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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,125
BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79 (https://dejure.org/1982,125)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1982 - VI ZR 222/79 (https://dejure.org/1982,125)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79 (https://dejure.org/1982,125)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen (Operation)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 26; BGB §§ 242, 611, 810; GG Art. 1, 2
    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einsichtsrecht in die Patientenakte

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 327
  • NJW 1983, 328
  • MDR 1983, 297
  • MDR 1983, 298
  • VersR 1983, 264
  • JR 1983, 236
  • JR 1983, 239
 
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Wird zitiert von ... (72)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Der erkennende Senat hat einen solchen Grundsatz bisher nicht aufgestellt, vielmehr nur ausgesprochen, daß eine ordnungsmäßige Dokumentation über die Behandlung des Patienten nicht, wie früher noch von der Rechtsprechung angenommen wurde, allein eine im Belieben des Arztes stehende Gedächtnisstütze darstellt, sondern dem Patienten als Bestandteil einer sorgfältigen Behandlung vom Arzt geschuldet wird (grundlegend: Senatsurteil vom 27. Juni 1978 - VI ZR 183/76 - BGHZ 72, 132, 137).

    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).

    Diese Auffassung vertritt besonders nachdrücklich Husmann (in: Die juristische Problematik in der Medizin 1971, Bd. II S. 183 ff); auch etwa Narr (…Ärztliches Berufsrecht, 2. Aufl. 1977 Rdn. 935 ff), ferner Daniels (NJW 1976, 345, 348 f) neigten schon vor dem Grundsatzurteil BGHZ 72, 132, das diese Frage allerdings ausdrücklich offenließ, einem weitgehenden Einsichtsrecht zu.

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).

    Das gilt nicht nur, soweit - wie im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie - die Einflußnahme auf die geistigseelische Struktur des Patienten den Schwerpunkt der ärztlichen Aufgabe bildet (vgl. dazu das Senatsurteil vom 23. November 1982 - VI ZR 177/81;… ausführlich dazu Lilie, a.a.O. S. 177 ff), sondern ist im Regelfall jeder ärztlichen Tätigkeit mehr oder weniger wesenseigen.

  • RG, 05.10.1936 - IV 119/36

    1. Kann auf Grund des § 810 BGB. die Vorlegung von Aufzeichnungen und Notizen …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Das ergibt sich aus der Zielsetzung des Behandlungsvertrags und auch aus dem mangelnden Urkundscharakter der betreffenden Aufzeichnungen (vgl. dazu schon RGZ 152, 213, 214).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Dieser zusätzliche Vertragsanspruch ergibt sich schon aus dem durch grundrechtliche Wertung geprägten Selbstbestimmungsrecht und der personalen Würde des Patienten, die es verbieten, ihm im Rahmen der Behandlung die Rolle eines bloßen Objekts zuzuweisen (vgl. dazu BVerfG NJW 1979, 1925, 1929 und das Sondervotum daselbst S. 1930 f).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Das ist in der Rechtsprechung selbst hinsichtlich der rechtfertigenden Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs anerkannt (BGHZ 29, 46, 57 und ständig).
  • OLG Bremen, 31.07.1979 - 1 U 47/79

    Klage auf Gewährung der Einsichtnahme in Krankenakten im Rahmen einer …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).
  • OLG Celle, 30.11.1977 - 3 U 17/77

    Anspruch auf Herausgabe der Krankengeschichte bzw. der Herausgabe des …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Damit ist die Verweigerung der Herausgabe der Unterlagen an einen nachbehandelnden Arzt keinesfalls zulässig (anders noch OLG Celle NJW 1978, 1200); es geht dabei auch nicht nur um einen Akt der "Standescourtoisie" (…so aber Lenkaitis, Krankenunterlagen aus juristischer, insbesondere zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 173).
  • LG Köln, 05.03.1981 - 2 O 525/80
    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).
  • LG Limburg, 17.01.1979 - 3 S 244/78

    Anspruch von Krankenhauspatienten auf Einsichtnahme in Krankenpapiere ; …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).
  • LG Göttingen, 16.11.1978 - 2 O 152/78

    Anspruch auf Auskunft und Einsichtnahme in Krankenunterlagen; Rechtsnatur von …

    Auszug aus BGH, 23.11.1982 - VI ZR 222/79
    Indessen ist in Weiterbildung der Grundsätze des Senatsurteils BGHZ 72, 132 die im Berufungsurteil vertretene Meinung, daß auch dem Patienten selbst ein Einsichtsrecht zustehe, nicht nur vom Berufungsgericht auch anderweit (NJW 1980, 644, rechtskr.), sondern mehr oder weniger uneingeschränkt auch von anderen Instanzgerichten geteilt worden (LG Limburg, NJW 1979, 607; LG Göttingen, NJW 1979, 601, mit zust. Anm. Ahrens; LG Köln, VersR 1981, 1086; ein die letztere Entscheidung bestätigendes Urteil des OLG Köln liegt dem Senat zur Revision vor; Gegenstand eines gleichzeitig verkündeten Senatsurteils VI ZR 177/81 ist das Urteil des KG vom 1. Juni 1981 - NJW 1981, 2521).
  • KG, 01.06.1981 - 20 U 96/81
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 137/14

    Anspruch des Patienten gegen den Klinikträger auf Preisgabe der Privatanschrift …

    Rn. 11 a) Zwar hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus grundsätzlich auch außerhalb eines Rechtsstreits Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, soweit sie Aufzeichnungen über objektive physische Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (Medikation, Operation etc.) betreffen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 23. November 1982 - VI ZR 222/79, BGHZ 85, 327, 332 ff.).
  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Für Auskunftsansprüche von Patienten gegenüber ärztlichen Behandlern ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass sie grundsätzlich auch dann bestehen, wenn sie ausschließlich der Informationsbeschaffung zum Zwecke der Verwirklichung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und nicht der Vorbereitung von Leistungsansprüchen dienen (BGHZ 85, 339 = NJW 1983, 330, 331; BGHZ 85, 327 = NJW 1983, 328, 329; vgl. auch BVerfG NJW 1999, 1777).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88

    Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners

    Ein Anwalt, der zur Herausgabe von Handakten verpflichtet ist, braucht daher nicht auch derartige Aufzeichnungen offenzulegen (BGHZ 85, 327, 335;… Nassall aaO).
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