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Rechtsprechung
   BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15344
BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96 (https://dejure.org/2005,15344)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2005 - VIII R 2/96 (https://dejure.org/2005,15344)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2005 - VIII R 2/96 (https://dejure.org/2005,15344)
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    AO 1977 § 352 Abs. 1 Nr. 1; ; F... GO § 46; ; FGO § 73; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 a.F.; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; FGO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfahrensrevision bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Verbindung oder Trennung von Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei ermessensfehlerhafter Verbindung von Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.05.2000 - VIII R 56/99

    Gesetzlicher Richter; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (…BFH Beschlüsse vom 9. November 1998 V R 67/96, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.; vom 18. Mai 2000 VIII R 56/99, BFH/NV 2000, 1357).

    c) Das weitere Vorbringen des FA, der 3. Senat habe die Verbindung aus sachwidrigen Erwägungen angeordnet, weil es seine eigene sachlich rechtliche Beurteilung des Streitfalls habe durchsetzen und die Zuständigkeit des 4. Senats vermeiden wollen, beruht lediglich auf Vermutungen, nicht aber auf einem substantiierten Tatsachenvortrag, der diese Behauptung stützen könnte (zu dem Erfordernis eines entsprechenden Tatsachenvortrags für eine schlüssige Besetzungsrüge vgl. z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2000, 1357).

  • FG Köln, 22.09.1995 - 3 K 2944/91
    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Der für die Entscheidung über die im Jahr 1991 erhobene Klage zuständige 3. Senat des FG Köln hat durch Beschluss vom 28. August 1995 die im Juli 1995 erhobene Klage der ehemaligen Gesellschafter der KG, die unter dem Aktenzeichen ... beim 4. Senat des FG Köln anhängig war, gemäß § 73 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) mit der beim 3. Senat anhängigen Klage wegen des Sachzusammenhangs und der Identität der Beteiligten unter dem führenden Aktenzeichen 3 K 2944/91 verbunden.

    b) Die Besetzungsrüge genügt auch insoweit nicht den formellen Anforderungen des § 116 FGO a.F. als das FA geltend macht, die Voraussetzungen des § 73 FGO für eine Verbindung des Verfahrens 3 K 2944/91 mit dem beim 4. Senat anhängigen Verfahren ... hätten nicht vorgelegen.

  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter …

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage über die Beschwerde des FA wegen Nichtzulassung der Revision (Aktenzeichen ...) ist dafür ohne Bedeutung (vgl. BFH Beschluss vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638).
  • BFH, 29.01.1998 - V R 67/96

    Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (BFH Beschlüsse vom 9. November 1998 V R 67/96, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.;… vom 18. Mai 2000 VIII R 56/99, BFH/NV 2000, 1357).
  • BFH, 21.10.1999 - VII R 15/99

    Senatsbesetzung beim FG

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Die unrichtige Anwendung einer Verfahrensvorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, kann nur dann als Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. geltend gemacht werden, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH Beschlüsse vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55; vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Die unrichtige Anwendung einer Verfahrensvorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, kann nur dann als Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. geltend gemacht werden, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG darstellt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH Beschlüsse vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55; vom 21. Oktober 1999 VII R 15/99, BFHE 190, 47, BStBl II 2000, 88).
  • BFH, 12.11.2004 - VII B 170/04

    NZB: Befangenheit

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Da dem Endurteil vorangegangene Entscheidungen, die wie z.B. Beschlüsse i.S. des § 73 FGO gemäß § 128 Abs. 2 FGO unanfechtbar sind, nicht der Beurteilung der Revision unterliegen (§ 124 Abs. 2 FGO), kann eine Revision grundsätzlich nicht auf einen Ermessensfehler des Gerichts bei der Entscheidung über die Verbindung oder Trennung von Verfahren gestützt werden (BFH Beschluss vom 12. November 2004 VII B 170/04, BFH/NV 2005, 709).
  • BFH, 28.04.2004 - VII B 343/03

    Keine Beschwerde gegen Beschl. über die Ablehnung von Gerichtspersonen und über …

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Deshalb hat eine auf Verletzung des § 73 FGO gestützte Besetzungsrüge nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich dem Revisionsvorbringen entnehmen lässt, dass der Beschluss über die Verbindung oder Trennung von Verfahren nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (BFH Beschluss vom 28. April 2004 VII B 343/03, juris).
  • BFH, 04.08.1999 - III B 30/99

    Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Bei der Ermessensentscheidung hat es nach Zweckmäßigkeiterwägungen zu verfahren und sich an der Prozessökonomie zu orientieren (BFH Beschluss vom 4. August 1999 III B 30/99, BFH/NV 2000, 202).
  • BFH, 09.11.1998 - V R 67/97

    Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96
    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (BFH Beschlüsse vom 9. November 1998 V R 67/96, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.;… vom 18. Mai 2000 VIII R 56/99, BFH/NV 2000, 1357).
  • BFH, 31.03.1999 - XI R 100/96

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

  • BFH, 30.03.2021 - VII B 62/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verfahrenshandlungen - Verbindung von …

    Eine entsprechende Überprüfung erfolgt gegebenenfalls erst im Rechtsmittelverfahren gegen die Endentscheidung des FG, also im Rahmen einer gegen diese Entscheidung gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2018, 966;… in BFH/NV 2012, 1322, und in BFH/NV 2011, 1886) oder einer Revision (vgl. BFH-Beschluss vom 08.11.2005 - VIII R 2/96, BFH/NV 2006, 573, unter 2.b, und BFH-Urteil in BFHE 176, 289, BStBl II 1995, 353).
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