Rechtsprechung
| BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung in den Briefkasten des Prozessbevollmächtigten; Beginn der Klagefrist bei Einlegung am Samstag und Kenntnisnahme erst am Montag; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage
- Judicialis
FGO § 47; ; FGO § 47 Abs... . 1; ; FGO § 53 Abs. 2; ; FGO § 54 Abs. 1; ; FGO § 54 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 176; ; ZPO § 180; ; ZPO § 188; ; ZPO § 222 Abs. 1; ; AO § 122 Abs. 5; ; AO § 365 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten des Prozessbevollmächtigten; Beginn der Klagefrist, wenn die Zustellung an einem Samstag erfolgte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 14.12.2007 - 3 K 3104/07
- BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BFH, 21.04.1999 - I B 99/98
Keine Pflicht zum Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG bei Zahlungen an …
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Einer Rechtsfrage kann nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn sie jedenfalls klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.). - BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, …und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461). - BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99
Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Darüber hinaus ist eine Rechtsfrage auch dann nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung des BFH hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den BFH geboten erscheinen lassen (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587).
- BFH, 27.10.2003 - VII B 196/03
Steuerberater: Widerruf der Bestellung - Vermögensverfall
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Erforderlich ist ein konkreter und substantiierter Vortrag aus dem ersichtlich wird, warum im Einzelnen die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, …und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02
Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Erforderlich ist ein konkreter und substantiierter Vortrag aus dem ersichtlich wird, warum im Einzelnen die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage durch die angestrebte Revisionsentscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 2003 VII B 196/03, BFH/NV 2004, 232, und vom 2. Dezember 2002 VII B 203/02, BFH/NV 2003, 527, m.w.N.). - BFH, 16.07.1999 - IX B 81/99
Anwendungszeitpunkt für Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Einer Rechtsfrage kann nur dann grundsätzliche Bedeutung zukommen, wenn sie jedenfalls klärungsbedürftig ist (vgl. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1999 IX B 81/99, BFHE 189, 401, BStBl II 1999, 760, und vom 21. April 1999 I B 99/98, BFHE 188, 372, BStBl II 2000, 254, m.w.N.). - BFH, 31.05.2000 - X B 111/99
Wohneigentumsförderung; geerbter Miteigentumsanteil
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
An der zu fordernden Klärungsbedürftigkeit fehlt es jedoch, wenn sich die Beantwortung der Rechtsfrage ohne weiteres aus dem klaren Wortlaut und Sinngehalt des Gesetzes ergibt oder die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG in seiner Entscheidung getan hat, wenn die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, und vom 31. Mai 2000 X B 111/99, BFH/NV 2000, 1461). - BFH, 02.08.2004 - V B 75/04
Wirksamkeit der Zustellung durch Einlegung des Schriftstücks in den Briefkasten …
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Zustellung eines FG-Urteils im Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in dem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten auch dann bewirkt ist, wenn es an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte es erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis nimmt, weil die Kanzlei am Wochenende nicht besetzt ist (BFH-Entscheidungen vom 2. August 2004 V B 75/04, juris;… vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183, …und vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644). - BFH, 11.12.1985 - I R 352/83
Versäumung der einmonatigen Klagefrist - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Zustellung eines FG-Urteils im Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in dem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten auch dann bewirkt ist, wenn es an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte es erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis nimmt, weil die Kanzlei am Wochenende nicht besetzt ist (BFH-Entscheidungen vom 2. August 2004 V B 75/04, juris;… vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183, und vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644). - BFH, 04.06.1993 - V B 9/93
Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO )
Auszug aus BFH, 15.10.2008 - VII B 14/08
Der BFH hat bereits mehrfach entschieden, dass die Zustellung eines FG-Urteils im Zeitpunkt der Einlegung des Schriftstücks in dem zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten auch dann bewirkt ist, wenn es an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte es erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis nimmt, weil die Kanzlei am Wochenende nicht besetzt ist (BFH-Entscheidungen vom 2. August 2004 V B 75/04, juris; vom 4. Juni 1993 V B 9/93, BFH/NV 1994, 183, …und vom 11. Dezember 1985 I R 352/83, BFH/NV 1986, 644).
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 33/20
Aufhebung eines FG-Urteils gegen den falschen Beklagten
Sie könnte verfristet sein, weil Anhaltspunkte für einen Zustellungsfehler nicht ersichtlich sind und die Dreitagefiktion (§ 122 Abs. 2 Halbsatz 1 Nr. 1 AO) im Fall der förmlichen Zustellung eines Verwaltungsakts und insbesondere einer Einspruchsentscheidung (§ 366 AO) nicht gilt (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.1991 - I R 77/89, BFHE 165, 5, BStBl II 1991, 826; BFH-Beschlüsse vom 15.10.2008 - VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, …und vom 25.03.2011 - II B 141/10, BFH/NV 2011, 1006, und Klein/Ratschow, AO, 16. Aufl., § 122 Rz 79). - FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 1687/16
Patent, Erfindung, Schadensersatz, Patentanmeldung, Italien, Arbeit, …
Das ist dann der Fall, wenn ein betrieblicher Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25.06.1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3. der Gründe; BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 40/06, BFH/NV 2009, 115). - BFH, 12.10.2010 - I B 62/10
Zeitpunkt einer Zustellung - Pflichten eines Bevollmächtigten im Hinblick auf …
Damit aber war die Zustellung unabhängig davon bewirkt, ob in der Kanzlei der Rechtsanwälte X sonnabends gearbeitet und der Briefkasten geleert wird und ob dies speziell am 27. März 2010 geschehen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, m.w.N.). - FG Hamburg, 27.11.2014 - 2 K 108/14
Wirkungszeitpunkt des Verböserungshinweises nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO - …
Es reicht deshalb nicht - wie für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten - aus, dass der Hinweis, etwa durch Einwerfen in den Briefkasten, derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von seinem Inhalt Kenntnis nehmen kann und die Kenntnisnahme nach den von ihm selbst getroffenen Vorkehrungen und nach allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann, ohne dass es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme ankommt und deshalb auch bei Urlaubsabwesenheit von einer Bekanntgabe derart in den Machtbereich des Empfängers gelangter schriftlicher Verwaltungsakte auszugehen ist (st. Rspr. vgl. etwa BFH-Urteile vom 13. Oktober 1994 IV R 100/93, BStBl II 1995, 484; vom 9. Dezember 1999 III R 37/97, BStBl II 2000, 175; vom 28. Mai 2009 III R 84/06 BStBl II 2009, 949; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2008 VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115;… Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 122 AO Rn. 11 m. w. N.). - FG Hamburg, 19.01.2018 - 2 K 215/17
Zurechenbarkeit des Verschuldens eines angestellten Steuerberaters bei …
Die Zustellung ist mit der Einlegung des Schriftstücks in den zum Geschäftsraum gehörenden Briefkasten nach § 366 der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 122 Abs. 5 AO, § 3 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG), § 180 ZPO auch dann bewirkt, wenn an einem Samstag zugestellt worden ist und der Prozessbevollmächtigte das Schriftstück erst am darauffolgen Montag zur Kenntnis nimmt (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Beschluss vom 15.10.2008 VII B 14/08, BFH/NV 2009, 115, m. w. N.).
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