 G 131 und dazu Urteile vom 13. Juni 1962 - BVerwG VI C 167.59 -, vom 17. Juli 1963 - BVerwG VI C 210.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 1] , vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965, 192] , vom 21. Oktober 1965 - BVerwG VI C 100.63 - und vom 21. Oktober 1966 - BVerwG VI C 88.64 - zur Anrechnung privater Einkünfte auf Versorgungsbezüge vgl. auch § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 G 131 [u.F.], § 37 Abs. 3 Satz 3 G 131 [F. 1953], § 37 Abs. 2 Satz 3 G 131 [F. 1957], § 35 Abs. 4 G 131 [F. 1961]). - BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn
Für die Richtlinien zu § 116 und § 116 a BBG, nämlich in bezug auf die Ausübung des dem Dienstherrn für die Anrechnung von Vordienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit eingeräumten Ermessens, hat das Bundesverwaltungsgericht dies durch Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - unter Hinweis auf das Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - (Buchholz BVerwG 212, § 130 BBG Nr. 2) und durch Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG II C 115.64 - entschieden. - VGH Hessen, 30.01.1974 - I OE 18/73 Es kann dahingestellt bleiben, ob interne Verwaltungsregelungen der vorliegenden Art, die darauf hinauslaufen, daß von einer gesetzlichen Ermächtigung ohne nähere Begründung grundsätzlich kein Gebrauch gemacht werden darf, mit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung im Einklang stehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.01.1958, VII C 23.57, BVerwGE 6, 119 [127]; Urteil vom 15.11.1962, III C 257.60, BVerwGE 15, 155 [157/158]; Urteil vom 13.12.1962, III C 75.59, BVerwGE 15, 196 [202]; Urteil vom 13.07.1964, VI C 209.61, Buchholz 232 § 130 BBG Nr. 2; Urteil vom 22.02.1967, VI C 85.64).
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 115.64
Berechnung des Witwengeldes aufgrund der ruhegehaltfähigen Dienstzeit des …
Die Ermessensbindung durch Richtlinien darf nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an dessen Stelle eine starre Regelung setzen, weil der Antragsteller einen Anspruch auf eine "echte" Ermessensentscheidung hat (so schon BVerwGE 6, 119 [127] fernerUrteile vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2] undvom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 4 a G 131 Nr. 1]). - BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64
Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als …
Bei der insoweit nach Abschluß des vorliegenden Rechtsstreits gegebenenfalls zu treffenden Ermessensentscheidung wird die Beklagte zu beachten haben, daß eine generelle Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die besonderen Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen kann (vgl. hierzu dasUrteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG VI C 209.61 - Buchholz BVerwG 232, § 130 BBG Nr. 2 = JR 1965 S. 192). - BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 38.76
Triftige Gründe für die Benutzung des beamteneigenen Kraftwagens - Anspruch auf …
Im Urteil vom 13. Juli 1964 - BVerwG 6 C 209.61 - (Buchholz 232 § 130 BBG Nr. 2.= JR 1965, 192) ist mit Recht darauf hingewiesen, daß eine Ermessensbindung durch Richtlinien nicht die Ausübung eines die Umstände des Einzelfalles gebührend berücksichtigenden Ermessens beseitigen und an seine Stelle eine starre Regelung setzen darf. - BVerwG, 18.08.1971 - II B 26.71
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Infektion als Dienstunfall im Sinne des …
Bei einer Infektion sind sie deshalb nicht bereits erfüllt, wenn lediglich erweisbar ist, daß sich ein Bediensteter irgendwann während eines gewissen längeren Zeitraums (z.B. BVerwG VI C 72.60: "zwei Wochen", BVerwG II C 74.62: "Frühjahr 1954 bis Frühjahr 1955", BVerwG II C 11.62: "3. Januar bis 21. November 1957", BVerwG VI C 77.61: "Herbst 1942", BVerwG VI C 60.63: "Oktober 1944", BVerwG VI C 209.61: "während einer Studienfahrt"") in Ausübung oder infolge des Dienstes infiziert hat, oder wenn nur die nach ärztlicher Erfahrung zu vermutende Inkubationszeit der Infektionskrankheit und die Orte bekannt sind, an denen sich der Bedienstete während dieser-Zeit aufgehalten hat (BVerwGE 11, 229 [231]; BVerwG VI C 72.60; BVerwG VI C 18.61). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 10.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.07.1963 - VI C 210.61
Ermessenserwägungen bei der Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages - Prüfung der …
- BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70
Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages in Höhe …
- BVerwG, 25.06.1969 - VI C 10.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.10.1964 - VI C 66.63
Begriff des Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule - Für die erste …
- BVerwG, 03.12.1965 - VI C 95.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.10.1965 - VI C 100.63
Gewährung von Witwengeld in Höhe der Hälfte der gesetzlichen …
- VG Stuttgart, 14.10.2013 - 11 K 1312/13
Zuschuss zu außergewöhnlichen Belastungen - Leistungen im Rahmen der Begleitenden …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.02.1962 - VI C 209.61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.09.1961 - 180 VIII 60
- BVerwG, 28.02.1962 - VI C 209.61
- BVerwG, 13.07.1964 - VI C 209.61
Papierfundstellen
- JR 1985, 192
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