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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 13.03.2019

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30658
BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19 (https://dejure.org/2020,30658)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19 (https://dejure.org/2020,30658)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2020 - VII ZR 69/19 (https://dejure.org/2020,30658)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Bewertung des geschaffenen Kundenstamms; Anspruch gegenüber dem Hersteller auf Auskunft über den von diesem mit dem Produkt erzielten Rohertrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89b Abs 1 S 1 Nr 1 HGB, § 242 BGB

  • IWW

    § 89b HGB, Verordnung (EG) Nr. 1400/2002, § 89b Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 89b Abs. 1 HGB, § 89b Abs. 1 HGB, § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB, § 242 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Weitere Nutzung der vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des Vertrags durch den Unternehmer; Bewertung dieses vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Kundenstamms ("goodwill"); Anspruch des ...

  • Betriebs-Berater

    Ausgleichsanspruch von Handelsvertreter oder Vertragshändler - Goodwill als Unternehmervorteil - kein Anspruch auf Auskunft über erzielten Rohertrag eines Produkts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 242 Be

  • rechtsportal.de

    HGB § 89b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; BGB § 242
    Weitere Nutzung der vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des Vertrags durch den Unternehmer; Bewertung dieses vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Kundenstamms ("goodwill"); Anspruch des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Vertragshändlers für von diesem geschaffenen Kundenstamm ("goodwill")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    § 89b HGB
    Kein Auskunftsanspruch des Vertriebspartners hinsichtlich Deckungsbeitrag

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Auskunft zur Bemessung eines Vertragshändlerausgleichs - Auskunft zur Bemessung eines Vertragshändlerausgleichs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausgleichsanspruch von Handelsvertreter oder Vertragshändler - Goodwill als Unternehmervorteil - kein Anspruch auf Auskunft über erzielten Rohertrag eines Produkts

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Mitsubishi 2 -, AA des VH, Unternehmervorteile, Begriff, Goodwill, Chance zur Erzielung von Umsatz, Absatzmöglichkeit, Kundenstamm, ausreichend Nutzungsmöglichkeit der geschaffenen Geschäftsverbindungen nach Beendigung des HVV durch den U, Anspruch auf Auskunft zur ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleichsanspruch von Handelsvertreter oder Vertragshändler

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Handelsvertreters auf Auskunft über den mit einem vertriebenen Produkt erzielten Rohertrag zur Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Vertragshändlerrecht - Dauerbrenner im Vertriebsrecht: Der Ausgleichsanspruch

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Steht dem Handelsvertreter ein Anspruch auf Auskunft über den mit einem vertriebenen Produkt erzielten Rohertrag zur Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs zu?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rohertrag keine taugliche Berechnungsgrundlage

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Rohertrag keine taugliche Berechnungsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 227, 112
  • NJW 2021, 69
  • ZIP 2021, 86
  • MDR 2020, 1451
  • VersR 2021, 311
  • WM 2021, 2010
  • BB 2020, 2770
  • DB 2020, 2460
  • JR 2021, 440
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 26.03.2009 - C-348/07

    Semen - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 - Selbständige Handelsvertreter - …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Der Verweis auf die Berechnung des Ausgleichsanspruchs anhand der Provisionsverluste, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände dafür sprächen, dass die Unternehmervorteile die Provisionsverluste überstiegen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2017 - 16 U 171/15, ZVertriebs 2017, 111), widerspreche Sinn und Zweck der mit der Neufassung des § 89b HGB vorgenommenen Gesetzesänderung als Reaktion auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07, IHR 2009, 212 - Semen).

    Rn. 17 bb) Dieses Verständnis des Begriffs der Unternehmervorteile ist auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07, IHR 2009, 212) weiter maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 249/08 Rn. 15, IHR 2010, 154;… Urteil vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 171/08 Rn. 15, NJW-RR 2010, 43; Emde, WRP 2010, 844, 847; Westphal, DB 2010, 1333, 1336; Christoph, NJW 2010, 647, 649).

    Der Gerichtshof hat den Begriff des Unternehmervorteils nicht neu definiert, sondern ausgesprochen, dass die Unternehmervorteile nicht von vornherein durch die Provisionsverluste des Handelsvertreters begrenzt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07 Rn. 24 f., IHR 2009, 212).

    Rn. 18 Der Gerichtshof hat in seiner Entscheidung zudem auf den Bericht der Kommission über die Anwendung von Artikel 17 der Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter vom 23. Juli 1996 (KOM [96] 364 endg) hingewiesen (EuGH, Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07 Rn. 22, IHR 2009, 212), der detaillierte Angaben über die tatsächliche Berechnung des Ausgleichs enthält und eine einheitliche Auslegung der Vorschrift erleichtern soll (vgl. auch EuGH…, Urteil vom 23. März 2006 - C-465/04 Rn. 35, EuZW 2006, 341).

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 16 U 171/15

    Ansprüche eines Vertragshändlers nach Beendigung des Vertrages

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Im Hinblick auf die abweichende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 27. Januar 2017 - 16 U 171/15, ZVertriebsR 2017, 111) hat es die Revision zugelassen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, der Klägerin für die Zeit des letzten Vertragsjahrs vom 1. August 2013 bis zum 30. Juli 2014 Auskunft zu erteilen über die von ihr realisierten Deckungsbeiträge (bilanzrechtlicher Deckungsbeitrag I = Rohertrag) für näher bezeichnete Verkäufe von M. -Neufahrzeugen sowie von Ersatzteilen.

    Der Verweis auf die Berechnung des Ausgleichsanspruchs anhand der Provisionsverluste, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände dafür sprächen, dass die Unternehmervorteile die Provisionsverluste überstiegen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2017 - 16 U 171/15, ZVertriebs 2017, 111), widerspreche Sinn und Zweck der mit der Neufassung des § 89b HGB vorgenommenen Gesetzesänderung als Reaktion auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 26. März 2009 - C-348/07, IHR 2009, 212 - Semen).

    Entsprechendes gilt im Verhältnis Vertragshändler zum Hersteller, wenn sich dieser dem Vertragshändler zur Gewährung von Einkaufsrabatten verpflichtet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2017 - 16 U 171/15 Rn. 55, ZVertriebsR 2017, 111; Korte, DB 2011, 2761, 2763).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Der Ausgleichsanspruch dient dazu, die Schaffung eines Kundenstamms durch den Handelsvertreter abzugelten, den der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weiter nutzen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 29, NJW-RR 2011, 389; Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 19, NJW-RR 2010, 1263;… Urteil vom 6. August 1997 - VIII ZR 150/96, NJW 1998, 66, juris Rn. 41).

    Rn. 16 Die Vorteile des Unternehmers bestehen regelmäßig mindestens in dem Umfang, in dem der Handelsvertreter durch die Vertragsbeendigung Provisionen aus Geschäften mit ausgleichsfähigen Kunden verliert oder der Vertragshändler Einkaufsrabatte mit solchen Kunden nicht mehr in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 20, NJW-RR 2011, 389; Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 17, NJW-RR 2010, 1263;… Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, juris Rn. 29).

  • BGH, 29.03.1990 - I ZR 2/89

    Vereinbarungen über den Ausgleichsanspruch vor Ablauf des …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Dass oder in welchem Umfang der Unternehmer tatsächlich nach Beendigung des Handelsvertretervertrags Geschäfte mit diesen Kunden schließt, ist dagegen für das Vorliegen eines erheblichen Vorteils ohne Bedeutung (…vgl. Baumbach/Hopt/Hopt, HGB, 39. Aufl., § 89b Rn. 15;… Wauschkuhn in Flohr/Wauschkuhn, Vertriebsrecht, 2. Aufl., § 89b HGB Rn. 100 ff.; Thume, IHR 2011, 7, 12 f.; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1964 - VII ZR 150/62, BGHZ 42, 244; vgl. auch Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, juris Rn. 26).

    Rn. 16 Die Vorteile des Unternehmers bestehen regelmäßig mindestens in dem Umfang, in dem der Handelsvertreter durch die Vertragsbeendigung Provisionen aus Geschäften mit ausgleichsfähigen Kunden verliert oder der Vertragshändler Einkaufsrabatte mit solchen Kunden nicht mehr in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 20, NJW-RR 2011, 389;… Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 17, NJW-RR 2010, 1263; Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, juris Rn. 29).

  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 210/07

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Kundeneigenschaft bei …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Der Ausgleichsanspruch dient dazu, die Schaffung eines Kundenstamms durch den Handelsvertreter abzugelten, den der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weiter nutzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 29, NJW-RR 2011, 389;… Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 19, NJW-RR 2010, 1263;… Urteil vom 6. August 1997 - VIII ZR 150/96, NJW 1998, 66, juris Rn. 41).

    Rn. 16 Die Vorteile des Unternehmers bestehen regelmäßig mindestens in dem Umfang, in dem der Handelsvertreter durch die Vertragsbeendigung Provisionen aus Geschäften mit ausgleichsfähigen Kunden verliert oder der Vertragshändler Einkaufsrabatte mit solchen Kunden nicht mehr in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 20, NJW-RR 2011, 389;… Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 17, NJW-RR 2010, 1263;… Urteil vom 29. März 1990 - I ZR 2/89, NJW 1990, 2889, juris Rn. 29).

  • BGH, 25.02.2016 - VII ZR 102/15

    Vertragshändlervertrag mit deutschem Recht als Vertragsstatut: Wirksamkeit des …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Da dem Vertragshändler ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB nur dann zusteht, wenn er verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 102/15 Rn. 11, 19, ZVertriebsR 2016, 120;… Urteil vom 5. Februar 2015 - VII ZR 315/13 Rn. 11, ZVertriebsR 2015, 122;… Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 209/07 Rn. 17 m.w.N., NJW 2011, 848), kommt es auch für den vom Vertragshändler zu beanspruchenden Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB für den Umfang der Unternehmervorteile darauf an, welchen Wert der vom Vertragshändler geschaffene Kundenstamm für den Hersteller oder Lieferanten hat.
  • BGH, 05.02.2015 - VII ZR 315/13

    Beendigung eines Vertragshändlervertrages: Voraussetzungen einer analogen …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Da dem Vertragshändler ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB nur dann zusteht, wenn er verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 102/15 Rn. 11, 19, ZVertriebsR 2016, 120; Urteil vom 5. Februar 2015 - VII ZR 315/13 Rn. 11, ZVertriebsR 2015, 122;… Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 209/07 Rn. 17 m.w.N., NJW 2011, 848), kommt es auch für den vom Vertragshändler zu beanspruchenden Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB für den Umfang der Unternehmervorteile darauf an, welchen Wert der vom Vertragshändler geschaffene Kundenstamm für den Hersteller oder Lieferanten hat.
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 209/07

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Vertragshändlers bei Insolvenz; …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Da dem Vertragshändler ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB nur dann zusteht, wenn er verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - VII ZR 102/15 Rn. 11, 19, ZVertriebsR 2016, 120;… Urteil vom 5. Februar 2015 - VII ZR 315/13 Rn. 11, ZVertriebsR 2015, 122; Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 209/07 Rn. 17 m.w.N., NJW 2011, 848), kommt es auch für den vom Vertragshändler zu beanspruchenden Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung des § 89b Abs. 1 HGB für den Umfang der Unternehmervorteile darauf an, welchen Wert der vom Vertragshändler geschaffene Kundenstamm für den Hersteller oder Lieferanten hat.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18

    Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b …

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Rn. 9 Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in IHR 2019, 248 veröffentlicht ist, hat - soweit für die Revision von Interesse - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Klägerin stehe ein Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs entsprechend § 89b HGB zu.
  • BGH, 06.08.1997 - VIII ZR 150/96

    Ausgleichsanspruch eines Tankstellenhalters

    Auszug aus BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19
    Der Ausgleichsanspruch dient dazu, die Schaffung eines Kundenstamms durch den Handelsvertreter abzugelten, den der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weiter nutzen kann (vgl. BGH…, Urteil vom 6. Oktober 2010 - VIII ZR 210/07 Rn. 29, NJW-RR 2011, 389;… Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 25/08 Rn. 19, NJW-RR 2010, 1263; Urteil vom 6. August 1997 - VIII ZR 150/96, NJW 1998, 66, juris Rn. 41).
  • BGH, 11.11.2009 - VIII ZR 249/08

    Berechnung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 171/08

    Zur Berechnung des Handelsvertreter- ausgleichsanspruchs eines Tankstellenhalters

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2010 - 16 U 191/09

    Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs und Provisionen nach einer fristgemäßen …

  • EuGH, 23.03.2006 - C-465/04

    Honyvem Informazioni Commerciali - Selbständige Handelsvertreter - Richtlinie …

  • BGH, 27.03.1996 - VIII ZR 116/95

    Ausgleichsanspruch des Eigenhändlers nach Beendigung des Händlervertrages und …

  • BGH, 15.10.1964 - VII ZR 150/62

    Ausgleichsanspruch eines Tankstelleninhabers

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2025 - 16 U 173/24

    Telekommunikationsdienstleistungen, AA des HV bei der Vermittlung von …

    Dementsprechend wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Ausgleichsanspruch auch bei der Vereinbarung von Einmalprovisionen für möglich gehalten (EuGH…, Urteil vom 23.03.2023 - C-574/21, Rz. 63; vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 21).

    Rn. 41 c) Die Unternehmervorteile betreffen die durch die geworbenen Neukunden oder die Erweiterung der Geschäftsbeziehung zu bestehenden Kunden herbeigeführte Steigerung des Firmenwerts des Geschäftsbetriebs des Unternehmers, die durch die während des Vertragsverhältnisses gezahlten Provisionen nicht typischerweise wiedergegeben wird (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 18).

    Die Gewährung einer Einmalprovision steht dem auszugleichenden Unternehmervorteil nicht entgegen, weil sie typischerweise nur die Gegenleistung für die während der Dauer des Vertretervertrags gezogenen Vorteile ist (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 18 und 21).

    Denn es entspricht einer Wirtschaftlichkeitsvermutung, dass der Unternehmer in dem Umfang, in dem er sich dem Handelsvertreter zur Zahlung von Provision verpflichtet hat, tatsächlich Vorteile aus den Geschäften mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden zieht (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 16).

    Seit der bereits am 05.08.2009 in Kraft getretenen Neufassung des § 89b HGB sind anders als bei der Vorgängervorschrift Provisionsverluste des Handelsvertreters keine unabdingbare Anspruchsvoraussetzung für den Ausgleichsanspruch mehr (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 21), sodass der vorgenannte Ausschluss von Provisionen nicht mit einem gemäß § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB unwirksamen Ausschluss des Ausgleichsanspruchs gleichzusetzen ist.

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2025 - 16 U 141/24

    Telekommunikationsdienstleistungen, AA des HV bei der Vermittlung von …

    Dementsprechend wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Ausgleichsanspruch auch bei der Vereinbarung von Einmalprovisionen für möglich gehalten (EuGH…, Urteil vom 23.03.2023 - C-574/21, Rz. 63; vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 21).

    Rn. 43 c) Die Unternehmervorteile betreffen die durch die geworbenen Neukunden oder die Erweiterung der Geschäftsbeziehung zu bestehenden Kunden herbeigeführte Steigerung des Firmenwerts des Geschäftsbetriebs des Unternehmers, die durch die während des Vertragsverhältnisses gezahlten Provisionen nicht typischerweise wiedergegeben wird (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 18).

    Die Gewährung einer Einmalprovision steht dem auszugleichenden Unternehmervorteil nicht entgegen, weil sie typischerweise nur die Gegenleistung für die während der Dauer des Vertretervertrags gezogenen Vorteile ist (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 18 und 21).

    Denn es entspricht einer Wirtschaftlichkeitsvermutung, dass der Unternehmer in dem Umfang, in dem er sich dem Handelsvertreter zur Zahlung von Provision verpflichtet hat, tatsächlich Vorteile aus den Geschäften mit den vom Handelsvertreter geworbenen Kunden zieht (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 16).

    Seit der bereits am 05.08.2009 in Kraft getretenen Neufassung des § 89b HGB sind anders als bei der Vorgängervorschrift Provisionsverluste des Handelsvertreters keine unabdingbare Anspruchsvoraussetzung für den Ausgleichsanspruch mehr (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rz. 21), sodass der vorgenannte Ausschluss von Provisionen nicht mit einem gemäß § 89b Abs. 4 Satz 1 HGB unwirksamen Ausschluss des Ausgleichsanspruchs gleichzusetzen ist.

  • OLG Köln, 31.03.2025 - 19 U 126/23

    Ausgleichsanspruch als Gegenleistung für die durch die Provision noch nicht voll …

    Rn. 49 Der Ausgleichanspruch ist kein Versorgungsanspruch, sondern Gegenleistung für die durch die Provision noch nicht voll abgegoltene Leistung des Handelsvertreters, nämlich für den Kundenstamm, den der Handelsvertreter geschaffen und den der Unternehmer nunmehr alleine nutzen kann, also eine kapitalisierte, synallagmatische Restvergütung für den Aufbau des Kundenstamms (…Hopt, HGB, 43. Aufl. 2024, § 89b, Rn. 2 m.w.N.; vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 14).

    Ob und in welchem Umfang der Unternehmer tatsächlich nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Geschäfte mit diesen Kunden schließt, ist für das Vorliegen eines Vorteils im Sinne von § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dieser Entscheidung den Begriff des Unternehmervorteils nicht neu definiert, sondern nur festgestellt, dass die Unternehmervorteile nicht von vornherein durch die Provisionsverluste des Handelsvertreters begrenzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 17 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 26.03.2009, C-348/07, juris Rn. 24 f.).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist erforderlich, dass die Provisionsverluste gerade im Hinblick auf die Vertragsbeendigung eintreten, dem Handelsvertreter bei Fortbestand des Vertragsverhältnisses die Provisionen also nicht entgangen wären (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 16; EuGH…, Urteil vom 23.03.2023, C-574/21, juris Rn. 46).

  • OLG München, 06.08.2024 - 7 U 3608/22

    Energielieferungsvertrag, Handelsvertreterrichtlinie, Auskunftsanspruch des …

    Im Übrigen bemisst der BGH die durch den Handelsvertreterausgleich abzugeltenden Unternehmervorteile unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH…, Urteil vom 26.03.2009 - C-348/07, Rdnr. 22) nach dem "goodwill", also der durch die vom Handelsvertreter durch die geworbenen Neukunden geschaffene oder die Erweiterung der Geschäftsbeziehung zu bestehenden Kunden herbeigeführte Steigerung des Geschäfts- oder Firmenwerts des Geschäftsbetriebs des Unternehmers (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rdnr. 18).

    Diese Unternehmervorteile sind dadurch nicht von vorneherein durch die dem Handelsvertreter entgehenden Provisionen iSd. § 89 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HGB bzw. Art. 17 Abs. 2 Buchstabe a zweiter Spiegelstrich der Richtlinie vom 18.12.1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter (86/653/EWG - im folgenden als Handelsvertreterrichtlinie bezeichnet) begrenzt (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rdnr. 17).

    Der demnach dem Grunde nach gegebene Auskunftsanspruch der Klägerin nach § 242 BGB besteht jedoch nur insoweit, als die gewünschten Informationen zur Bemessung eines etwaigen Auskunftsanspruchs erforderlich sind (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rdnr. 12 aE).

    Der Beitrag des Handelsvertreters zu dem vom Unternehmer erzielten Gewinn besteht in der Vermittlung von Geschäften für den Unternehmer, für die er die vertraglich vereinbarte Provision erhält; der Handelsvertreter ist dagegen nicht für die Herstellung und die Qualität des vertriebenen Produkts verantwortlich (BGH, Urteil vom 24.09.2020 - VII ZR 69/19, Rdnr. 19 - 20).

  • OLG Köln, 27.04.2026 - 19 U 143/23

    Kein Anspruch des klägerischen Handelsvertreters auf Zahlung eines …

    Rn. 40 Der Ausgleichanspruch ist kein Versorgungsanspruch, sondern Gegenleistung für die durch die Provision noch nicht voll abgegoltene Leistung des Handelsvertreters, nämlich für den Kundenstamm, den der Handelsvertreter geschaffen und den der Unternehmer nunmehr alleine nutzen kann, also eine kapitalisierte, synallagmatische Restvergütung für den Aufbau des Kundenstamms (…Hopt, HGB, 45. Aufl. 2026, § 89b HGB Rn. 2 m.w.N.; vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 14).

    Ob und in welchem Umfang der Unternehmer tatsächlich nach Beendigung des Handelsvertretervertrages Geschäfte mit diesen Kunden schließt, ist für das Vorliegen eines Vorteils im Sinne von § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dieser Entscheidung den Begriff des Unternehmervorteils nicht neu definiert, sondern nur festgestellt, dass die Unternehmervorteile nicht von vornherein durch die Provisionsverluste des Handelsvertreters begrenzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, VII ZR 69/19, juris Rn. 17 mit Verweis auf EuGH…, Urteil vom 26.03.2009, C-348/07, juris Rn. 24 f.).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2023 - 16 U 355/20

    Streit um die Erteilung eines Buchauszugs und verschiedener Auskünfte sowie einer …

    Ein Anspruch auf Auskunft kann sich zwar auch nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergeben, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, er sich die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und der Verpflichtete sie unschwer zu geben vermag (BGH…, Urteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 54/95, juris, Rn. 13; zur Herleitung aus § 242 BGB auch BGH, Urteil vom 24. September 2020 - VII ZR 69/19, juris, Rn. 21).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2025 - 14 U 193/23

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges im Rahmen eines …

    Nichts anderes gilt für Auskunftsansprüche des Handelsvertreters, wenn der Handelsvertreter weitergehende Unternehmervorteile als Grundlage seines Ausgleichsanspruchs auf einen von ihm behaupteten höheren Wert des von ihm geschaffenen Kundenstamms stützt, der Unternehmer oder Hersteller bei Veräußerung seines Unternehmens im Hinblick auf den vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geworbenen Kundenstamm einen entsprechend höheren Übernahmepreis erzielt oder wenn kein Provisionsverlust oder Wegfall von Einkaufsrabatten in Rede steht, der Unternehmer aus dem vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Kundenstamm nach Vertragsbeendigung jedoch weiter Vorteile zieht (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.2020, Az.: VII ZR 69/19, Tz. 21 - zit. nach juris).
  • LG Köln, 15.12.2023 - 89 O 57/21
    Es geht damit um eine Bewertung dieses vom Handelsvertreter geschaffenen Kundenstamms (vgl. BGH NJW 2021, 69).

    Der Ausgleichsanspruch dient dazu, die Schaffung eines Kundenstamms durch den Handelsvertreter abzugelten, den der Unternehmer nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weiter nutzen kann (BGH, Urteil vom 24. September 2020 - VII ZR 69/19 - Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Köln, 26.01.2024 - 19 U 140/22

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Auskunftserteilung zur Bezifferung seines …

    Rn. 59 Der Vorteil für den Unternehmer besteht danach in der Möglichkeit, die vom Handelsvertreter aufgebaute Geschäftsverbindung zu Neukunden oder einer dieser gleichstehenden wesentlichen Erweiterung einer bestehenden Geschäftsverbindung zu einem Kunden nach Beendigung des Handelsvertretervertrags zu weiteren Geschäftsabschlüssen zu nutzen, wobei eine Prognose im Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erforderlich ist; ob oder in welchem Umfang der Unternehmer tatsächlich nach Beendigung des Handelsvertretervertrags Geschäfte mit diesen Kunden schließt, ist dagegen für das Vorliegen eines erheblichen Vorteils ohne Bedeutung (BGH, Urteil v. 24.09.2020, VII ZR 69/19, zitiert nach juris Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Köln, 03.05.2024 - 89 O 16/23

    DÄF 3, Berufsunfähigkeitsversicherungen, KlinikRente, AA des VV, kein …

    Rn. 23 Der Vorteil für den Unternehmer im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht in der Möglichkeit, die vom Handelsvertreter aufgebaute Geschäftsverbindung zu Neukunden oder einer dieser gleichstehenden wesentlichen Erweiterung einer bestehenden Geschäftsverbindung zu einem Kunden nach Beendigung des Handelsvertretervertrags weiterhin zu nutzen (BGH Urt. v. 24.9.2020, VII ZR 69/19).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14901
OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2019 - 12 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14901)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2019 - 12 U 37/18 (https://dejure.org/2019,14901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 89b HGB
    Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

  • Betriebs-Berater

    Auskunftsanspruch des Handelsvertreters zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Beschränkung des Rücknahmeanspruchs des Vertragshändlers / Provisionsverluste für Ausgleichsanspruch irrelevant

  • rechtsportal.de

    HGB § 89b
    Pflicht eines Generalimporteurs zum Rückkauf von Ersatzteilen nach Beendigung des Vertragshändlervertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    AA des VH, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des AA, Konkretisierung der Höhe, Deckungsbeiträge, Deckungsbeitrag, Verkauf von Neufahrzeugen, Mehrfachkunde, Mindestausgleich, Provisionsverluste, Unternehmervorteile, Analogievoraussetzungen, Verpflichtung des VH zur ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Importeurs zum Rückkauf von Warenbeständen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunft beim Ausgleichsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2019, 2260
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2017 - 16 U 171/15

    Ansprüche eines Vertragshändlers nach Beendigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Der grundsätzliche Verweis auf die Berechnung anhand der Provisionsverluste, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände dafür sprechen, dass die Unternehmervorteile die Provisionsverluste übersteigen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2017 - 16 U 171/15), widerspricht nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Sinn und Zweck der mit der Neufassung des § 89b HGB vorgenommenen Gesetzesänderung als Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung (Semen-Urteil vom 26.03.2009, C-348/07, Celex-Nr. 62007CJ0348).

    Die Revision wird gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO im Hinblick auf die Abweichung von der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.01.2017 - 16 U 171/15) zugelassen , soweit die Beklagte gemäß Ziffer 3 des landgerichtlichen Urteils verurteilt wird, der Klägerin für die Zeit des letzten Vertragsjahres vom 01.08.2013 bis 30.07.2014 Auskunft zu erteilen über die von ihr realisierten Deckungsbeiträge (bilanzrechtlicher Deckungsbeitrag I = Rohertrag) für die in der Anlage K 10 unter den laufenden Nummern 1, 5, 7, 9, 10, 13, 15, 16, 17, 18, 19 und 23 aufgeführten Verkäufe von Marke1-Neufahrzeugen sowie für die in der Anlage B aufgeführten Verkäufe von Ersatzteilen.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 7 U 119/94

    Vorraussetzung und Umfang des Auskunftsanspruch des Maklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Nur ganz ausnahmsweise wird in der Rechtsprechung eine Belegvorlagepflicht gemäß § 242 BGB zur Ergänzung einer zu erteilenden Auskunft angenommen, wenn der Gläubiger auf die Vorlage von Belegen angewiesen ist, weil die Erteilung einer Auskunft der Sache nach nicht geeignet ist, dem Berechtigten die erforderliche Klarheit zu verschaffen und dem Schuldner die zusätzliche Verpflichtung zugemutet werden kann (etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.1995, 7 U 119/94, NJW-RR 1996, 1464 m.N.).
  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Der aus der nachvertraglichen Treuepflicht des Herstellers hergeleitete Rücknahmeanspruch beschränkt sich nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.07.2005, VIII ZR 121/04, NJW-RR 2005, 1496, VI.4., m.w.N.) auf Warenbestände, deren Abnahme und Lagerung durch den Eigenhändler im Interesse ordnungsmäßiger Vertragserfüllung geboten war.
  • EuGH, 26.03.2009 - C-348/07

    Semen - Richtlinie 86/653/EWG - Art. 17 - Selbständige Handelsvertreter - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Der grundsätzliche Verweis auf die Berechnung anhand der Provisionsverluste, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände dafür sprechen, dass die Unternehmervorteile die Provisionsverluste übersteigen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2017 - 16 U 171/15), widerspricht nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts Sinn und Zweck der mit der Neufassung des § 89b HGB vorgenommenen Gesetzesänderung als Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung (Semen-Urteil vom 26.03.2009, C-348/07, Celex-Nr. 62007CJ0348).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 25/08

    Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers bei Vertragsende: Berücksichtigung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Darzulegen sind nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts nach der Rechtsprechung des BGH die Vergütungen, die die Klägerin im letzten Vertragsjahr (01.08.2013 bis 30.07.2014) für Umsätze mit von ihr (während der Vertragslaufzeit) neu geworbenen Stammkunden erhalten hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 13.01.2010 - VIII ZR 25/08, juris Rn. 16).
  • BGH, 06.10.2010 - VIII ZR 209/07

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters/Vertragshändlers bei Insolvenz; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die auf Handelsvertreter zugeschnittene Bestimmung des § 89b HGB auf einen Vertragshändler entsprechend anzuwenden, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen ihm und dem Hersteller oder Lieferanten nicht in einer bloßen Käufer-Verkäufer-Beziehung erschöpft, sondern der Vertragshändler so in die Absatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten eingegliedert war, dass er wirtschaftlich in erheblichem Umfang dem Handelsvertreter vergleichbare Aufgaben zu erfüllen hatte, und der Händler zum anderen verpflichtet ist, dem Hersteller oder Lieferanten seinen Kundenstamm zu übertragen, so dass sich dieser bei Vertragsende die Vorteile des Kundenstamms sofort und ohne weiteres nutzbar machen kann (vgl. etwa BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 209/07, juris; ebenfalls Kfz-Vertragshändler).
  • OLG München, 31.07.2018 - 28 U 3161/16

    Bedenkenhinweispflicht beim BGB-Werkvertrag; Entbehrlichkeit des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Hierbei handelt es sich nicht um eine nach § 533 ZPO zu behandelnde Klageänderung oder um neues Angriffsvorbringen, welches nach § 531 Abs. 2 ZPO zu beurteilen wäre, sondern um eine auch in der Berufung noch zulässige bloße Ergänzung der tatsächlichen Anführungen gemäß § 264 Nr. 1 ZPO (vgl. auch OLG München, Urteil vom 31. Juli 2018 - 28 U 3161/16,, juris Rn. 248).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 17/09

    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers: Berücksichtigung von Stamm- oder …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 37/18
    Der BGH berücksichtigt die eventuelle Überleitung von Kunden durch den Kfz-Vertragshändler nach den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts lediglich bei der Höhe des Ausgleichsanspruchs im Rahmen eines Billigkeitsabzuges (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.2011 - VIII ZR 17/09, juris).
  • BGH, 24.09.2020 - VII ZR 69/19

    Weitere Nutzung der vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen …

    Rn. 9 Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in IHR 2019, 248 veröffentlicht ist, hat - soweit für die Revision von Interesse - zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Klägerin stehe ein Auskunftsanspruch zur Konkretisierung der Höhe des Ausgleichsanspruchs entsprechend § 89b HGB zu.
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