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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.05.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6052
OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,6052)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2006 - Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,6052)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2006 - Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,6052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    RVG § 2; ; RVG § 13; ; RVG § 14; ; RVG § 17; ; VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Nr. 2301 (2400, 2401 alte Fassung)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vorlage an den Bundesgerichtshof: keine Vorlagepflicht bei abweichenden Beurteilungen kostenrechtlicher Fragen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühren des bereits im Vergabeverfahren befassten Rechtsanwalts für Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des RA für Beratung im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gebührenrahmen für die Abrechnung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit der Höchstgebühr von 2,5 für Tätigkeiten in Nachprüfungsverfahren; Vorlagepflicht wegen Entscheidungsdivergenzen in vergaberechtlichen Fragen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gebühren des Rechtsanwalts im Nachprüfungsverfahren (IBR 2007, 1035)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn dieser Wert nicht mit dem üblichen Mittelwert von 1, 5 übereinstimmt, ist er bei der Gebührenbestimmung als Kappungsgrenze zugrunde zulegen (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/681).

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Abzustellen bei der Einstufung als schwierig ist auf den Durchschnittsanwalt; es darf nicht danach gefragt werden, ob die Sache für einen Vergabespezialisten schwierig war oder nicht (…OLG München aaO; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 679/682).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04;… OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

  • BayObLG, 16.02.2005 - Verg 28/04

    Anwaltskosten im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Auch wenn das Nachprüfungsverfahren sehr stark einem gerichtlichen Verfahren angenähert bzw. gerichtsähnlich ausgestaltet ist (vgl. BayObLG vom 16.2.2005, Verg 28/04 = NZBau 2005, 415; OLG Koblenz vom 27.10.2005, 1 Verg 3/05) und diese Regelungen die Vergabekammer in materieller Hinsicht eher als erstinstanzliches Gericht erscheinen lassen (vgl. Diemer/Maier, Rechtsanwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren nach altem und neuem Kostenrecht, in NZBau 2004, 536 (537)), handelt es sich formal betrachtet bei der Vergabekammer um eine Verwaltungsbehörde.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - Verg 98/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04;… OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    Wenn auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung allein selbst bei größerem zeitlichen Aufwand für den Rechtsanwalt den Höchstsatz nicht begründen kann, weil sonst die vom Gesetzgeber intendierte flexible Handhabung stark beschnitten und eingeengt würde (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513), ist der Umstand, dass eine mündliche Verhandlung, noch dazu in einem sehr komplexen Nachprüfungsverfahren stattfand, gleichwohl in einer die Gebühr erhöhenden Weise zu berücksichtigen.

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2005 - Verg 83/04

    Festlegung der angemessenen Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

    Die volle Ausschöpfung des nach Nr. 2400 (nunmehr 2300) VV RVG eröffneten Gebührenrahmens bedarf der näheren Begründung (OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04;… OLG München, a.a.O.) sowie der Bewertung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit des konkreten Nachprüfungsverfahrens, wobei dem zu tolerierenden Ermessen des Anwalts innerhalb des von der Rechtsprechung entwickelten Toleranzbereiches Rechnung zu tragen ist (OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682).

    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - Verg 84/05

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Auch soweit eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage bereits ergangen ist und die Auffassung der Antragstellerin zu bestätigen scheint (OLG Düsseldorf vom 26.1.2006, Verg. 84/05 in ibr-online zur Kostenerstattung für den Verfahrensbevollmächtigten einer Antragsgegnerin, der die Vergabestelle schon im Vorfeld des Nachprüfungsverfahrens beraten hatte) gilt hierfür ebenso wie für die anderen genannten Zitatstellen, dass eine nähere, argumentative Auseinandersetzung mit der Frage, soweit ersichtlich, bislang jedenfalls nicht erfolgt ist.

    Einer Divergenzvorlage an den Bundesgerichtshof nach § 124 Abs. 2 GWB bedarf es nicht, auch wenn der Senat in seiner Entscheidung vom Beschluss des OLG Düsseldorf vom 26.1.2006 (Verg. 84/05) abweicht, in dem darauf erkannt wurde, dass für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Vergabekammerverfahren zwar eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG anfalle, der Gebührenrahmen sich jedoch nach Nr. 2401 VV RVG richte, wenn der Rechtsanwalt schon in dem vorausgegangenem Vergabeverfahren für den Mandanten tätig geworden ist.

  • OLG München, 11.01.2006 - Verg 21/05

    Anwaltsgebühren im Vergabenachprüfungsverfahren; Angemessenheit des Höchstsatzes

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Diese überwiegend vertretene Auffassung (…vgl. Kurlatz/Kus/Portz, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 128 Rn. 43, mit zahlreichen Nachweisen; BayObLG vom 30.11.2004, Verg 24/04; OLG München vom 11.01.2006, Verg 21/05, OLG München vom 23.01.2006, Verg 22/05; BayObLG vom 16.02.2005, Verg 28/04; OLG Naumburg vom 17.9.2002, 1 Verg 8/02; Thüringer Oberlandesgericht vom 02.02.2005, 9 Verg 6/04) beruht letztlich auch auf der zutreffenden Erwägung, dass das Verfahren vor der Vergabekammer ein formalisiertes, justizförmig ausgestaltetes Rechtsschutzverfahren darstellt, das, ähnlich wie das verwaltungsgerichtliche Vorverfahren (§§ 68 ff VwGO) dem gerichtlichen Rechtsschutzverfahren vorgeschaltet ist.

    Denn in der großen Mehrzahl der Fälle sind Nachprüfungsverfahren umfangreich oder schwierig, oftmals auch beides (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406 unter Hinweis auf Rojahn VergabeR 2004, 454/456; OLG Düsseldorf vom 24.5.2005 - Verg 98/04 = IBR 2005, 513; OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Jena vom 2.2.2005 - 9 Verg 6/04 = VergabeR 2005, 682; OLG München vom 12.1.2006, Verg 21/05).

  • OLG Naumburg, 23.08.2005 - 1 Verg 4/05

    "Kläranlage"; Festsetzung der Anwaltsgebühren und Gegenstandswert im …

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    So wird es auch grundsätzlich nicht als unbillig angesehen, bei einer Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren mit mündlicher Verhandlung jedenfalls einen Satz von 2, 0 zu verlangen (OLG Düsseldorf vom 22.7.2005 - Verg 83/04; OLG Naumburg vom 23.8.2005 - 1 Verg 4/05 und vom 30.8.2005 - 1 Verg 4/05).
  • OLG München, 14.09.2005 - Verg 15/05

    Gegenstandswert im Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer nach Maßgabe der …

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Der Ansatz einer 2, 5 - fachen Gebühr ist in der Rechtsprechung z.B. bei einem komplexen Auftrag mit hohem Auftragswert und einer langfristigen gegenseitigen Bindung in einem PPP-Modell (BayObLG vom 16.2.2005 - Verg 28/04 = VergabeR 2005, 406) sowie einem Auftrag für IT-Leistungen für den Aufbau von 26 flächendeckend arbeitenden Leitstellen für Rettungsdienste mit hohem Auftragswert und langfristiger Bindung (OLG München vom 14.9.2005 - Verg 15/05) gebilligt worden.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Die vorliegende Entscheidung ergeht auf eine Kostenbeschwerde nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags, die lediglich die Höhe der anzusetzenden Gebühren und nicht die Frage betrifft, ob der Aufwand der Antragsgegnerin überhaupt erstattungsfähig ist (vgl. dagegen zum "Hauptsachecharakter" eines Kostenstreits: OLG Düsseldorf vom 7.7.2005, Verg 20/05, IBR 2006/48).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines …

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - Verg 14/06
    Dies betrifft sowohl Kostengrundentscheidungen als auch Kostenfestsetzungsbeschlüsse (BayObLG, Beschluss vom 20.1.2004, Verg 21/03, Beschluss vom 6.2.2004, Verg 25/03).
  • OLG Naumburg, 17.09.2002 - 1 Verg 8/02

    Kosten eines Vergabenachprüfungsverfahrens

  • OLG München, 23.01.2006 - Verg 22/05

    Erstattung von Verdienstausfall und Fahrtkosten einer Partei

  • VGH Bayern, 30.09.2003 - 4 C 03.518

    Rechtsweg; Beschwerde; Bestattungsanstalt; Friedhof; Bestattungsredner; …

  • BayObLG, 20.01.2004 - Verg 21/03

    Kostenentscheidung in einer Vergabesache - Gebührenbemessung

  • OLG Koblenz, 27.10.2005 - 1 Verg 3/05
  • BayObLG, 30.11.2004 - Verg 24/04

    Streitwert der Beschwerde über notwendige Vertretung im Vergabeverfahren

  • BGH, 23.09.2008 - X ZB 19/07

    Geschäftsgebühr im Nachprüfungsverfahren

    Daran sieht es sich durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München gehindert (Beschl. v. 13.11.2006 - Verg 13/06, VergabeR 2007, 266; v. 16.11.2006 - Verg 14/06, bei juris), wonach ein im Nachprüfungsverfahren tätiger Rechtsanwalt stets eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG a.F. (Nr. 2300 RVG-VV n.F.) verdient.

    Dafür, § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB auf solche Entscheidungen nicht anzuwenden, besteht nach der systematischen Stellung dieser Norm, ihrem Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Regelung keine Veranlassung (a.A. OLG München, Beschl. v. 16.11.2006 - Verg 14/06, bei juris Tz. 104).

    Auf die Frage, ob dem im Nachprüfungsverfahren vertretenden Rechtsanwalt seine Tätigkeit im vorangegangen Vergabeverfahren regelmäßig in gleichem Maße zugute kommt, wie im Widerspruchsverfahren seine vorangegangene Betätigung im Verwaltungsverfahren (verneinend OLG München, Beschl. v. 16.11.2006 - Verg 14/06, bei juris Tz. 53 ff.), kommt es danach ebenfalls nicht an.

  • OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07

    Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei …

    Es entspricht herrschender Meinung, dass eine Kostengrundentscheidung, auch wenn sie nur Teil einer Hauptsacheentscheidung ist, isoliert mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden kann (BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05; OLG München vom 16.11.2006 - Verg 14/06 und vom 13.11.2006 - Verg 13/06), um die Überprüfung durch ein Gericht zu ermöglichen.
  • VK Sachsen, 01.02.2011 - 1/SVK/017-09

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Ein quasi fixer Ansatz von 2, 3-fachen Gebühren in jedwedem Fall mündlicher Verhandlung vor der Vergabekammer - dem in § 112 Abs. 1 GWB gesetzlich vorgesehenen Regelfall - würde den vom Gesetzgeber mit Nr. 2300 VV RVG intendierten Spielraum unzulässig verengen (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.11.2006 - Az.: Verg 14/06; Beschluss vom 13.11.2006 - Az.: Verg 13/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2005 - Az.: Verg 102/04).
  • VK Sachsen-Anhalt, 26.03.2007 - VK 2 LVwA LSA-33/06

    Vergütung des Rechtsanwalts

    Für das Nachprüfungsverfahren bestimmt sich der Gebührensatz nicht nach dem reduzierten Gebührenrahmen der Nr. 2301 VV RVG, sondern nach Nr. 2300 (vgl. OLG München -Verg 14/06- vom 16.11.2006).
  • VK Thüringen, 09.07.2008 - 250-4005.20-1746/2008-025-EF
    Das Verfahren habe nach dem Umfang und der Schwierigkeit jedenfalls über dem Durchschnitt, auch im Hinblick auf das Haftungsrisiko für die Prozessbevollmächtigten (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.11.2006, Verg 14/06), gelegen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - VII-Verg 14/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3899
OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - VII-Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,3899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2006 - VII-Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,3899)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - VII-Verg 14/06 (https://dejure.org/2006,3899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Geltungsdauer von Eignungsnachweisen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Europaweite Ausschreibung der Vergabe von Aufträgen zum Abschleppen und Verwahren ordnungswidrig abgestellter Fahrzeuge und Anhänger im Offenen Verfahren; Ausschluss eines Angebots bei fehlender Beifügung einer gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2007, 181
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (1)

  • VK Düsseldorf, 16.02.2006 - VK-02/06

    Anspruch des Bieters auf Transparenz des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - Verg 14/06
    Auf die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 16. Februar 2006 (VK - 02/2006-L) aufgehoben.
  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Allenfalls darf er die Anforderungen nachträglich verringern, jedoch keine erhöhten Anforderungen stellen(z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 04.06.2008, Az.: VII-Verg 21/08; Beschluss v. 12.12.2007, Az.: VII-Verg 34/07; Beschluss v. 02.05.2007, Az.: VII-Verg 1/07; Beschluss v. 24.05.2006, Az.: VII-Verg 14/06; OLG Frankfurt, Beschluss v. 15.07.2008, Az.: 11 Verg 4/08; Beschluss v. 26.08.2008, Az.: 11 Verg 8/08;… Lausen in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, § 17 VOB/A Rn 15 ff;… Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, 3. Aufl., § 17 VOB/A Rn 37; Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht, § 17 VOB/A Rn 3;… Weyand, Vergaberecht, 2. Aufl., § 17 VOB/A Rn 4676).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22

    Referenzen sind personen- oder unternehmensgebunden!

    Von daher sind bei der Auslegung neben der Bekanntmachung nur solche Umstände relevant, die bis zur Veröffentlichung gegeben und für die Bieter erkennbar waren (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06, ZfBR 2007, 181, 182).
  • OLG Naumburg, 18.08.2011 - 2 Verg 3/11

    Altpapierverwertungsanlage - Vergabenachprüfungsverfahren: Verhandlungsverfahren …

    Hinzu kommt, dass bei (scheinbaren) Widersprüchen hinsichtlich des formellen Anforderungsprofils, insbesondere hinsichtlich der vorzulegenden Fremdnachweise, stets der Inhalt der Vergabebekanntmachung, bei EU-weiten Ausschreibungen derjenige der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, maßgeblich ist (arg. ex § 17 Nr. 1 Abs. 2 lit. l) VOL/A 2006 bzw. § 7 Abs. 5 EG VOL/A 2009; vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03 "Versicherungsberater I" - VergabeR 2004, 387; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 24.05.2006, VII-Verg 14/06 "Abschleppvertrag" - ZfBR 2007, 181; ähnlich zu Widersprüchen zwischen EU-weiter und nationaler Publikation OLG München, Beschluss v. 21.08.2008, Verg 13/08 "Schweißnachweis" - VergabeR 2009, 65).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07

    Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!

    Dies lässt sich zwar in dieser Deutlichkeit der Bekanntmachung nicht entnehmen, auf die allein es letztlich für die Antwort auf die Frage ankommt, welche Nachweise die Bieter beizubringen haben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006, Az.: VII- Verg 14/06; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.06.2004, Az.: 1 Verg 17/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02).

    Für die Auslegung einer Bekanntmachung (ebenso wie für die Auslegung von Vergabe- und Verdingungsunterlagen) gilt nach ständiger Rechtsprechung ein objektivierter Maßstab: maßgebend ist die Sicht eines vernünftigen, mit öffentlichen Vergaben vertrauten Bieters (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2006, Az.: VII-Verg 14/06).

  • VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-224/09

    Vergabe eines Neubaus

    Maßgeblich für die Auslegung ist dabei die Sicht eines objektiven, verständigen und mit der betreffenden Ausschreibung vertrauten Bieters (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06;… vom 23. Januar 2008, aaO.; …und vom 6. Juni 2007, aaO.).

    c) Da die Bg nicht sämtliche der vorzulegenden Erklärungen rechtzeitig mit Angebotsabgabe vorgelegt hat, ist sie gemäß § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A zwingend von der Wertung auszuschließen, sie hat ihre Eignung nicht so wie gefordert nachgewiesen (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Januar 2008, VII-Verg 36/07; vom 2. Mai 2007, VII-Verg 1/07; und vom 24.Mai 2006, VII-Verg 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2022 - Verg 16/22

    Keine Rüge ins Blaue hinein!

    Auf die Vergabeunterlagen kommt es insoweit nicht an; diese können die Bekanntmachung - sofern sie mit dieser übereinstimmen - allenfalls konkretisieren (OLG Celle…, Beschluss vom 24. April 2014, 13 Verg 2/14, BeckRS 2014, 14221 Rn. 36; Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06, ZfBR 2007, 181, 182).
  • OLG Düsseldorf, 18.08.2022 - Verg 43/21
    Von daher sind bei der Auslegung neben der Bekanntmachung nur solche Umstände relevant, die bis zur Veröffentlichung gegeben und für die Bieter erkennbar waren (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06, ZfBR 2007, 181, 182).

    Für die Auslegung der Bekanntmachung gilt ein objektivierter Maßstab, es ist auf die Sicht eines vernünftigen, mit Vergaben vertrauten Bieters abzustellen (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06, ZfBR 2007, 181, 182).

  • VK Westfalen, 19.08.2021 - VK 1-33/21

    Mangelhafte Referenzen "fehlen" nicht!

    Für die Auslegung der Bekanntmachung gilt ein objektivierter Maßstab: Es ist auf die Sicht eines vernünftigen, mit Vergaben vertrauten Bieters abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2006, Verg 14/06; OLG München, Beschluss vom 9. August 2012, Verg 10/12).

    Da dieser bereits anhand der Bekanntmachung und nicht erst nach Durchsicht der teilweise sehr umfassenden Vergabeunterlagen erkennen können muss, ob er die ausgeschriebene Leistung erbringen kann, sind im Rahmen der Auslegung neben der Bekanntmachung nur solche Umstände relevant, die bis zur Veröffentlichung gegeben und für die Bieter erkennbar waren (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2006, Verg 14/06).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2024 - Verg 30/23

    Eignungskriterien richten sich nach der Bekanntmachung!

    Von daher sind bei der Auslegung neben der Bekanntmachung nur solche Umstände relevant, die bis zur Veröffentlichung gegeben und für die Bieter erkennbar waren (Senatsbeschluss vom 24. Mai 2006, VII-Verg 14/06, ZfBR 2007, 181, 182).
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    Abweichende Vergabe- und Verdingungsunterlagen werfen (nur noch) die Frage auf, ob sie eine zulässige Konkretisierung der Bekanntmachung darstellen oder ob sie als unbeachtlich zu verwerfen sind, weil es für das richtige Verständnis der Bekanntmachung grundsätzlich nur auf den Inhalt der Vergabebekanntmachung ankommen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 24.05.2006 - Az.: Verg 14/06).
  • VK Sachsen, 10.04.2014 - 1/SVK/007-14

    Nebenangebot kann nicht als (zweites) Hauptangebot gewertet werden!

  • VK Düsseldorf, 19.04.2007 - VK-10/07
  • VK Bund, 24.07.2007 - VK 3-82/07

    Behindertenspezifische Ausbildung

  • VK Südbayern, 31.07.2009 - Z3-3-3194-1-35-06/09

    Keine Berücksichtigung bei altersbedingtem Erlöschen der Eignung!

  • VK Arnsberg, 28.01.2009 - VK 35/08

    Eignungsnachweise: Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des AG

  • VK Bund, 21.05.2007 - VK 1-32/07

    Vergabe eines Auftrags

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