Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,226
BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56 (https://dejure.org/1957,226)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1957 - VI ZR 135/56 (https://dejure.org/1957,226)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1957 - VI ZR 135/56 (https://dejure.org/1957,226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 90
  • NJW 1957, 674
  • VersR 1957, 218
  • DB 1957, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56
    Mit Recht hat es insoweit die Grundsätze für anwendbar erklärt, die der Bundesgerichtshof in dem Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen vom 6. Juli 1955 (BGHZ 18, 149, 165 f) für die Bemessung des Schmerzengeldes aufgestellt hat.
  • RG, 07.04.1927 - IV 745/26

    Höhere Gewalt

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56
    Denn daß das Versagen des Fahrzeugführers als innerbetriebliches Ereignis keine höhere Gewalt im Sinne des § 1 RHaftpflG und des § 2 SHG darstellt, ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (u.a. RGZ 117, 12; Böhmer in RdK 1954, 177 [178]; Wussow in DAR 1952, 162).
  • RG, 13.12.1934 - VI 340/34

    Inwieweit können bei der Prüfung, ob die von dem Vermieter auf Wunsch des Mieters …

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - VI ZR 135/56
    Daß der Ehemann der Beklagten im Zeitpunkt der Schadensverursachung nicht nur bewußtseins gestört, sondern bewußtlos war und daher im Rechtssinn überhaupt nicht handeln konnte, steht dem nicht entgegen; denn § 829 BGB will nach seinem Sinn und Zweck die Fälle vorübergehender "Bewußtlosigkeit" ohne Rücksicht darauf erfassen, ob sie nur die Zurechnungsfähigkeit des Täters oder (wie Schlaf, Ohnmacht und dergl.) auch das Handeln mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder gar jede willensmäßige Steuerung des körperlichen Verhaltens ausschließen (vgl. RGZ 146, 213, 215; Staudinger Anm. 3 b zu § 829 und Anm. 1 a zu § 827 BGB; RGRK Anm. 3 zu § 829 BGB).
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 606/15

    Haftung eines schuldlosen Schädigers auf Schmerzensgeld aus Billigkeitsgründen

    Der Nachprüfung unterliegt aber, ob der Tatrichter wesentliche Gesichtspunkte übersehen oder aus rechtsirrigen Erwägungen in ihrer Bedeutung verkannt hat (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 135/56, BGHZ 23, 90, 100).

    Vielmehr sind darüber hinaus die gesamten Umstände des Falles zu berücksichtigen, etwa die Besonderheiten der die Schadensersatzpflicht auslösenden Handlung (Senatsurteil vom 15. Januar 1957 - VI ZR 135/56, BGHZ 23, 90, 99), sowie Anlass, Hergang und Folgen der Tat (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1979 - VI ZR 8/78, VersR 1979, 645).

  • BGH, 27.10.2009 - VI ZR 296/08

    Sorgfaltspflichtverstoß allein wegen Verletzung eines Gegenspielers bei einem …

    Der Versicherungsschutz wirkt grundsätzlich nicht anspruchsbegründend (vgl. BGHZ 23, 90, 99; Senatsurteile vom 13. Juni 1958 - VI ZR 109/57 - VersR 1958, 485, 486 f.; vom 24. April 1979 - VI ZR 8/78 - VersR 1979, 645; vgl. zur Ausnahme bei Bestehen einer Pflichtversicherung für den besonderen verschuldensunabhängigen Anspruch aus Billigkeitsgründen gemäß § 829 BGB: Senatsurteile BGHZ 76, 279, 283; 127, 186, 192).
  • BGH, 11.06.1974 - VI ZR 37/73

    Beweisführung bei Schädigung durch Steinschlag; Pflichten eines Kraftfahrers in …

    Es mag dahin gestellt bleiben, ob nicht im Gegenteil ein von einem Fahrzeug durch Hochschleudern eines Steines verursachter Schaden, ähnlich wie bei einem führer losen Dahinschleudern eines Kraftfahrzeuges (vgl. BGHZ 23, 90, 93; Senatsurt. v, 8. Dezember 1970 - VI ZR 6/70 = VersR 1971, 440; zum Stand der Meinungen vgl. zuletzt Schweizer VersR 1969, 18), überhaupt stets als ein Versagen seiner Verrichtungen (Funktionen) i.S. des § 7 Abs. 2 S. 1 StVG betrachtet werden muß, was die ausnahmslose Haftung des Halters aus uneingeschränkter Gefährdungshaftung, nämlich aus betriebsinternen Gesichtspunkten begründen würde.
  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 27/78

    Versicherungsrecht; Billigkeitsanspruch; Freiwilliger …

    Freiwilliger Haftpflichtversicherungsschutz des Schädigers darf nicht zur Zubilligung von Beträgen führen, die dessen finanzielle Möglichkeiten sonst schlechthin überschreiten würden (Einschränkung von BGHZ 23, 90 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56] = NJW 1957, 674).

    Freiwilliger Haftpflichtversicherungsschutz des Schädigers darf nicht zur Zubilligung von Beträgen führen, die dessen finanzielle Möglichkeiten sonst schlechthin überschreiten würden (Einschränkung von BGHZ 23, 90 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56]).

    Bei der Berechnung der Höhe der Entschädigung sei gem. BGHZ 23, 90 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56] auch die Haftpflichtversicherung des Verstorbenen zu berücksichtigen, wenngleich nach § 829 BGB andererseits nur eine billige Entschädigung, nicht aber voller Schadensersatz zu gewähren sei.

    Dem Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt zuzugeben, daß nach den Rechtsprechungsgrundsätzen des erkennenden Senats das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes für die Billigkeitshaftung des § 829 BGB nicht unbeachtlich ist (vgl. BGHZ 23, 90, 100) [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56].

    Insbesondere vermag eine Orientierung am Schmerzensgeldanspruch, die die Ausführungen BGHZ 23, 90, 100 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56] nahezulegen scheinen, ein brauchbares Abgrenzungskriterium nicht zu bieten.

    In diesem begrenzten und überschaubaren Umfange kann davon ausgegangen werden, daß sich die Versicherungswirtschaft inzwischen seit der Senatsentscheidung vom 15. Januar 1957 (BGHZ 23, 90 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56]) auf eine über den Wortlaut der Versicherungsverträge hinausgehende Risikoerhöhung eingestellt hat.

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 20/90

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Formelle …

    Dazu habe der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß er in derselben Weise wie der Begriff der höheren Gewalt iS des § 2 Abs. 3 Nr. 3 Haftpflichtgesetz ausgelegt werden müsse (BGHZ 23, 90, 96) [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56].
  • BGH, 11.10.1994 - VI ZR 303/93

    Billigkeitshaftung des Kfz-haftpflichtversicherten Unfallschädigers hinsichtlich …

    Dagegen hat er bis zu diesem Urteil das Bestehen eines Versicherungsschutzes als berücksichtigungswerten Umstand abgelehnt, wenn dieser anspruchsbegründend wirke (BGHZ 23, 90, 99 [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56]; Senatsurteile vom 13. Juni 1958 - VI ZR 109/57 - VersR 1958, 485, 486 f.; vom 24. April 1979 - VI ZR 8/78 - VersR 1979, 645; ebenso für die Berücksichtigung eines Schadensbeitrages des Geschädigten aus § 254 BGB bei der spiegelbildlichen Anwendung des § 829 BGB zu seinen Lasten: Senatsurteile vom 24. Juni 1969 - VI ZR 15/68 - VersR 1969, 860, 861 und vom 26. Juni 1973 - VI ZR 47/72 - VersR 1973, 925).

    Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Unfallbeteiligten kann dabei auch die Intensität des Eingriffs in das geschützte Rechtsgut sowie - etwa bei Vorsatztaten - die Besonderheit der die Schadensersatzpflicht auslösenden Handlung von Bedeutung sein (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1979 aaO. und BGHZ 23, 90, 99) [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56].

  • OLG Hamm, 29.10.2013 - 26 U 12/13

    Warndreieck nicht aufgestellt - 50-prozentige Mithaftung bei Autobahnunfall

    Rn. 8 Hinsichtlich des Zeugen I gilt, dass das Versagen der Gesundheit eines Fahrers dem Versagen der technischen Betriebsvorrichtungen des Fahrzeugs gleichgestellt wird, weil Fahrer und Fahrzeug eine Einheit darstellen und erst durch das Zusammenwirken von Mensch und Maschine die Gefahr verursacht wird (BGHZ 23, 90, 93).
  • BGH, 11.07.1972 - VI ZR 86/71

    Haftungsverteilung bei Überholen eines Mofas durch einen Sattelschlepper

    Das Gesetz will mit dieser Haftung - freilich nur in dem Haftungsrahmen des § 12 StVG - einen Schadensschutz nicht nur für verkehrswidriges Verhalten des Halters oder Fahrers, sondern für alle Gefahren gewähren, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbunden sind (vgl. BGHZ 23, 90, 94 und BGHZ 37, 311, 316).
  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 15/68

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem hinter einem Omnibus …

    Die beiderseitigen Vermögensverhältnisse allein fordern noch nicht, entgegen §§ 827, 828 BGB auch einen nicht verantwortlichen Schädiger für haftbar zu erklären - erst recht nicht der Umstand, dass einer der Beteiligten (oder gar beide) versichert ist, sei es haftpflichtversichert (freiwillig, gesetzlich oder zwangsversichert), sei es unfall- oder sonst schadensversichert (So auch BGH v. 15.1.1957, BGHZ 23, 90 = VRS 12, 331 = DAR 1957, 154 ; v. 13.6.1958, VersR 1958, 485 = VRS 15, 250 u. v. 26.6.1962, VersR 1962, 811 = VRS 23, 175 = DAR 1962, 293.

    Die beiderseitigen Vermögensverhältnisse allein fordern noch nicht, entgegen §§ 827, 828 BGB auch einen nicht verantwortlichen Schädiger für haftbar zu erklären - erst recht nicht der Umstand, dass einer der Beteiligten (oder gar beide) versichert ist, sei es haftpflichtversichert (freiwillig, gesetzlich oder zwangsversichert), sei es unfall- oder sonst schadensversichert (vgl. BGHZ 23, 90, 99; Senatsurteile vom 13. Juni 1958 - VI ZR 109/57, LM § 829 BGB Nr. 2 = VersR 1958, 485, 487 und vom 26. Juni 1962 - VI ZR 152/51, VersR 1962, 811).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Die Halterhaftung des § 7 StVG tritt nach ihrem Wesen und Schutzzweck nur dann ein, wenn sich ein mit dem Betrieb des Kraftverkehrs zusammenhängender Unfall ereignet hat; der Halter muß den mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Gefahrenkreis veranlaßt haben (BGHZ 23, 90, 94 ff [BGH 15.01.1957 - VI ZR 135/56]; 37, 311, 315 [BGH 03.07.1962 - VI ZR 184/61]; Senatsurteilev.
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 109/57

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 6 U 99/02

    Personenschaden - Heilungskosten-Ersatz; kein Ersatz vorsorglicher Fahrt-, …

  • LG Bonn, 31.05.2019 - 1 O 290/17

    Auffahrunfall, Anhalten, Autobahn, Haftungsquote

  • AG Berlin-Mitte, 08.04.2013 - 20 C 321/12

    Wohnungseingangstürbeschädigung durch die vom Mieter gerufene Feuerwehr

  • BGH, 21.09.1976 - VI ZR 210/75

    Abgrenzung zwischen konstitutivem und deklaratorischem Schuldanerkenntnis; …

  • BGH, 05.12.1978 - VI ZR 233/77

    Ausschluß des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers gegen Familienangehörige …

  • LG Ellwangen/Jagst, 10.02.2023 - 6 O 87/22

    Zur Haftungsverteilung bei einem Parkplatzunfall mit einem ohnmächtigen …

  • BGH, 26.06.1962 - VI ZR 152/61
  • OLG Köln, 18.01.1995 - 11 U 179/94

    Pflicht des Kraftfahrers zur Beobachtung seiner Fahrtüchtigkeit - Kraftfahrer, …

  • OLG Hamm, 14.12.1976 - 9 U 216/76

    Ersatz von Krankenversicherungsleistungen anlässlich eines Sturzes vom Balkon der …

  • BGH, 05.05.1961 - VI ZR 194/60

    Rechtsmittel

  • AG Eisenach, 06.11.2008 - 54 C 1132/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden …

  • BGH, 17.02.1961 - VI ZR 174/60

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht