Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1975 - VII B 15.75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwer des Ausgleichsfonds durch Zurückverweisung der Sache durch einen Beschwerdeauschuss an das Ausgleichsamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1975, 693
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.04.1974 - VII C 42.71
Genehmigungsverpflichtung für die Einrichtung eines Verkehrsunfallhilfsdienstes - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1975 - 7 B 15.75
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG VII C 42.71 - (NJW 1974, 1781 [1782]) betont, daß eine Ausnahmegenehmigung nur in besonders dringenden Fällen zu erteilen ist, was insbesondere bei einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit der Fall sein wird (vgl. auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung [VkBl. 1970, 758] zu § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO); darin kommt der Ausnahmecharakter der in § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO vorgesehenen Genehmigung sinnfällig zum Ausdruck. - BVerwG, 28.02.1969 - VII B 76.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1975 - 7 B 15.75
Soweit es um das Verhältnis der Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 1 StVO zu Art. 5 Abs. 1 GG geht, hat sich der Senat bereits in seinem Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG VII B 76.66 - (DVBl. 1969, 587) zu der durch § 33 Abs. 1 Nr. 1 StVO abgelösten - rechtsähnlichen - Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 271 [327]) - StVO a.F. - geäußert.
- BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78
Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung
Daß die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Erlaubnis der Sondernutzung auch die Anforderungen berücksichtigen muß, die sich aus dem Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben, hat der erkennende Senat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht (…Beschluß vom 28. Februar 1969 a.a.O. und Beschluß vom 17. Februar 1976 - BVerwG 7 B 15.75 -). - VG Oldenburg, 20.12.2007 - 7 B 3546/07
Abwägung; Behörde; Einstweilige Anordnung; Ermessensbindung; Ermessensfehler; …
Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs müssen in der verhältnismäßig kurzen Wahlkampfzeit in gewissem Umfang hingenommen werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 5. Mai 1995 - 1 B 39/95 - zitiert nach juris; die von der Antragsgegnerin angeführte Entscheidung BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1975 - VII B 15.75 - zitiert nach juris, bezieht sich hingegen soweit ersichtlich jedoch nicht auf die hier maßgebliche Wahlkampfsituation). - BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78
Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der …
Daß die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die Erlaubnis der Sondernutzung auch die Anforderungen berücksichtigen muß, die sich aus dem Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben, hat der erkennende Senat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht (…Beschluß vom 28. Februar 1969 a.a.O. und Beschluß vom 17. Februar 1975 - BVerwG 7 B 15.75 -). - BVerwG, 15.02.1979 - 7 C 33.76
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen eines …
Der Senat hat bereits entschieden (Beschluß vom 28. Februar 1969 - BVerwG 7 B 76.66 -, DVBl. 1969, 587 in Verbindung mit dem Beschluß vom 17. Februar 1975 - BVerwG 7 B 15.75 -, Buchholz 442.151 § 33 StVO Nr. 2 = VRS 49, 77 = MDR 1975, 653), daß das Verbot straßenverkehrsstörenden Lautsprecherbetriebes nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565) - StVO - mit der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 9 StVO - grundsätzlich auch für Versammlungen auf der Straße gilt, ohne dadurch gegen Art. 5 und 8 GG zu verstoßen. - BVerwG, 28.07.1994 - 2 B 98.94
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen von grundsätzlicher …
Beides bedeutet keine Beanstandung des Verfahrens, sondern der materiellen Rechtsanwendung des Berufungsgerichts (vgl. hinsichtlich der Beweiswürdigung z.B. Beschlüsse vom 7. Januar 1974 - BVerwG 2 B 58.73 - und vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.75 - sowie insoweit auch Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 -).
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