Rechtsprechung
| BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Unterlassen der Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung: Heilung des Verfahrensfehlers; Ablehnung nicht entscheidungserheblicher Beweisanträge; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- Judicialis
FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 201 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 126 Abs. 1 Nr. 3; ; AO § 126 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Heilung des Verfahrensmangels: unterlassene Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung; keine Ablehnung entscheidungserheblicher ordnungsgemäßer Beweisanträge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 31.05.2007 - 14 K 88/07
- BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BFH, 01.09.2006 - VIII B 81/05
Divergenz; Zeuge im Ausland
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Von vornherein unbeachtlich sind Einwände gegen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils, die nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können; denn das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2006 VIII B 81/05, BFH/NV 2006, 2297, m.w.N.).a) Die ordnungsgemäße Darlegung eines Verfahrensmangels verlangt, dass diejenigen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- genau und schlüssig bezeichnet werden, aus denen sich ergeben soll, dass ein behaupteter Verfahrensmangel vorliegt und das angefochtene Urteil --nach der insoweit maßgebenden, ggf. auch unrichtigen materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG)-- auf ihm beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 2297, m.w.N.).
- BFH, 15.12.1997 - X B 182/96
Unterlassen einer Schlußbesprechung nach Außenprüfung
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - BFH, 12.12.2007 - XI R 25/07
Rechtliches Gehör - Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist bei Aussetzungszinsen …
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 XI R 25/07, BFH/NV 2008, 339, ständige Rechtsprechung).
- BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05
Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.; vom 27. Mai 2008 VIII B 123/07, juris). - BFH, 27.05.2008 - VIII B 123/07
Verletzung der Amtsermittlungspflicht - Divergenz - Frage der …
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Erforderlich ist vielmehr die Darlegung der Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen (…BFH-Beschlüsse vom 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477, m.w.N.; vom 27. Mai 2008 VIII B 123/07, juris). - BFH, 27.05.2005 - VII B 38/04
Ap; Auskunftsersuchen an Bank
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
In gleicher Weise scheidet eine Gehörsverletzung gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO aus, wenn --wie hier-- es nach dem formellen oder materiellen Recht auf die Erhebung angebotener Beweise nicht ankommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 IV B 7/07, juris; vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496). - BFH, 21.02.2005 - VIII B 209/03
Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Aus diesem Grund scheidet auch eine vom Kläger insoweit behauptete unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung aus (dazu BFH-Beschluss vom 21. Februar 2005 VIII B 209/03, BFH/NV 2005, 1123). - BFH, 02.11.2000 - X R 17/00
Übergehen von Beweisanträgen; Offenbarung in Verfahren Dritter
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Auf die beantragte Beweiserhebung kann es jedoch dann verzichten, wenn es auf die Beweismittel für seine Entscheidung nicht ankommt (BFH-Urteil vom 2. November 2000 X R 17/00, BFH/NV 2001, 611, m.w.N.). - BFH, 16.04.2008 - IV B 7/07
Darlegung von Verfahrensmängeln: mangelnde Sachaufklärung, Gehörsverletzung
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
In gleicher Weise scheidet eine Gehörsverletzung gemäß Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO aus, wenn --wie hier-- es nach dem formellen oder materiellen Recht auf die Erhebung angebotener Beweise nicht ankommt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. April 2008 IV B 7/07, juris;… vom 27. Mai 2005 VII B 38/04, BFH/NV 2005, 1496). - FG Köln, 22.02.2000 - 14 K 3004/99
Keine Schlußbesprechung mehr nach Durchführung des
Auszug aus BFH, 13.08.2008 - VIII B 183/07
Hinsichtlich der vom Kläger angebotenen Termine für eine Schlussbesprechung im Jahr 2005 (S. 6 des Urteils) ist der Beweisantrag nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG nicht entscheidungserheblich, weil der mögliche Verfahrensmangel einer nicht durchgeführten Schlussbesprechung, auf die der geprüfte Steuerpflichtige nicht verzichtet hat und die auch nicht nach § 201 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) entbehrlich ist, gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO geheilt worden ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811, m.w.N.; Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 779; Urteil des FG Köln vom 22. Februar 2000 14 K 3004/99, EFG 2000, 775). - BFH, 24.10.1972 - VIII R 108/72
Einstellung von Prüfungshandlungen - Ablehnung der Schlußbesprechung - …
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 6 V 1/96
Beschwer des Steuerpflichtigen bei Nichtberücksichtigung eines Gewerbegewinns, …
- BFH, 16.12.2009 - I R 43/08
Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf …
Der Verfahrensfehler der unterlassenen Schlussbesprechung kann nach Maßgabe des § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO durch Nachholung bis zum Abschluss eines finanzgerichtlichen Verfahrens geheilt werden (…BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1997 X B 182/96, BFH/NV 1998, 811; vom 13. August 2008 VIII B 183/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R 1140; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Rz 2; a. A. Schick in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 201 AO Rz 41). - FG Hamburg, 23.06.2015 - 2 V 74/15
Aussetzung der Vollziehung: Repräsentanzen als Betriebsstätte, kein …
Letztlich kann dies aber dahinstehen, da ein etwaiger Mangel gemäß § 126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 AO dadurch geheilt wurde, dass der Antragsteller Gelegenheit erhielt, sich zu Zwischenberichten, zum Abschlussbericht sowie im Einspruchsverfahren (§ 202 Abs. 2 AO, 91 AO) sowie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu äußern, was er umfassend getan hat (vgl. zur Heilung der unterlassenen Schlussbesprechung BFH-Beschluss vom 13. August 2008 VIII B 183/07, juris; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Januar 1997 6 V 1/96, EFG 1997, 779). - BFH, 07.07.2009 - VII B 248/08
Haftung für Lohnsteuer - Gesteigerte Überwachungspflicht des Mitgeschäftsführers …
Das FG hatte --aufgrund seiner bei der Prüfung eines Verfahrensfehlers allein maßgeblichen Rechtsauffassung-- keine Veranlassung, dem Beweisantrag nachzukommen (BFH-Beschluss vom 13. August 2008 VIII B 183/07, Zeitschrift für Steuern und Recht 2008, R1140).
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