Rechtsprechung
| BFH, 26.02.2019 - VIII B 133/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 96 Abs 2, FGO § 119 Nr 6, GG Art 103 Abs 1
Berücksichtigung des Beteiligtenvortrags durch das FG bei der Entscheidung
- rechtsinformationen.bund.de
Berücksichtigung des Beteiligtenvortrags durch das FG bei der Entscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 119 Nr 6 FGO, Art 103 Abs 1 GG
Berücksichtigung des Beteiligtenvortrags durch das FG bei der Entscheidung - IWW
§ 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 119 Nr. 6 FGO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO, § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Erörterung von Einwendungen in den Entscheidungsgründen
- Wolters Kluwer
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Verletzung des rechtlichen Gehörs bei unterbliebener Erörterung von Einwendungen i...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
Berücksichtigung des Beteiligtenvortrags durch das FG bei der Entscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 22.08.2018 - 13 K 541/16
- BFH, 26.02.2019 - VIII B 133/18
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.03.2018 - X B 44/17
Überprüfung der formelle Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsverteilungsplans - …
Auszug aus BFH, 26.02.2019 - VIII B 133/18
Eine Zulassung der Revision wegen fehlerhafter Rechtsanwendung oder fehlerhafter Sachverhaltswürdigung durch das FG kommt insoweit nur bei offensichtlichen materiellen oder formellen Fehlern des FG i.S. einer objektiv willkürlichen und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbaren Entscheidung in Betracht (BFH-Beschluss vom 5. März 2018 X B 44/17, BFH/NV 2018, 637, Rz 51).Dies erfordert nicht, dass jedes Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen erörtert werden müsste; vielmehr liegt dieser Verfahrensmangel erst vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2018, 637, Rz 47).
- BFH, 13.03.2015 - X B 138/14
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BFH, 26.02.2019 - VIII B 133/18
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. März 2015 X B 138/14, BFH/NV 2015, 982, Rz 24).
- BFH, 05.09.2023 - IX R 32/21
Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren …
Der Gehörsanspruch ist erst verletzt, wenn das Gericht Vorbringen, auf das es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, Rz 4; vom 13.03.2015 - X B 138/14, Rz 24). - BFH, 16.06.2020 - VIII R 1/17
Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten
Dies erfordert nicht, dass jedes Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen erörtert werden müsste; vielmehr liegt dieser Verfahrensmangel erst vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574). - BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, Rz 4 und vom 20.07.2022 - IX B 9/21, Rz 13, jeweils m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung).
- BFH, 16.01.2024 - VIII B 141/22
Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 4;… vom 13.03.2015 - X B 138/14, BFH/NV 2015, 982, Rz 24;… vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, BFH/NV 2023, 113, Rz 9;… vom 30.06.2023 - VIII B 13/22, BFH/NV 2023, 1101, Rz 18). - BFH, 11.11.2022 - VIII B 97/21
Schätzung eines Unsicherheitsabschlags von den geltend gemachten Betriebsausgaben …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, …und vom 13.03.2015 - X B 138/14, BFH/NV 2015, 982). - BFH, 30.06.2023 - VIII B 13/22
Zur Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Prüfungsanordnung gegenüber einem …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, Rz 4; vom 13.03.2015 - X B 138/14, Rz 24; vom 11.11.2022 - VIII B 97/21, Rz 9). - BFH, 19.05.2020 - VIII B 126/19
Begründung der Divergenzrüge im Fall der Begründungserleichterung gemäß § 105 …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 4;… vom 23.05.2019 - II B 97/18, BFH/NV 2019, 920, Rz 12). - BFH, 08.04.2026 - V B 8/25
Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren bevollmächtigten im EU-Ausland …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 4;… vom 15.07.2025 - VIII B 42/24, BFH/NV 2025, 1313, Rz 2). - BFH, 14.01.2025 - X B 72/23
Amtsermittlung bei Streit über die Haushaltsgemeinschaft
Die Begründungspflicht setzt zwar nicht voraus, dass jedes Vorbringen der Beteiligten im Einzelnen erörtert werden muss (BFH-Beschluss vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 10). - BFH, 13.03.2024 - VIII B 10/23
Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine durch Ergänzungsurteil abgelehnte …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst verletzt, wenn das Gericht Sachverhalt und Sachvortrag, auf den es ankommen kann, nicht nur nicht ausdrücklich bescheidet, sondern bei seiner Entscheidung überhaupt nicht berücksichtigt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 26.02.2019 - VIII B 133/18, BFH/NV 2019, 574, Rz 4;… vom 30.06.2023 - VIII B 13/22, BFH/NV 2023, 1101, Rz 18). - BFH, 15.07.2025 - VIII B 42/24
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Klägervortrag
- BFH, 28.02.2024 - VIII B 130/22
Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen …
- BFH, 18.04.2020 - X B 146/19
Verletzung der Begründungspflicht
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