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| BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § ... 347 Satz 3; ; BGB § 327; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118; ; FGO § 76; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 96 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO §§ 76, 115
NZB; grundsätzliche Bedeutung und Verfahrensmängel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (13)
- BFH, 10.10.1995 - VIII R 56/91
Verzugszinsen als Werbungsko
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Eine Rückgewähr liege aber nicht vor, wenn der Anspruch des Gläubigers auf die Verzinsung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Kapitals durch den Schuldner sei, sich also der Anspruch nicht auf die Herausgabe der tatsächlich gezogenen Nutzungen richte (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 1995 VIII R 56/91, BFH/NV 1996, 304).Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561;… vom 17. Februar 1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83; in BFH/NV 1996, 304).
Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFH/NV 1996, 304 hierzu ausgeführt, von einer "Zurückzahlung" könne nur gesprochen werden, wenn im Rahmen eines bestimmten Rechtsverhältnisses vereinnahmte Zahlungen aufgrund einer tatsächlichen oder rechtlichen Verpflichtung zurückzugewähren seien.
- BFH, 03.08.1993 - VIII R 82/91
Zur Abgrenzung zwischen Einlagen und negativen Einnahmen sowie Werbungskosten bei …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561;… vom 17. Februar 1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83;… in BFH/NV 1996, 304). - BFH, 17.02.1993 - I R 21/92
Einkommensteuerveranlagung von Vorabgewinnausschüttungen einer GmbH
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561; vom 17. Februar 1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83;… in BFH/NV 1996, 304).
- BFH, 13.12.1963 - VI 22/61 S
Einoprdnung von zurückgezahlten Zinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561;… vom 17. Februar 1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83;… in BFH/NV 1996, 304). - BFH, 28.11.1991 - XI R 13/90
Berücksichtigung einer Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann kein gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten war (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m.w.N., dort für den Fall der Formulierung des Klageantrags;… Beschluß vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693). - BFH, 19.01.1977 - I R 188/74
Rückzahlung von Dividenden - Keine Verpflichtung - Negative Erträge aus …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen vom Steuerpflichtigen gezahlte Zinsen als negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind, liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung vor (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Dezember 1963 VI 22/61 S, BFHE 78, 477, BStBl III 1964, 184; vom 19. Januar 1977 I R 188/74, BFHE 123, 124, BStBl II 1977, 847; vom 3. August 1993 VIII R 82/91, BFHE 174, 24, BStBl II 1994, 561;… vom 17. Februar 1993 I R 21/92, BFH/NV 1994, 83;… in BFH/NV 1996, 304). - BFH, 12.03.1996 - VIII B 134/95
Die Sachaufklärungsrüge in der vermeintlichen Funktion Beweisanträge zu ersetzen
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 12. März 1996 VIII B 134/95, BFH/NV 1996, 691, m.w.N.). - BFH, 17.12.1997 - VIII B 27/97
Lebensversicherung zugunsten eines Gesellschafters
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Die von den Klägern als grundsätzlich bedeutsam erachtete Frage, ob in Fällen der Rückübereignung requirierter oder enteigneter Grundstücke eine Rückabwicklung "ex tunc" anzunehmen sei, ist im Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, da die Beantwortung dieser Frage im wesentlichen von der Würdigung der im konkreten Fall festgestellten Tatsachen, insbesondere der Umstände, die zum Abschluß des Rückübertragungsvertrages geführt haben, abhängt (BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 VIII B 27/97, BFH/NV 1998, 1218, …und vom 14. Mai 1998 V B 4/98, BFH/NV 1998, 1383). - BFH, 22.08.1996 - V B 30/96
Voraussetzungen für Wahrung der Festsetzungsfrist durch die Finanzbehörde
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Die Kläger hätten zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Verfahrensfehlers jedoch nicht nur angeben müssen, worauf das FG hätte hinweisen müssen oder welche Fragen es hätte stellen müssen, sondern auch, was darauf geantwortet worden wäre und inwiefern dieser Verfahrensfehler auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich war (BFH-Beschluß vom 22. August 1996 V B 30/96, BFH/NV 1997, 162;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 40). - BFH, 17.04.1997 - VII B 200/96
Vorgehen gegen die vom Vollziehungsbeamten in der Wohnung des Steuerpflichtigen …
Auszug aus BFH, 04.08.1999 - VIII B 51/98
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann kein gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozeß entsprechend vertreten war (…vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1991 XI R 13/90, BFH/NV 1992, 609, m.w.N., dort für den Fall der Formulierung des Klageantrags; Beschluß vom 17. April 1997 VII B 200/96, BFH/NV 1997, 693). - BFH, 11.08.1993 - II B 37/93
Hinreichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes
- BFH, 21.07.1995 - V B 37/95
Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht des Finanzgerichts
- BFH, 14.05.1998 - V B 4/98
Klärungsbedürftigkeit der steuerrechtlichen Behandlung der Werbung von …
- BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08
Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …
Der Senat verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des BFH, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen --wie hier-- für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn die Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten waren (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- FG Düsseldorf, 13.04.2010 - 17 K 1654/09
Gehaltsrückzahlung ist auch dann steuermindernd zu berücksichtigen, wenn das …
Er wies zugleich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs BFH vom 04.08.1999 VIII B 51/98 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 2000, 204) hin, wonach eine Berücksichtigung negativer Einnahmen nur in Betracht komme, wenn solche Einnahmen zurückgezahlt wür-.Es vertrat die Auffassung, die Rückzahlung des zu viel gezahlten Gehalts sei nach der Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 2000, 204 steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen, da das in 1998 erhaltene strittige Gehalt nicht versteuert worden sei.
Der Vertreter des FA habe zugleich auf die Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 2000, 204 hingewiesen.
Rn. 53 Der Umstand, dass der Vertreter des FA gegenüber dem Bevollmächtigten der Kläger in einem weiteren Telefonat vom 27.06.2002 - unter Hinweis auf die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2000, 204 - die Erklärung abgegeben hat, das FA werde im Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1998 einen Abhilfebescheid erlassen, steht einer steuermindernden Geltendmachung der Rückzahlung durch die Kläger im vorliegenden Verfahren nicht entgegen.
- BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204, m.w.N.).
- BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05
Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung
Hinsichtlich der Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht gemäß § 76 Abs. 2 FGO verletzt, nimmt der Senat auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug, nach der das FG nicht verpflichtet ist, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten oder selbst als Steuerberater oder Rechtsanwalt tätig war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- BFH, 02.04.2014 - XI B 2/14
Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Einspruchsverfahren in Kindergeldfällen - …
Die in § 76 Abs. 2 FGO vorgesehene Regelung verpflichtet das FG nicht, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn ein Beteiligter steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- BFH, 28.11.2003 - III B 7/03
Hinweispflicht
Unterlässt der Kläger in einem solchen Fall einen hinreichenden Vortrag und sieht er von Beweisanträgen ab, so kann dies nicht dem Gericht angelastet werden (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 1012, m.w.N.; vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Die Sachaufklärungsrüge kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die fachkundig vertretene Partei selbst in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 204;… vom 12. März 1996 VIII B 134/95, BFH/NV 1996, 691, m.umf.N.).
- FG Düsseldorf, 07.11.2005 - 17 K 3987/03
Arbeitslohn; Rückzahlung; Rückwirkendes Ereignis; Negative Einnahmen; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Beschluss vom 04.08.1999 VIII B 51/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 204) könne die Rückzahlung von Arbeitslohn nur dann als negative Einnahmen berücksichtigt werden, wenn solche Einnahmen zurückgezahlt würden, die in einem früheren Veranlagungszeitraum versteuert worden seien.Der Umstand, dass die ohne Rechtsgrund geleistete Überzahlung von 118.000 DM im Veranlagungszeitraum 1998 materiell-rechtlich unzutreffend steuerlich nicht erfasst worden ist, kann demzufolge nicht dazu führen, die grundsätzlich als Werbungskosten zu berücksichtigende Gehaltsrückzahlung im Streitjahr unter Berufung auf die Grundsätze von Treu und Glauben außer Acht zu lassen (a. A. im Ergebnis BFH-Beschluss vom 04.08.1999 VIII B 51/98, a.a.O.; vgl. auch BFH-Urteil vom 14.11.1986 VI R 209/82, BStBl II 1989, 351 unter Nr. 5 der Gründe;… Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz. 81).
- BFH, 25.09.2008 - VIII B 80/07
Terminsverlegung aus erheblichen Gründen - Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge - …
Hinsichtlich der Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, nimmt der Senat auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die daraus folgende Erforderlichkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, auf der Hand, so stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn die Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten waren (BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204). - BFH, 11.08.2006 - VIII B 322/04
NZB: Übergehen von Beweisanträgen, Sachaufklärungspflicht, Hinweispflicht
Hinsichtlich der Rüge, das FG habe seine Hinweispflicht verletzt, nimmt der Senat im Übrigen auf die ständige Rechtsprechung des BFH Bezug, nach der § 76 Abs. 2 FGO das FG nicht verpflichtet, die Beteiligten zu einer Substantiierung ihres Sachvortrags zu veranlassen, wenn die rechtliche Bedeutung der vorzutragenden Tatsachen für den Ausgang des Klageverfahrens auf der Hand liegt (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 4. August 1999 VIII B 51/98, BFH/NV 2000, 204).Das gilt insbesondere dann, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 204).
- BFH, 04.11.2003 - VII B 171/03
Hinweispflicht des Gerichts
- BFH, 16.10.2012 - VIII B 42/12
Gewinnfeststellungsbescheid als teilbarer Verwaltungsakt - Keine Klageänderung …
- BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05
Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten
- BFH, 27.01.2014 - III B 86/13
Umfang der Hinweispflicht des Finanzgerichts
- BFH, 14.05.2009 - VIII B 2/09
Abgrenzung freiberufliche - gewerbliche Einkünfte, Katalogberuf, Keine …
- BFH, 20.09.2022 - VI B 1/22
Zur Rüge eines Verstoßes des FG gegen den Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 76 …
- BFH, 17.04.2013 - VIII B 161/11
NZB, grundsätzliche Bedeutung, Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung, …
- FG Hamburg, 23.10.2003 - V 288/01
Einkommensteuer: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Zinsen nach § 233a AO
- BFH, 19.03.2009 - IV R 27/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
- BFH, 22.01.2008 - VIII B 183/06
Revisionszulassung bei unrichtiger Rechtsanwendung im Einzelfall - Hinweispflicht …
- BFH, 05.11.2004 - VIII B 172/04
Rüge des Übergehens von Beweisanträgen
- FG Düsseldorf, 20.03.2008 - 16 K 4752/05
Werbungskostenabzug bei Rückübertragung von aufgrund seines Dienstverhältnisses …
- BFH, 04.10.2002 - VIII B 50/02
Rüge mangelnder Sachaufklärung wegen Nichterhebung angebotener Beweise - …
- BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
- BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08
Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung …
- BFH, 23.12.2002 - III B 77/02
NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung
- BFH, 16.08.2023 - VII B 121/22
Entstehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Zusammenhang mit Umstieg im …
- BFH, 14.11.2006 - V B 100/06
Verstoß gegen Denkgesetz und Erfahrungssätze; nicht protokollierte Äußerungen …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 99/07
Einkommensteuer: Kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten bei dem …
- BFH, 16.05.2006 - VIII B 1/05
Ordnungsgemäße Rüge eines Verfahrensmangels; Widersprüchlichkeit eines Urteils
- BFH, 03.11.2005 - VIII B 12/05
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- OLG Köln, 22.07.2003 - 23 U 9/02
Einsetzung eines Sohnes als Hoferben; Gesetzliche Erbfolge bezüglich des …
- BFH, 20.05.2009 - VIII B 44/08
Zur Sachaufklärungspflicht des FG bei Vorgängen in der Klägersphäre
- FG Niedersachsen, 18.11.2022 - 3 K 175/22
Anwaltspostfach; beA; Finanzgericht; GmbH; Klageerhebung; …
- BFH, 05.02.2002 - VIII B 100/01
Zulässigkeit einer Beschwerde - Verfahrensmangel - Kapitalvermögen - Zinsen - …
- BFH, 16.11.2004 - X B 70/04
Ordnungsgemäße Rüge des Verfahrensmangels der Verletzung der richterlichen …
- BFH, 28.05.2003 - VII B 189/02
Duldungsbescheid; Wert von Grundpfandrechten
- BFH, 24.07.2003 - IX B 204/02
Vermietungstätigkeit, betriebliche oder berufliche Tätigkeit?
- BFH, 29.02.2000 - V B 18/99
Mündliche Verhandlung; Mitwirkung eines Dolmetschers
- FG Hamburg, 23.10.2003 - V 295/01
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Zinsen nach § 233a AO
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