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   BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20   

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https://dejure.org/2021,11628
BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2021 - VII ZR 78/20 (https://dejure.org/2021,11628)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeldanspruch eines Erwachsenen wegen Einlassverweigerung zu Musikfestival für junge Leute

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com
  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Vorliegen eines Massengeschäfts: nachrangige Bedeutung des Ansehens einer Person

  • Betriebs-Berater

    Kein Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGG § 2 Abs. 1 Nr. 8; AGG § 19 Abs. 1 Nr. 1; AGG § 22
    Unanwendbarkeit des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Party-Event-Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldanspruch eines Erwachsenen wegen Einlassverweigerung zu Musikfestival für junge Leute

  • rechtsportal.de

    A) Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wir mussten leider draußen bleiben ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Verstoß gegen das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot gem. § 19 AGG durch Altersbegrenzung für Teilnahme an Veranstaltung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Frage, ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG handelt, nach der Verkehrssitte; volle Beweislast desjenigen, der sich auf die Benachteiligung beruft; konkrete Ausprägung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zu einem Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Entschädigungsanspruch aus § 19 Abs. 1, § 21 Abs. 2 AGG wegen Verweigerung des Zutritts zu Musikveranstaltung aufgrund des Alters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Open-Air-Veranstaltung als Massengeschäft - und die Altersdiskriminierung beim Zutritt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zu alt für die Party

  • lto.de (Kurzinformation)

    AGG-Klage abgelehnt: Anwalt war zu alt für die Party

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsanspruch wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung? ...

  • jurios.de (Kurzinformation)

    44-Jähriger Jurist klagt, weil er nicht zu alt für den Besuch eines Festivals sein will

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz aufgrund Altersdiskriminierung wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Event-Veranstalter darf Publikum wegen Alter ausschließen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung wegen des Alters durch Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.05.2021)

    AGG-Klage: Wenn der Anwalt zu alt ist

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.06.2020)

    Vorwurf der Altersdiskriminierung: 44-Jähriger scheiterte an Türsteher

Besprechungen u.ä. (4)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Diskriminierung aufgrund des Alters bei Nichteinlass auf einer Partyveranstaltung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluss von Partyveranstaltung wegen Alters

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der alte Mann und das Isarrauschen Diskriminierung im Zivilrechtsverkehr, §§ 19, 21 AGG

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Entschädigung wegen verweigertem Party-Einlass für 44-Jährigen: Zu alt für die Party?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2514
  • MDR 2021, 920
  • VersR 2021, 1050
  • WM 2022, 885
  • DB 2021, 1531
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 272/15

    Anwendbarkeit des AGG bei der Auswahlentscheidung über die Vergabe von Stipendien

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    Enthält die Prüfung des Vertragsschlusses ein stark individualisiertes, personales Element, verzichtet das Gesetz im Rahmen des § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG zugunsten der persönlichen Willensbildung des Anbieters auf eine Benachteiligungskontrolle (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 18 m.w.N., NJW 2020, 852).

    a) § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 AGG findet auf Schuldverhältnisse Anwendung, die zwar keine Massengeschäfte im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG sind, weil ein Ansehen der Person bei ihnen eine Rolle spielt, dies aber - gegenüber bedeutsameren anderen Faktoren - nur in einem geringen Umfang (BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 21 m.w.N., NJW 2020, 852; Staudinger/Serr, BGB, 2018, § 19 AGG Rn. 37).

    Diese persönliche Willensentscheidung ist hinzunehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 272/15 Rn. 18, NJW 2020, 852); wenn dabei auch das in § 1 AGG genannte Merkmal "Alter" betroffen ist, steht dies nicht entgegen.

  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 10 U 106/11

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Angemessene Entschädigung bei

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    c) Soweit in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Einlass in Diskotheken dem sachlichen Anwendungsbereich des § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG zugeordnet worden ist (vgl. unter anderem OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 15; AG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - E2 C 2126/07, juris Rn. 16), sind diese Entscheidungen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Ihnen liegt abweichend vom Streitfall entweder die Feststellung zugrunde, dass für den Zutritt keinerlei Beschränkungen bestanden (OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 16) oder die Zutrittsberechtigung entgegen § 19 Abs. 2 AGG von den persönlichen Merkmalen der Rasse oder der ethnischen Herkunft abhängig gemacht wurde (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Dezember 2011 - 10 U 106/11, NJW 2012, 1085, juris Rn. 16, 34; AG Oldenburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - E2 C 2126/07, juris Rn.16).

  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Auszug aus BGH, 05.05.2021 - VII ZR 78/20
    Diese betreffen lediglich die Frage der Kausalität zwischen der Benachteiligung und einem der nach § 1 AGG verpönten Merkmale (vgl. BAG, Urteil vom 23. Januar 2020 - 8 AZR 484/18, NJW 2020, 2289, juris Rn. 34).
  • AG Kassel, 07.09.2023 - 435 C 777/23

    Altersdiskriminierung durch Bank: 3.000 Euro Entschädigung für 88-Jährigen

    Ein Massengeschäft liegt dann vor, wenn es um Verträge im Bereich der Konsumgüterwirtschaft und/oder über standardisierte Dienstleistungen geht und nach der Verkehrssitte anhand einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise persönliche Merkmale typischerweise keine Rolle spielen (BGH, WM 2022, 885).
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