Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Einlegung eines unstatthaften Rechtsbehelfs; Pflicht zur rechtzeitigen Erteilung eines Hinweises an die Partei
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 321a Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 522 Abs 1 S 4 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Einlegung eines unstatthaften Rechtsbehelfs; Pflicht zur rechtzeitigen Erteilung eines Hinweises an die Partei - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde (hier: Erwirken eines Vollstreckungsbescheids wegen rückständiger Miete und Nebenkosten); Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 233
Unheilbare Fristversäumnis aufgrund eines unstatthaften Rechtsbehelfs (hier: Anhörungsrüge) - familienrecht-deutschland.de
BGB § 280; ZPO §§ 85, 233, 234, 321a, 522, 575; GG Art. 103
Haftung des Rechtsanwalts; Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten; Organisationswesen; Fristenkontrolle; Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Einlegung eines unstatthaften Rechtsbehelfs; Pflicht zu der rechtzeitigen Erteilung eines Hinweises an die Partei; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde (hier: Erwirken eines Vollstreckungsbescheids wegen rückständiger Miete und Nebenkosten); Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsanwalt muss Rechtsmittelsystem kennen!
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wiedereinsetzung: Das falsche Rechtsmittel - Rechtskenntnis macht es dem Rechtsanwalt leichter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unstatthafte Anhörungsrüge - und die versäumte Rechtsmittelfrist
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsanwalt muss Rechtsmittelsystem kennen! (IBR 2022, 211)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 12.11.2020 - 506 C 571/20
- LG Duisburg, 08.06.2021 - 13 S 139/20
- BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 346
- MDR 2022, 390
- MDR 2022, 745
- NZM 2022, 727
- FamRZ 2022, 545 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (17)
- BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04
Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17 …und vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).Es darf allerdings nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a;… vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, aaO).
Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels beziehungsweise hier des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, aaO;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17;… vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).
- BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00
Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17 …und vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels beziehungsweise hier des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, aaO;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17;… vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).
- BGH, 05.10.2005 - VIII ZB 125/04
Prüfungspflichten des Berufungsgerichts nach Eingang der Berufungsschrift; …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Denn einer gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 1 b aa;… vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; jeweils mwN).Rn. 16 cc) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte schließlich auf die Weiterleitungspflicht des unzuständigen, bereits mit der Sache befasst gewesenen Gerichts bezüglich einer Rechtsmittelschrift (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 1 b aa;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 Rn. 5; jeweils mwN).
- BGH, 01.03.2016 - VIII ZB 57/15
Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzung in die versäumte …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17 und vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels beziehungsweise hier des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, aaO;… vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17; vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).
- BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 19/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht übertragbare Aufgaben des …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf - hier Anhörungsrüge - eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein der Partei zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO), einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes, Verschulden da von einem Rechtsanwalt erwartet wird, dass er das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensart kennt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413 unter I 2 c, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, NZM 2016, 767 Rn. 5 f.;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, NJW 2017, 1112 Rn. 12).Zugleich ist es seine Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, NZM 2016, 767 Rn. 6 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413 unter I 2 c, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt).
- BGH, 12.10.2016 - V ZB 178/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf - hier Anhörungsrüge - eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein der Partei zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO), einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes, Verschulden da von einem Rechtsanwalt erwartet wird, dass er das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensart kennt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413 unter I 2 c, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt;… BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, NZM 2016, 767 Rn. 5 f.; vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, NJW 2017, 1112 Rn. 12).Dabei wird vom Rechtsanwalt, an den insoweit hohe Sorgfaltsanforderungen zu stellen sind, die Kenntnis des Rechtsmittelsystems der Zivilprozessordnung erwartet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2014 - V ZB 172/13, NJW 2014, 2503 Rn. 9; vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, NJW 2017, 1112 Rn. 12;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 233 Rn. 50, Stichwort Rechtsirrtum [Anwalt] unter c).
- BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91
Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Wird die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels deshalb versäumt, weil der Prozessbevollmächtigte der Partei zuvor einen unstatthaften Rechtsbehelf - hier Anhörungsrüge - eingelegt hat, liegt hierin regelmäßig ein der Partei zuzurechnendes (§ 85 Abs. 2 ZPO), einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehendes, Verschulden da von einem Rechtsanwalt erwartet wird, dass er das Rechtsmittelsystem der jeweiligen Verfahrensart kennt (im Anschluss an Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413 unter I 2 c, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt;… BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, NZM 2016, 767 Rn. 5 f.;… vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, NJW 2017, 1112 Rn. 12).Zugleich ist es seine Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (…vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2016 - VIII ZR 19/16, NZM 2016, 767 Rn. 6 mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 24. Juni 1992 - VIII ZR 203/91, NJW 1992, 2413 unter I 2 c, insoweit in BGHZ 119, 35 nicht abgedruckt).
- BGH, 01.07.2021 - V ZB 71/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumte Berufungsfrist nach Einlegung …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Denn einer gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 unter III 1 b aa; vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; jeweils mwN).Es darf allerdings nicht sehenden Auges zuwarten, bis die Partei Rechtsnachteile erleidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a; vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, aaO).
- BGH, 14.12.2005 - IX ZB 138/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Dass das Berufungsgericht mit der Erteilung seines Hinweises sehenden Auges bis zum Fristablauf zugewartet hätte, ist von der Beklagten nicht dargelegt worden (vgl. zu dieser Darlegungsobliegenheit BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, juris Rn. 7).Eine Umdeutung in eine - mangels Einhaltung der Form- und Fristerfordernisse unzulässige - Rechtsbeschwerde kam daher nicht in Betracht, so dass eine Weiterleitung an den Bundesgerichtshof nicht in Frage gestanden hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, aaO Rn. 5).
- BGH, 06.05.2009 - KZR 7/08
Beschränkung der Revisionszulassung auf die Beklagte als Verstoß gegen den …
Auszug aus BGH, 11.01.2022 - VIII ZB 37/21
Das Gericht, bei dem der unstatthafte Rechtsbehelf eingeht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, der Partei einen Hinweis so rechtzeitig zu erteilen, dass diese in die Lage versetzt wird, das eigentlich statthafte Rechtsmittel noch fristgerecht einzulegen (im Anschluss an BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1364 unter II 2 a; vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17 …und vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels beziehungsweise hier des Rechtsbehelfs nach § 321a ZPO nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343;… BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 9/04, aaO; vom 6. Mai 2009 - KZR 7/08, juris Rn. 17;… vom 1. März 2016 - VIII ZB 57/15, NJW 2016, 2042 Rn. 31).
- BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
- BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 10/03
Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung
- BGH, 18.02.2020 - XI ZB 11/19
Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil: Überprüfung der Fehlerhaftigkeit des …
- BGH, 25.11.2020 - XII ZB 256/20
Versäumung einer Rechtsmittelfrist in den Fällen einer unrichtigen …
- BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei …
- BGH, 15.05.2014 - V ZB 172/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Niedersachsen: Verschuldenszurechnung …
- BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig …
- BGH, 21.03.2023 - VIII ZB 80/22
Wiedereinsetzung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen anwaltlichem …
Denn einer gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14 mwN).Das Gericht darf allerdings nicht sehenden Auges zulassen, dass ein offenbares Versehen einer Partei zur Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist und damit zu Rechtsnachteilen für die Partei führt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - IV ZB 29/03, IV ZB 37/03, juris Rn. 7;… siehe auch Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, aaO).
- BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Denn einer gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175; Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14 mwN;… vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 37).Das Gericht darf allerdings nicht sehenden Auges zulassen, dass ein offenbares Versehen einer Partei zur Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist und damit zu Rechtsnachteilen für die Partei führt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Mai 2004 - IV ZB 29/03, IV ZB 37/03, juris Rn. 7;… siehe auch Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - V ZB 71/20, NJW-RR 2021, 1317 Rn. 7; vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, aaO;… vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, aaO).
- BGH, 14.06.2022 - VI ZB 26/21
Anhörungsrüge: Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen
Die Erhebung einer Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Ablauf prozessualer Fristen und hindert den Eintritt der formellen Rechtskraft nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 7;… vom 13. April 2021 - VIII ZB 80/20, juris Rn. 15;… vom 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09, juris Rn. 12;… BAGE 168, 235 Rn. 8;… MünchKomm-ZPO/Musielak, 6. Aufl., ZPO § 321a Rn. 6 a.E.; jew. mwN).Zugleich ist es seine Aufgabe, alle gesetzlichen Anforderungen an die Zulässigkeit des danach bestimmten Rechtsmittels in eigener Verantwortung zu prüfen und dafür Sorge zu tragen, dass dieses Rechtsmittel innerhalb der jeweils gegebenen Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 9).
- BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24
Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!
Denn einer gerichtlichen Fürsorgepflicht sind im Interesse der Funktionsfähigkeit der Justiz Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3173, 3175; Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14;… vom 21. März 2023 - VIII ZB 80/22, NJW 2023, 1668 Rn. 37;… vom 11. Februar 2025 - VIII ZB 65/23, NJW 2025, 1508 Rn. 24; jeweils mwN). - OLG Köln, 10.07.2024 - 19 U 143/23
Anspruch eines ehemaligen Handelsvertreters gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung …
Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Frist überprüft (BGH, Beschluss vom 11.01.2022, VIII ZB 37/21, juris Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 06.08.2025 - XII ZB 103/25
Muss das Gericht auf drohende Fristversäumnis hinweisen?
Dabei ist es jedoch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der Richter die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falls und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (vgl. BGH Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21 - NJW-RR 2022, 346 Rn. 14 mwN). - BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 10/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
Rn. 21 Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falles und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14). - BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 3/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
Rn. 21 Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falles und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14). - BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 8/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
Rn. 21 Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falles und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21, NJW-RR 2022, 346 Rn. 14). - BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 1/25 Rn. 21 Grundsätzlich ist nicht zu beanstanden, wenn das Gericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels nicht zeitnah nach dessen Eingang, sondern erst bei der Bearbeitung des Falles und gegebenenfalls nach Ablauf der Fristen überprüft (BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - VIII ZB 37/21,NJW-RR 2022, 346 Rn. 14).
- BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 11/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
- BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 4/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 16 UF 42/24
Verpflichtung eines Gerichts zur formwirksamen Weiterleitung eines …
- BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 6/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
- BGH, 04.11.2025 - RiZ(R) 7/25
Zulassungsfreie Statthaftigkeit der Berufung gegen Urteile des Dienstgerichts …
- LG Frankfurt/Main, 02.09.2025 - 11 S 94/24
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