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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1285
BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06 (https://dejure.org/2006,1285)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2006 - VII ZB 29/06 (https://dejure.org/2006,1285)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 (https://dejure.org/2006,1285)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 149
  • MDR 2007, 486
  • NZM 2007, 102
  • FamRZ 2007, 135
  • WM 2007, 86
  • Rpfleger 2007, 85
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1961 - II ZR 190/59

    Verwaltung einer Gemeinschaft

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06
    In einem solchen Fall ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung zu fordern (BGH, Urteil vom 16. März 1961 - II ZR 190/59, BGHZ 34, 367, 370;… MünchKommBGB/Schmidt, 4. Aufl., §§ 744, 745, Rdn. 35;… Erman/Aderhold, BGB, 11. Aufl., § 745, Rdn. 6;… BGB-RGRK/v. Gamm, 12. Aufl., § 746, Rdn. 12;… Staudinger/Langhein (2002), § 745, Rdn. 50).

    Diese Klage ist auf Zustimmung zu einer bestimmt zu bezeichnenden Art der Benutzung zu richten (BGH, Urteil vom 16. März 1961 - II ZR 190/59, aaO).

  • BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80

    Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06
    Dem Fehlen einer Vereinbarung oder eines Mehrheitsbeschlusses über die Benutzung steht es gleich, wenn - wie hier - nach erfolgter Regelung des Gebrauchs tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80, NJW 1982, 1753, 1754).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZR 131/04

    Rechtsfolgen de Pfändung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 25.10.2006 - VII ZB 29/06
    Die Vorschrift des § 1065 BGB ist auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Nießbraucher und demjenigen, der die Ausübung des Nießbrauchs gepfändet hat, nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 12. Januar 2006 - IX ZR 131/04, NJW 2006, 1124, 1126).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 14/09

    Nutzungsentschädigungsanspruch des aus der Ehewohnung ausgezogenen Ehegatten bei …

    So hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, zwischen dem Nießbraucher und dem Alleineigentümer bestehe eine Nutzungs- und Verwaltungsgemeinschaft, auf die §§ 741 ff. BGB entsprechend anwendbar seien (BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - FamRZ 2007, 135).
  • BGH, 21.01.2026 - XII ZB 142/25

    Ehepartner will wegen Eigenbedarfs kündigen: Muss anderer Partner zustimmen?

    Haben Ehegatten, die keine Ehegatteninnengesellschaft bilden, eine Immobilie zu hälftigem Miteigentum erworben und gemeinsam zu Wohnzwecken vermietet, ist jeder Teilhaber berechtigt, eine Änderung der bisherigen Verwaltungs- und Benutzungsregelung zu fordern, wenn tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Vereinbarung unerträglich erscheinen lassen (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06, FamRZ 2007, 135 und Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80, NJW 1982, 1753).

    Der Antrag ist auf Zustimmung zu einer konkret zu bezeichnenden Art der Benutzung zu richten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06, FamRZ 2007, 135).

    Dem Fehlen einer Vereinbarung über die Benutzung steht es gleich, wenn nach erfolgter Regelung des Gebrauchs tatsächliche Veränderungen eintreten, die ein Festhalten an der bisherigen Verwaltungsvereinbarung unerträglich erscheinen lassen (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - FamRZ 2007, 135 und Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356).

    Nur über sie entscheidet das Gericht (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - FamRZ 2007, 135 mwN).

    Diese verpflichtet die Antragsgegnerin nicht zur Zustimmung zu einer bestimmt bezeichneten Art der Benutzung (vgl. BGH Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 - NJW 2007, 149 Rn. 13), sondern ist allein auf Mitwirkung der Antragsgegnerin an einer Kündigung gerichtet.

  • BGH, 29.04.2025 - II ZR 47/24

    Bruchteilsgemeinschaft an einem Tiefgaragengrundstück; Beschluss zur Änderung der …

    Ein Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB auf eine Verwaltungsregelung durch gerichtliche Entscheidung besteht auch dann, wenn eine bestimmte Regelung zwar vereinbart oder mehrheitlich beschlossen wurde, aber lückenhaft ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1973 - II ZR 59/72, NJW 1974, 364 f.) oder zwischenzeitlich eine tatsächliche Änderung eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06, NJW 2007, 149, 150).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines …

    Beim Ausbleiben einer Mehrheitsentscheidung der Miteigentümer ist Klage auf Zustimmung zu einer genau zu bezeichnenden Maßnahme oder auf Vornahme einer ebenfalls genau zu bezeichnenden Handlung zu erheben (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06 -, Rn. 13, m.w.N., - juris).
  • OLG Celle, 19.03.2025 - 21 UF 237/24

    Anspruch auf die Aussprache einer gemeinsamen Kündigung eines Mietvertrages durch …

    Dem Fehlen einer Regelung i.S.v. § 745 Abs. 2 BGB steht es gleich, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten ist, die die bisherige Regelung infrage stellt (BGH FamRZ 2007, 135;… Grüneberg/Retzlaff, a.a.O., § 745 Rn. 3).
  • OLG Celle, 17.05.2022 - 4 U 19/21

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Eigentümer von Grundstücken im Gebiet eines …

    Daneben ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung das Bestehen einer Nutzungs- und Verwaltungsgemeinschaft, auf welche §§ 741 ff. BGB entsprechend anwendbar sind, zwischen dem Eigentümer einer Sache und einem zumindest dinglich Nutzungsberechtigten anerkannt (…BGH, Urteile vom 4. August 2010 - XII ZR 14/09, NJW-RR 2010, 1585 Rn. 19 [beschränkt persönliche Dienstbarkeit];… vom 7. Juli 2006 - V ZR 156/5, BeckRS 2006, 10321 Rn. 8 [Grunddienstbarkeit]; Beschluss vom 25. Oktober 2006 - VII ZB 29/06, zitiert nach juris Rn. 10 [Nießbrauch];… vgl. Senatsurteil vom 11. Februar 2020 a. a. O. Seite 14).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 20 W 263/07

    Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares: …

    Soll die Firma der im EU-Ausland gegründeten Gesellschaft - wie im vorliegenden Fall - für die in Deutschland tätige Zweigniederlassung unverändert verwendet und in das Handelsregister eingetragen werden, so muss sie aber zugleich den Anforderungen des deutschen Rechtes entsprechen, soweit § 18 HGB im öffentlichen Interesse zum Schutz des Rechtsverkehrs vor Täuschung und Missbrauch die Unterscheidbarkeit und Kennzeichnungskraft der einzelnen Firmen fordert und eine Irreführung verbietet, wobei eine an der europäischen Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 und 48 EGV orientierte Auslegung geboten sein kann (vgl. KG Rpfleger 2007, 85; OLG München GmbHR 2007, 855;… Triebel/von Hase/Mellerski, Die Limited in Deutschland, Rn. 462f; Wachter ZNotP 2005, 122/138).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2019 - 9 UF 68/19

    Zahlung einer Nutzungsentschädigung in Ehewohnungssachen

    Auch bei einer nachträglichen Änderung der tatsächlichen Verhältnisse kann also eine Änderung der bestehenden Regelungen in Betracht kommen, sofern eine Neuregelung durch Vertrag oder Beschluss misslingt (BGH FamRZ 2007, 135;… Gregor in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 745 BGB Rn. 4 m.w.N.).
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