Rechtsprechung
| BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verkehrsunfallprozess: Darlegungslast bei fiktiver Schadensabrechnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 2 S 1 BGB, § 7 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 1 PflVG, § 115 VVG
Verkehrsunfallprozess: Darlegungslast bei fiktiver Schadensabrechnung - IWW
§ 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, 2 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG, § 543 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 552 ZPO, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Abs. 2 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249 Abs. 2 S. 1 Hb
- datenbank.nwb.de
Verkehrsunfallprozess: Darlegungslast bei fiktiver Schadensabrechnung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie wird der fiktive Schaden ermittelt?
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vortrag bei fiktiver (Unfall)Schadensabrechnung, Kein Vortrag zu Reparaturkosten in Türkei notwendig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall und die fiktive Abrechnung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fiktive Reparaturrechnung: Kein Vortrag zu Reparaturkosten notwendig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Fiktive Schadensabrechnung: Der zur Herstellung erforderliche Betrag ist ohne Bezug zu tatsächlich getätigten Aufwendungen zu ermitteln
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Fiktive Abrechnung bei Fahrzeugreparatur
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur fiktiven Abrechnung von Fahrzeugreparaturkosten bei Auslandsreparatur
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Keine Verpflichtung zur Vorlage der Rechnung
Besprechungen u.ä. (2)
- examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 249 BGB
Verfahrensgang
- AG Meinerzhagen, 28.11.2022 - 4 C 67/22
- LG Hagen, 23.08.2024 - 7 S 2/23
- BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 1346
- ZIP 2025, 964
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (17)
- BGH, 03.12.2013 - VI ZR 24/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Obergrenze ersatzfähiger Reparaturkosten bei …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Einerseits werde das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10) so verstanden, dass der Geschädigte bei einer sach- und fachgerecht durchgeführten Reparatur den tatsächlichen Aufwand nicht darlegen müsse, weil dies die Aufgabe der Rechtsprechung zum Recht auf fiktive Abrechnung bedeuten würde.Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (…vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6; vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).
Rn. 14 c) Angesichts dieser Rechtslage hat der Senat entschieden, dass auf der Grundlage einer preiswerteren Reparaturmöglichkeit abzurechnen ist, wenn ein Verweis der Schädigerseite darauf nicht einmal erforderlich ist, weil der Geschädigte die Möglichkeit einer vollständigen und fachgerechten, aber preiswerteren Reparatur selbst darlegt und sogar wahrgenommen hat (Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 11).
Rn. 15 Mit Verweis auf dieses Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13, VersR 2014, 214) vertreten nicht nur die Revision und das Amtsgericht im Streitfall, sondern auch Teile der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht, wenn eine sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs in dem Umfang erfolgt sei, den der Sachverständige für notwendig gehalten habe, dann sei der Schadensersatz auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten begrenzt.
Dies sei dem Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13, VersR 2014, 214) nicht zu entnehmen und führe zu zufälligen Ergebnissen, je nachdem, ob der Geschädigte die Reparatur vor oder nach Abschluss der Schadensregulierung durchführen lasse (…vgl. OLG München, NJW-RR 2021, 340 Rn. 10 ff. mit zust. Anm. Figgener, NJW-Spezial 2021, 75;… KG, VersR 2018, 758, 759, juris Rn. 9;… Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB, Stand: 14.10.2024, Rn. 147; Freymann, ZfSch 2019, 4, 7;… wohl auch Geigel/Schmidt, Der Haftpflichtprozess, 29. Aufl., Kapitel 36 Rn. 25 aE).
Rn. 18 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 (VI ZR 24/13, VersR 2014, 214).
Darin heißt es zwar: "Deshalb beläuft sich auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag auf die tatsächlich angefallenen Bruttokosten, wenn der Geschädigte seinen Kraftfahrzeugsachschaden sach- und fachgerecht in dem Umfang reparieren lässt, den der eingeschaltete Sachverständige für notwendig gehalten hat, und die von der beauftragten Werkstatt berechneten Reparaturkosten die von dem Sachverständigen angesetzten Kosten unterschreiten" (Senatsurteil vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 12).
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).Bei der fiktiven Abrechnung hat der Geschädigte weder darzulegen, dass er seinen Unfallwagen hat reparieren lassen, noch auf welche Weise und in welchem Umfang die Reparatur durchgeführt worden ist (vgl. Senatsurteile vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 17. September 2019 - VI ZR 396/18, NJW 2020, 236 Rn. 9; jeweils mwN).
Richtschnur für den vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu leistenden Ersatz sind nicht die vom Geschädigten tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten, sondern der zur Herstellung erforderliche Geldbetrag (Senatsurteil vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19).
- BGH, 29.10.2019 - VI ZR 45/19
Anspruch eines Autovermietungsunternehmen auf Ersatz vorgerichtlicher …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Der Geschädigte ist nach diesem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. Senatsurteil vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9 mwN).Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (…Senatsurteile vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8; vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).
- BGH, 26.05.2023 - VI ZR 274/22
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anspruch des einen Reparaturbetrieb führenden …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (Senatsurteile vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).Bei der fiktiven Schadensabrechnung genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat; dasselbe gilt für die Kosten der Ersatzteile (Senatsurteil vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 9 mwN).
- OLG Schleswig, 17.11.2016 - 7 U 20/16
Unfallschadenregulierung, Eigenrepartur
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Die Forderung weiterer fiktiver Reparaturkosten sei dann unschlüssig (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 6. Mai 2016 - 11 U 93/15, juris Rn. 5 f. mit zust. Anm. Exter, NZV 2017, 582; OLG Stuttgart, NJW 2014, 3317, 3319 mit abl. Anm. Druckenbrodt; OLG Schleswig, DAR 2017, 145, juris Rn. 37;… Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 6. Aufl., § 27 Rn. 27.43 und 27.45).Auf dieser Grundlage wird eine Verpflichtung zur Darlegung der tatsächlichen Reparaturkosten (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 6. Mai 2016 - 11 U 93/15, juris Rn. 6; OLG Schleswig, DAR 2017, 145, juris Rn. 30) oder zur Vorlage der Reparaturrechnung (…Staudinger/Höpfner, BGB (2021), § 249 Rn. 240;… Wimber in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., § 249 BGB Rn. 34a) angenommen.
- OLG Hamm, 06.05.2016 - 11 U 93/15
Höhe des Schadensersatzes bei sach- und fachgerechter Reparatur eines …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Die Forderung weiterer fiktiver Reparaturkosten sei dann unschlüssig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2016 - 11 U 93/15, juris Rn. 5 f. mit zust. Anm. Exter, NZV 2017, 582; OLG Stuttgart, NJW 2014, 3317, 3319 mit abl. Anm. Druckenbrodt;… OLG Schleswig, DAR 2017, 145, juris Rn. 37;… Zwickel in Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 6. Aufl., § 27 Rn. 27.43 und 27.45).Auf dieser Grundlage wird eine Verpflichtung zur Darlegung der tatsächlichen Reparaturkosten (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. Mai 2016 - 11 U 93/15, juris Rn. 6;… OLG Schleswig, DAR 2017, 145, juris Rn. 30) oder zur Vorlage der Reparaturrechnung (…Staudinger/Höpfner, BGB (2021), § 249 Rn. 240;… Wimber in Burmann/Heß/Hühnermann, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., § 249 BGB Rn. 34a) angenommen.
- BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14
Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Um eine solche Werkstatt, auf die die Beklagte den Kläger hätte verweisen können, handelt es sich bei der Reparaturmöglichkeit in der Türkei von vornherein nicht, wie die Revision selbst erkennt (vgl. zu einer 130 km entfernten Werkstatt mit einer Annahmestelle am Wohnsitz des Geschädigten Senatsurteil vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, NJW 2015, 2110 Rn. 14 mwN). - BGH, 25.09.2018 - VI ZR 65/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweisung auf eine günstigere …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8; vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09
Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7; vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN). - BGH, 29.01.2019 - VI ZR 481/17
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den …
Auszug aus BGH, 28.01.2025 - VI ZR 300/24
Rn. 17 d) Die zuerst genannte Ansicht wie auch die Revision, die der Meinung ist, der Kläger müsse im Streitfall zu den Reparaturkosten in der Türkei vortragen, verkennen die Tragweite der Ersetzungsbefugnis und der Dispositionsfreiheit des Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. hierzu näher Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, NJW 2019, 1669 Rn. 21 f.). - BGH, 24.01.2017 - VI ZR 146/16
Kein Ersatz der Kosten einer Reparaturbestätigung
- BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18
Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall; …
- BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19
Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver …
- BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter …
- OLG Stuttgart, 30.06.2014 - 5 U 28/14
Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf dem …
- OLG München, 17.12.2020 - 24 U 4397/20
Darlegungslast bei fiktiver Abrechnung nach durchgeführter Reparatur
- KG, 14.12.2017 - 22 U 177/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Reparaturkostenabrechnung auf …
- BGH, 08.04.2025 - VI ZR 25/24
Unfall: Fiktive Abrechnung des Unfallschadens, Feststellungsinteresse
Rn. 8 Der Geschädigte eines Kraftfahrzeugsachschadens hat bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Wahl, ob er fiktiv nach den Feststellungen eines Sachverständigen oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abrechnet (Senat, Urteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, NJW 2025, 1346 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 17 ff.;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6). - BGH, 24.03.2026 - VI ZR 405/24
Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt …
Der Geschädigte ist nach diesem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9 mwN).Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).
Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).
Bei der fiktiven Schadensabrechnung genügt der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB im Allgemeinen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat; dasselbe gilt für die Kosten der Ersatzteile (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 9 mwN).
Allerdings muss sich der Geschädigte bei fiktiver Schadensabrechnung gemäß § 254 Abs. 2 BGB vom Schädiger - auch noch im Rechtsstreit - auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen freien Fachwerkstatt verweisen lassen, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 13;… vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 8;… vom 25. September 2018 - VI ZR 65/18, NJW 2019, 852 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 7;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 9; jeweils mwN).
Der Geschädigte muss zur Begründung seines Anspruchs weder darlegen, dass er seinen Unfallwagen hat reparieren lassen, noch auf welche Weise und in welchem Umfang die Reparatur durchgeführt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 17 mwN).
Dies ändert nichts daran, dass im Rahmen der fiktiven Schadensabrechnung Gesichtspunkte, die eine tatsächlich durchgeführte Reparatur betreffen, grundsätzlich ohne Bedeutung sind (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 17).
- BGH, 31.03.2026 - VI ZR 100/25
Einmal beschädigt, immer beschädigt!
Das Berufungsgericht weist zwar im Ansatz zutreffend auf das Bereicherungsverbot hin, wonach der Geschädigte am Schadensfall nicht "verdienen" soll (vgl. dazu Senat, Urteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, NJW 2025, 1346 Rn. 11 mwN).
- BGH, 24.03.2026 - VI ZR 165/25
Der Wiederbeschaffungswert für ein Unfallfahrzeug - und der maßgebliche Zeitpunkt
Der Geschädigte ist nach diesem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 9 mwN).Diese Grundsätze gelten sowohl für die konkrete als auch für die fiktive Schadensabrechnung (Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 11;… vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, NJW 2023, 2421 Rn. 8;… vom 29. Oktober 2019 - VI ZR 45/19, NJW 2020, 144 Rn. 11 f. mwN).
Der Geschädigte, der nicht verpflichtet ist, zu den von ihm tatsächlich veranlassten oder auch nicht veranlassten Herstellungsmaßnahmen konkret vorzutragen, disponiert hier dahin, dass er sich mit einer Abrechnung auf einer abstrahierten Grundlage zufrieden gibt (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, VersR 2025, 828 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 19;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 10; jeweils mwN).
- OLG Saarbrücken, 05.06.2025 - 3 U 68/24
Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall; …
Der Geschädigte ist dabei nach dem in § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB verankerten Wirtschaftlichkeitsgebot grundsätzlich gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, Rn. 11, juris). - OLG Stuttgart, 24.02.2026 - 12 U 48/25
Nichtigkeit beim Sale-and-Rent-Back: Wertersatz und Folgen bei Wucher
Das schadensrechtliche Bereicherungsverbot soll verhindern, dass der Geschädigte durch den Schadensfall besser als ohne das schädigende Ereignis steht (…BGH, Urt. v. 16.01.2024 - VI ZR 51/23, BeckRS 2024, 242, Rdnr. 12, beck-online; Urt. v. 28.01.2025 - VI ZR 300/24, NJW 2025, 1346, Rdnr. 11, beck-online). - BGH, 25.03.2025 - VI ZR 277/24 Rn. 11 aa) Der Geschädigte eines Kraftfahrzeugsachschadens hat bei Ausübung der Ersetzungsbefugnis des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Wahl, ob er fiktiv nach den Feststellungen eines Sachverständigen oder konkret nach den tatsächlich aufgewendeten Kosten abrechnet (vgl. Senatsurteile vom 28. Januar 2025 - VI ZR 300/24, NJW 2025, 1346 Rn. 12;… vom 12. Oktober 2021 - VI ZR 513/19, NJW 2022, 543 Rn. 17 ff.;… vom 24. Januar 2017 - VI ZR 146/16, NJW 2017, 1664 Rn. 6 mwN).
- OLG Hamm, 25.03.2025 - 7 U 72/23
Abrechnungsbetrug; kollusives Zusammenwirken; Verwirkung; Leistungsfreiheit
Wäre das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ein kollusives Zusammenwirken vorliegt, hätte es der Klage, die auf konkrete Abrechnung gestützt ist, nicht - auch nicht vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Werkstattrisiko, von dem bei kollusivem Zusammenwirken nicht gesprochen werden kann - stattgeben dürfen, sondern hätte den Kläger darauf hinweisen müssen, dass (noch) eine fiktive Abrechnung der Reparaturkosten oder eine Abrechnung nach Wiederbeschaffungsaufwand möglich ist (vgl. zur fiktiven Abrechnung etwa zuletzt BGH Urt. v. 28.1.2025 - VI ZR 300/24, BeckRS 2025, 5042), zu der ergänzend (z. B. zum konkreten Wiederbeschaffungswert und Restwert jeweils unter Berücksichtigung der reparierten und nicht reparierten Vorschäden, die sich aus dem Privatgutachten, Anl. K2, eGA I-18 ff., nicht ergeben) vorzutragen und dann gegebenenfalls auf entsprechendes Bestreiten der Beklagten - siehe insoweit schon den Vortrag zum "Schrott nach Unfall" in den USA - noch Beweis zu erheben wäre.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".