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| BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 03.06.1954 - IV ZR 218/53
Treibstoff - § 812 BGB, Verbrauch fremder Sachen, § 818 Abs. 3 BGB; §§ 989, 990 …
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
In BGHZ 14, 7 hat der Bundesgerichtshof es dem Beklagten, der durch Verbrauch von Sachen des Klägers bereichert war, verwehrt, sich auf Aufwendungen zu berufen, die er für den Erwerb der Sachen an einen Dritten gemacht hatte. - RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38
Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
An sich ist es nicht ausgeschlossen, auch Leistungen des Bereicherten an eine dritte Person bei der Feststellung der Bereicherung in Abzug zu bringen (RGZ 163, 348, 360). - BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50
Gruppenverteiler. Bereicherung
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
Erreichen oder übersteigen die Aufwendungen - soweit sie nur im ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen - den Wert des erlangten Gegenstandes, so liegt in Wahrheit eine Bereicherung von vornherein nicht vor (BGHZ 1, 75, 81; Urteil des BGH IV ZR 124/50 vom 26.2.1953).
- BGH, 07.05.1953 - IV ZR 183/52
Bereicherungsanspruch
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
In BGHZ 9, 333 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass derjenige, welcher als Nichtberechtigter wirksam verfügt hat und vom Berechtigten nach § 816 BGB auf Herausgabe des durch seine Verfügung Erlangten verklagt wird, den Bereicherungsanspruch nicht um die Leistung kürzen kann, die er zwecks Erwerbs des Gegenstandes einem Dritten gewährt hatte. - BGH, 07.05.1953 - IV ZR 240/52
Ehelichkeitanfechtung. Anfechtungsfrist
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
Ebensowenig könnte es zu Lasten der Klägerin gehen, dass möglicherweise einem vom Beklagten gegen K. erhobenen Anspruch auf Rückzahlung der Geldbeträge wegen Sittenwidrigkeit ihres Geschäfts die Vorschrift des § 817 BGB entgegenstehen würde (BGHZ 9, 336). - RG, 15.02.1923 - IV 514/22
Abhanden gekommene Sachen; Bereicherung
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
In ähnlichen Fällen hat auch das Reichsgericht entschieden, dass der Bereicherungsschuldner sich auf die an einen Dritten bewirkte Leistung nicht berufen kann (RGZ 106, 4, 7; SA 66 Nr. 132). - BGH, 26.02.1953 - IV ZR 124/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
Erreichen oder übersteigen die Aufwendungen - soweit sie nur im ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen - den Wert des erlangten Gegenstandes, so liegt in Wahrheit eine Bereicherung von vornherein nicht vor (BGHZ 1, 75, 81; Urteil des BGH IV ZR 124/50 vom 26.2.1953). - RG, 13.01.1933 - VII 308/32
1. Zur Anwendung des § 419 BGB. 2. Zur Frage der Anwendbarkeit der sog. …
Auszug aus BGH, 21.11.1957 - VII ZR 17/57
Es lässt sich, wie es das Reichsgericht ausgedrückt hat, begrifflich keine Bereicherung konstruieren, die von diesen Aufwendungen absieht (RGZ 139, 208, 213).
- BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70
Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …
Wer jedoch durch das von ihm Empfangene von vornherein nicht bereichert wird, haftet an sich nach den §§ 812 ff BGB überhaupt nicht, auch wenn er den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang kannte (vgl. Senatsurteil VII ZR 17/57 vom 21. November 1957 S. 9). - BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60
Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers …
Außer in dieser und in der in BGHZ 14, 7 veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof noch mehrfach - sowohl für Ansprüche aus § 812 wie aus § 816 BGB - ausgesprochen, daß durch Aufwendungen zwecks Erwerbs des herauszugebenden Gegenstands von einem Dritten die Bereicherung nicht gemindert wird oder wegfällt (vgl. BGHZ 9, 333; VIII ZR 226/56 vom 22.10.1957 = LM Nr. 5 zu § 177 BGB; Urteile des erkennenden Senats VII ZR 17/57 vom 21.11.1957 und VII ZR 257/59 vom 30.5.1960 = WM 1960, 855). - BGH, 08.01.1959 - VII ZR 26/58
Unterschlagene Stoffe - § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB, auch der erzielte Gewinn ist …
Sie sind nicht abzugsfähig, wie von der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum mit Recht angenommen wird (vgl. u.a. RG Seuff. Arch. 66 Nr. 132; RGZ 105, 4, 7; BGHZ 9, 333; 14, 7, 9; Urteil des Senats vom 21. November 1957 VII ZR 17/57). - BGH, 07.07.1960 - VII ZR 103/59 Die bedingte Anschlußrevision ist zulässig (Urt. des Senats vom 21. November 1957 VII ZR 17/57; LM BGB § 826 Ge Nr. 2).
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