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Rechtsprechung
   BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25050
BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19 (https://dejure.org/2020,25050)
BFH, Entscheidung vom 16.06.2020 - VIII B 151/19 (https://dejure.org/2020,25050)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 (https://dejure.org/2020,25050)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 227 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, GG Art 2 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 119 Nr 3
    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 Abs 1 S 1 ZPO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, Art 2 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 119 Nr 3 FGO
    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • IWW

    § 91 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 119 Nr. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 116 Abs. 6 FGO, § 155 FGO, § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 227 Abs. 1 ZPO, § 227 Abs. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren; Begriff des wichtigen Grundes im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer Terminsverlegung in der Hauptferienzeit nach Mandatsniederlegung des ...

  • Betriebs-Berater

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 227 Abs. 1 S. 1
    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Umfang des rechtlichen Gehörs im finanzgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwingende Terminsverlegung bei Terminbestimmung durch Gericht kurz nach Mandatsniederlegung in schwierigem Fall und in Hauptferienzeit - Beauftragung eines neuen Anwalts rechtzeitig vor mündlicher Verhandlung schwierig

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 268, 534
  • BB 2020, 2215
  • BStBl II 2020, 715
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Widersprüchliches Verhalten eines Zivilgerichts …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Zurückweisung eines …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.;… BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BFH, 05.02.2014 - X B 138/13

    Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., m.w.N.; vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 243).
  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d.h. der Termin muss zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert wird (BFH-Urteil vom 04.05.1994 - XI R 104/92, BFH/NV 1995, 46, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und ggf. seines Prozessbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Urteile vom 14.10.1975 - VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und vom 26.05.1992 - VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1992 - V B 9/91

    Voraussetzungen der Verpflichtung des Gerichts zur Verlegung des Termins der …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Allerdings kann die Ablehnung einer Terminsänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht vorliegt oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (BFH-Beschluss vom 29.06.1992 - V B 9/91, BFH/NV 1993, 180).
  • BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und ggf. seines Prozessbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Urteile vom 14.10.1975 - VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, …und vom 26.05.1992 - VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.1995 - VIII B 126/94

    Finanzgerichtsordnung; zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Rn. 11 aa) Ein erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung liegt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann vor, wenn kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, der bisherige Prozessbevollmächtigte des Klägers sein Mandat niederlegt, ohne dass den Kläger daran ein Verschulden trifft (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.03.1992 - XI B 38/91, BFH/NV 1992, 679; vom 14.06.1995 - VIII B 126-127/94, BFH/NV 1996, 144).
  • BFH, 17.03.1992 - XI B 38/91

    Beurteilung des Verschuldens einer Mandatsniederlegung eines Steuerberaters

    Auszug aus BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19
    Rn. 11 aa) Ein erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung liegt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann vor, wenn kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, der bisherige Prozessbevollmächtigte des Klägers sein Mandat niederlegt, ohne dass den Kläger daran ein Verschulden trifft (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.03.1992 - XI B 38/91, BFH/NV 1992, 679;… vom 14.06.1995 - VIII B 126-127/94, BFH/NV 1996, 144).
  • BFH, 28.07.2026 - VIII B 47/25

    Niederlegung eines Mandats durch den Prozessbevollmächtigten zur Unzeit

    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und gegebenenfalls seines Prozessbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Beschluss vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 9).

    Rn. 23 bb) Ein erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung liegt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann vor, wenn kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, der bisherige Prozessbevollmächtigte des Klägers sein Mandat niederlegt, ohne dass den Kläger daran ein Verschulden trifft (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.03.1992 - XI B 38/91, BFH/NV 1992, 679;… vom 14.06.1995 - VIII B 126-127/94, BFH/NV 1996, 144;… vom 08.11.2013 - X B 118/13, BFH/NV 2014, 364, Rz 13; vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 11).

  • BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23

    Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung

    Die in § 227 Abs. 1 ZPO eingeräumte Ermessensfreiheit kann sich zu einer Rechtspflicht verdichten, das heißt der Termin muss zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert wird (BFH-Beschluss vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 9, m.w.N.).

    Rn. 20 bbb) Eine Terminsaufhebung kann geboten sein, wenn der bisherige Prozessbevollmächtigte kurz vor der mündlichen Verhandlung in einer Sache, die in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist, sein Mandat niederlegt, ohne dass den Kläger daran ein Verschulden trifft und der Kläger dies glaubhaft macht (vgl. BFH-Beschluss vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 11, 13).

  • BFH, 27.08.2024 - VIII B 74/23

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags

    Allerdings kann die Ablehnung einer Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht vorliegt oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (BFH-Beschluss vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 9).
  • BFH, 22.03.2022 - VIII S 10/21

    Kenntnisnahme von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs i.S. des § 133a Abs. 2 …

    Danach ist er allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation verpflichtet (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 2044, unter III.2., und vom 18.07.2013 - 1 BvR 1623/11, NJW 2014, 205, Rz 20, jeweils m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 05.02.2014 - X B 138/13, BFH/NV 2014, 720, Rz 25, und vom 16.06.2020 - VIII B 151/19, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715, Rz 15).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 56/22

    Außergewöhnliche Belastungen; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …

    Allerdings kann die Ablehnung einer Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht vorliegt oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (BFH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 -, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715 m.w.N.; vom 27. August 2024 - VIII B 74/23 -, juris).
  • LAG Hamburg, 16.09.2025 - 1 TaBV 2/24
    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und ggf. seines Prozessbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH, 16.6.2020 - VIII B 151/19 - juris, Rn. 9).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 263/21

    Außergewöhnliche Belastung; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …

    Allerdings kann die Ablehnung einer Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht vorliegt oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (BFH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 -, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715 m.w.N.; vom 27. August 2024 - VIII B 74/23 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 280/21

    Änderungsantrag; Neue Tatsache; Terminsverlegungsantrag; Verschulden; …

    Allerdings kann die Ablehnung einer Terminänderung trotz Vorliegens erheblicher Gründe ermessensgerecht sein, wenn offenkundig Prozessverschleppungsabsicht vorliegt oder wenn der Kläger seine prozessualen Mitwirkungspflichten in anderer Weise erheblich verletzt hat (BFH, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 -, BFHE 268, 534, BStBl II 2020, 715 m.w.N.; vom 27. August 2024 - VIII B 74/23 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2022 - 12 N 242.21

    Journalistischer Medienzugang; politische und historische Aufarbeitung der …

    Auf die mit dem Zulassungsvorbringen benannte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 16. Juni 2020 - VIII B 151/19 - BFHE 268, 534, juris) kann sich die Klägerin für das Vorliegen eines Verfahrensfehlers ohnehin nicht berufen, weil sie tatsächlich anders gelagert ist.
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