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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,471
BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05 (https://dejure.org/2006,471)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 200; ; BGB § 548 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Ersatzansprüchen eines Vermieters wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen oder unterlassener Entfernung von Einbauten; Verjährungsbeginn bei Rückgabe der Mietsache vor Ende des Mietverhältnisses; Berücksichtigung des berechtigten ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Verjährungsbeginn

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200
    Schönheitsreparaturen; Verjährungseintritt vor Mietende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 Abs. 1 S. 2 § 200
    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 548 BGB
    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt mit Rückgabe

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Verjährungsbeginn

  • frenzl-voigt.de (Auszüge)

    Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters vor Mietende

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Leitsatz)

    Zur Frage des Beginns der mietrechtlichen Verjährung bei verfrühter Wohnungsrückgabe

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zur Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters beginnt mit dem Auszug des Mieters - Ansprüche müssen innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann beginnt Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache? (IMR 2006, 43)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1588
  • MDR 2006, 1398
  • NZM 2006, 503
  • ZMR 2006, 507
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (im Anschluss an Senat, BGHZ 162, 30).

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB - anders als früher gemäß §§ 558 Abs. 2, 198 Satz 1 BGB a.F. - auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, NJW 2005, 2004 unter II 2).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat…, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.;… ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16;… MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkannt hat, wird nach der Rechtsprechung des Senats die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB - anders als früher gemäß §§ 558 Abs. 2, 198 Satz 1 BGB a.F. - auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 93/04, NJW 2005, 2004 unter II 2).

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.;… ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16;… MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).

  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Schönheitsreparaturen

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.

    Darüber hinaus hat der Vermieter in bestimmten, hier nicht gegebenen Fällen auch im laufenden Mietverhältnis einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 306 f.).

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04

    BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für …

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Zwar kann eine Rückgabe der Wohnung mehr als sechs Monate vor Vertragsende dazu führen, dass Ersatzansprüche des Vermieters bei Vertragsende bereits verjährt sind, obwohl sie - wie der vertragliche Anspruch auf eine Endrenovierung durch den Mieter - zu diesem Zeitpunkt erst entstehen oder - wie der Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis (vgl. Senat, BGHZ 111, 301, 305 f.; Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 192/04, NJW 2005, 1862 unter II) - bis zu diesem Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden können.
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse ist schon wegen der drohenden Verjährung nicht zu verneinen (BGH, Urteil vom 23. April 1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707 = WM 1991, 1737 unter I 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Hierzu gehören neben Schadensersatzansprüchen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen auch die hier darüber hinaus in Rede stehenden Schadensersatzansprüche wegen der unterlassenen Entfernung von Einbauten und anderer vom Mieter zurückgelassener Gegenstände (vgl. Senat, BGHZ 104, 6, 12).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 236/93

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag im Vergleich des Pächters; Verjährung des …

    Auszug aus BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gilt das aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (so unausgesprochen bereits Senat…, Urteil vom 4. Mai 2005, aaO; vgl. ferner BGHZ 125, 270, 280 f.;… ebenso Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 548 Rdnr. 16;… MünchKommBGB/Schilling, 4. Aufl., § 548 Rdnr. 13; Langenberg WuM 2002, 71; a.A. wohl Schach WuM 2005, 232, 233).
  • BGH, 08.11.2017 - VIII ZR 13/17

    Formularvertragliche Verlängerung der Verjährung von Vermieteransprüchen (§ 548 …

    Mit der gesetzlichen Regelung will der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah zur Rückgabe der Mietsache beziehungsweise zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (…BT-Drucks. 14/4553, S. 45;… Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13;… vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 349/10, NJW 2011, 2717 Rn. 12;… vom 4. Mai 2011 - VIII ZR 195/10, NJW 2011, 1866 Rn. 12; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; vom 14. Mai 1986 - VIII ZR 99/85, BGHZ 98, 59, 62 ff. [zur gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 551 BGB aF, dessen Regelungsgehalt durch die Schuldrechtsreform keine Änderung erfahren hat, sondern inhaltlich unverändert mit § 548 BGB fortgeführt wird]).

    Rn. 38 ff) Den obigen Erwägungen steht auch nicht etwa - wie die Revision offenbar meint - die Senatsentscheidung vom 15. März 2006 (VIII ZR 123/05, aaO Rn. 13) entgegen.

  • BGH, 19.04.2023 - VIII ZR 280/21

    Anspruch eines Vermieters auf fiktiven Schadensersatz bei Beschädigung der …

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats besteht im laufenden Mietverhältnis unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB ein Vorschussanspruch des Mieters bei Mietmängeln (…vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2020 - VIII ZR 163/18, BGHZ 226, 208 Rn. 14 mwN) und kann auch der Vermieter vom Mieter einen Vorschuss in Höhe der erforderlichen Renovierungskosten verlangen, wenn sich der Mieter mit der Durchführung der Schönheitsreparaturen in Verzug befindet (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 12 mwN;… Senatsbeschlüsse vom 26. April 2022 - VIII ZR 364/20, aaO Rn. 10;… vom 10. Mai 2022 - VIII ZR 277/20, aaO Rn. 16).
  • BGH, 31.08.2022 - VIII ZR 132/20

    Wohnraummiete: Abschließende Sonderregelung für die Verjährung von …

    Rn. 22 Die von § 548 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Verjährung von sechs Monaten beginnt - unabhängig von der Anspruchsentstehung (Senatsurteile vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 114/04, BGHZ 162, 30, 35 ff.; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 9) - mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält (§ 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB).

    Gerade im Interesse der Rechtssicherheit, der Rechtsklarheit und des Rechtsfriedens wollte der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Regelung des § 548 Abs. 1 BGB zeitnah zur Rückgabe der Mietsache eine "möglichst schnelle" Klärung über bestehende Ansprüche im Zusammenhang mit dem Zustand der Mietsache erreichen (…BT-Drucks. 14/4553, S. 45;… Senatsurteile vom 8. November 2017 - VIII ZR 13/17, BGHZ 217, 1 Rn. 29;… vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 402/12, NJW 2014, 684 Rn. 13; vom 15. März 2006 - VIII ZR 123/05, NJW 2006, 1588 Rn. 10; jeweils mwN).

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