Rechtsprechung
| BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1977 § 7b Abs. 1, § 39a Abs. 1; LStDV 1971 § 26b Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Anspruch auf Eintragung eines Freibetrags nach § 7 b Einkommensteuergesetz (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- BFH, 16.06.1978 - VI R 148/77
- BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Papierfundstellen
- BFHE 130, 290
- NJW 1980, 1592
- NJW 1980, 2328 (Ls.)
- DB 1980, 1724
- BStBl II 1980, 509
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76
Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus …
Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Da sich der Lohnsteuerabzug im wesentlichen auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beschränkt, läßt er grundsätzlich eine Berücksichtigung der bei anderen Einkunftsarten auftretenden besonderen Verhältnisse nicht zu (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76, BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B I. 2. a).Diese Eintragungsmöglichkeit nach § 39 a Abs. 1 Nr. 6 EStG bewirkt für die ersten Jahre nach der Fertigstellung eine vorläufige Steuerersparnis und bedeutet eine den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung begünstigende staatliche Finanzierungshilfe (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 1977 VI R 96/75, BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650).
Abgesehen von den Verlusten aus Vermietung und Verpachtung bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG und den insoweit gleichgestellten Vorschriften (§ 54 EStG, §§ 14a, 15 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG -) wird jedoch ein Freibetrag für Vorgänge, die ihre materiell-steuerrechtliche Grundlage bei anderen Einkunftsarten haben, nicht gewährt (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297).
Das BVerfG hat dies verfassungsrechtlich nicht beanstandet und betont, daß die darüber hinausgehende Berücksichtigung von Verlusten den gewollten Vereinfachungszweck belasten und entwerten würde (vgl. BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297 unter B I. 2. a).
Wie das BVerfG (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.) und der BFH (BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650) entschieden haben, sollen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG "für die ersten Jahre nach der Fertigstellung" (Hervorhebung nicht in den zitierten Entscheidungen) eine staatliche Finanzierungshilfe bewirken.
- BFH, 18.05.1977 - VI R 96/75
Verstoß gegen Gleichheitssatz - Verlust aus Vermietung - Verlust aus Verpachtung …
Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Diese Eintragungsmöglichkeit nach § 39 a Abs. 1 Nr. 6 EStG bewirkt für die ersten Jahre nach der Fertigstellung eine vorläufige Steuerersparnis und bedeutet eine den Wohnungsbau und die Eigentumsbildung begünstigende staatliche Finanzierungshilfe (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. Mai 1977 VI R 96/75, BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650).Wie das BVerfG (BVerfGE 43, 231, BStBl II 1977, 297, unter B II.) und der BFH (BFHE 122, 292, BStBl II 1977, 650) entschieden haben, sollen die erhöhten Absetzungen nach § 7 b EStG "für die ersten Jahre nach der Fertigstellung" (Hervorhebung nicht in den zitierten Entscheidungen) eine staatliche Finanzierungshilfe bewirken.
- BFH, 11.03.1975 - VIII R 23/70
Ein gemischtgenutztes Gebäude ist fertiggestellt i. S. des § 7b EStG, wenn der …
Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Die Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ist zwar, wie ausgeführt, mit dem vollen Jahresbetrag im Jahr der Fertigstellung möglich, jedoch erst, wenn das Gebäude fertiggestellt, d. h. bezugsfertig ist (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1975 VIII R 23/70, BFHE 115, 449, BStBl II 1975, 659). - BFH, 13.12.1957 - VI 234/56 U
Steuerliche Sonderabschreibung der Herstellungskosten eines Wohngebäudes durch …
Auszug aus BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Die erhöhte Absetzung nach § 7 b EStG kann erstmals im Jahr der Fertigstellung des Gebäudes beansprucht werden, und zwar abweichend von dem sonst geltenden Grundsatz der zeitanteiligen Absetzung schon in diesem Jahr mit dem vollen Jahresbetrag (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1957 VI 234/56 U, BFHE 66, 182, BStBl III 1958, 72).
- BFH, 01.12.1993 - X R 99/91
Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag …
Denn dort hatte das FG im Wege einer rechtskräftig gewordenen (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1980 VI R 148/77, BFHE 130, 290, BStBl II 1980, 509) einstweiligen Anordnung die vorläufige Eintragung der Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte angeordnet. - BFH, 24.02.1987 - IX B 106/86
Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung - Eintragung eines …
Der BFH hat bereits im Zusammenhang mit der Entscheidung, welche Bedeutung der Bauzustand eines Objektes auf den Zeitpunkt der Eintragung erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG auf der Lohnsteuerkarte hat, ausgeführt, daß auch weitere Werbungskosten eintragungsfähig sein können (Urteil vom 6. März 1980 VI R 148/77, BFHE 130, 290, BStBl II 1980, 509 unter 2 a). - BFH, 02.09.1985 - IX R 120/82
Eintragung eines Betrags der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
Allerdings hatte der BFH mit Urteil vom 6. März 1980 VI R 148/77 (BFHE 130, 290, BStBl II 1980, 509) entschieden, daß ein Betrag der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7b EStG auf der Lohnsteuerkarte erst nach Fertigstellung des begünstigten Objekts eingetragen werden dürfe.
- BFH, 19.03.1985 - IX R 71/81
Erledigung der Hauptsache
Allerdings hatte der BFH mit Urteil vom 6. März 1980 VI R 148/77 (BFHE 130, 290, BStBl II 1980, 509) entschieden, daß ein Betrag der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7 b EStG auf der Lohnsteuerkarte erst nach Fertigstellung des begünstigten Objekts eingetragen werden dürfe. - BFH, 16.03.1984 - VI B 115/83 NV: Der Betrag der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, der sich bei Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG 1983 voraussichtlich ergeben wird, darf jedenfalls auf der Lohnsteuerkarte 1983 erst nach Fertigstellung des nach § 7b EStG begünstigten Objekts eingetragen werden (Festhaltung am BFH-Urteil vom 6.3.1980 VI R 148/77).
- BFH, 25.08.1983 - VI R 60/82 An der Rechtsprechung des BVerfG (Beschlüsse vom 19.9.1974 1 BvR 318/74 und vom 26.1.1977 1 BvL 7/76) und des BFH (Urteile vom 18.5.1977 VI R 96/75 und vom 6.3.1980 VI R 148/77), wonach die Regelung in § 39a Abs. 1 EStG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, wird auch für das Kalenderjahr 1981 festgehalten (vgl. BVerfG-Beschluß vom 29.11.1982 1 BvR 870/82; Ausführungen zu den Verhältnissen auf dem Kapitalmarkt und zur pauschalen und generellen Abgeltung der Zinsnachteile durch den typisierenden Arbeitnehmerfreibetrag).
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Rechtsprechung
| BFH, 16.06.1978 - VI R 148/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erledigung der Hauptsache - Revisionsverfahren - Kostentragung - Abweisung der Klage - Rechtsschutzinteresse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 16.06.1978 - VI R 148/77
- BFH, 06.03.1980 - VI R 148/77
Papierfundstellen
- BFHE 125, 339
- NJW 1979, 568 (Ls.)
- NJW 1980, 1592 (Ls.)
- BStBl II 1978, 527
Wird zitiert von ...
- BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78
Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der …
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 16. Juni 1978 VI R 148/77 (BFHE 125, 339, BStBl II 1978, 527) in einem Fall, in dem das beklagte Finanzamt (FA) Revision eingelegt hatte, nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:.Die Sachverhalte lagen jedoch insofern anders, als das erklärende FA nicht wie im Ausgangsverfahren VI R 148/77 Revisionskläger, sondern Revisionsbeklagter oder Beschwerdegegner war.
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