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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8298
BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01 (https://dejure.org/2001,8298)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2001 - VII B 28/01 (https://dejure.org/2001,8298)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2001 - VII B 28/01 (https://dejure.org/2001,8298)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GVG § 169; ; GVG § ... 193; ; GVG § 194; ; GVG § 195; ; GVG § 196; ; GVG § 197; ; FGO § 104 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 104 Abs. 1; ; FGO § 105; ; FGO § 105 Abs. 6; ; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 52 Abs. 1; ; FGO § 103; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 105 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zustellung eines Urteil statt Verkündung - Übergabe an die Geschäftsstelle - Urteilsformel - Übergabefrist - Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteil, Form, Inhalt, Entscheidungsfindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 24.11.1994 - X B 146/94
    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Die Übergabe an die Geschäftsstelle kann formlos erfolgen, denn ein förmliches Verfahren, wie etwa gesonderte Übergabe mittels schriftlicher Übergabeanordnung durch den Vorsitzenden, Vermerk des Datums der Übergabe auf dem Urteil durch die Geschäftsstelle oder Ähnliches, ist nicht vorgeschrieben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Januar 1987 9 C 247.86, BVerwGE 75, 337, 342; BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 104 FGO Rz. 32).

    Ein Rechtsschutzdefizit für den Verfahrensbeteiligten wird durch die formlose Übergabe nicht bewirkt, denn nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist kann er sich bei der betreffenden Senatsgeschäftsstelle danach erkundigen, ob das Urteil dort eingegangen ist und wie die Urteilsformel lautet (vgl. BFH/NV 1995, 692;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O, § 104 FGO Rz. 42).

    Der Senat teilt die Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urteil vom 30. April 1986 25 B 82 C.762, Bayerische Verwaltungsblätter 1986, 655), dass der Verfahrensbeteiligte insoweit einen Rechtsanspruch auf formlose Bekanntgabe hat (offen gelassen in BFH/NV 1995, 692).

  • BFH, 28.04.1999 - V R 49/98

    Verspätete Urteilszustellung

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Die Urteilsfindung als solche und die Mitwirkung der an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richter an der Urteilsfindung brauchten ferner auch nicht in der Sitzungsniederschrift (nachträglich) oder sonst wo protokolliert zu werden (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, und vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364).

    b) Sollte der Kläger behaupten wollen, einer oder mehrere der genannten Berufsrichter und ehrenamtlichen Richter hätten im Gegensatz zur Bekundung auf dem Rubrum an der Beratung und Urteilsfällung nicht teilgenommen oder das Urteil sei entgegen § 103 FGO nicht von den Richtern gefällt worden, die an der mündlichen Verhandlung teilgenommen haben, so hätte er dies mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO vorbringen müssen (vgl. den Beschluss in BFH/NV 1999, 1364).

  • BFH, 24.08.1993 - VII R 126/92

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Die Urteilsfindung als solche und die Mitwirkung der an der mündlichen Verhandlung beteiligten Richter an der Urteilsfindung brauchten ferner auch nicht in der Sitzungsniederschrift (nachträglich) oder sonst wo protokolliert zu werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1993 VII R 126/92, BFH/NV 1994, 252, …und vom 28. April 1999 V R 49/98, BFH/NV 1999, 1364).
  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung - …

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Die Übergabe an die Geschäftsstelle kann formlos erfolgen, denn ein förmliches Verfahren, wie etwa gesonderte Übergabe mittels schriftlicher Übergabeanordnung durch den Vorsitzenden, Vermerk des Datums der Übergabe auf dem Urteil durch die Geschäftsstelle oder Ähnliches, ist nicht vorgeschrieben (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Januar 1987 9 C 247.86, BVerwGE 75, 337, 342;… BFH-Beschluss vom 24. November 1994 X B 146-149/94, BFH/NV 1995, 692;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 104 FGO Rz. 32).
  • BFH, 28.01.1998 - II R 40/95

    Zustellungsfehler als Revisionsgrund - Fehlender Eingangsvermerk der …

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Allein der Hinweis auf das Fehlen eines Übergabevermerks auf dem Urteil rechtfertigt nicht den Schluss, die Frist sei nicht eingehalten worden (noch offen gelassen im BFH-Beschluss vom 28. Januar 1998 II R 40/95, BFH/NV 1998, 855, zu § 105 Abs. 4 FGO).
  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung - …

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Nicht gefordert vom Gesetz wird insbesondere ein Hinweis auf dem Urteil darauf, ob im Falle des § 104 Abs. 2 FGO das dort vorgeschriebene Verfahren, also die Übergabe des vollständigen Urteils bzw. der unterschriebenen Urteilsformel, was zunächst ausreicht (§ 105 Abs. 4 Satz 2 FGO analog, vgl. das BFH-Urteil vom 6. November 1985 II R 217/85, BFHE 145, 120, BStBl II 1986, 175, und Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 104 Rz. 9, jeweils m.w.N.), binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung an die Geschäftsstelle, eingehalten worden ist.
  • BFH, 26.07.2000 - V B 56/00

    Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist für die Übergabe des Urteils/Urteilstenors

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Da im Streitfall das Urteil bereits etwa sechs Wochen nach dem Termin der mündlichen Verhandlung zugestellt worden ist, erübrigt sich jegliche Diskussion um etwa vom FG nicht eingehaltene Fristen und um Fragen der Kausalität des angeblichen Verfahrensfehlers für das finanzgerichtliche Urteil (…vgl. auch die BFH-Beschlüsse vom 28. April 1999 V B 90/98, BFH/NV 1999, 1362, m.w.N., und vom 26. Juli 2000 V B 56/00, BFH/NV 2001, 57).
  • BFH, 28.04.1999 - V B 90/98

    Nichteinhaltung der 2-Wochenfrist für die Urteilsübergabe

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Da im Streitfall das Urteil bereits etwa sechs Wochen nach dem Termin der mündlichen Verhandlung zugestellt worden ist, erübrigt sich jegliche Diskussion um etwa vom FG nicht eingehaltene Fristen und um Fragen der Kausalität des angeblichen Verfahrensfehlers für das finanzgerichtliche Urteil (vgl. auch die BFH-Beschlüsse vom 28. April 1999 V B 90/98, BFH/NV 1999, 1362, m.w.N., …und vom 26. Juli 2000 V B 56/00, BFH/NV 2001, 57).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 37/96
    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Erforderlich wäre gewesen, den klägerischen Standpunkt mit konkreten Hinweisen zu erhärten (etwa vergebliche Versuche, von der Geschäftsstelle nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist Auskünfte zum Tenor zu erhalten, oder extrem langer Zeitablauf zwischen Verhandlung und Zustellung des Urteils, s. etwa BFH-Beschluss vom 17. September 1997 II R 37/96, BFH/NV 1998, 469).
  • BFH, 23.02.1994 - IX B 90/93

    Vorliegen einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus BFH, 30.04.2001 - VII B 28/01
    Sie ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht klärungsbedürftig, denn ihre Beantwortung ergibt sich ohne weiteres aus dem Gesetz (s. zu diesem Kriterium etwa Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 23. Februar 1994 IX B 90/93, BFH/NV 1994, 712).
  • BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02

    Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle

    Denn unabhängig davon, wie die Frist des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO berechnet wird, haben die Beteiligten nach Ablauf von zwei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung einen Rechtsanspruch auf formlose Auskunftserteilung, ob das Urteil eingegangen ist und wie die Entscheidungsformel lautet (Senatsbeschluss vom 30. April 2001 VII B 28/01, BFH/NV 2001, 1287).

    Dem entspricht, dass Beratung, Abstimmung und Urteilsfällung in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung in nicht öffentlicher Sitzung erfolgen (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. §§ 193 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes --GVG--; vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1287).

  • BFH, 20.11.2007 - VII B 340/06

    Unterschriftserfordernis - rechtzeitige Übermittlung des Urteils an die …

    Damit ist der Regelung des § 104 Abs. 2 FGO i.V.m. der entsprechenden Anwendung des § 105 Abs. 4 Satz 2 FGO Genüge getan (BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII B 28/01, BFH/NV 2001, 1287).

    Der Kläger hat offensichtlich von seinem Rechtsanspruch auf formlose Auskunftserteilung nach Ablauf von zwei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung, ob das Urteil eingegangen ist und wie die Entscheidungsformel lautet (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1287), keinen Gebrauch gemacht.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2006 - 23 U 160/05

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlichen Pflichtverletzungen

    Eine Bindungswirkung vor dem Zeitpunkt der Zustellung kann nur eintreten, wenn die Urteilsformel den Beteiligten formlos mitgeteilt wird (BFH Beschluss. v. 30.4.2001 - VII B 28/01, NV 2001, 1287; BFH Beschluss. v. 6.6.2001 - X B 169/00, NV 2001, 1143;… BFH Urt. v. 6.11.1985 - II ZR 217/85, NJW 1987, 1447).
  • BFH, 23.08.2002 - IV B 89/01

    NZB; Verfahrensmangel; Urteilszustellung

    Allein der Hinweis auf das Fehlen eines Übergabevermerks auf dem Urteil rechtfertigt indessen nicht den Schluss, die genannte Frist sei nicht eingehalten worden (BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII B 28/01, BFH/NV 2001, 1287).
  • BFH, 05.12.2003 - XI B 69/03

    Kein Verfahrensverstoß bei verspäteter Niederlegung der Urteilsformel in der …

    Zum einen hat das FG ausweislich des Rubrums des Urteils über die Sache im Anschluss an die mündliche Verhandlung am 28. November 2002 beraten und entschieden (vgl. auch z.B. BFH-Beschluss vom 30. April 2001 VII B 28/01, BFH/NV 2001, 1287).
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