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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6385
BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98 (https://dejure.org/1999,6385)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1999 - VII R 83/98 (https://dejure.org/1999,6385)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1999 - VII R 83/98 (https://dejure.org/1999,6385)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis

    FGO § 76; ; FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 100 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Einreihung als Zuchtrinder - Zollrechtlich freier Verkehr - Zoll-EURO - Einfuhrabschöpfung - Eintragungsnachweis - Lebendnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zoll- und Einfuhrabschöpfungsvergünstigung bei der Einfuhr von Zuchtrindern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, VO (EWG) Nr 2342/92
    Lebendbescheinigung; Zuchtrinder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 14.05.1998 - VII R 96/97

    Abfertigung von Rindern - Zollrechtlich freier Verkehr - Reinrassige Zuchtrinder …

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Sie ist deshalb auch im Streitfall einschlägig, in dem davon auszugehen ist, daß die Tiere zollrechtlich zu einer besonderen Verwendung i.S. von Art. 82 ZK abgefertigt worden sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Mai 1998 VII R 96/97, BFH/NV 1999, 90).

    Art. 204 Abs. 1 letzter Halbsatz ZK konkretisiert in seinem Anwendungsbereich den im Gemeinschaftsrecht geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BFH, Urteil in BFH/NV 1999, 90).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich keine vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergeben, daß mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • BFH, 23.10.1985 - VII R 107/81

    Pflicht des Bundesfinanzhofs zur Einholung einer Vorabentscheidung des …

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Der Senat hält es nicht für erforderlich, in dieser Sache eine Vorabentscheidung des EuGH nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft i.d.F. des Vertrages von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 (ABlEG Nr. C 340/1; 1999 Nr. L 114/56) einzuholen, weil sich keine vernünftigen Zweifel hinsichtlich der Auslegung der betreffenden Gemeinschaftsvorschriften in dem Sinne ergeben, daß mehrere Auslegungsmöglichkeiten denkbar wären (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415-3442, und Senatsurteil vom 23. Oktober 1985 VII R 107/81, BFHE 145, 266).
  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH besteht ein Anspruch des Beteiligten darauf, von der Erhebung der Einfuhrabgaben abzusehen, wenn (kumulativ) ein aktiver Irrtum der für die Abgabenerhebung zuständigen Behörde vorliegt, der von einem gutgläubigen Abgabenschuldner trotz seiner Berufserfahrung nicht erkannt werden konnte, und der Abgabenschuldner alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung eingehalten hat (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465, und vom 26. November 1998 Rs. C-370/96, ZfZ 1999, 86).
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Denn selbst, wenn sich die Behörde aktiv geirrt haben sollte, hätte die Klägerin aufgrund der einschlägigen Vorschrift, von deren allgemeiner Kenntnis schon allein deswegen auszugehen ist, weil sie im ABlEG veröffentlicht ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23. März 1999 VII R 16/98, BFHE 188, 164), leicht erkennen können, daß die in ihrem Fall angeblich von dem als Zeugen benannten Mitarbeiter des HZA Y erteilte Auskunft und/oder eine entsprechende Praxis der Zollbehörden nicht den bestehenden Vorschriften entsprechen würde und deshalb nicht richtig sein konnte.
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita / Elliniko Dimosio - Verordnung (EWG) Nr. 1591/92 - Ausgleichsabgaben für …

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH besteht ein Anspruch des Beteiligten darauf, von der Erhebung der Einfuhrabgaben abzusehen, wenn (kumulativ) ein aktiver Irrtum der für die Abgabenerhebung zuständigen Behörde vorliegt, der von einem gutgläubigen Abgabenschuldner trotz seiner Berufserfahrung nicht erkannt werden konnte, und der Abgabenschuldner alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung eingehalten hat (vgl. u.a. EuGH, Urteile vom 14. Mai 1996 Rs. C-153/94 und C-204/94, EuGHE 1996, I-2465, und vom 26. November 1998 Rs. C-370/96, ZfZ 1999, 86).
  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Ob der Klägerin, wie sie behauptet hat, tatsächlich eine solche Auskunft erteilt worden ist und ob die Auskunft von der zuständigen Behörde erteilt wurde (vgl. dazu BFH, Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561), hat das FG nicht festgestellt.
  • EuGH, 17.09.1996 - C-246/94

    Cooperativa Agricola Zootecnica S. Antonio u.a. / Amministrazione delle Finanze …

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Allerdings ist dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 17. September 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-246/94 u.a. (EuGHE 1996, I-4373, 4403 Rz. 31) zu entnehmen, daß der Regelung in Art. 204 Abs. 1 letzter Halbs. ZK, nach der eine Zollschuld, die zur Erhebung der Eingangsabgaben führt, nicht entsteht, wenn sich die Verfehlungen nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, für den Bereich der Einfuhrabgaben auch, ohne daß darauf in der betreffenden Marktordnungsverordnung der Kommission ausdrücklich Bezug genommen worden ist, allgemeine Bedeutung zukommt.
  • BFH, 09.02.1999 - VII R 94/97

    Einfuhr lebender Rinder; Zoll- und Einfuhrabschöpfungsvergünstigung

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Zwar hat der BFH in seinem Urteil vom 9. Februar 1999 VII R 94/97 (BFH/NV 1999, 1257) die Meinung anklingen lassen, daß Art. 2 Abs. 4 VO Nr. 2342/92 nur für die Einfuhrabschöpfung, nicht aber für den Zoll gelte.
  • BFH, 22.11.1994 - VII R 40/94

    Zolltarifliche Einordnung von eingeführten Tieren (reinrassige Zuchtrinder)

    Auszug aus BFH, 20.07.1999 - VII R 83/98
    Da die Vorinstanz auch über die zolltarifliche Einordnung der eingeführten Tiere entschieden hat, liegt ein ohne Zulassung revisibles Urteil in einer Zolltarifsache i.S. von § 116 Abs. 2 FGO vor (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 22. November 1994 VII R 40/94, BFH/NV 1995, 1108).
  • BFH, 14.01.2025 - VII R 8/21

    Nacherhebung von Einfuhrzoll auf Kontingentwaren aufgrund rechtsmissbräuchlicher …

    Der Senat hat einen aktiven Irrtum unter anderem dann angenommen, wenn die Zollbehörde dem Kläger eine unrichtige Auskunft erteilt (Senatsurteil vom 20.07.1999 - VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247, unter II.2.d der Gründe; ebenso Deimel in HHSp, Art. 220 ZK Rz 86) oder in einer früheren Außenprüfung eine Verhaltensweise nicht beanstandet hat (Senatsurteil vom 07.06.2011 - VII R 36/10, BFHE 234, 77, Rz 10, unter Verweis auf EuGH-Urteil Sommer vom 19.10.2000 - C-15/99, EU:C:2000:574; ebenso FG München, Urteil vom 25.10.2018 - 14 K 3071/16, ZfZ 2019, 240, Rz 54).
  • BFH, 07.06.2011 - VII R 37/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 - …

    Rn. 13 Ob sich danach ein aktiver Irrtum der Behörde allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde --wie im Streitfall-- äußern kann, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247, 250), oder ob diese behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen Zollschuldner konkret bestätigt worden sein muss, kann im Streitfall offenbleiben.
  • BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 - …

    Rn. 13 Ob sich danach ein aktiver Irrtum der Behörde allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde --wie im Streitfall-- äußern kann, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247, 250), oder ob diese behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen Zollschuldner konkret bestätigt worden sein muss, kann im Streitfall offenbleiben.
  • BFH, 07.06.2011 - VII R 39/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 - …

    Rn. 13 Ob sich danach ein aktiver Irrtum der Behörde allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde --wie im Streitfall-- äußern kann, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so Senatsurteil vom 20. Juli 1999 VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247, 250), oder ob diese behördliche Praxis auch gegenüber dem jeweiligen Zollschuldner konkret bestätigt worden sein muss, kann im Streitfall offenbleiben.
  • FG Hamburg, 13.12.2016 - 4 K 79/14

    Zollrecht: Vertrauensschutz nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b) ZK bei einer …

    Rn. 24 Darüber hinaus kann sich ein aktiver Irrtum der Behörde auch allein in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis der Behörde äußern, auf die sich der Abgabenschuldner verlassen hat (so BFH, Urteil vom 20.07.1999, VII R 83/98, in: juris, Rn. 32;… offen gelassen in den Urteilen des BFH vom 07.06.2011, VII R 37/10, VII R 38/10, VII R 39/10, jeweils in: juris, jeweils Rn. 13).
  • FG München, 25.10.2018 - 14 K 3071/16

    Rechtsmissbrauch bei Übertragungen von Rechten aus Einfuhrlizenzen

    Rn. 55 Ein aktiver Irrtum der Zollbehörde kann sich auch in einer bestehenden und in Verwaltungsanweisungen dokumentierten Praxis äußern, auf die sich der Zollschuldner verlassen hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1999 VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247).
  • FG Hamburg, 24.09.2024 - 4 K 93/19

    Zollwert, Voraussetzungen der Geltendmachung von Vorerwerbergeschäften

    Rn. 73 Eine klare und nachprüfbare Gesetzeslage wird nicht durch mehrfache unrichtige Auskünfte unklar (EuG…, Urteil vom 5. Juni 1996, T-75/95, Rn. 44; BFH Urteil vom 20. Juli 1999, VII R 83/98, BFH/NV 2000, 247).
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