Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 13/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ams-rae.de
Sofortige Beschwerde: Abschluss von Rabattvereinbarungen
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoffträger Pregabalin für patentfreie und parallel dazu für patentgeschützte Indikationen
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoffträger Pregabalin für patentfreie und parallel dazu für patentgeschützte Indikationen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht erfüllbare Ausschreibungsbedingungen sind unzulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 108 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Vergaberecht | Ausschreibung ausschließlich für patentgeschützte Indikation (Wirkstoff Pregabalin)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Ausschreibung von Rabattvereinbarungen über die Lieferung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoffträger Pregabalin für patentfreie und parallel dazu für patentgeschützte Indikationen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nicht erfüllbare Ausschreibungsbedingungen sind unzulässig! (VPR 2017, 73)
Verfahrensgang
- VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15
- OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - VII-Verg 13/16
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 11.05.2016 - Verg 2/16
Arzneimittel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Rn. 38 Nach zutreffender Darstellung der sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 8/9, und, insbesondere zur patentrechtlichen Rechtslage, Beschl. v. 11. Mai 2016 - VII-Verg 2/16, BA 12/13), diesbezüglicher Wertungswidersprüche sowie der Gefahr einer "wilden" Substitution (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 9), kommt die Vergabekammer zu dem Schluss (VKB 19 ff.), daraus hätten die Antragsgegnerinnen (zumindest wohl vertretbar) die sachlich gerechtfertigten Konsequenzen ziehen dürfen, einerseits ihren Beschaffungsbedarf losweise auf Pregabalin-Präparate für die patentgeschützte Indikation sowie in der Parallelausschreibung auf Pregabalin-Präparate für die patentfreien Indikationen aufzuteilen und andererseits die arzneimittelrechtlichen Zulassungen auf die jeweiligen Indikationsbreiten zu beschränken.Rn. 41 In der weiteren Entscheidung vom 11. Mai 2016 (VII-Verg 2/16, BA 9 bis 13) hat sich der Senat mit den Rücksichtnahme- und Schutzpflichten der Krankenkassen im vorvertraglichen Schuldverhältnis (§§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB), mit ihrer Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass der spätere Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrags nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstößt (hier insbesondere gegen Patentrecht) und Gefahr läuft, deswegen in Anspruch genommen zu werden, sowie mit einer zulässigen und zweckmäßigen Ausgestaltung dieser Verpflichtung durch die Krankenkassen im Vergabeverfahren befasst.
Rn. 43 Im Beschwerdeverfahren VII-Verg 2/16 haben sich dieselben Antragsgegnerinnen wie im vorliegenden Verfahren auf Befragen im Senatstermin unter anderem dahin geäußert, sie beabsichtigten folgende oder inhaltlich vergleichbare Informationen an Vertragsärzte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Mai 2016 - VII-Verg 2/16, BA 12):.
Rn. 50 Dass die gesetzlichen Krankenkassen solche Informationen bereits im eigenen Interesse herausgeben sollten, um von gegen sie gerichteten Patentverletzungsansprüchen unbehelligt zu bleiben, hat der Senat in der Entscheidung vom 11. Mai 2016 (VII-Verg 2/16, BA 12/13) ebenfalls erwähnt.
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Die Patentinhaberin W.L.C./USA hat der Antragstellerin insoweit zum Zweck des Vertriebs eine einfache Lizenz erteilt und sie zur Geltendmachung patentrechtlicher Ansprüche im Prozessweg ermächtigt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15).Rn. 38 Nach zutreffender Darstellung der sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 8/9, und, insbesondere zur patentrechtlichen Rechtslage, Beschl. v. 11. Mai 2016 - VII-Verg 2/16, BA 12/13), diesbezüglicher Wertungswidersprüche sowie der Gefahr einer "wilden" Substitution (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 9), kommt die Vergabekammer zu dem Schluss (VKB 19 ff.), daraus hätten die Antragsgegnerinnen (zumindest wohl vertretbar) die sachlich gerechtfertigten Konsequenzen ziehen dürfen, einerseits ihren Beschaffungsbedarf losweise auf Pregabalin-Präparate für die patentgeschützte Indikation sowie in der Parallelausschreibung auf Pregabalin-Präparate für die patentfreien Indikationen aufzuteilen und andererseits die arzneimittelrechtlichen Zulassungen auf die jeweiligen Indikationsbreiten zu beschränken.
Rn. 40 3. In der Entscheidung vom 1. Dezember 2015 (VII-Verg 20/15, BA 9/10) hat der Senat aufgezeigt, dass im Sinn eines sichersten Weges für gesetzliche Krankenkassen allerdings eine Fachlosbildung in Bezug auf den patentgeschützten Anwendungsbereich und die nicht mehr geschützten Anwendungsbereiche in Frage kommt.
Dies ist durch § 104 Abs. 2 GWB nicht gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. Dezember 2015 - VII-Verg 20/15, BA 10).
- OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12
Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Anders als in dem vom Senat so entschiedenen Fall (Senatsbeschluss v. 27. Juni 2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) ist im Streitfall kein Bieterunternehmen imstande gewesen, ausschreibungskonform anzubieten.Darin unterscheidet sich der Streitfall von der bereits erwähnten Fertigspritzen-Entscheidung des Senats (Beschl. v. 27. Juni 2012 - VII-Verg 7/12).
- VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15
Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. April 2016 (VK 1-104/15) aufgehoben.Rn. 8 Die Vergabekammer (1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 8. April 2016 - VK 1-104/15) hat den Nachprüfungsantrag in der Fassung des Feststellungsantrags abgelehnt und dies - im Wesentlichen auf der Linie der Rechtsverteidigung der Antragsgegnerinnen liegend - kurz zusammengefasst damit begründet:.
- OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12
Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Rn. 32 Nach der dazu ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. unter anderem OLG Düsseldorf, Beschl. v. 1. August 2012 - VII-Verg 10/12) sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers indes gewahrt, sofern. - BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2016 - Verg 13/16
Nicht erfüllbare Ausschreibungsbedingungen sind unzulässig und verletzen potentielle Bieterunternehmen wie die Antragstellerin in ihren Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06, Rn. 21 bis 28).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17
Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags
Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36;… Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45;… Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.). - OLG Düsseldorf, 07.06.2017 - Verg 53/16
Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Diese sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.09.2016, VII-Verg 13/16, juris Rn. 29-36;… Beschluss v. 01.08.2012, VII-Verg 10/12, juris Rn. 40-45;… Beschluss v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12, juris Rn. 21 ff.). - VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22
Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!
Diese sind nach ständiger Rechtsprechung gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind, die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17; Beschluss vom 14.09.2016, Verg 13/16; Beschluss vom 01.08.2012, Verg 10/12).
- VK Bund, 18.10.2017 - VK 2-106/17
Wann ist eine Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten zulässig?
Die vergaberechtlichen Anforderung an die Beschaffungsbedarfsdefinition sind nach ständiger Rechtsprechung gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen und notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14. September 2016, VII-Verg 13/16, Beschluss v. 1. August 2012, VII-Verg 10/12, jeweils m.w.N.). - OLG Schleswig, 21.11.2025 - 54 Verg 4/25
SPNV-Lose - Vergaberecht: Teilaufhebung der Ausschreibung für ein Vergabelos; …
Rn. 179 Eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr ist zwar grundsätzlich zu bejahen, wenn eine erneute Ausschreibung der infrage stehenden Leistungen in Frage kommt und der Antragsgegner gerügte Vergabebedingungen oder sein gerügtes Verhalten im Verfahren in der Sache im Nachprüfungs- und Prozessverfahren verteidigt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 7/18, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - VII-Verg 13/16, juris Rn. 18;… MünchKommEuWettbR/Fett, 4. Aufl. § 168 GWB Rn. 65;… Gabriel/Krohn/Neun VergabeR-HdB/Neun, 4. Aufl. § 42 Rn. 35;… BeckOK-VergabeR/Prell, § 168 GWB Rn. 54 [Stand 1. August 2024]). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2017 - L 16 KR 954/16
Hängebeschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes; Beschwerdefähigkeit …
- OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 11 Verg 2/19
Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung eines Flugzeugschleppers
Dies ist der Fall, wenn die gewählten Bestimmungen durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist und dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen, wobei die Festlegung willkür- und diskriminierungsfrei sein muss (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.9.2016, VII Verg 13/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.6.2017, VII Verg 53/16, Tz. 33 bei juris; Senat, Beschluss vom 14.5.2018, 11 Verg 4/18 , Tz. 63 bei juris;… VK Rheinland aaO. Rn 66 bei juris). - VK Südbayern, 08.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-6
Vertragsschluss, Vergabekammer, Ausschreibung, Teilnahmewettbewerb, Vergabe, …
Die vergaberechtlichen Anforderungen an die Definition des Beschaffungsbedarfs sind nach ständiger Rechtsprechung gewahrt, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden (festzustellen oder notfalls erwiesen) sind, und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2016, VII-Verg 13/16; VK Bund, Beschluss vom 18.10.2017, VK 2-106/17). - OLG Schleswig, 30.10.2025 - 54 Verg 4/25 Eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr ist zwar grundsätzlich zu bejahen, wenn eine erneute Ausschreibung der infrage stehenden Leistungen in Frage kommt und der Antragsgegner gerügte Vergabebedingungen oder sein gerügtes Verhalten im Verfahren in der Sache im Nachprüfungs- und Prozessverfahren verteidigt (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 19. März 2019 - 13 Verg 7/18, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016 - VII- Verg 13/16, juris Rn. 18;… MünchKommEuWettbR/Fett, 4. Aufl. § 168 GWB Rn. 65;… Gabriel/Krohn/Neun VergabeR-HdB/Neun, 4. Aufl. § 42 Rn. 35;… BeckOK-VergabeR/Prell, § 168 GWB Rn. 54 [Stand 1. August 2024]).
- VK Bund, 23.12.2016 - VK 1-126/16
Rahmenvereinbarung Lieferung parenterale Zubereitungen
Jedenfalls wenn es um die Frage der allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze der § 97 Abs. 1, 2 GWB geht, ordnet sich der sozialrechtliche Regulierungsrahmen dem höherrangigen Vergaberecht unter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2016, VII-Verg 13/16). - VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16
Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus …
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