Rechtsprechung
| BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben) |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Planungs- und Überwachungsfehlern des Architekten: Zahlungsanspruch in der Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten; Bemessung des Schadens im Wege einer Vermögensbilanz; Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB
Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Planungs- und Überwachungsfehlern des Architekten: Zahlungsanspruch in der Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten; Bemessung des Schadens im Wege einer Vermögensbilanz; Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags; ... - IWW
Art. 229 § 5 Satz 1, § 39 EGBGB, § 280 Abs. 1, §§ 633, 634 Nr. 4 BGB
- Wolters Kluwer
Zahlungsanspruch eines Bestellers in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bzgl. des Bauwerks ohne Beseitigung der Bauwerksmängel; Bemessen des Schadens eines Bestellers gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Schadensersatz bei fehlerhafter Bauüberwachung des Architekten; §§ 249 Abs. 1, 280 Abs. 1, 634 Nr. 4 BGB
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1
Folgen für die Architektenhaftung, wenn der Auftraggeber Baumängel nicht beseitigen lässt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 633 ; BGB § 634 Nr. 4
Zahlungsanspruch eines Bestellers in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bzgl. des Bauwerks ohne Beseitigung der Bauwerksmängel; Bemessen des Schadens eines Bestellers gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, "Quasi-Minderung" oder Vorschuss
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Architektenhaftung wegen mangelhafter Bauüberwachung
Besprechungen u.ä. (3)
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Architekt haftet nach fehlerhafter Bauüberwachung nicht für fiktive Mängelbeseitigungskosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Statt fiktiver Mängelbeseitigungskosten: Vermögensbilanz, "Quasi-Minderung" oder Vorschuss (IBR 2019, 79)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems bedarf intensiver Überwachung! (IBR 2020, 1027)
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2014 - 8 O 163/12
- OLG Köln, 16.12.2015 - 11 U 26/15
- OLG Köln, 11.04.2016 - 11 U 26/15
- LG Köln, 08.11.2018 - 8 O 163/12
- BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16 (Beschluss teilweise aufgehoben)
Papierfundstellen
- NJW 2019, 860
- NJW-RR 2019, 211
- MDR 2019, 92
- NZBau 2019, 100
- VersR 2019, 227
- BauR 2019, 536
- ZfBR 2019, 144
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus BGH, 08.11.2018 - VII ZR 100/16
Lässt ein Besteller Bauwerksmängel nicht beseitigen, scheidet im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, BGHZ 218, 1).Lässt der Besteller den Mangel des Bauwerks nicht beseitigen, kann er seinen Schaden gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im Vergleich zu dem hypothetischen Wert des Bauwerks bei mangelfreier Architektenleistung bemessen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, BGHZ 218, 1).
Hat der durch die mangelhafte Architektenleistung verursachte Mangel des Bauwerks zur Folge, dass eine Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags vorliegt, kann der Besteller stattdessen seinen Schaden auch in der Weise bemessen, dass er ausgehend von der mit dem Bauunternehmer vereinbarten Vergütung den mangelbedingten Minderwert des Werks des Bauunternehmers ermittelt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, BGHZ 218, 1).
Darüber hinaus hat der Besteller wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadenersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten, wenn er den Mangel des Bauwerks beseitigen lassen will (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Februar 2018, VII ZR 46/17, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, BGHZ 218, 1).
Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 60-67, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
Hierzu muss der Kläger zunächst auf der Grundlage dieser Rechtsauffassung Gelegenheit bekommen, seinen Schaden anderweitig darzulegen und zu beziffern (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 62-67, BauR 2018, 815 = NZBau 2018, 201).
- OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18
Zahlung von Restwerklohn
Rn. 151 Ein Vorschussverlangen nach den §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 3 BGB setzt zwar eine Abnahme voraus (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - NZBau 2017, 216; BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 193/15 - zitiert nach juris); allerdings kann ein Kostenvorschussanspruch dem Grunde nach auch als Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags, nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht kommen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - NZBau 2018, 201; BGH, Urteil vom 08. November 2018 - VII ZR 100/16 - NZBau 2019, 100).Der Einwand der Klägerin, angesichts der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schadensbemessung nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 - NZBau 2018, 201; BGH, Urteil vom 08. November 2018 - VII ZR 100/16 - NZBau 2019, 100; BGH, Urteil vom 07. Februar 2019 - VII ZR 63/18 - zitiert nach juris) könne die Wesentlichkeit eines Mangels nicht mehr nach der Höhe der Beseitigungskosten abgeleitet werden, so dass vorliegend eine Wesentlichkeit schon deswegen zu verneinen sei, weil die maßgebliche Wertminderung allenfalls 10.000,00 EUR betrage, verfängt nicht.
- KG, 11.06.2019 - 21 U 142/18
Bauleitervertrag: Vergütung bei Vertragsaufhebung wegen eines wichtigen …
Denn da deren Leistungen wegen Mängeln vollständig wieder ausgetauscht werden mussten, reduziert sich ihr berechtigter Vergütungsanspruch auf 0. Dieser nach der Störung des Äquivalenzverhältnisses zum ausführenden Unternehmer berechnete Schaden ist auch im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Überwacher in Ansatz zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2018, VII ZR 100/16). - OLG Schleswig, 17.07.2024 - 12 U 149/20
Architekten- und Ingenieurvertrag: Vertragsinhalt für einen Vertrag über die …
- OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18
Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 (bestätigt durch Urteil vom 21. Juni 2018 - VII ZR 173/16 - BauR 2018, 1725, juris Rn. 14 Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 - BauR 2019, 536, juris Rn. 15 Urteil vom 6. Dezember 2018 - VII ZR 71/15 - BauR 2019, 668, juris Rn. 18), wonach auch im Verhältnis zum. - BGH, 21.11.2019 - VII ZR 278/17
Schadensersatzanspruch des Bestellers bei Planungs- und Überwachungsfehlern des …
Der Senat hat nach Erlass des angefochtenen Urteils unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass im Verhältnis zum Architekten hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk ausscheidet (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 60-67, BGHZ 218, 1; Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 Rn. 15, BauR 2019, 536 = NZBau 2019, 100). - OLG Stuttgart, 20.12.2022 - 12 U 289/21
Architektenvertrag: Haftung des Architekten für Planungs- und …
Ein umfassender Ausgleich des verletzten Interesses des Bestellers im Rahmen des Schadensersatzanspruchs gem. §§ 634 Nr. 4, 280 BGB wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, erfordert danach auch die Überwälzung der Vorfinanzierung auf den Architekten in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags an den Besteller (BGH…, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, BGHZ 218, 1-22, Rn. 48; nachfolgend auch BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20 -, juris; BGH, Urteil vom 8. November 2018 - VII ZR 100/16 -, juris; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 7. Juni 2019 - 13 U 161/17 -, Rn. 31, juris). - OLG Brandenburg, 05.05.2022 - 12 U 100/21
Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und …
Die Kläger haben gegenüber den Beklagten zu 1 - 3 einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 634 Nr. 4, 280 BGB i.V.m. § 128 HGB analog auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrages (vgl. BGH, BGHZ 218, 1 ff.; BGH, BauR 2019, 536 , Rn. 16). - LG Karlsruhe, 06.12.2019 - 6 OH 20/18
Selbständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Berücksichtigung der …
Sein Interesse geht also bei Werkmängeln von Anfang an nur darauf, Mängel und deren Beseitigungskosten mit der Maßgabe festgestellt zu erhalten, dass die Mangelbeseitigungskosten auch objektiv von dem Unternehmer oder als Schadensersatz von einem Architekten (vgl. hier zur möglichen "Vorschussklage" gegenüber Architekten: BGH, Urteil vom 08.08.2019 - VII ZR 100/16 - juris) getragen werden müssten. - OLG Schleswig, 05.01.2026 - 12 U 2/25
Auch der Bauherr ist zu überwachen!
Dem Kl. stehe im tenorierten Umfang gegen den Bekl. wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht hätten, ein Schadensersatzanspruch gemäß §§ 634 Nr. 4, 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags zu (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2018, Az. VII ZR 100/16, Rn. 16. - LG Münster, 19.02.2021 - 12 O 31/16 Rn. 39 Ein solcher Anspruch steht einem Auftraggeber gegen den mangelhaft arbeitenden Architekten zu (BGH…, Urteil vom 22.02.2018, VII ZR 46/17 Rn. 72; BGH, Urteil vom 08.11.2018, VII ZR 100/16; OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2019, 4 U 59/15).
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