Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1148
- MDR 1962, 646
- WM 1962, 606
- DB 1962, 701
- DB 1962, 768
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (3)
- RG, 30.06.1939 - GSZ 4/38
Wucherkredit - § 817 S. 2 BGB, 'Leistung'
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
§ 8 1 8 BGB Verzinsung der mit der Bereicherungsklage zurückverlangten Darlehensvaluta verlangen© Denn da die sittenwidrige Leistung (§ 817 Satz 2 BGB) des Kreditgebers gerade in der Kapitalüberlassung auf Zeit bestand, muß er aus § 817 Satz 2 BGB dem Kreditnehmer den Kredit auf die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen© Insoweit ersetzt § 817 Satz 2 BGB den fehlenden Rechtsgrund (Esser, Schuldrecht 2© Aufl© § H9s> 4) © Für diese Zeit stehen demnach die Nutzungen dem Kreditnehmer und nicht dem Kreditgeber zu© Deshalb scheitert bei sittenwidrigem Darlehen ein Zinsanspruch des Kreditgebers aus § 818 BGB an § 817 Satz 2 BGB (so auch RGZ 161, 52, 57, 58)© Im vorliegenden Fall kann aber der Klägerin, soweit, die Gewährung des Wechselkredits von 20 0Q0 DM in Frage steht, ein Handeln gegen Gesetz oder Sitte im Sinne des § 87 Satz 2 BGB überhaupt nicht vorgeworfen werden. - BGH, 13.11.1954 - II ZR 23/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
Die Revision beanstandet insoweit selbst nicht, daß die Klägerin der Firma NflHI eine unangemessen hohe Gegenleistung abverlangt habe" Sie meint aber, beide Verträge von 1952 müßten als ein einheitliches Geschäft betrachtet werden, womit auch dem Vertrag über den V/echselkredit als Teil des Gesamtvertrages der Charakter des wucherischen und auch allgemein sittenwidrigen Geschäftes zukomme« Dieser Angriff der Revision verfehlt sein Ziel" Es werden dabei zwei verschiedene Fragen miteinander vermengt" Ein mal geht es hierbei um die Frage, ob zwei äußerlich selbständige Verträge wegen ihres engen Zusammenhangs durch den Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit in dem Sinne gewinnen können, daß bei Nichtigkeit des einen auch der andere Vertrag nichtig ist" Diese Frage zielt auf § 139 BGB und ist zu bejahen (BGH Urt" v" 13« November 1954 - Y/M 1955, 690 = BB 1955, 430)o Eine andere Frage ist, ob dann, wenn in einem solchen rechtlich als Einheit anzusehenden Vertrag der eine Verträgsteil mehrere Leistungen über nimmt, deren Zweck nur bei einigen von ihnen in der Art vereinbart ist, daß der Leistende gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, dem Leistenden dieser Vorwurf auch hinsichtlich der nach ihrem Zweck einwandfreien Leistungen gemacht werden kann" Diese Frage zielt auf § 817 Satz 2 BGB und kann nicht allgemein, sondern nur nach den Umständen des Einzelfalles beantwortet werden" § 817 Satz 2 BGB stellt darauf ab, ob der Zweck einer Leistung in der Art bestimmt ist, .\iUii z l . - RG, 05.12.1911 - II 241/11
Bordellkauf; Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61
daß der Leistende durch die Leistung gegen Gesetz oder Sitte verstößt o Lies läßt sich hei mehreren Leistungen desselben Vertragsteils, auch wenn sie in einem Vertrag vereinbart sind, unterschiedlich beantworten, weil der Zweck der mehreren Leistungen verschieden sein kann" Grundsätzlich ist dies für jede Leistung, sofern sie nur gegenüber der anderen eine selbständige Leistung darstellt, gesondert zu beantworten (RGZ 78, 41, 46)o Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Leistungen aus den zwei Verträgen von 1952 um selbständige Leistungen, auch und gerade wenn man der Sachdarstellung und der Wertung der Beklagten folgto Sie unter scheiden sich nämlich hinsichtlich der Person des Leistenden und des Gegenstandes der Leistungo Yfährend der Zweck des Bardarlehens - immer nach der Meinung der Beklagten - darin lag, Frau K f l H V wucherische Erträge aus dem Darlehens kapital von 30 000 zu verschaffen, lag die Zweckrichtung des Wechselkredits von 20 000 DM gerade entgegengesetzt 0 Er nach der Meinung der Beklagten (So 3 der Berufungsbegründung vom H o 6 o I960 Bl" 131 GA) dazu, "die auch von erkannte Schwierigkeit wegen des enormen Zinssatzes (des 30 000 I Darlehens) zu mildern; auf diese Weise sollte der enorme Zinssatz für die Kapitalhergabe der 30 000 DM gewässert werdeno" Dieser Zweck aber, der die Auswirkungen des anderen, angeblich wucherischen Geschäftes in gewissem Umfang paralysieren sollte, verstößt we§Otl dieser Zweckrichtung keinesfalls gegen Gesetz oder Sitte.
- BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87
Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …
Bisherige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 30. November 1960 - V ZR 131/59 = NJW 1961, 452 und vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = NJW 1962, 1148) haben noch keine Klärung der Einzelfragen gebracht (…BGB-RGRK/Heimann-Trosien 12. Aufl. § 818 Rn. 10 m. w. Nachw.;… Staudinger/Lorenz, BGB 12. Aufl. § 818 Rn. 11;… MünchKomm/Lieb 2. Aufl. § 818 Rn. 11;… Soergel/Mühl, BGB 11. Aufl. § 818 Rn. 26; Bunte WuB I E 1.-7.87). - BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96
Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten
Der erkennende Senat hat unter Bezugnahme auf die letztgenannte Entscheidung eine Verpflichtung zum Ersatz des Wertes der Kapitalnutzung bejaht (Senatsurt. v. 30. November 1960, WM 1961, 177 = NJW 1961, 452); ihm ist der VIII. Zivilsenat gefolgt (Urt. v. 18. April 1962, VIII ZR 245/61, NJW 1962, 1148, 1149;… Urt. v. 4. Dezember 1996, VIII ZR 360/95, NJW 1997, 993). - BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81
Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit …
Weil die sittenwidrige Leistung des Kreditgebers gerade in der Kapitalüberlassung auf Zeit besteht, muß er aus § 817 Satz 2 BGB dem Kreditnehmer den Kredit auf die (rechtsunwirksam) vereinbarte Zeit überlassen (RGZ 161, 52, 57/58; BGH Urteil vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = NJW 1962, 1148;…Senatsurteil vom 7. Mai 1981 - III ZR 2/79 - vgl. Erman/H.P.Westermann BGB 7. Aufl. § 817 Rdn. 20 m.w.Nachw.).
- BGH, 29.04.1968 - VII ZR 9/66
Bereicherungsanspruch bei unerlaubter Rechtsberatung
Die Nichtigkeit des ganzen Vertrags gemäß den §§ 134, 139 BGB bewirkt also nicht zwangsläufig, daß damit auch alle seine Teile gleich zu beurteilen sind, soweit es sich um die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB handelt (RGZ 78, 41, 46 f; BGHZ 19, 205 [BGH 02.12.1955 - I ZR 46/54]; BGH NJW 1962, 1148;… BGH WM 1955, 528, 531 und OLG Karlsruhe a.a.O.). - BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95
Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und …
Dabei besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = WM 1962, 606 unter 3 b; BGHZ 64, 322, 323; 102, 41, 46;… Urteil vom 24. September 1996 aaO. unter III 2 b) eine Vermutung dafür, daß Nutzungen im Wert der sonst üblicherweise zu zahlenden Zinsen gezogen worden sind, wenn das Kapital - wie etwa bei dessen Einsatz als Betriebsmittel - in einer Art und Weise verwendet worden ist, die nach der Lebenserfahrung einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil erwarten läßt. - BayObLG, 06.11.2000 - 1Z RR 612/98
Unzulässige Beeinflussung der ärztlichen Tätigkeit durch Bestimmungen eines …
Die Nichtigkeit des gesamten Vertrags gemäß § 134 BGB bewirkt also nicht zwangsläufig, dass damit auch alle seine Teile gleich zu beurteilen sind, soweit es sich um die Anwendung des § 817 Satz 2 BGB handelt (BGHZ 50, 90/92; 75, 299/305; NJW 1962, 1148/1149). - BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64
Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der …
Nach gefestigter Rechtsprechung kann ein einheitliches Rechtsgeschäft im Sinn des § 139 BGB auch bei einer Mehrheit von äußerlich getrennten, insbesondere in getrennten Urkunden niedergelegten Geschäften vorliegen, wenn nämlich der Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet ist, daß die äußerlich getrennten Geschäfte miteinander stehen und fallen sollen (RGZ 78, 41, 43/44; 79, 434, 436; WarnRspr 1918 Nr. 214; Senatsurteil vom 13. November 1953, V ZR 173/52 LM BGB § 313 Nr. 3; BGH Urteil vom 13. November 1954, II ZR 23/54 WM 1955, 690; Urteil vom 18. April 1962, VIII ZR 245/61 LM BGB § 817 Nr. 17; vgl. Urteil vom 22. Dezember 1953, IV ZR 87/53 LM BGB § 139 Nr. 8). - BGH, 03.07.1991 - VIII ZR 201/90
Übernahme einer Getränkebezugsverpflichtung als Abzahlungsgeschäft
Nach den §§ 812 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB (dazu BGHZ 112, 288, 294 f.) sind die Kläger indessen auch verpflichtet, für die Vorteile der ihnen rechtsgrundlos überlassenen Kapitalnutzung Wertersatz zu leisten (BGHZ 64, 322, 323 [BGH 04.06.1975 - V ZR 184/73]; BGH, Urteile vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = WM 1962, 606 = NJW 1962, 1148 unter b und vom 30. November 1960 - V ZR 131/59 = WM 1961, 177 = NJW 1961, 452 unter 1;… Palandt/Thomas, BGB, 50. Aufl., § 818 Rdnr. 10;… MünchKomm-Lieb, BGB, 2. Aufl., § 818 Rdnr. 11), wobei offenbleiben kann, ob dies auch für den Zeitraum gilt, für den das Darlehen nach der Vereinbarung der Parteien wegen eines 200 hl jährlich übersteigenden Bierbezugs nicht verzinst werden sollte. - BGH, 04.06.1975 - V ZR 184/73
Wertersatz von Nutzungen
In der Rechtsprechung ist daher in der Regel bei solchen Verwendungen, die einen bestimmten wirtschaftlichen Vorteil nach der Lebenserfahrung vermuten lassen (zinstragende Wertpapiere: RG WarnRspr 1918 Nr. 182; als Betriebsmittel eingesetzte Darlehen: RGZ 151, 123, 127; BGH - Urteil vom 18. April 1962 VIII ZR 245/61, NJW 1962, 1148 = WM 1962, 606, 608 links; Verwendung durch Banken: RGZ 53, 363, 371), der übliche Zinssatz als Wert der Nutzungen angesetzt worden (…zutreffend Heimann-Trosten in BGB RGRK, 12. Aufl. § 818 Rdn. 10;… vgl. auch Erman/Battes BGB 5. Aufl. § 818 Rdn. 7; Büttner BB 1970, 233 unter II, 3 b). - BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 218/65
Bestellung eines Pfandrechts für eine nicht bestehende Forderung - Bestellung …
Davon eine Ausnahme zu machen, wenn die ursprünglich zu sichernde Forderung wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht entstanden war, ist nicht gerechtfertigt, Auch in diesem Fall gewährt das Gesetz dem Darlehensgeber einen Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB; dem steht § 817 S. 2 BGB nicht entgegen (RGZ 161, 52; Senatsurteil vom 18. April 1962 - VIII ZR 245/61 = LM § 817 Nr. 17 = BGHWarn 1962 Nr. 99 = NJW 1962, 1148). - KG, 09.10.1995 - 12 U 1926/92
Nichtigkeit eines Arztpraxis-Veräußerungsvertrags bei fehlender Einwilligung der …
- LG München I, 26.07.2023 - 18 O 16670/21
Reservierungsvereinbarung, Unzulässige Rechtsdienstleistung, …
- OLG Köln, 31.10.1984 - 26 U 38/84
Kreditgebühren oder Zinsen als Vergütung für die Zurverfügungstellung des …
- BFH, 26.03.1991 - IV B 132/90
Abweichungen bei der periodengerechten Gewinnermittlung auf Grund des Wahlrechts …
- BGH, 07.05.1981 - III ZR 2/79
Anspruch auf Zahlung rückständiger Beträge aus Kreditvertrag wegen Übernahme der …
- BGH, 22.03.1984 - III ZR 25/83
Grundsätzliche Bedeutung bei der Frage über den Beginn der Zinspflicht eines …
- BGH, 14.04.1969 - III ZR 65/68
Geldhingabe als Darlehen bzw. als gesellschaftliche Beteiligung - Anspruch auf …
- OLG Düsseldorf, 16.02.1983 - 25 U 38/83
- LAG Hessen, 24.01.1994 - 16 Sa 1018/93
Erstattung von Zinserträgen aus zu Unrecht gezahlter Sozialkassenbeiträgen; …
- OLG München, 31.03.1989 - 8 U 3852/88
- BGH, 12.03.1963 - VI ZR 96/62
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