Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - autokaufrecht.info
Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei Prozesskostenhilfeantrag wegen Bedürftigkeit vor Ablauf der Berufungsfrist; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Prozesskostenhilfeversagung wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Vertrauensschutz bei ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 114 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 1 ZPO, § 517 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei Prozesskostenhilfeantrag wegen Bedürftigkeit vor Ablauf der Berufungsfrist; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Prozesskostenhilfeversagung wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Vertrauensschutz bei ... - IWW
§ 517 ZPO, § ... 233 Satz 1 ZPO, § 234 Abs. 1 ZPO, § 234 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 233 ZPO, § 234 Abs. 1, 2 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 114 ZPO, § 115 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Fahrzeug; Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag einer Partei vor Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist hinsichtlich Bedürftigkeit; Anforderungen an die Darlegungen zu den Einnahmen ...
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 ; ZPO § 233 S. 1; ZPO § 234 Abs. 1
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Fahrzeug; Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag einer Partei vor Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittelbegründungsfrist hinsichtlich Bedürftigkeit; Anforderungen an die Darlegungen zu den Einnahmen ... - datenbank.nwb.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung bei Prozesskostenhilfeantrag wegen Bedürftigkeit vor Ablauf der Berufungsfrist; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Prozesskostenhilfeversagung wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Vertrauensschutz bei ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 13.03.2019 - 9 O 1070/16
- OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 15 U 116/19
- BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 568
- ZIP 2021, 1728
- MDR 2021, 635
- MDR 2021, 858
- FamRZ 2021, 967
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (26)
- BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Weist das Gericht, bei dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt wird, vor der Entscheidung über den Antrag darauf hin, dass dieser mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12 …und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).In diesen Fällen darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12;… vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5;… vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).
Erfüllt der Antragsteller die gerichtlichen Auflagen fristgemäß, so endet sein schutzwürdiges Vertrauen erst mit Zustellung des die beantragte Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, aaO).
- BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
20 Die Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO) beginnt auch dann, wenn das Gericht - wie vorliegend - die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht auf die fehlende Bedürftigkeit der Partei stützt, sondern die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint, grundsätzlich nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, juris Rn. 8 f. und vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).Erst dann liegt eine vollständige Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag der bedürftigen Partei vor, die das der Rechtsverfolgung oder -verteidigung entgegenstehende Hindernis der Mittellosigkeit beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2001 - IX ZR 407/98, NJW 2001, 2545 unter III 2 a; Beschlüsse vom 17. Juni 2004 - IX ZB 208/03, NJW 2004, 2902 unter III 2 c;… vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 5; vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 5).
Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, aaO Rn. 8 f.; vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).
- BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Weist das Gericht, bei dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt wird, vor der Entscheidung über den Antrag darauf hin, dass dieser mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, juris Rn. 12; vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12 …und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).In diesen Fällen darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, juris Rn. 12; vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12;… vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5;… vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).
Erfüllt der Antragsteller die gerichtlichen Auflagen fristgemäß, so endet sein schutzwürdiges Vertrauen erst mit Zustellung des die beantragte Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, aaO; vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, aaO).
- BGH, 18.06.2020 - IX ZB 45/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Prozesskostenhilfeantrag: …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Weist das Gericht, bei dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt wird, vor der Entscheidung über den Antrag darauf hin, dass dieser mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008 - XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12 und vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).Hierfür ist erforderlich, dass dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Formular nach § 117 Abs. 4 ZPO nebst den insoweit notwendigen Belegen beigefügt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 8; vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 6).
In diesen Fällen darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, juris Rn. 12;… vom 26. Mai 2008 - II ZB 19/07, NJW-RR 2008, 1306 Rn. 12;… vom 13. Januar 2010 - XII ZB 108/09, NJW-RR 2010, 424 Rn. 5; vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 7).
- BGH, 09.01.1985 - IVb ZB 142/84
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
20 Die Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO) beginnt auch dann, wenn das Gericht - wie vorliegend - die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht auf die fehlende Bedürftigkeit der Partei stützt, sondern die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint, grundsätzlich nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, juris Rn. 8 f. …und vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).Rn. 21 aa) Das Hindernis zur Einlegung (und Begründung) des Rechtsmittels entfällt und die Wiedereinsetzungsfrist des § 234 Abs. 1 ZPO beginnt grundsätzlich nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, juris Rn. 8).
Das gilt auch dann, wenn das Gericht - wie hier - nicht die Bedürftigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1985 - IVb ZB 142/84, aaO Rn. 8 f.;… vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20, NJW 2021, 242 Rn. 6).
- BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Hierfür ist erforderlich, dass dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Formular nach § 117 Abs. 4 ZPO nebst den insoweit notwendigen Belegen beigefügt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 8;… vom 18. Juni 2020 - IX ZB 45/19, NJW-RR 2020, 944 Rn. 6).Rn. 23 bb) Die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO beginnt allerdings dann nicht erst mit Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag, sondern bereits (früher), wenn für die Partei schon zuvor (etwa) aufgrund eines gerichtlichen Hinweises erkennbar ist, dass ihr Antrag keinen Erfolg haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2001 - XI ZR 161/01, BGHZ 148, 66, 69;… vom 31. Januar 2007 - XII ZB 207/06, NJW-RR 2007, 793 Rn. 5;… vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 23;… vom 25. März 2015 - XII ZB 96/14, juris Rn. 5).
- BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16
Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Rn. 34 c) Der Umstand, dass im Streitfall die Berufung letztlich ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt und begründet wurde, steht der Annahme, dass sie zunächst wegen der Mittellosigkeit des Beklagten nicht erfolgt ist, nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b dd; vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16, NJW-RR 2018, 61 Rn. 19). - BGH, 28.08.2018 - VI ZB 44/17
Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Zwar kann mit einem entsprechenden Hinweis des Berufungsgerichts das Vertrauen des Antragstellers, aufgrund einer erstinstanzlich gewährten Prozesskostenhilfe eine solche bei unveränderten wirtschaftlichen Verhältnissen auch in der zweiten Instanz zu erhalten, erschüttert sein, da er nunmehr gewärtigen muss, dass das Berufungsgericht die Sache anders einschätzen würde als das Gericht erster Instanz (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - VI ZB 44/17, NJW-RR 2018, 1270 Rn. 6). - BGH, 24.06.1999 - V ZB 19/99
Nachholung der Bergungsbegründung vor Entscheidung über ein …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Rn. 34 c) Der Umstand, dass im Streitfall die Berufung letztlich ohne Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingelegt und begründet wurde, steht der Annahme, dass sie zunächst wegen der Mittellosigkeit des Beklagten nicht erfolgt ist, nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99, NJW 1999, 3271 unter II 3 b dd;… vom 25. Oktober 2017 - IV ZB 22/16, NJW-RR 2018, 61 Rn. 19). - BGH, 25.02.1987 - IVb ZB 157/86
Rechtsmittelfrist - Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VIII ZB 1/21
Die Partei braucht nicht damit zu rechnen, dass das Rechtsmittelgericht strengere Anforderungen an den Nachweis der Bedürftigkeit stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86, juris Rn. 9 mwN). - BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
- BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18
Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …
- BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des …
- BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur …
- BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 55/15
Berufungsbeschwer nach einseitiger Erledigungserklärung in einem …
- BVerfG, 25.08.2015 - 1 BvR 1528/14
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei …
- BGH, 22.03.2001 - IX ZR 407/98
Fristablauf vor Entscheidung über Prozeßkostenhilfegesuch
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 108/09
Wiedereinsetzung bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist nach rechtzeitig …
- BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16
Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über …
- BGH, 17.06.2004 - IX ZB 208/03
Rechtsfolgen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz im …
- BGH, 31.01.2007 - XII ZB 207/06
Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung einer Frist wegen Bedürftigkeit …
- BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei …
- BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei …
- BGH, 25.03.2015 - XII ZB 96/14
Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist in …
- BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20
Berufungseinlegung: Inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Beklagten auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 21. April 2006 - 1 BvR 2140/05, juris Rn. 17;… NJW 2012, 2869 Rn. 8;… NZA 2016, 122 Rn. 10;… Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2016 - VIII ZB 55/15, WuM 2016, 632 Rn. 1; vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21, juris Rn. 17; jeweils mwN). - BGH, 19.12.2024 - KZR 60/23 Rn. 8 3. Aus § 89a Abs. 3 GWB kann sich nichts Anderes ergeben, weil danach lediglich die Ausgleichspflicht, nicht aber der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit betroffen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 9. November 2021 - 13 U 120/16, NJW-RR 2021, 568 Rn. 21;… Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. Aufl., § 89a GWB Rn. 25;… Rombach in BeckOK Kartellrecht, Stand 1.10.2024, § 89a GWB Rn. 47).
- BGH, 28.05.2024 - VIII ZA 14/23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Unzulässigkeit der Anhörungsrüge
Eine bedürftige Prozesspartei, die eine gegen sie ergangene Entscheidung mit einem Rechtsmittel angreifen will, kann sich darauf beschränken, innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der nach § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den notwendigen Belegen beim Prozessgericht einzureichen und die Einlegung des Rechtsmittels bis zur Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zurückzustellen (…Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, aaO Rn. 8; vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21, NJW-RR 2021, 568 Rn. 20; jeweils mwN).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2026 - 3 A 7.25
Entschädigungsklage; isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren als …
Denn abgesehen davon, dass eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist des § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG - wie ausgeführt - nach einhelliger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung nicht in Betracht kommt, geht es hier nicht darum, ob der Kläger allein schon durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in die Lage versetzt wurde, einen Rechtsanwalt mit der Klageerhebung zu beauftragen (…so BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2004 - 6 PKH 15/03 - juris Rn. 5 …und vom 4. April 2014 - 5 B 102/13 - juris Rn. 7; anders BGH, Beschlüsse vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21 - juris Rn. 15…, vom 9. Juli 2020 - V ZR 30/20 - juris Rn. 5…, vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18 - juris Rn. 5 …und vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12 - juris Rn. 11), sondern allein darum, dass es ihm oblag, zeitnah einen vertretungsbereiten Rechtsanwalt zu benennen oder einen Antrag nach § 121 Abs. 5 VwGO zu stellen. - BGH, 17.11.2022 - V ZB 38/22
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21, NJW-RR 2021, 568 Rn. 20; jeweils mwN). - BGH, 10.10.2024 - V ZB 55/23
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
Hierfür ist erforderlich, dass dem Antrag innerhalb der Rechtsmittelfrist eine vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgesehenen Formular nach § 117 Abs. 4 ZPO nebst den insoweit notwendigen Belegen beigefügt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21, NJW-RR 2021, 568 Rn. 20 mwN). - OLG Dresden, 18.11.2022 - 22 U 1797/21 Weist das Gericht, bei dem die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt wird, vor der Entscheidung über den Antrag darauf hin, dass dieser mangels Vorliegens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen voraussichtlich keinen Erfolg haben wird, darf der Antragsteller nur dann weiterhin auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vertrauen, wenn er vernünftigerweise davon ausgehen durfte, die Zweifel ausräumen zu können, und die gerichtliche Auflage ordnungsgemäß erfüllt (BGH, Beschluss vom 9. März 2021 - VIII ZB 1/21 -, NJW-RR 2021, 568 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".