Rechtsprechung
| BFH, 18.03.2010 - VIII B 84/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge
- openjur.de
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch; Anhörungsrüge
- Bundesfinanzhof
GG Art 103 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 128 Abs 2, FGO § 133a Abs 2 S 1
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - rechtsinformationen.bund.de
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 133a Abs 2 S 1 FGO
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 128 Abs 2 FGO, § 133a Abs 2 S 1 FGO
Gehörsverletzung bei Ablehnungsgesuch - Anhörungsrüge - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 128 Abs. 2; FGO § 133a
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlende Gelegenheit zur begründeten Stellungnahme in einer mündlichen Verhandlung; Anfechtung von Beschlüssen über die Ablehnung von Gerichtspersonen innerhalb der dafür geltenden Frist mit der Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnungsgesuch; Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 4 K 144/08
- BFH, 18.03.2010 - VIII B 84/09
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.07.2013 - III B 149/12
Anhörungsrüge gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsgesuche - Beiladung im …
Der Senat kann dahinstehen lassen, ob er sich der Auffassung anschließen könnte, dass die Anhörungsrüge in einem solchen Fall statthaft ist (bejahend z.B. Rüsken in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 133a FGO Rz 24.1 und 25, m.w.N.; Bergkemper in HHSp, § 133a FGO Rz 11; ebenfalls bejahend, jedoch ohne nähere Begründung BFH-Beschluss vom 18. März 2010 VIII B 84/09, BFH/NV 2010, 1454;… a.A. z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 133a Rz 7; Brandis in Tipke/Kruse, § 51 FGO Rz 42; Urteil des FG Düsseldorf vom 4. Mai 2005 13 K 5501/03 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1789). - BFH, 30.05.2025 - X B 88/24
Keine rechtskrafthemmende Wirkung einer Anhörungsrüge; Statthaftigkeit der …
Rn. 33 (2) Gleichwohl hat das BVerfG zu den Parallelvorschriften des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 178a Abs. 1 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) entschieden, dass eine Anhörungsrüge gegen die Entscheidung eines Instanzgerichts über einen Ablehnungsantrag aufgrund der verfassungsrechtlichen Garantie des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes) als statthaft anzusehen ist, weil die genannten Regelungen davon ausgehen, dass eine Zwischenentscheidung in einem Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung überprüft werden kann, eine solche Überprüfung in Bezug auf Entscheidungen des Instanzgerichts über Ablehnungsanträge in einem späteren Rechtsmittelverfahren vom Rechtsmittelgericht jedoch nicht --beziehungsweise allenfalls sehr eingeschränkt-- vorgenommen wird (zu § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO BVerfG-Beschluss vom 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08, NJW 2009, 833; zu § 178a Abs. 1 Satz 2 SGG BVerfG-Beschluss vom 06.05.2010 - 1 BvR 96/10, BVerfGK 17, 298, Rz 13 ff.; für die Statthaftigkeit der Anhörungsrüge auch gegen Entscheidungen des FG über Ablehnungsanträge --allerdings ohne nähere Begründung-- auch BFH-Beschluss vom 18.03.2010 - VIII B 84/09, BFH/NV 2010, 1454).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".