Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21 |
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Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit: Zulässigkeit in einer höheren Instanz; Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich und in der Schweiz
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§ 110 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 110 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 532 S 2 ZPO, § 565 S 1 ZPO, Art 9 Abs 1 EuNiederlAbk vom 13.12.1955
Einrede der mangelnden Prozesskostensicherheit: Zulässigkeit in einer höheren Instanz; Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit für Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich und in der Schweiz - IWW
§ 522 Abs. 2 ZPO, § ... 110 Abs. 1 ZPO, § 110 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO, § 112 Abs. 3 ZPO, § 565 Satz 1, § 532 Satz 2 ZPO, § 532 Satz 2, § 282 Abs. 3 ZPO, § 111 ZPO, § 1 BrexitÜG, § 110 ZPO, § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, Art. 9 Abs. 1 des Europäischen Niederlassungsabkommens, Art. 9 Abs. 1 des Europäischen Niederlassungsabkommens, § 110 II Nr. 1 und 2 ZPO, § 328 I Nr. 5 ZPO, § 109 IV FamFG, § 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten in einer höheren Instanz; Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz; Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit gemäß § ...
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ZPO § 110
A) In einer höheren Instanz ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden ... - rechtsportal.de
ZPO § 110
Zulässigkeit der Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten in einer höheren Instanz; Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz; Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit gemäß § ... - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Prozesskostensicherheit von Klägern aus Großbritannien nach dem Brexit - Keine Prozesskostensicherheit von Klägern aus Großbritannien nach dem Brexit
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit gem. § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder in der Schweiz
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
BrexitAbk Art. 126; BrexitÜG § 1; EuNiederlAbk Art. 9; EuNiederlAbk Art. 30; FamFG § ... 109; LugÜ II Art. 32; LugÜ II Art. 38 ff.; ZPO § 110; ZPO § 111; ZPO § 112; ZPO § 282; ZPO § 328; ZPO § 532; ZPO § 565
Verfahren --> Prozesskostensicherheit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 2463
- MDR 2023, 126
- EuZW 2024, 486
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 21/21
Stellt der Antragsgegner im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Rn. 5 a) Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muss (§ 532 Satz 2, § 282 Abs. 3 ZPO; BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung in einer höheren Instanz nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05 Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).
- BGH, 01.03.2021 - X ZR 54/19
Zivilprozess: Antrag auf Prozesskostensicherheit in der Berufungsinstanz gegen …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Rn. 5 a) Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muss (§ 532 Satz 2, § 282 Abs. 3 ZPO;… BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19; vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung in einer höheren Instanz nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19; vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05 Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).
- BGH, 19.07.2007 - IX ZR 150/05
Zeitpunkt für die Erhebung der Rüge mangelnder Prozesskostensicherheit
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Rn. 5 a) Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muss (§ 532 Satz 2, § 282 Abs. 3 ZPO;… BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9; vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung in einer höheren Instanz nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9; vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05 Rn. 9;… Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).
- BGH, 13.12.2000 - VIII ZR 260/99
Befreiung von der Sicherheitsleistung für in Panama ansässige Kläger
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Da die Befreiung von der Pflicht zur Sicherheitsleistung in § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - anders als in der bis zum 30. September 1998 geltenden Fassung - nicht von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - VIII ZR 260/99, NJW 2001, 1219, juris Rn. 7), wirkt sich der von der Regierung des Vereinigten Königreichs zu Art. 9 des Abkommens erklärte Vorbehalt, die Absätze 1 und 2 so anzuwenden, als seien die Worte "oder keinen Wohnsitz oder Aufenthalt im Inland" im Absatz 1 nicht enthalten (vgl. BGBl. II 1970 S. 843), nicht aus (…vgl. Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, S. 1437, 1442 [(Anhang: Hinweise zur Befreiung von der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung für die Prozesskosten (§ 110 II Nr. 1 und 2 ZPO) und zur Verbürgung der Gegenseitigkeit (§ 328 I Nr. 5 ZPO bzw. § 109 IV FamFG)]).Dieses Übereinkommen sichert auch die Wirkungserstreckung von Kostentiteln
;… gemäß Artikel 32 LugÜ II ist unter "Entscheidung" im Sinne des Übereinkommens, die nach dessen Art. 38 ff. zu vollstrecken ist, auch der Kostenfestsetzungsbeschluss eines Gerichtsbediensteten zu verstehen (vgl. Gottwald in Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 8. Aufl. 2020, Ausländer als Verfahrensbeteiligte, Rn. 5.97, 5.115 sowie BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - VIII ZR 260/99, NJW 2001, 1219, juris Rn. 13; Schütze, RIW 1999, 10, 14; jeweils zum Luganer Übereinkommen vom 16. September 1988). - BGH, 15.05.2001 - XI ZR 243/00
Sicherheitsleistung eines im Ausland ansässigen Beklagten
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Rn. 5 a) Die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung für die Prozesskosten gehört zu den die Zulässigkeit der Klage betreffenden verzichtbaren Rügen, die grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache, und zwar für alle Rechtszüge, erhoben werden muss (§ 532 Satz 2, § 282 Abs. 3 ZPO;… BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05, juris Rn. 9; Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung in einer höheren Instanz nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. September 2021 - I ZB 21/21, WM 2021, 2295 Rn. 19;… vom 1. März 2021 - X ZR 54/19, juris Rn. 9;… vom 19. Juli 2007 - IX ZR 150/05 Rn. 9; Urteil vom 15. Mai 2001 - XI ZR 243/00, NJW 2001, 3630, juris Rn. 7).
- BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16
Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Bis zum Erlass dieses Beschlusses eingehende Schriftsätze hätte das Berufungsgericht zur Kenntnis nehmen und seinen Inhalt angesichts der oben dargestellten Rechtsprechung sowie der Bestimmung in § 111 ZPO berücksichtigen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 2016 - V ZR 3/16, ZMR 2017, 74 Rn. 12 f.). - BGH, 23.10.2018 - XI ZR 549/17
Prozesskostensicherheit: Ausnahmetatbestand des völkerrechtlichen Vertrages im …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Er war durch Beschluss zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - I ZR 57/10, juris;… zum Antrag auf Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit gem. § 112 Abs. 3 ZPO: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - I ZR 9/20, juris Rn. 3 und vom 23. Oktober 2018 - XI ZR 549/17, WM 2018, 2242 Rn. 5). - BGH, 23.07.2020 - I ZR 9/20
Klage auf auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Er war durch Beschluss zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - I ZR 57/10, juris; zum Antrag auf Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit gem. § 112 Abs. 3 ZPO: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - I ZR 9/20, juris Rn. 3 …und vom 23. Oktober 2018 - XI ZR 549/17, WM 2018, 2242 Rn. 5). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 57/10
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision mangels …
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Er war durch Beschluss zurückzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - I ZR 57/10, juris;… zum Antrag auf Anordnung einer ergänzenden Prozesskostensicherheit gem. § 112 Abs. 3 ZPO: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - I ZR 9/20, juris Rn. 3 …und vom 23. Oktober 2018 - XI ZR 549/17, WM 2018, 2242 Rn. 5). - OLG Koblenz, 13.07.1990 - 2 U 338/89
Auszug aus BGH, 27.09.2022 - VI ZR 68/21
Rn. 11 Der Kläger ist in diesem Fall aber gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 1 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl. II 1959 S. 998), das für das Vereinigte Königreich am 14. Oktober 1969 in Kraft getreten ist (BGBl. II 1970 S. 843), von der Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit befreit (…vgl. Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, § 110 Rn. 48, 54; OLG Koblenz RIW 1990, 753 zu § 110 ZPO in der bis zum 30. September 1998 geltenden Fassung vom 1. Januar 1964).
- BayObLG, 19.12.2025 - 101 Sch 61/24
Staatenimmunität, Vollstreckbarerklärung, Schiedsvereinbarung, Präklusion, ordre …
Dieses Abkommen gilt nach Art. 30 Nr. 1 des Abkommens aber nur für natürliche Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten besitzen (…BGH, Urt. v. 21. Dezember 2023, IX ZR 143/22, MDR 2024, 458 Rn. 7; Beschluss vom 27. September 2022, VI ZR 68/21, MDR 2023, 126 Rn. 11; BPatG…, Beschluss vom 15. März 2021, 3 Ni 20/20 (EP), juris Rn. 4;… Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, § 110 Rn. 19).Als Beleg führt Herget die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2022 (VI ZR 68/21, MDR 2023, 126) an.
- OLG Köln, 06.06.2024 - 8 U 13/23 Rn. 24 aa) Bekannte Beispiele sind auch insoweit Art. 18 f. HZPÜ und Art. 32, 52 LugÜ (vgl. insoweit BGH, Beschluss v. 27.09.2022 - VI ZR 68/21 -, BeckRS 2022, 32460) zu entnehmen, die aber im Verhältnis zu Singapur - wie bereits erwähnt - nicht gelten.
Dies unterscheidet die Regelung von ähnlichen Vorschriften in anderen Vertragswerken wie z.B. Art. 32 LugÜ, der entsprechende Einschränkungen nicht enthält und daher zutreffend als taugliche Grundlage für eine Ausnahme gemäß § 110 Abs. 2 Nr. 2 ZPO herangezogen worden ist (s. insoweit BGH, Beschluss v. 27.09.2022 - VI ZR 68/21 -, BeckRS 2022, 32460).
Rn. 43 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einrede grundsätzlich vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache - also in erster Instanz - für alle Rechtszüge zu erheben; die Erhebung der Einrede in einer höheren Instanz für die Kosten dieser Instanz ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (BGH, Zwischenurteil v. 30.06.2004 - VIII ZR 273/03 -, NJW-RR 2005, 148; Beschluss v. 23.09.2021 - I ZB 21/21 -, NJW-RR 2022, 207; BGH, Beschluss v. 27.09.2022 - VI ZR 68/21 -, BeckRS 2022, 32460).
- BGH, 15.01.2026 - I ZB 53/25 Da über die Verpflichtung zur Sicherheitsleistung nur einmal und nicht in jeder Instanz erneut entschieden werden soll, ist die Einrede der mangelnden Sicherheitsleistung in einer höheren Instanz nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung erst in dieser Instanz eingetreten sind oder wenn die Einrede in den Vorinstanzen ohne Verschulden nicht erhoben worden ist (§ 296 Abs. 3 ZPO;… vgl. BGH, WM 2021, 2295 [juris Rn. 19]; BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - VI ZR 68/21, ZIP 2022, 2463 [juris Rn. 5] mwN).
- BGH, 21.12.2023 - IX ZR 143/22
Verpflichtung einer Prozesspartei zur Leistung einer Prozesskostensicherheit; …
Gemäß Art. 30 Nr. 1 Europäisches Niederlassungsabkommen gilt das Abkommen für alle natürlichen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten besitzen (BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - VI ZR 68/21, ZIP 2022, 2463 Rn. 11).
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Rechtsprechung
| BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Festsetzung des Streitwerts auf den in § 39 Abs. 2 GKG normierten Höchstwert
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GKG § 39 Abs. 2
Festsetzung des Streitwerts auf den in § 39 Abs. 2 GKG normierten Höchstwert - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.06.2021 - IV ZR 6/20
Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung im …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Rn. 3 1. Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 4; vom 9. Juni 2021 - IV ZR 6/20, juris Rn. 3).Die für ihre Einlegung entsprechend geltende sechsmonatige Frist des § 68 Abs. 1 Satz 3, § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2021 - IV ZR 6/20, juris Rn. 3) ist gewahrt.
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Denn in diesem Fall kann der Kläger die von den mehreren Beklagten geforderte Leistung aus Gründen des materiellen Rechts insgesamt nur einmal verlangen (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02, VersR 2004, 882 Rn. 6). - BGH, 23.07.2019 - I ZB 1/16
Streitwert in Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Rn. 3 1. Die Gegenvorstellung ist statthaft, weil eine Streitwertbeschwerde an einen obersten Gerichtshof des Bundes gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - I ZB 1/16, IHR 2020, 124 Rn. 4;… vom 9. Juni 2021 - IV ZR 6/20, juris Rn. 3). - BGH, 06.04.2010 - II ZR 130/08
Streitwertbemessung: Höchstgrenze bei Zusammenrechnung der Werte von Klage und …
Auszug aus BGH, 16.01.2023 - VI ZR 68/21
Dies gilt unabhängig davon, ob dem Klagebegehren ein oder mehrere Streitgegenstände zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2010 - II ZR 130/08, BeckRS 2010, 9771).
- LG München I, 05.09.2024 - 5 HKO 17452/21
Organhaftungsverfahren Wirecard
Hiervon muss auch im vorliegenden Fall ausgegangen werden, weil gleiche Ansprüche gegenüber mehreren Gesamtschuldnern geltend gemacht werden, weil der Kläger in diesem Fall die von den mehreren Beklagten geforderte Leistung aus Gründen des materiellen Rechts insgesamt nur einmal verlangen kann (vgl. BGH BeckRS 2010, 9771; BeckRS 2023, 1233). - BGH, 10.12.2024 - VI ZR 7/24
EUR 750,00 - Zur Bestimmung des Streitwerts für den Unterlassungsanspruch in …
Rn. 11 1. Die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht des Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Gegenvorstellung ist in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16, juris Rn. 1;… vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, juris Rn. 1) und auch im Übrigen zulässig. - BGH, 10.12.2024 - VI ZR 22/24
Zurückweisung der Gegenvorstellung; Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung …
Rn. 10 1. Die gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG aus eigenem Recht des Prozessbevollmächtigten des Klägers eingelegte Gegenvorstellung ist in entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Januar 2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 3;… BGH, Beschlüsse vom 16. August 2017 - XII ZR 81/16, juris Rn. 1;… vom 16. April 2014 - XI ZR 38/13, juris Rn. 1) und auch im Übrigen zulässig. - OLG Brandenburg, 19.08.2025 - 6 W 64/25 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH findet eine Wertaddition aber dann nicht statt, wenn die verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind, und zwar unabhängig davon, ob mehrere Streitgegenstände zugrunde liegen oder mehrere Streitgenossen in Anspruch genommen werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.01.2023 - VI ZR 68/21, juris Rn. 5;… vom 28.04.2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 3;… vom 26.11.2009 - III ZR 116/09, juris Rn. 7;… vom 25.11.2003 - VI ZR 418/02, juris Rn. 5;… Zöller/Herget, ZPO, 35 Aufl., § 5 Rn. 8;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 55. Aufl., § 39 GKG, Rn. 17 jeweils mit weiteren Nachweisen).
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