Rechtsprechung
| BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...
- openjur.de
Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren; Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses; Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag; Rechtswegprüfung durch den BFH; Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage; Entscheidung über abgetretenen ...
- Bundesfinanzhof
AO § 218 Abs 2, FGO § 40 Abs 1, FGO § 101, FGO § 138, GVG § 17a Abs 2 S 3, GVG § 17a Abs 5, FGO § 155, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 76 Abs 2
Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ... - rechtsinformationen.bund.de
Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 218 Abs 2 AO, § 40 Abs 1 FGO, § 101 FGO, § 138 FGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG
Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag - Rechtswegprüfung durch den BFH - Fehlende Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage - Entscheidung über ... - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 40 Abs. 1 Alt. 2; FGO § 101; AO § 218 Abs. 2
Bestehen eines Verwaltungsaktes als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage vor den Finanzgerichten - datenbank.nwb.de
Erledigung der Hauptsache des finanzgerichtlichen Verfahrens im Beschwerdeverfahren; Prüfung des Rechtswegs; Geltendmachung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im Beschwerdeverfahren; Umdeutung eines Klageantrags in einen Verpflichtungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 28.10.2010 - 6 K 573/10
- BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BFH, 11.12.1990 - IX R 79/90
Voraussetzungen einer formellen Beschwer eines Klägers
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Das stelle nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen ausreichenden Revisionsgrund dar (Beschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611).Denn ebenso wie in einem solchen Fall gegebenenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (…BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761) kann auch die Erledigung der Hauptsache noch erklärt werden (zum aus diesem Grunde sich ergebenden Rechtsschutzbedürfnis für eine vom FG zugelassene Revision BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 611).
- BFH, 17.02.2011 - VIII B 51/10
Entscheidungsbefugnis über Einspruch gegen die vom beauftragten FA erlassene …
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Denn ebenso wie in einem solchen Fall gegebenenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761) kann auch die Erledigung der Hauptsache noch erklärt werden (…zum aus diesem Grunde sich ergebenden Rechtsschutzbedürfnis für eine vom FG zugelassene Revision BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 611). - BFH, 19.02.2001 - VI B 35/99
Beschwerde - Zulassungsgrund - Substantiierte Ausführung - Rechtsmittelbegründung
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Über diese Fragen wäre in einem allein die Unzulässigkeitsentscheidung des FG überprüfenden Revisionsverfahren nicht zu befinden (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2001 VI B 35/99, BFH/NV 2001, 1032).
- BFH, 09.03.1999 - VIII B 76/98
Unzulässige Klage; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris, und vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). - BFH, 01.10.2002 - VII B 85/02
Erstattungsanspruch - Aufrechnung - Untergang - Umbuchungen - Mitwirkungspflicht …
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn das FG die Klage als unzulässig abgewiesen hat und die streitige Rechtsfrage die Begründetheit der Klage betrifft (BFH-Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 VII B 85/02, juris, …und vom 9. März 1999 VIII B 76/98, BFH/NV 1999, 1058). - BFH, 20.02.1968 - VII 327/64
Aufrechnung - Streitigkeiten - Finanzrechtweg - Aufrechnungserklärung als …
Auszug aus BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Die Zulassung der Revision sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das FG die gesetzlich normierten Aufrechnungserfordernisse gemäß § 387 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und die Rechtsprechung des BFH zur Wirkungslosigkeit von Aufrechnungen gegenüber Altgläubigern bei Forderungsabtretung nicht beachtet habe; außerdem habe es sich mit seiner Wertung, dass der Rechtsweg gegeben sei, rechtsfehlerhaft auf die Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1968 (VII 327/64, BFHE 91, 518, BStBl II 1968, 384 berufen.
- FG Köln, 02.05.2024 - 15 K 761/22
Entscheid der Finanzbehörde über Streitigkeiten betreffend die Verwirklichung von …
Die Erledigung der Hauptsache ist dann beim BFH zu erklären (…BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990, IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611 - bei dort zugelassener Revision reicht für die Zulässigkeit der Revision die formelle Beschwer durch die angefochtene Entscheidung aus; zur Zulässigkeit einer diesbezüglichen Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2011, VII B 244/10, BFH/NV 2011, 1535;… ebenso bereits BFH-Beschluss vom 29. Mai 2007, X B 66/06, BFH/NV 2007, 1693). - VG Arnsberg, 26.03.2014 - 9 K 2001/12
Rechtmäßigkeit einer Wahl des Studierendenparlaments sowie der …
Rn. 36 So auch Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. Mai 2011 - VII B 244/10 -, juris, Rn. 7, für den Fall einer Umdeutung in eine Verpflichtungsklage.
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