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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,4698
BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24 (https://dejure.org/2026,4698)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24 (https://dejure.org/2026,4698)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2026 - VII ZB 29/24 (https://dejure.org/2026,4698)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Formelle Anforderungen an einen Vollstreckungsauftrag; Wahrung der Formanforderungen bei Nutzung eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130a Abs 3 S 1 ZPO, § 130d ZPO, § 753 Abs 1 ZPO, Art 26 Abs 7 S 1 VwZVG BY, Art 27 Abs 1 S 1 VwZVG BY

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO, § ... 575 ZPO, § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO, § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 6 Abs. 1 Nr. 4 ERVV, § 130a Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Nr. 3 ZPO, § 801 ZPO, Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Rundfunkgesetz, § 766 ZPO, § 130a ZPO, §§ 883 bis 898 ZPO, § 753 Abs. 5, § 130d ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 753 Abs. 4, Abs. 5 ZPO, § 6 Abs. 1 ERVV, § 8 ERVV, § 55a VwGO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO, § 753 Abs. 1 ZPO, §§ 754, 753 Abs. 5, §§ 130d, 130a Abs. 3 ZPO, § 15a Abs. 3 LVwVG BW, § 15a Abs. 4 LVwVG BW, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absender und (einfach) Signierender müssen nicht identisch sein!

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Vollstreckung von Rundfunkgebühren: Der Namenszug der Intendantin genügt nicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BeBPo: Absender und einfach Signierender müssen hier nicht zwingend identisch sein!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (24)

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 84/22

    Vollstreckungsantrag in Justizbeitreibungssachen kann ohne besondere …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Damit wird der Gefahr begegnet, dass nicht zu der juristischen Person des öffentlichen Rechts gehörende Personen einen fingierten Vollstreckungsauftrag einreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22 Rn. 28, NJW-RR 2023, 906).

    Die Verantwortlichkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Außenverhältnis als auch die Zuordnung zu einer im Innenverhältnis legitimierten Person wird vielmehr hinreichend durch die Regelung des § 8 ERVV gewährleistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2023 - I ZB 103/22 Rn. 25 f., juris, und I ZB 84/22 Rn. 29 f., NJW-RR 2023, 906; ferner BAG…, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 ABR 38/23, MDR 2025, 123, juris Rn. 20).

    Entsprechend ist auch bei der Übermittlung eines elektronischen Dokuments aus einem besonderen elektronischen Behördenpostfach für eine einfache Signatur die maschinenschriftliche Wiedergabe der verantwortenden Person - etwa des jeweiligen Sachbearbeiters, der es erstellt hat - ausreichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2023 - I ZB 103/22 Rn. 12, juris, und I ZB 84/22 Rn. 16, NJW-RR 2023, 906).

    Die Angabe der verantwortenden Person ist auch hier kein Selbstzweck, weil sie dem Gericht oder eben dem Gerichtsvollzieher den Einstieg in die Prüfung ermöglicht, ob eine Situation wirksamer Vertretung vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2023 - I ZB 84/22 Rn. 30, NJW-RR 2023, 906).

  • BGH, 06.04.2023 - I ZB 103/22

    Formale Anforderungen an den Vollstreckungsantrag zur Beitreibung von …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Die Verantwortlichkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Außenverhältnis als auch die Zuordnung zu einer im Innenverhältnis legitimierten Person wird vielmehr hinreichend durch die Regelung des § 8 ERVV gewährleistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2023 - I ZB 103/22 Rn. 25 f., juris, und I ZB 84/22 Rn. 29 f., NJW-RR 2023, 906; ferner BAG…, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 ABR 38/23, MDR 2025, 123, juris Rn. 20).

    Entsprechend ist auch bei der Übermittlung eines elektronischen Dokuments aus einem besonderen elektronischen Behördenpostfach für eine einfache Signatur die maschinenschriftliche Wiedergabe der verantwortenden Person - etwa des jeweiligen Sachbearbeiters, der es erstellt hat - ausreichend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2023 - I ZB 103/22 Rn. 12, juris, und I ZB 84/22 Rn. 16, NJW-RR 2023, 906).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Rn. 31 Der in der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 (I ZB 64/14, DGVZ 2015, 191) gebietet keine andere Betrachtung.
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH…, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22 Rn. 11, NJW 2022, 3512; ferner BAG, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186, juris Rn. 19).
  • BGH, 07.09.2022 - XII ZB 215/22

    Elektronischer Rechtsverkehr im Rechtsmittelverfahren: Erfordernis der Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Die einfache Signatur soll - ebenso wie die eigene Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur - die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Verfahrenshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen und diesen bei Gericht einzureichen (BGH, Beschluss vom 7. September 2022 - XII ZB 215/22 Rn. 11, NJW 2022, 3512; ferner BAG…, Beschluss vom 14. September 2020 - 5 AZB 23/20, BAGE 172, 186, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Eine eigenhändige Versendung durch die das elektronische Dokument signierende Person ist bei einer Einreichung über das besondere elektronische Behördenpostfach für die Wahrung der Form nicht erforderlich (vgl. zu § 55a VwGO: BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21, NVwZ 2022, 649, juris Rn. 10;… Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 16/20, 1 PKH 7/20, juris Rn. 8; VG Meiningen…, Urteil vom 6. Juni 2024 - 6 D 1440/21 Me, juris Rn. 88 f.).
  • BGH, 27.08.2015 - III ZB 60/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine wirksame …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Rn. 34 (b) Die vom Beschwerdegericht herangezogenen Grundsätze zur Zulässigkeit einer Blankounterschrift (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. August 2015 - III ZB 60/14 Rn. 10 m.w.N., NJW 2015, 3246) rechtfertigen gleichfalls nicht die Annahme, der Vollstreckungsauftrag des Gläubigers vom 2. April 2024 sei formwirksam eingereicht worden.
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZB 28/10

    Berufungsbegründung und eigenhändige qualifizierte elektronische Signatur

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Es kann offenbleiben, ob die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur durch eine hiervon namensverschiedene Person zur Wahrung der Form als ausreichend angesehen werden kann, wenn die Verantwortung für das Dokument gleichwohl bei der in der Signatur namentlich genannten Person liegt, weil dessen Inhalt so genau festgelegt ist, dass die namentlich genannte Person dessen eigenverantwortliche Prüfung bestätigen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - VI ZB 28/10 Rn. 8, BGHZ 188, 38).
  • BGH, 26.11.2024 - X ZR 47/23

    Internationale und örtliche Zuständigkeit für eine Klage gegen einen …

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Die Verantwortlichkeit der juristischen Person des öffentlichen Rechts im Außenverhältnis als auch die Zuordnung zu einer im Innenverhältnis legitimierten Person wird vielmehr hinreichend durch die Regelung des § 8 ERVV gewährleistet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2023 - I ZB 103/22 Rn. 25 f., juris, und I ZB 84/22 Rn. 29 f., NJW-RR 2023, 906; ferner BAG, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - 2 ABR 38/23, MDR 2025, 123, juris Rn. 20).
  • OLG Bamberg, 17.02.2022 - 2 UF 8/22

    Anforderungen an die elektronische Einreichung einer Beschwerdeschrift

    Auszug aus BGH, 25.02.2026 - VII ZB 29/24
    Diese wäre zur Wahrung der gesetzlichen Form auch bei Einsatz eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs ebenfalls nicht ausreichend (vgl. Müller RDi 2022, 308, 310).
  • BAG, 24.10.2024 - 2 ABR 38/23

    Schriftsatz - besonderes elektronisches Behördenpostfach

  • BVerwG, 18.05.2020 - 1 B 23.20

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …

  • VG Meiningen, 06.06.2024 - 6 D 1440/21

    Behebung eines Mangels der Disziplinarklageschrift; Einleitung und Erweiterung …

  • BGH, 16.06.2016 - I ZB 58/15

    Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung: Schadenersatz gegen Abtretung …

  • BGH, 07.05.2024 - VI ZB 22/23

    Berufungseinlegung und Berufungsbegründung im Elektronischer Rechtsverkehr: …

  • BGH, 26.09.2018 - VII ZB 56/16

    Zwangsvollsteckungsverfahren: Pflicht zur Nutzung des …

  • BGH, 26.07.2018 - I ZB 78/17

    Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren in Bayern: Voraussetzung einer …

  • BGH, 11.03.2025 - VI ZB 5/24

    Anforderungen an Übermittlung eines elektronischen Dokuments bzw. an …

  • BGH, 20.08.2025 - VII ZB 16/24

    Sicherer Übermittlungsweg: Postfachinhaber muss signieren!

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 80/22

    Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Pflicht der Staatsanwaltschaft zur …

  • BGH, 01.06.2023 - I ZB 69/22

    Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung: Anforderungen an den …

  • BGH, 27.04.2016 - VII ZB 61/14

    Selbsttitulierungsrecht der Landessparkasse zu Oldenburg: "Antrag auf …

  • LG Kempten, 05.11.2024 - 43 T 1151/24

    Anforderung an Übermittlung von Vollstreckungsaufträgen über Behördenpostfach

  • AG Kaufbeuren, 31.07.2024 - 1 M 365/24

    Vollstreckungsauftrag, Elektronisches Dokument, Elektronischer Rechtsverkehr, …

  • LG Rottweil, 26.06.2026 - 1 T 65/26

    Rundfunkanstalt: Zwangsvollstreckung unzulässig

    Insbesondere trug der Schuldner darin unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2026, Az. VII ZB 29/24, zur Unwirksamkeit des Vollstreckungsersuchens vor.

    Rn. 6 Der Schuldner führt im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, Az. VII ZB 29/24) aus, dass der Vollstreckungsauftrag unwirksam sei.

    Hieran ändere auch der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2026, Az. VII ZB 29/24 nichts.

    Insbesondere kommt es auf das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen und damit unter anderem auf das Vorliegen eines wirksamen Vollstreckungsauftrags bzw. Vollstreckungsersuchens an, wozu auch die Anforderungen an ein elektronisches Dokument bzw. die elektronische Übermittlung zählen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 14 f.).

    Rn. 20 Insofern ist das Erstgericht auch zutreffend davon ausgegangen, dass der Schuldner das Fehlen das Fehlen eines formwirksamen Vollstreckungsauftrags durch den Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen kann (vgl. zur Statthaftigkeit BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 13).

    Damit wird der Gefahr begegnet, dass nicht zu der juristischen Person des öffentlichen Rechts gehörende Personen einen fingierten Vollstreckungsauftrag einreichen (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 21).

    Rn. 28 Diese Auslegung läuft nach Auffassung der Kammer auch den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 25.02.2026, welche sich am Rande auch mit der Vollstreckung des Rundfunkbeitrags nach § 15a LVwVG befasst, nicht zuwider (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 31: "Der in der Rechtsbeschwerdeerwiderung angeführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2015 (I ZB 64/14, DGVZ 2015, 191) gebietet keine andere Betrachtung.

    Sichere Übertragungswege sind dabei auch besondere elektronische Behördenpostfächer ("beBPo", § 130a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 ZPO, § 6 Abs. 1 ERVV, BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 21).

    Ist dies der Fall, fehlt es an den Voraussetzungen des § 130a Abs. 3 S. 1 Var. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 22 ff., 25 ff.).

    Das bloße Innehaben der Gesamtverantwortung für den gesamten Betrieb reicht hierfür jedoch nicht aus (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 28 ff.).

    Rn. 33 Wird nun vom Schuldner bestritten, dass die Person, deren Namenszug das elektronische Dokument ausweist, die verantwortende Person ist, die dieses einfach zu signieren hätte, kann die Wahrung der gesetzlichen Form nicht allein mit dem äußeren Erscheinungsbild des Dokuments begründet werden (BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24, juris, Rn. 27).

    Lediglich für Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen nach dem Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (BayVwZVG) hat der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an das Vollstreckungsersuchen bislang abschließend entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2026, VII ZB 29/24).

  • BFH, 14.07.2026 - IX R 19/25

    Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über …

    In diesem Fall ist aufgrund Vergleichbarkeit der nicht personengebundenen Übermittlungswege mittels eines Gesellschaftspostfachs und eines beBPo im Fall der Übermittlung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Dokuments für eine prozessbevollmächtigte Berufsausübungsgesellschaft über ein Gesellschaftspostfach --anders als im Fall einer Einreichung durch einen prozessbevollmächtigten einfach signierenden Steuerberater über dessen persönliches beSt-- eine Identität zwischen dem einfach signierenden Steuerberater und dem den Sendevorgang über das Gesellschaftspostfach veranlassenden VHN-berechtigten Steuerberater nicht erforderlich (vgl. zum beBPo Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24, Rz 24).

    Denn bei dem Gesellschaftspostfach handelt es sich --wie bei einem beBPo (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO) oder einem eBO (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FGO) und anders als bei dem einem Steuerberater persönlich zugeordneten beSt-- um ein nicht personengebundenes elektronisches Postfach (so auch Graw in Tipke/Kruse, § 52a FGO Rz 10; Henke, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2026, 770, 773; Bock, EFG 2026, 960; zum Gesellschaftspostfach nach § 31b BRAO BGH-Beschluss vom 16.09.2025 - VIII ZB 25/25, Rz 26; zum beBPo BGH-Beschluss vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24, Rz 24; zum eBO Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 28.01.2025 - 1 AZR 41/24, Rz 16).

    Für eine wirksame Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Dokuments über den sicheren Übermittlungsweg eines beBPo oder eBO bedarf es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung daher einer Personenidentität zwischen sendender und einfach signierender Person nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18.03.2025 - VII R 25/22, BFHE 288, 423; BGH-Beschluss vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24, Rz 24; BAG-Urteil vom 28.01.2025 - 1 AZR 41/24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 16).

  • VG Braunschweig, 09.09.2026 - 8 A 375/24

    Evidenzbeurteilung; Musterschriftsatz; öffentlich-rechtliches Programmangebot; …

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 25.02.2026 - VII ZB 29/24 -, juris) seien die Festsetzungsbescheide des Beklagten mangels qualifiziert elektronischer Signatur formnichtig.

    Die streitgegenständlichen Bescheide wegen systematischer Formdefizite (fehlende qualifizierte elektronische Signatur gemäß BGH VII ZB 29/24, BGH I ZB 54/24 und LG Kempten 42 T 408/25) aufzuheben, da es an einer wirksamen Titelsgrundlage mangelt.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss v. 25.02.2026 - VII ZB 29/24 -, juris).

  • VG München, 06.08.2026 - M 26b K 25.262

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker (230S.), …

    Anders als bei der elektronischen Übermittlung eines Vollstreckungsersuchens gemäß § 130a ZPO zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BGH, B.v. 25.2.2026 - VII ZB 29/24), bedarf es für die Bekanntgabe im Wege der Übermittlung eines schriftlichen Bescheids bzw. Widerspruchsbescheids auf dem Postweg keiner elektronischen Signatur.
  • VG München, 29.07.2026 - M 26b K 24.7767

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker (230S.), …

    Anders als bei der elektronischen Übermittlung eines Vollstreckungsersuchens gemäß § 130a ZPO zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BGH, B.v. 25.2.2026 - VII ZB 29/24), bedarf es für die Bekanntgabe im Wege der Übermittlung eines schriftlichen Bescheids bzw. Widerspruchsbescheids auf dem Postweg keiner elektronischen Signatur.
  • VG München, 14.09.2026 - M 26a K 24.4737

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Beitragsblocker 228 Seiten (August 2024), …

    Anders als bei der elektronischen Übermittlung eines Vollstreckungsersuchens gemäß § 130aZPO zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BGH, B.v. 25.2.2026 - VII ZB 29/24), bedarf es für die Bekanntgabe im Wege der Übermittlung eines schriftlichen Bescheids bzw. Widerspruchsbescheids auf dem Postweg keiner elektronischen Signatur.
  • VG Schwerin, 03.06.2026 - 6 A 2801/24

    Festsetzung von Rundfunkbeiträgen; Einwand der fehlenden Ausgewogenheit und …

    Hierzu verweist er insbesondere auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026 (VII ZB 29/24, juris), wonach im Wege der Amtshilfe erlassene automatisierte Verwaltungsakte einer individuellen personellen Verantwortungsübernahme durch qualifizierte elektronische Signatur bedürften.

    Es ergibt sich auch nichts Gegenteiliges aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der sich hierauf beziehenden erstinstanzlichen Rechtsprechung der Landgerichte Kempten und Nürnberg (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2026 - VII ZB 29/24 -, juris).

  • VG Gießen, 30.04.2026 - 9 K 2416/24

    Rundfunkbeitragspflicht und Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026 (Az. VII ZB 29/24) müssten elektronisch erstellte Dokumente einer Rundfunkanstalt eine individuelle Verantwortungsübernahme durch eine natürliche Person zweifelsfrei erkennen lassen.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 2026 - VII ZB 29/24 - ist hier von vornherein nicht einschlägig.

  • VG München, 17.08.2026 - M 26b K 25.4710

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Beitragsblocker (230 S.), …

    Anders als bei der elektronischen Übermittlung eines Vollstreckungsersuchens gemäß § 130a ZPO zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens (vgl. BGH, B.v. 25.2.2026 - VII ZB 29/24), bedarf es für die Bekanntgabe im Wege der Übermittlung eines schriftlichen Bescheids bzw. Widerspruchsbescheids auf dem Postweg keiner elektronischen Signatur.
  • LG Arnsberg, 15.10.2026 - 5 T 228/26
    Die zu einem Vollstreckungsauftrag im Bundesland Bayern ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.02.2026 (Az.: VII ZB 29/24) ist auf den hiesigen Fall nicht übertragbar, da das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) eine von § 130a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 ZPO abweichende gesetzliche Regelung enthält.
  • VG Potsdam, 20.04.2026 - 11 K 2205/24
  • VG Regensburg, 06.05.2026 - RN 3 K 24.2270

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rundfunkbeitrag, Verfassungsmäßigkeit, Funktionsauftrag, …

  • VG Stuttgart, 21.09.2026 - 3 K 9522/26

    Vorbeugender Rechtschutz; Vollstreckung; Mahnung; Wirksamer Verwaltungsakt; …

  • LG Kempten, 12.06.2026 - 43 T 759/26

    Elektronischer Rechtsverkehr, Vollstreckungsauftrag, Automatisiertes Verfahren, …

  • VG München, 18.05.2026 - M 26a K 25.5210

    Rundfunkbeitrag, Anforderung einer Datenauskunft, Zulassung der Berufung wegen …

  • VG Osnabrück, 28.05.2026 - 7 D 3/25

    Vollstreckungserinnerung; Vermögensauskunft; Vollstreckungserinnerung gegen …

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