Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
FGO § 60 Abs. 3 Satz 1, § 123 Abs. 1 Satz 2; EStG § 32 Abs. 6
- Judicialis
FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 32 Abs. 6
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- Simons & Moll-Simons
FGO § 60 Abs. 3 Satz 1, § 123 Abs. 1 Satz 2; EStG § 32 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des anderen Elternteils
- datenbank.nwb.de
Notwendige Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Klage eines Elternteils gegen die Übertragung des eigenen Kinderfreibetrages auf den anderen Elternteil im Einspruchsverfahren; Notwendige Beiladung eines Elternteils auf den der Freibetrag des anderen übertragen werden soll
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
- BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
- BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Papierfundstellen
- BFHE 209, 101
- NJW 2005, 2799
- BB 2005, 1614
- DB 2005, 1610
- AnwBl 2005, 116
- BStBl II 2005, 776
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98
Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Erhebt der im Einspruchsverfahren hinzugezogene Elternteil Klage gegen die Übertragung des eigenen Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil, so ist dieser andere Elternteil notwendig beizuladen (Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98, BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729).Das FG vertrat die Ansicht, Frau A sei zu dem finanzgerichtlichen Verfahren nicht beizuladen, weil nach Maßgabe der Erwägungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98 (BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729) kein Fall der notwendigen Beiladung vorliege.
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (z.B. BFH-Urteil vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789; BFH-Beschluss in BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 60 Rz. 23; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Tz. 19).
Zu Unrecht beruft sich das FG für die unterbliebene Beiladung auf den Beschluss des Senats in BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729.
- BFH, 12.01.2001 - VI R 49/98
Notwendige Beiladung bei Kindergeldfestsetzung
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Die notwendige Beiladung soll sicherstellen, dass eine Sachentscheidung, die die Rechte eines Dritten in der vorbezeichneten Weise betrifft und aus diesem Grunde auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann, nicht ohne Beteiligung dieses Dritten erlassen wird (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246; vom 27. Februar 2003 V B 131/01, BFHE 202, 12, BStBl II 2003, 667).Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) kann der Senat die unterbliebene Beiladung indessen nach seinem Ermessen im Revisionsverfahren nachholen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246;… vom 7. April 2003 VIII R 38/02, BFH/NV 2003, 916).
- BFH, 27.02.2003 - V B 131/01
Notwendige Beiladung
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Die notwendige Beiladung soll sicherstellen, dass eine Sachentscheidung, die die Rechte eines Dritten in der vorbezeichneten Weise betrifft und aus diesem Grunde auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann, nicht ohne Beteiligung dieses Dritten erlassen wird (BFH-Beschlüsse vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246; vom 27. Februar 2003 V B 131/01, BFHE 202, 12, BStBl II 2003, 667).
- BFH, 16.04.2002 - VIII B 171/01
Notwendige Beiladung des anderen Elternteils
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Zwar liegt danach bei Streitigkeiten um die Frage, ob die Übertragung eines Kinderfreibetrags vom einen auf den anderen Elternteil zu Recht erfolgt ist, in der Regel kein Fall der notwendigen Beiladung vor (ebenso BFH-Beschluss vom 16. April 2002 VIII B 171/01, BFHE 198, 300, BStBl II 2002, 578, für die Klage eines Elternteils auf Gewährung von bislang zugunsten des anderen Elternteils festgesetztem Kindergeld). - BFH, 07.04.2003 - VIII R 38/02
Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts; Umwandlung KG in OHG; …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757, BStBl I 2000, 1567) kann der Senat die unterbliebene Beiladung indessen nach seinem Ermessen im Revisionsverfahren nachholen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 194, 6, BStBl II 2001, 246; vom 7. April 2003 VIII R 38/02, BFH/NV 2003, 916). - BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87
Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters - …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Das ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (z.B. BFH-Urteil vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, BStBl II 1988, 789; BFH-Beschluss in BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 60 Rz. 23; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 60 FGO Tz. 19). - FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
In der Sache wies das FG die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 910 veröffentlichten Gründen ab, da die für die Übertragung des Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil erforderliche Erklärung aus den Verzichtsbekundungen des Klägers Frau A gegenüber entnommen werden könne und es Sache des Klägers gewesen wäre, einen möglicherweise abweichenden Willen gegenüber dem FA rechtzeitig richtigzustellen.
- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2015 - 4 K 1624/15
Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und …
Rn. 23 a) Das ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - VI R 38/02 -, juris, Rdn. 10).Rn. 24 b) Bei Streitigkeiten um die Frage, ob die Übertragung eines Kinderfreibetrags vom einen auf den anderen Elternteil zu Recht erfolgt ist, liegt in der Regel kein Fall der notwendigen Beiladung vor (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - VI R 38/02 -, juris, Rdn. 12).
In diesem Fall ist der andere Elternteil, dessen Einkommensteuer-festsetzung betroffen ist, notwendig zum Klageverfahren beizuladen (vgl. BFH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - VI R 38/02 -, juris, Rdn. 11).
- FG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - 2 K 46/17
Keine Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrages bei fehlender …
Rn. 40 Der Kläger war im Einspruchsverfahren hinzugezogen worden, daher war er klagebefugt und die Beigeladene notwendig beizuladen (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 VI R 38/02, BStBl II 2005, 776). - BFH, 17.04.2013 - VI R 15/12
Keine Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses im Revisionsverfahren - Beizuladender …
Die notwendige Beiladung soll sicherstellen, dass eine Sachentscheidung, die die Rechte eines Dritten in der vorbezeichneten Weise betrifft und aus diesem Grunde auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann, nicht ohne Beteiligung dieses Dritten erlassen wird (BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 VI R 38/02, BFHE 209, 101, BStBl II 2005, 776, m.w.N.).
- BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Beiladung im Revisionsverfahren; Zurückverweisung
- BFH, 20.04.2004 - VIII R 82/03
Widerruf der Zustimmung zur Übertragung des Haushaltsfreibetrags
c) Mit der vorliegenden Entscheidung präjudiziert der Senat nicht die Revision über die Entscheidung des FG Köln, dass die Zustimmung zur Übertragung des Kinderfreibetrages nach § 32 Abs. 6 EStG nicht gegenüber dem FA erfolgen müsse und es ausreiche, wenn die Erklärung gegenüber dem anderen Elternteil beispielsweise im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits erfolge (Urteil vom 22. Februar 2002 10 K 7501/96, EFG 2002, 910; Revision VI R 38/02). - FG Bremen, 15.06.2005 - 2 K 214/03
Berücksichtigung von Besuchsfahrten zu den bei dem geschiedenen Ehepartner …
Es wird gerade nicht um die Rückgängigmachung der vom Finanzamt bereits ausgesprochenen Zuordnung des eigenen Freibetrags zum anderen Elternteil bei dessen Veranlagung und damit um die Anfechtung eines begünstigenden Steuerverwaltungsakts durch einen Dritten gestritten (vgl. BFH-Beschluss vom 11. Mai 2005 VI R 38/02, juris). - FG München, 14.03.2025 - 8 K 1717/24 Das ist der Fall, wenn die Entscheidung nach Maßgabe des materiellen Steuerrechts notwendigerweise und unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen des Dritten gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 11.05.2005 VI R 38/02, BFHE 209, 101, BStBl II 2005, 776, Rn. 10).
- FG Münster, 20.09.2013 - 4 K 4588/11
Übertragung Kinderfreibetrag, Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung, …
Rn. 28 1. Der Kläger, der durch den zu Gunsten der Beigeladenen geänderten Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 24.11.2011 und die Einspruchsentscheidung vom 24.11.2011 als Drittbetroffener unmittelbar selbst belastet ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 11.05.2005 VI R 38/02, BStBl II 2005, 776), kann insoweit die Änderung des vorgenannten Einkommensteuerbescheides der Beigeladenen beanspruchen, als zu deren Gunsten. - FG Hessen, 04.10.2007 - 10 K 1471/02
Steuerbarkeit von Ausgleichzahlungen wegen außerordentlicher Kündigung von …
Der Sachverhalt sei anders gelagert als der, der der Entscheidung des BFH, BStBl II 2005, 776 zu Grunde liege.
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Rechtsprechung
| BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 5 Abs. 3; ; FGO § 60 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 123 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de
FGO § 123 Abs. 1 S. 2 § 126 Abs. 3 S. 2
Beiladung im Revisionsverfahren; Zurückverweisung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
- BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
- BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02 (1)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 11.05.2005 - VI R 38/02
Klage gegen die Übertragung des Kinderfreibetrags: notwendige Beiladung des …
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2005 VI R 38/02 (BFH/NV 2005, 1456, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden, dass Frau A gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO zum Verfahren notwendig beizuladen ist, und die Beiladung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO im Revisionsverfahren nachgeholt. - BFH, 04.07.2001 - VI B 301/98
Beiladung bei Übertragung des Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Dabei ging das FG davon aus, dass nach Maßgabe der Erwägungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Beschluss vom 4. Juli 2001 VI B 301/98 (BFHE 195, 50, BStBl II 2001, 729) im Streitfall die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) nicht erfüllt seien. - BFH, 15.04.1996 - VI R 98/95
Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Der erkennende Senat verweist den Rechtsstreit wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache an den zuständigen Senat des FG in der sich aus § 5 Abs. 3 FGO ergebenden Besetzung (Vollsenat) zurück (vgl. BFH-Urteil vom 15. April 1996 VI R 98/95, BFHE 180, 509, BStBl II 1996, 478). - FG Köln, 22.02.2002 - 10 K 7501/96
Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags
Auszug aus BFH, 18.08.2005 - VI R 38/02
Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 910 veröffentlichten Gründen ab, ohne Frau A an dem finanzgerichtlichen Verfahren zu beteiligen.
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