Rechtsprechung
| BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02, VII S 38/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 51; ; FGO § 51 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 134; ; ZPO § 42; ; ZPO § 44 Abs. 2; ; ZPO § 44 Abs. 3; ; ZPO § 579; ; ZPO § 580; ; ZPO § 580 Nr. 5; ; ZPO § 581
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Pauschale Ablehnung des gesamten Spruchkörpers rechtsmissbräuchlich; Hinweispflicht des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BFH, 01.08.2002 - VII B 35/02
NZB; Widerruf der Bestellung als Steuerberater; grundsätzliche Bedeutung; …
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 die Beschwerde des Klägers, Beschwerdeführers und Antragstellers (Antragsteller) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 19. Oktober 2001 8 K 6728/00 als unbegründet zurückgewiesen.Der Senat hat diese Anträge ebenso wie eine in dem Schriftsatz zu sehende Gegenvorstellung mit Beschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 35/02 zurückgewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch Beschluss vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BFH vom 1. August 2002 VII B 35/02 nicht zur Entscheidung angenommen und u.a. ausgeführt, dass ihre Annahme nicht zur Durchsetzung der vom Antragsteller als verletzt gerügten Rechte angezeigt und für eine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Antragstellers nichts ersichtlich sei.
Mit Schriftsatz vom 25. November 2002, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, stellt der Antragsteller den Wiederaufnahmeantrag in Form des sog. Restitutionsantrags mit dem Antrag, unter Änderung des Beschlusses, hier: VII K 2/02, zu beschließen, dass das Verfahren unter, hier: VII B 35/02, wie beantragt, wieder aufgenommen wird.
Hinsichtlich etwaiger Vorwürfe des Antragstellers betreffend die Behandlung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Senat in seinem Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 wird auf den bereits genannten Nichtannahmebeschluss des BVerfG verwiesen.
- BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89
Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels …
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Das Gericht ist im Übrigen nach § 76 Abs. 2 FGO grundsätzlich nicht verpflichtet, einem rechtskundig vertretenen Beteiligten Hinweise für einen schlüssigen Vortrag seines Begehrens zu geben (vgl. BFH, Urteil vom 27. September 1994 VIII R 36/89, BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353, 356). - BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 2046/02
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch Beschluss vom 4. Dezember 2002 1 BvR 2046/02 die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des BFH vom 1. August 2002 VII B 35/02 nicht zur Entscheidung angenommen und u.a. ausgeführt, dass ihre Annahme nicht zur Durchsetzung der vom Antragsteller als verletzt gerügten Rechte angezeigt und für eine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Antragstellers nichts ersichtlich sei.
- BFH, 17.12.1997 - XI B 114/95
Möglichkeit der Ablehnung aller Mitglieder eines Senats
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Dieser Vorwurf ist als solcher schon deshalb unbeachtlich, weil er unhaltbar und grob verunglimpfend ist (vgl. BFH, Beschluss vom 30. August 1995 XI B 114/95, BFH/NV 1996, 225). - BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit jeweils in der Person der betreffenden Richter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (BFH, Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637;… vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475, jeweils m.w.N.). - BFH, 31.08.1999 - V B 53/97
Richterablehnung
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Aus dem gleichen Grunde kann der Senat über das Ablehnungsgesuch zugleich mit der Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag befinden (vgl. BFH, Beschluss vom 31. August 1999 V B 53/97, V S 13/99, BFH/NV 2000, 244). - BFH, 16.09.1999 - VII B 231/99
Pauschale Richterablehnung
- BFH, 27.09.1994 - VIII B 64/94
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (BFH, Beschluss vom 27. September 1994 VIII B 64-76/94, BFH/NV 1995, 526). - BFH, 13.09.1991 - IV B 147/90
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit bei Mißtrauen gegen die …
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen in die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH, Beschluss vom 13. September 1991 IV B 147/90, BFH/NV 1992, 320). - BFH, 08.10.1997 - I B 103/97
Auszug aus BFH, 03.02.2003 - VII K 4/02
Ein Missbrauch des Ablehnungsrechts liegt in einem solchen Fall insbesondere dann vor, wenn das Gesuch nur mit Umständen begründet wird, welche die Besorgnis der Befangenheit jeweils in der Person der betreffenden Richter unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (…BFH, Beschlüsse vom 16. April 1993 I B 155/92, BFH/NV 1994, 637; vom 8. Oktober 1997 I B 103/97, BFH/NV 1998, 475, jeweils m.w.N.). - FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00
Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater; …
- BFH, 11.02.2003 - VII B 330/02
Richterablehnung - grenzüberschreitende Steuerberatung
Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (…vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung). - BSG, 06.06.2007 - B 8 KN 2/07 BH Gemäß § 44 Abs. 2 ZPO sind die das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit rechtfertigenden Umstände im Ablehnungsgesuch substantiiert darzulegen und glaubhaft zu machen (BFH vom 3.2.2003 - VII K 4/02, VII S 38/02 mwN).
Ein missbräuchliches und damit unzulässiges Ablehnungsgesuch wird angenommen, wenn alle Richter eines Spruchkörpers ohne Benennung und ohne Konkretisierung eines Ablehnungsgesuchs abgelehnt werden oder wenn Gründe vorgetragen werden, die eine Richterablehnung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können (…vgl BFH vom 8.10.1997 - I B 103/97 - BFH/NV 1998, 475; vom 3.2.2003 - aaO - mwN).
- BFH, 11.02.2003 - VII S 41/02 Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (…vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 11.02.2003 - VII 5 41/02
Rechtsmissbräuchliches Gesuch auf Ablehnung der Richter eines Senats - …
Abgesehen davon, dass diese Vorwürfe wenn nicht schon unsubstantiiert so doch, wie vom Senat bereits im Verfahren VII K 4/02 und VII S 38/02 ausgeführt, jedenfalls unberechtigt sind, sind sie auch deswegen nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit der genannten Richter zu begründen, weil allein angebliche Fehler des Gerichts in früheren Verfahren nicht auf eine Befangenheit der genannten Richter gegenüber dem Beschwerdeführer hindeuten (…vgl. BFH/NV 1999, 480, ständige Rechtsprechung). - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2007 - L 17 U 11/04 Es kann die Besorgnis der Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen (vgl. hierzu BSG, SozSich 2003, 397; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975, Az: VI C 129.74, BVerwGE 50, 36, 38; BFH, Beschlüsse vom 03. Februar 2003, Az: VII K 4/02 u.a. sowie vom 27. Januar 2004, Az: X S 22/03).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".