Rechtsprechung
| BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ZPO § 321a; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 133a; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 133a Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 135 Abs. 1; ; FGO § 155
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 133a
Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Anhörungsrüge nach § 133a FGO; Anspruch auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begründetheit einer Anhörungsrüge; Frist für die Erhebung einer Anhörungsrüge; Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge; Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener Kenntnisnahme der mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen und ...
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89
Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung
Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Sie sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 15. Juni 1994 II B 172/93, BFH/NV 1995, 131). - BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind allerdings erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 19. November 2002 X B 78/01, BFH/NV 2003, 335, m.w.N.). - BFH, 15.06.1994 - II B 172/93
Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des …
Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Sie sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 15. Juni 1994 II B 172/93, BFH/NV 1995, 131). - BFH, 02.03.1994 - I B 219/93
Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 17.05.2005 - VII S 17/05
Dass der Senat diesem Vortrag nicht die vom Kläger gewünschte Bedeutung beigemessen hat, verletzt nicht dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (BFH-Beschluss vom 2. März 1994 I B 219/93, BFH/NV 1994, 878, m.w.N.).
- BFH, 02.01.2007 - XI S 27/06
Rechtliches Gehör; Gegenvorstellung
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, m.w.N.).Das Gericht ist nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153, m.w.N.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1614, …und vom 14. September 2005 VII S 47/05, BFH/NV 2006, 104, beide m.w.N.).
Dass der Senat diesen Vortrag nicht als hinreichend substantiierte Verfahrensrüge beurteilt hat, verletzt nicht den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1614, m.w.N.).
- BFH, 06.05.2008 - IX S 12/08
Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, m.w.N.). - BFH, 21.01.2010 - IV B 128/08
Atypisch stille Gesellschaft: Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative
Rn. 9 a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) beinhaltet für das Gericht die Verpflichtung, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, m.w.N.).Es bedarf vielmehr besonderer Umstände des Einzelfalls, die den Schluss rechtfertigen, das Gericht habe das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2005, 1614;… in BFH/NV 2006, 2270).
- BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10
Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) - …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… vom 12. Mai 2006 VIII S 12/06, BFH/NV 2006, 1849). - BFH, 30.09.2005 - V S 12/05
Anhörungsrüge: kein rechtliches Gehör vor einer Verbindung zweier …
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614, und in BFH/NV 2005, 1458; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Tz. 111; von Groll in Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 96 Anm. 30;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 96 FGO Rz. 217, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.02.2011 - XI S 1/11
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer NZB
Rn. 7 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667; vom 16. Juni 2009 XI S 4/09, juris). - BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667). - BFH, 20.05.2011 - V S 10/11
Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung
Rn. 4 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667; vom 16. Juni 2009 XI S 4/09, juris). - BFH, 15.10.2008 - I S 27/08
Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über ein offensichtlich …
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen, sofern das Vorbringen nicht nach den Prozessvorschriften ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… in BFH/NV 2007, 920;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667;… vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094). - BFH, 12.03.2009 - XI S 17/08
Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der …
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- und § 96 Abs. 2 FGO) verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Mai 2005 VII S 17/05, BFH/NV 2005, 1614;… vom 27. Dezember 2006 V S 24/06, BFH/NV 2007, 1667). - BFH, 27.12.2006 - V S 24/06
Anhörungsrüge
- BFH, 03.03.2006 - V S 1/06
Anhörungsrüge; Umdeutung
- BFH, 12.03.2009 - XI S 22/08
Anhörungsrüge gegen Entscheidung über Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der …
- BFH, 16.06.2009 - XI S 4/09
Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung wegen Zurückweisung einer …
- BFH, 29.04.2008 - V S 19/07
Anhörungsrüge nur bei Verletzung rechtlichen Gehörs - keine Gesamtüberprüfung der …
- BFH, 12.06.2009 - II S 9/09
Zweck der Anhörungsrüge - Keine Begründungsergänzung durch Anhörungsrüge - …
- BFH, 14.10.2005 - V S 20/05
Anhörungsrüge
- BFH, 12.05.2006 - VIII S 12/06
Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Zulassungsbeschwerde
- BFH, 05.05.2009 - XI S 2/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
- BFH, 14.10.2008 - II S 14/08
Anhörungsrüge: Anforderungen an Begründung
- BFH, 09.07.2008 - V S 10/08
Anhörungsrüge: Einwände gegen die materielle Richtigkeit der Entscheidung - Rüge …
- BFH, 02.04.2007 - IX S 13/06
Anhörungsrüge
- BFH, 05.05.2009 - XI S 3/09
Darlegungserfordernisse bei einer Anhörungsrüge
- BFH, 27.12.2006 - V S 25/06
Voraussetzungen der Anhörungsrüge; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BFH, 01.06.2006 - XI S 22/05
Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge; Eröffnung einer …
- BFH, 12.03.2009 - XI S 26/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 12.03.2009 - XI S 21/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 05.12.2006 - V S 22/06
Vertretungszwang; Anhörungsrüge
- FG Niedersachsen, 04.08.2010 - 2 K 70/10
Umdeutung einer wegen möglicher Verletzung des rechtlichen Gehörs ausdrücklich …
- BFH, 12.03.2009 - XI S 23/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- FG Hamburg, 06.01.2006 - VI 161/03
Finanzgerichtsordnung: Besetzung des Senats bei Entscheidung über Anhörungsrüge
- BFH, 12.03.2009 - XI S 20/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 12.03.2009 - XI S 24/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 12.03.2009 - XI S 19/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 12.03.2009 - XI S 18/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 12.03.2009 - XI S 25/08
Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren
- BFH, 05.12.2006 - V S 23/06
Verstoß gegen den Vertretungszwang im finanzgerichtlichen Verfahren; Erlass …
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2005 - 1 K 500/00
Anhörungsrüge i.S. des § 133a FGO gegen Kostenentscheidung nach beiderseitigen …
- FG München, 13.06.2006 - 4 S 1241/06
Anhörungsrüge bei Ablehnung eines Antrags auf Nichterhebung einer …
- BFH, 30.09.2005 - V S 13/05
Voraussetzungen einer Anhörungsrüge; Anhörung bei Verbindung zweier …
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